Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 4.3 Überschuldung

Die Überwindung der Unternehmenskrise kann neben dem dringenden Erfordernis der Beseitigung der Krisenursachen die finanzielle Sanierung des Unternehmens erfordern. Als ein in der Bilanz ersichtlicher Indikator für die Notwendigkeit der finanziellen Sanierung eines Unternehmens ist die Überschuldung anzusehen. In der Bilanz werden die Vermögenswerte auf der Aktivseite erfasst...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2 Stellung des Insolvenzantrags

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder gerät sie in den Status der Überschuldung, hat der Geschäftsführer nach § 15a Abs. 2 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen nach Überschuldung zwingend einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine strafrechtlich relevante Insolvenzverschleppun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.2 Antragsfrist

Ob die Frist des § 15a InsO erst bei positiver Kenntnis, bei Kennenmüssen oder unabhängig von subjektiven Merkmalen zu laufen beginnt, ist umstritten. Die wohl überwiegende Ansicht geht von tatsächlichen Umständen, Fakten und Zahlen für den Insolvenztatbestand aus, die i. S. einer offensichtlichen Erkennbarkeit objektiv zu Tage gelegen haben.[1] Die 3 Wochen bei Zahlungsunfäh...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 4.4 Fehleinschätzungen der finanziellen Unternehmensführung

Die bilanzielle und in verschärfter Ausprägungsform wirtschaftliche Überschuldung des Unternehmens ist dabei regelmäßig als Resultat von einzelnen oder wiederholten Fehlentscheidungen und -einschätzungen der finanziellen Unternehmensführung anzusehen. Überschuldungsgründe Die Gründe der Überschuldung und damit die originären finanzwirtschaftlichen Krisenursachen können insb. i...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 3.1.3 Haftung Dritter

Steuerberater unterliegen bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen. Bei einem Mandat zu allgemeiner steuerlicher Beratung besteht hingegen keine Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf einen Insolvenzgrund.[1] Erklärt aber der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steue...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 8 Anpassung der Vergütung

Eine Regelung zur Anpassung der Vergütung stellt sicher, dass sowohl in der Krise eine Reduzierung derselben als auch eine angemessene Erhöhung des Gehalts in der Zukunft möglich ist. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Geschäftsführer ohnehin verpflichtet, einer angemessenen Herabsetzung seiner Vergütung in der Krise zuzustimmen.[10] Die Klausel enthält insofern eine Kl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.2.1 Insolvenzreife

Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn die Gesellschaft voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und deshalb fällige Zahlungspflichten nicht erfüllt (vgl. § 17 Abs. 2 InsO). Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehe...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 2.2 Insolvenzrechtlicher Krisenbegriff

Der insolvenzrechtliche Krisenbegriff fokussiert insb. auf die in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich niedergelegten Insolvenzeröffnungsgründe, namentlich die Zahlungsunfähigkeit,[1] die drohende Zahlungsunfähigkeit[2] und die Überschuldung.[3]mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 4.2 Integrierte Betrachtung der Rechenkreise

Die Notwendigkeit zur integrierten Betrachtung der unterschiedlichen Rechenkreise zur Identifikation der Ursachen der Unternehmenskrise kann am Beispiel der unterschiedlichen Möglichkeiten der Erfolgsermittlung und am Beispiel der Ermittlung des Liquiditätssaldos verdeutlicht werden. Vermögensvergleich Als ein Krisensymptom wurde bereits ein über mehrere Perioden auftretender ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1 Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

Gerät die GmbH wirtschaftlich ins Abseits, muss der Geschäftsführer unverzüglich reagieren. Er hat: die Finanzen, vor allem die Liquidität der Gesellschaft ständig zu überwachen; sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen nach Eintritt Insolvenzantrag zu stellen; dafür zu sorgen, dass Auszahlungen nach Eintritt...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.2 Rangrücktritt des/r Gesellschafter/s

Auch der Rangrücktritt ist ein probates Mittel, die Überschuldung zumindest zeitweise zu verhindern. Beim Rangrücktritt tritt der Gläubiger mit seiner Forderung freiwillig hinter alle anderen Gläubiger zurück. Tritt der Gläubiger mit seinem Anspruch lediglich hinter diejenigen Ansprüche anderer Gesellschaftsgläubiger zurück und verlangt er erst wieder Erfüllung, sobald und so...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 2.4 Sanierungschance ESUG – Schutzschirmverfahren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 1.3.2012 in Kraft getreten. Der hiermit eingeführte § 270b InsO bietet Unternehmen seitdem mit dem sog. Schutzschirmverfahren eine Plattform für die Sanierung angeschlagener Unternehmen. Entscheidet sich eine Gesellschaft dafür, erhält sie die Möglichkeit , innerhalb von 3 Monaten frei von Voll...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4 Massesicherung

Ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, soll der Geschäftsführer das Gesellschaftsvermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenhalten. Ziel ist es, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger im Rahmen des eröffneten Verfahrens zu erreichen bzw. eine bevorzugte Befriedigung einzelner Forderungsinhaber zu verhindern.[1] Daher dürfen ab Eintritt der Insolvenzreife (...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Pflic... / 1.4.3 Zahlungen an Gesellschafter und Geschäftsführervergütung

Vorsicht ist geboten bei Auszahlungen an Gesellschafter. Führen diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft, muss der Geschäftsführer Ersatz leisten (vgl. § 15b Abs. 5, 4 InsO n. F., entspricht § 64 Satz 3 GmbHG a. F.). Wichtig Vor jeder Auszahlung: Solvenzprognose Vor jeder Zahlung an die Gesellschafter muss der Geschäftsführer eine Solvenzprognose, d. h. eine Analyse der ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12.1 Dienstwagen

Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen für den Fall von Verkehrsunfällen sowie für die Abwicklung bei Beendigung des Dienstver...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.2.3 Weitere Fälle verbotener Ausschüttungen

Das Recht der Kapitalerhaltung wird im Interesse des Gläubigerschutzes über bloße Auszahlungen hinaus auf weitere Sachverhalte erweitert. Verbotene Ausschüttungen an die Gesellschafter liegen nicht nur vor, wenn einseitig Vermögen aus der Gesellschaft, etwa durch Auszahlung aus der Kasse oder Abhebung vom Bankkonto, abfließt. Vielmehr sind auch alle weiteren Maßnahmen in die...mehr

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Kapitalkonto / 1 Eigenkapital ist von Bedeutung

Das Eigenkapital besteht aus Finanzmitteln, die der Unternehmer dem Unternehmen zur Verfügung stellt oder erwirtschafteten Gewinnen, die nicht entnommen, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis (Selbstfinanzierung) im Unternehmen belassen werden. Im Kapitalkonto wird das Kapital detaillierter dargestellt. Nicht nur die Privateinlagen und -entnahmen, sondern auch der Gewinn o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BMF, Schr. v. 6.12.2018 – IV B 5 - S 1341/11/10004-09 – DOK 2018/0985275, BStBl. I 2018, 1305 (Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes: Der EuGH hat mit Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16 "Hornbach-Baumarkt" entschieden, dass eine Regelung wie die des § 1 AStG dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumen müsse, dass Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Art der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 59b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 8 Abs 7 KStG bedeutet keine Verpflichtung der öff-rechtlichen AE zum monetären Verlustausgleich, zB durch Einlagen. Es reicht aus, dass die Verluste von der jur Pers d öff Rechts im Ergebnis "wirtsch" getragen werden. Nach Verw-Auff sind insoweit die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich (s Schr des BMF v 12.11.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beteiligungsentwertungskonto (Nr. 3)

Rz. 87 [Autor/Stand] Um eine Belastung des Staatshaushalts aus der Überschuldung ehemals volkseigener Unternehmen zu vermeiden, wurde nach dem DMBilG keine Forderung gegenüber dem Staat eingeräumt, sondern es sollte ein Ausgleich der Überschuldung innerhalb des früher volkseigenen Vermögens erfolgen, und zwar durch Saldierung von Ausgleichsforderungen mit Ausgleichsverbindli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustausgleichsvol...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Schulden des Arbeitnehmers, Lohnpfändungen

Rz. 334 Schulden des Arbeitnehmers gehören zur privaten Lebensführung und können keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Insb. rechtfertigen sie keine verhaltensbedingte Kündigung (vgl. § 30 Rdn 332 ff.), auch dann nicht, wenn diesen Arbeitnehmern Vermögenswerte anvertraut sind (etwa Kassierer, Lagerverwalter). Die Überschuldung eines in einer Vertrauensposition ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 134 Das ArbG kann den Arbeitgeber auf dessen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung in den folgenden drei Fällen entbinden (§ 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG):mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vorstand der Genossenschaft

Rz. 732 Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind (§ 27 Abs. 1 GenG). Gemäß § 27 Abs. 1 S. 3 GenG (neu eingefügt durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017 – BGBl I, 2434) kann bei Genossens...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 22.3.2023 hat der BGH nun die bis dahin hoch umstrittene Frage entschieden, inwieweit ein Irrtum bei der sog. "lenkenden Ausschlagung" über die Person, welche aufgrund der Ausschlagung zum nächsten Erben berufen sein wird, zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt oder nicht. In dem vorliegenden Fall war der Erblasser ohne Hinterlassung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW vom 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder sti...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht auf die Pensionsansprüche

Ein Verzicht auf die Pensionszusage liegt vor, wenn sie ohne Abfindungszahlung aufgehoben wird. Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Ansprüche aus der Pensionszusage, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob dieser Verzicht die auf die geleisteten Dienste (past service) entfallenden Pensionsansprüche oder die auf die zukünftigen Dienste (future service...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.3 Systematische Zusammenhänge

Rz. 173 Der Beteiligungserwerb nach Abs. 1a muss zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgen. Diese Bestimmung enthält drei auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, nämlich den Begriff "Sanierung", die Frage, wann ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt, und wann eine Sanierung des Geschäftsbetriebs vorliegt. Rz. 174 Der Begriff der Sani...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.3 Sanierungsfähigkeit

Rz. 191 Maßnahmen können nur dann der Sanierung dienen, wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist ("Sanierungsfähigkeit"). Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Vornahme der Maßnahmen zu beurteilen. Abs. 1a ist anwendbar, wenn aus der Sicht dieses Zeitpunkts objektiv betrachtet die Möglichkeit besteht, die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Freiheitsstrafe

Rz. 24 Die Finanzbehörde kann mit dem Strafbefehl die Verhängung einer Freiheitsstrafe beantragen, sofern diese nicht mehr als ein Jahr beträgt und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.[1] Hat er im Laufe des Ermittlungsverfahrens auf einen Verteidiger verzichtet, so stellt dies für die Finanzbehörde keinen Hinderungsgrund für einen Strafbefehlsantrag dar. Allerdings mus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.4 Sanierungseignung

Rz. 192 Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob diese Maßnahmen zu einem Sanierungserfolg führen müssen ("Sanierungseignung"). Aus S. 2 ist jedenfalls abzuleiten, dass Maßnahmen, die bei vorheriger Einschätzung objektiv nicht geeignet sind, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen bzw. zu vermeiden, nicht auf dieses Ziel gerichtet sein können. Die Maßnahmen mü...mehr