Fachbeiträge & Kommentare zu Überschuldung

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Antragsrecht des Schuldners

Rn 13 Antragsberechtigt ist auch derjenige, der in einem eröffneten Insolvenzverfahren Schuldner ist oder als solcher angesehen wird. Rn 14 Sofern eine natürliche Person einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, ist Prozessfähigkeit erforderlich. Für die Zulässigkeit des Eigenantrages ist es notwendig, dass dieser ernsthaft auf Eröffnung gerichtet ist, un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 6 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunf...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 5 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / B. Muster: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 3 Muster 15.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens Muster 15.1: Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens An das Amtsgericht _________________________ – Insolvenzabteilung – Nachlasssache der Frau _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ hier: Antrag auf Eröffnung des Nachlassi...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / III. Muster: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners"

Rz. 30 Muster 6.8: Schriftsatz des Anfechtungsgegners Muster 6.8: Schriftsatz des "Anfechtungsgegners" An das[17] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ _________________________ (Einleitung) Zwar kann die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gem. § 119 Abs. 2 BGB, die zur Anfechtung der Annahme ...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / A. Antrag auf Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses können Nachlassgläubiger und jeder Erbe den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen, § 317 InsO. Zuständig ist dabei nicht das Nachlassgericht, sondern die Insolvenzabteilung des Gerichts, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, § 315 InsO. Dabei ist § ...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / 2. Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft, § 119 Abs. 2 BGB

Rz. 33 Als beachtlicher Eigenschaftsirrtum kommt auch die irrige Annahme einer Überschuldung,[19] die Unkenntnis der Überschuldung bzw. der Belastung des Nachlasses mit einer wesentlichen Verbindlichkeit[20] in Betracht. Schlägt allerdings ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er "befürchtet, dass da nur Schulden sind", so kann...mehr

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§ 15 Nachlassinsolvenz / C. Muster: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 5 Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren Muster 15.2: Eröffnung Nachlassinsolvenzverfahren _________________________ IN _________________________ Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Beschluss: 1. Über den Nachlass des/der _________________________, geboren _________________________, verstorben _________________________, zuletzt wohnhaft ________...mehr

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Insolvenzgefahren: Erkennen... / 3.1.4 Liquiditätskrise

Situation: In diesem Stadium lässt sich die Krise nicht mehr verheimlichen. Das Unternehmen kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig nachkommen. Skonto wird nicht mehr ausgenutzt, vereinbarte Zahlungsziele werden überzogen. Die Ratingeinstufung der Kreditgeber verschlechtert sich, was zur Senkung von Kreditlimits und zu höheren Kreditzinsen führt. Eine Rettu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Gestaltungsmissbrauch: Nachträgliche AK im Rahmen eines Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 EStG

Finanzierungshilfen durch verdeckte Einlagen – also die Gewährung von Eigenmitteln über das gezeichnete Kapital hinaus – können nachträgliche AK auf eine wesentliche Beteiligung sein. Ein Gestaltungsmissbrauch ist gegeben, wenn die einzigen Gesellschafter einer GmbH dieser Darlehen in Form von Aktien gewähren, die Aktien nach einem Kursverfall etwa neun Jahre später an die Ge...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes

Eine Vorverlagerung der Entstehung des Auflösungsverlustes aus einer GmbH-Beteiligung auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt – ungeachtet der Höhe der Überschuldung und der Anzeige der Masseunzulänglichkeit – nicht in Betracht, wenn die GmbH noch über aktivierungsfähiges Vermögen verfügt und daher die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 7 Insolvenzverfahren

Zur Abwendung des Insolvenzverfahrens kann der Arbeitgeber die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen fällen, die ihrerseits einen Überhang an Arbeitskräften zur Folge haben können. Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern, kann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die zu einem Fortfall von Arbeitsplätzen führen (z. B. Einstellung eines ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.6.2 IDW S 11: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Stand: 23.8.2021)

In der Neufassung des Standards wird insbesondere die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 1.1.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate) berücksichtigt. Die Änderungen waren bere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 26 Sanierungsgewinn als Schenkungsteuerproblem

Rz. 600 Sanierungsgewinn meint die besondere Konstellation, dass Gläubiger des Unternehmens diesem zum Zweck der Sanierung einen Teil ihrer Forderungen erlassen. Zivilrechtlich ist der Erlass bekanntlich in § 397 BGB geregelt und erfordert eine vertragliche Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner. In der Handels- und Steuerbilanz des Unternehmensträgers (Einzelunternehmer,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.2.2.3 Teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs

Rz. 561 Der Wortlaut des Satz 1 geht von einer Fiktion einer "Schenkung" aus. Der Normzweck des Satz 1 besteht in der Schließung einer Besteuerungslücke zum Mitgesellschafter, die sich daraus ergeben hat, dass der BFH bislang eine reflexartige Werterhöhung der Anteile des Mitgesellschafters als ungeeigneten Zuwendungsgegenstand interpretierte. Der BFH stelle – so die Kritik ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.9.2 Erwerber

Rz. 67 Erwerber sind in den 3 Konstellationen des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbe, der Begünstigte bzw. Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigte, in den Konstellationen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG die Stiftung und die Vermögensmasse ausländischen Rechts. Der Erbschaftsbesitzer ist als Scheinerbe weder zivilrechtlich noch erbschaftsteuerrechtlich als Erbe zu behande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

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ZErb 09/2022, Zur gerichtli... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist zwischen dem XX./XX.11.2019 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt 1 verstorben. Aus geschiedener Ehe des Erblassers ist als einziger Abkömmling der Beteiligte zu 1) hervorgegangen. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Schwester des Erblassers. Es liegt vor ein notarielles Testament des Erblassers vom 12.2.2004 mit Einsetzung des Beteilig...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.6 Prüfung des Risikomanagementsystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften

Rz. 168 Gemäß § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer börsennotierter Aktiengesellschaften im Rahmen der periodischen Vorbehaltsprüfung zu beurteilen, ob das vom Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende RMS mit den Komponenten internes Überwachungssystem, Controlling und Frühwarnsystem installiert wurde und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Verweisung an Gruppen-Gerichtsstand

Rn 3 Um eine solche einheitliche Verwertungsstrategie zu erhalten, ermöglicht § 3d die Verweisung an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstandes nach §§ 3a. Sofern gruppenangehörige Schuldner oder deren Gläubiger Anträge auf Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren bei anderen Gerichten als bei dem nach § 3a Abs. 1 zuständigen Gericht stellen, eröffnet § 3d die Verweisungsoption. Di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen (2) Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / kk) Anhaltspunkte für Einwendungen aus § 1381 BGB

Rz. 58 Ansatzpunkte für ein Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit (peremptorische Einrede) sind hier aus der Fallkonstellation heraus nicht ersichtlich. Die systembedingte Ungerechtigkeit, die in dem Ansatz des Anfangsvermögens auch mit 0 EUR bei Überschuldung lag, ist durch die Neufassung zum 1.9.2009 mit der Berücksichtigung überschuldeten Anfangsvermögens ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 64 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung d...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / e) Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Rz. 161 Nach § 1357 BGB ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet. Die Vorschrift ist an die Stelle, der bis zum 1.7.1977 geltenden Regelung über die sog. Schlüsselgewalt getreten. Der Regelung ...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 4.3 Eigenkapital im Überschuldungsstatus

Rz. 46 Liegt eine buchmäßige (bilanzmäßige) Überschuldung vor, so ist zu prüfen, ob die Überschuldung auch tatsächlich gegeben ist. Hierzu ist ausgehend von der Bilanz, also den Buchwerten, ein Status aufzustellen, in dem die Vermögenswerte zu Zeitwerten und die Schulden aufzunehmen sind. Hier liegt das Bewertungsproblem in dem von den Buchwerten abweichenden Ansatz der Verm...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3 Haftungsbescheid

Der Haftungsbescheid kann gegen den Geschäftsführer nur ergehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das Finanzamt sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung. Hingegen prüft das Finanzgericht die sich anschließende Ermessensentscheidung nur auf Ermes...mehr

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Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet hierfür die Geschäftsführung. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer keine Kenntnis von der Insolvenzreife hatte oder die Zahlungen aufgrund Weisung der Gesellschafter erfolgte. Hintergrund Dem Urteil des OLG Düsseldorf liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte war v...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / f) Haftungsrisiken bei der Fortführung von Unternehmen

Rz. 52 Stellt der Nachlassverwalter die Insolvenzgefährdung eines seiner Verwaltung unterliegenden Unternehmens fest, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Geschäftsführung den notwendigen Insolvenzantrag stellt. Dabei ist sorgfältig zu unterscheiden zwischen der Insolvenzreife des Unternehmens als solchem und der Überschuldung des Nachlasses. Beide müssen keineswegs mitein...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / b) Berichtigung der Nachlassschulden

Rz. 37 In der Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten liegt eine wesentliche Hauptaufgabe des Nachlassverwalters. Hierzu hat er, wenn nötig, den Nachlass zu verwerten. In welcher Form dies geschieht, z.B. durch Veräußerung, im Wege der freihändigen oder öffentlichen Versteigerung, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen. Die Grenze seines Ermessens wird über § 1985 Abs. 2 S...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 4. Bemessungsgrundlage: Bruttonachlasswert

Rz. 17 Ebenso wenig war den Klägerinnen darin zu folgen, auf den Nettonachlass zzgl. eines bei 40 % gekappten Schuldenanteils als Bezugsgröße abzustellen. Hierfür fand sich keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist anerkannt und zutreffend, auf den vollen Bruttonachlass als Bezugsgröße für die Vergütungsberechnung in Prozentsätzen abzustellen, sofern – wie hier – die Abwicklung al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 3 Geltendmachung der steuerlichen Haftung

Der Erlass eines Haftungsbescheids setzt voraus, dass ein Haftungsanspruch entstanden ist und noch besteht. Die Haftungsschuld ist vom Entstehen der Steuerschuld und deren Fortbestand abhängig. Zahlt der Steuerschuldner die Steuern, erlischt der Haftungsanspruch. Auf die Festsetzung der Steuer kommt es nicht an. Auch die (fehlende) Bestandskraft des Steuerbescheids, z. B. au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Sanierungsklausel

Die ab 2008 geltenden Regelungen zum quotalen bzw. völligen Untergang des Verlustabzugs bei einer Anteilsübertragung[1] wurden durch eine sog. Sanierungsklausel entschärft.[2] Der Beteiligungserwerb muss dabei zum Ziel haben, eine Sanierung zu ermöglichen. Gefordert werden deshalb eine Sanierungsbedürftigkeit und auch eine Sanierungseignung. Aus einem Sanierungsplan sollte e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Wegen Bilanzierungsfehlers ist keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich

Eine besondere Frage stellt sich in den Konstellationen, in denen nach der bilanziellen Situation wegen eines Bilanzierungsfehlers gar keine Krisensituation/Überschuldung ersichtlich ist mit der Folge, dass die insolvenzrechtliche Thematik überhaupt nicht gesehen wird. Hier wird sich im späteren Regress immer die Frage stellen, wer für den Bilanzierungsfehler verantwortlich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation des Bilanzpostens

Rn. 193 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Aktivposten "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" stellt keinen VG dar. Der Ausweis ist zwingend erforderlich, um den Bilanzausgleich herbeizuführen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bestrebung, keine Negativzahlen in den Hauptspalten der Bilanz auszuweisen. Wichtig ist die Feststellung, dass es sich hie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 1. Drei denkbare Haftungskonstellationen

Sehr schnell wird der Fokus – neben der Geschäftsführung – auf den steuerlichen Berater der GmbH gelenkt und gefragt, ob bei der steuerlichen Beratung – insbesondere im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung oder in einer Krisensituation – Fehler unterlaufen sind. Denkbar sind im Wesentlichen drei Haftungskonstellationen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / III. Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO

Die Geschäftsführung trifft in Krisensituationen ebenfalls ein erhebliches Haftungsrisiko. Um die sich daraus ergebenden Risiken für den mit der Feststellung des Jahresabschlusses/der Buchhaltung beauftragten Steuerberater zu verstehen, wird an dieser Stelle kurz auf das Haftungskonzept für die Geschäftsführerhaftung eingegangen. Gemäß § 15b Abs. 1 InsO dürfen u.a. Geschäftsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / I. Ausgangssituation

Haftung gegenüber dem Insolvenzverwalter: Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 26.1.2017[1] steht außer Zweifel, dass ein Steuerberater für Fehler im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und einer Beratung anlässlich einer Insolvenzreife einer GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter für während der Insolvenzreife eingetretene Schäden haften kann. Haftung gegenüber der G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr