Fachbeiträge & Kommentare zu Überwachung

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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B / 10 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 542]

Rdn 543 Literaturhinweise: Artkämper, Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210 Bachmaier, Dash-Cam & Co. – Beweismittel der ZPO?, DAR 2014, 15 Balzer/Nugel, Minikameras im Straßenverkehr – Datenschutzrechtliche Grenzen und zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufnahme, NJW 2014, 1622 Basdorf, Formelle und informelle ...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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H / 9 Hauptverhandlung, Sachverständigenbeweis [Rdn 2514]

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L / 2 Ladungssicherung, Verantwortlichkeit Dritter [Rdn 2755]

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Abkürzungsverzeichnis

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R / 39 Rotlichtverstoß, Allgemeines [Rdn 3322]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.2 Weniger Verantwortung für fremde Ressorts

Ein Geschäftsverteilungsplan bzw. einer Ressortaufteilung kann die Haftung einzelner Geschäftsführer auf ihre Ressorts beschränken, aber die grundsätzliche Gesamtverantwortung jedes Geschäftsführers gilt auch bei Ressortaufteilung weiter. Jeder Geschäftsführer muss sich also ständig auch über die anderen Ressorts informieren und seine Mitgeschäftsführer überwachen. Wie stark...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.4 Risiken bei Ressortaufteilung

Kontrolle und Überwachung: Die interne Aufteilung der Leitungsbefugnis führt dazu, dass der einzelne Geschäftsführer lediglich den eigenen Geschäftsbereich umfassend kontrollieren kann. Für die anderen Geschäftsbereiche ist er auf die Informationsverpflichtung der Mitgeschäftsführer angewiesen. Da die Geschäftsführer solidarisch haften, liegt hierin ein großes Risiko für die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
EU Lieferkettengesetz: Einigung und Einigungstext

Zusammenfassung Ein neuer Kompromiss für das EU Lieferkettengesetz ist gefunden. Die erforderlichen Mehrheiten scheinen nun – trotz fortbestehender Enthaltung Deutschlands – erreicht zu sein. Die finalen Beschlüsse stehen jedoch noch aus. Sicher ist es also nach wie vor noch nicht, dass das EU Lieferkettengesetz tatsächlich kommen wird. Kaum war am 13.3.2024 die Annahme der n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Droht "Grüner" Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EMPCO-Richtlinie das Aus?

Zusammenfassung Die sog. "EmpCo-Richtlinie"[1] schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem "Greenwashing" den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit "Green Claims" werben möch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung geradezu klassisch – aber nicht imme...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 8 Abrechnung des Inkassobüros

Die Abrechnungen von Inkassobüros sind nicht einheitlich. Teilweise ist es einfach, die Abrechnung nachzuvollziehen und teilweise ist es schwierig, die Abrechnungsmodalitäten nachzuvollziehen. Es wird nicht immer der Betrag überwiesen, der dem Forderungsbetrag des Unternehmers entspricht. Die Umsatzsteuer, die das Inkassounternehmen für seine Leistung in Rechnung stellt, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.2 Besonderheiten bei Heilberufen

Einen Heilberuf oder Heilhilfsberuf übt derjenige aus, dessen Tätigkeit der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dient. Dazu gehören auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege. Soweit Heil- oder Heilhilfsberufe nicht zu den Katalogberufen zählen, ist ein solcher Beruf einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 6 Jahresabschlusskompetenz bei Aktiengesellschaften

Rz. 43 Die Aktiengesellschaft[1] ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AktG). Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG nur das Gesellschaftsvermögen. Die Unternehmensverfassung ist auf große Einheiten ausgerichtet. Auch hier müssen Geschäftsführungs- und Aufsichtsratstätigkeit nic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

[1] Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Geschäftsbereich der beiden Bundesministerien

Rz. 5 Der von der geplanten Entlassung betroffene Betrieb muss ferner zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr oder – derzeit ohne Anwendungsbereich (vgl. Rz. 3) – für Post und Telekommunikation gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Betrieb aufgrund einer dem Eigentum vergleichbaren Rechtsposition[1] unmittelbar dem jeweiligen Bundesministerium unter...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Health-Lösungen im BGM / 1 Einordnung

Unter Digital Health ist die Nutzung digitaler Technologien für alle Aspekte der Gesundheit zu verstehen. Betrachtet man die beiden wesentlichen Begriffe digitale Technologien und Gesundheit, um die sich alles dreht, genauer, so wird die große Bandbreite der hierunter fallenden Anwendungen und Lösungen klar. Digitale Technologien umfassen Hard- und Software Als digitale Technol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6.4.3.2 Die Pflicht zu Notdienst- und Erhaltungsarbeiten

Das zuletzt angesprochene Beispiel spielt auch eine Rolle, wenn es um eine weitere Ausprägung des Gebots fairer Kampfführung und des Verbots, mit Streiks die Unternehmenssubstanz existentiell zu gefährden, geht: Es muss sichergestellt sein, dass auch während eines Streiks Notdienst- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.[1] Notdienstarbeiten sind betriebliche Tätigkeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 4.1.1 Strukturen im BGM

Ist in einem Unternehmen die Entscheidung gefallen, ein BGM einzuführen, ist i. d. R. der erste Schritt die Bildung einer Arbeitsgruppe – der sog. Arbeitskreis Gesundheit oder Steuerungskreis. Dieser fungiert von nun an primär als Anlauf- und Koordinierungsstelle für das BGM und steuert und überwacht das gesamte Projekt. Wie bereits in Abschn. 2 dargestellt, kann insbesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftragte/r –Überwachung des Risikomanagementsystems

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4 Organisatorische Festlegungen und Ernennung

In organisatorischer Hinsicht gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Überwachung des Risikomanagements nach dem LkSG im Allgemeinen und für die Bestellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten im Besonderen. Maßgeblich sind auch hier wieder die etablierten Geschäftsabläufe im Unternehmen. Dies wirkt sich auf verschiedenen Ebenen aus. 4.1 Ansiedlung im Drei-Linien-...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag erläutert, wie die Überwachung des Risikomanagements nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ausgestaltet werden kann. In § 4 Abs. 3 LkSG ist etwa die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten als eine Möglichkeit zur Überwachung des Risikomanagements genannt. Der Beitrag zeigt auf, welche Kompetenzen für die Ausübung der Überwachungsfu...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.2 Organisationskenntnis

Mindestens ebenso wichtig für eine effektive Überwachung wie die Fachkenntnis ist eine gute Kenntnis der Organisation und der Abläufe im Unternehmen. Denn Kern der Wirksamkeitskontrolle, der der Überwachung des Risikomanagementsystems dient, ist das "Erkennen der Lücke": Wo ist die Zuständigkeit unvollständig geregelt oder nicht richtig abgegrenzt? Ist die Risikoanalyse voll...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.3 Umsetzungszuständigkeit

In anderem Gewand stellt sich die Frage des Durchgriffsrechts, wenn die Überwachungszuständigkeit mit der Zuständigkeit für die Umsetzung des Risikomanagements kombiniert werden soll. Das ist etwa der Fall, wenn die Leitung der Einkaufsabteilung, die operativ für die Risikobewertung und Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette des Unternehmens zuständ...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3 Eignung der Überwachungsperson(en): Kompetenzen des Menschenrechtsbeauftragten

Um eine wirksame Überwachung des Risikomanagementsystems sicherzustellen, muss eine der Aufgabenstellung[1] entsprechend geeignete Person oder Personenmehrheit ausgewählt werden. Das Gesetz macht diesbezüglich keine direkten Vorgaben, zumal die Bestellung der/des Menschenrechtsbeauftragten auch nur eine Empfehlung ist. Die Eignung ist damit nicht an formelle Voraussetzungen ...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.3 Verhältnis zur Geschäftsleitung

Die Aufgabe der Überwachung des angemessenen und wirksamen Risikomanagements leitet sich aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung ab. Die Geschäftsleitung kann diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Es ist folglich nicht ausgeschlossen, dass eine Vorstandsperson die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Zuständigkeit fes...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 5 Sanktionen für fehlende Zuständigkeit

Die fehlende Regelung der Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 LkSG kann nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 LkSG mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden. Dieser Betrag kann sich nach § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG verzehnfachen. Sanktioniert werden können hier neben der Geschäftsleitung alle Entscheidungsträger im Unternehmen, die für Zuständigkeitsregelungen b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.1 Personenmehrheit: mehrere Menschen mit Überwachungsaufgabe

Grundsätzlich ist es möglich, die Überwachungsaufgabe einer Mehrzahl von Personen zuzuweisen. Dies kann sich aus der fachlichen Eignung und Expertise [1] ergeben oder aus wesentlichen Unterschieden in den Geschäftsabläufen auch innerhalb eines Unternehmens. Ziel der Entscheidung der Geschäftsleitung muss es in jedem Fall sein, die fachliche Eignung und organisatorischen Vorau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.4 Zuständigkeitsabgrenzung

Neben dem Verhältnis zur Geschäftsleitung ist die Rolle der/des Menschenrechtsbeauftragten auch gegenüber anderen Funktionen und Beauftragten abzugrenzen. Die folgende Aufzählung von Aspekten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die konkrete Zuständigkeitsbeschreibung und -abgrenzung muss sich an der jeweiligen Unternehmensorganisation ausrichten. In Ansehung des mater...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2 Gestaltungsanforderungen und -optionen hinsichtlich der Überwachungsaufgabe

2.1 Personenmehrheit: mehrere Menschen mit Überwachungsaufgabe Grundsätzlich ist es möglich, die Überwachungsaufgabe einer Mehrzahl von Personen zuzuweisen. Dies kann sich aus der fachlichen Eignung und Expertise [1] ergeben oder aus wesentlichen Unterschieden in den Geschäftsabläufen auch innerhalb eines Unternehmens. Ziel der Entscheidung der Geschäftsleitung muss es in jede...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.4 Ressourcenausstattung

Entsprechend der konkreten Ausgestaltung der Aufgabenstellung einer/s Menschenrechtsbeauftragten sind von der Geschäftsleitung auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das kann der bereits erwähnte Zugang zu externem Rechtsrat und zu Schulungen sein, für die jeweils ein Budget erforderlich ist. Mindestens ebenso wichtig ist aber der Zugriff auf qualifizie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.2 Eigene Verantwortlichkeit

Aus anderen gesetzlichen Anforderungen für die Rolle eines Beauftragten ist die Zuweisung der Aufgaben in "eigener Verantwortung" bekannt. Diese eigene Verantwortung kann jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein. Zum einen kann damit die grundsätzliche Weisungsfreiheit in der Wahrnehmung der Beauftragtenrolle gemeint sein. Zum anderen oder zusätzlich kann hierin auch das Dur...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.4 Berichtspflicht

Nach § 4 Abs. 3 Satz 2 LkSG hat sich die Geschäftsleitung regelmäßig über die Arbeit der zuständigen Person(en) zu informieren. Diese "Holschuld" gilt unabhängig davon, ob ein/e Menschenrechtsbeauftragte/r ernannt wurde und bezieht sich auf die für die Wahrnehmung der einzelnen Sorgfaltspflichten jeweils zuständige Person. Sofern und solange die Rolle der/des Menschenrechtsb...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.5 Ernennungsschreiben oder arbeitsvertragliche Ergänzung

Es ist darauf zu achten, dass die Ernennung arbeitsvertraglich wirksam ist. Dies kann durch eine formelle Ergänzung des Arbeitsvertrags erfolgen. Auch ein von der angestellten Person angenommenes Ernennungsschreiben kann diesen Zweck erfüllen. Wird die Person funktionell für mehrere verpflichtete Unternehmen benannt, muss auch die Ernennung rechtlich wirksam durch alle diese...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.6 Exkurs: Rolle des Beschwerdebeauftragter/m

Einige Berührungspunkte zur Aufgabenstellung der/des Menschenrechtsbeauftragten gibt es bei der möglichen Rolle eines "Beschwerdebeauftragten": Nach § 8 Abs. 3 LkSG müssen die Personen, die mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach dem LkSG betraut sind, unparteilich, weisungsfrei und zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Zudem muss die Wirksamkeit des Beschwerdeve...mehr

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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 3.3 Persönliche Eignung; Kommunikationsfähigkeit

Neben den sachlichen Voraussetzungen der Fach- und Organisationskenntnis spielt auch die persönliche Eignung eine Rolle. Mit dem "Erkennen der Lücke" ist die Überwachungsaufgabe nicht abgeschlossen. Etwaige Missstände oder sonstiger Handlungsbedarf müssen an die für die Umsetzung zuständigen Funktionen und bei entsprechender Relevanz auch an die Geschäftsleitung kommuniziert...mehr