News 29.11.2023 Umlageverfahren bei Krankheit

Oft gerät bei Arbeitgebern aufgrund der Vielzahl an gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 in Vergessenheit. Doch wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten. Denn: Nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U1 gewählt werden. 

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News 17.11.2023 Entgeltfortzahlung

Das Umlageverfahren bei Krankheit (U1) wurde geschaffen, um vor allem kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen. Es soll die finanzielle Belastung für Aufwendungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auffangen. Mehr dazu und zum aktuellen Umlagesatz lesen Sie hier.

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News 19.05.2016 Erstattung der Entgeltfortzahlung

Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz wird das AAG-Antragsverfahren weiter optimiert. Neben den bestehenden Rückmeldungen bei nicht vollständiger Bewilligung des Antrags soll es ab 2017 bei jedem Antrag eine Reaktion geben. Hierzu gibt es nun erste Festlegungen.

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News 21.04.2016 Meldeverfahren der Sozialversicherung

Bei der Regelung der Bestandsprüfungen im Meldeverfahren der Sozialversicherung hat der Gesetzgeber einen ordentlichen Zick-Zack-Kurs hingelegt. Nun ist die konzeptionelle Umsetzung abgestimmt worden. Gestartet werden soll mit den Bestandsprüfungen im AAG-Verfahren.

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News 24.11.2015 Arbeitsunfähigkeit von Minijobbern

Minijobber haben – wie andere Arbeitnehmer auch  – bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Arbeitgeber kleinerer und mittlerer Betriebe werden aber hinsichtlich der Entgeltfortzahlung entlastet: Doch wie funktioniert das und was ist dabei zu beachten?

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News 22.11.2012 Entgeltfortzahlung

Der GKV-Spitzenverband hat eine Regelung zur Berechnung des erstattungsfähigen Entgelts bei Entgeltfortzahlung in Teilmonaten bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze vorgelegt.

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News 11.09.2012 Umlageverfahren

Der Plan, die vielen unterschiedlichen Erstattungstarife und Umlagesätze der Krankenkassen bundesweit zu vereinheitlichen, wird vorerst nicht umgesetzt. Die aufwändige Stammdatenpflege der Krankenkassendaten bleibt den Arbeitgebern erhalten.

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