Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.2 Ausgangsleistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

In der Zeile 105 sind die in Deutschland steuerbaren und steuerpflichtigen Ausgangsleistungen des leistenden Unternehmers anzugeben, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet (Reverse-Charge-Verfahren). Achtung Zusammenfassung der Ausgangsleistungen Früher (bis zum Besteuerungszeitraum 2018) waren die Lieferungen von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, Tablet-C...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 3 Anlage UN

Die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind. In der Anlage hat der ausländische Unternehmer bestimmte, ergänzende Angaben zu machen. Ausländische Unternehmer[1] sind Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung nicht im Inland haben. Für diese Unternehmer ist nach § 21 Abs. 1 AO i. V. m. der Umsatzs...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.7 Steuerfreie Leistungen

Die Angaben zu den vom leistenden Unternehmer ausgeführten steuerfreien Umsätzen sind im Teil D des Hauptvordrucks enthalten. Dabei wird zwischen steuerfreien Umsätzen mit und ohne Vorsteuerabzug unterschieden. 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzugmehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung ist der ersten Lie...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Auch in dieser Position ist von der Finanzverwaltung die temporäre Steuersatzabsenkung für die Umsätze vom 1.7. – 31.12.2020 nicht ausdrücklich umges...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2020 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Innenumsatz bei eigenem Kanzlei-Inkasso

Ein Steuerberater darf in fremder Sache keine Inkasso-Dienstleistungen übernehmen. Die zusätzliche Inkassotätigkeit ist für einen Steuerberater nicht erlaubnisfrei zulässig. Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Inhaber der Honorarforderung für deren Abtretung keine Zustimmung ihres Mandanten benötigen, wenn der Abtretungsempfänger ebenfalls ein Steuerberater ist....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzicht eines Medizinprofessors auf das Recht zur Privatliquidation ist umsatzsteuerfrei

Leitsatz Die aus Anlass der Versetzung eines Universitätsprofessors und Klinikdirektors gewährte Ausgleichszahlung für den versetzungsbedingten Wegfall der Möglichkeit zur Behandlung von Patienten im Nebenamt (Privatliquidation) unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Sachverhalt Der Kläger war Chefarzt und Professor sowie Klinikdirektor einer Universitätsklinik. Aufgrund einer Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Umsätze an die NATO-Hauptquartiere

Rz. 168 Die Steuerbefreiung für die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführten Umsätze an die im Inland stationierten ausländischen NATO-Hauptquartiere richtet sich nach den Voraussetzungen, die für die Steuerbefreiung entsprechender inländischer Umsätze gelten. Unionsrechtliche Grundlage hierfür ist Art 151 Abs. 1 MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umsätze an ausländische Truppen

Rz. 127 Auf Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von einer amtlichen Beschaffungsstelle in Auftrag gegeben werden, und bei denen eine im Drittland befindliche Dienststelle der Streitkräfte Leistungsempfänger ist, sind nicht die Vorschriften des NATO-ZAbk, sondern die für die Ausfuhr geltenden Vorschriften des allgemeinen Umsatzsteuerrechts anzuwenden. Dabei sieht die Fi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.7 Berechnung des Entgelts

Rz. 115 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Berechnung der Entgelte

Rz. 159 Bei der Berechnung des Preises muss die USt außer Ansatz gelassen werden, die im Fall der Steuerpflicht für die ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung zu zahlen wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert, den offenen Ausweis der USt unterlässt und in der Rechnung bestätigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 53 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk werden die Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte von der USt befreit. Nach dem Sinn und Zweck des NATO-ZAbk sollen die von den Entsendestaaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben für die Beschaffung ihrer in der Bundesrepublik ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Auftraggeber

Rz. 142 Als Auftraggeber der umsatzsteuerbefreiten Lieferungen und sonstigen Leistungen treten gemäß dem BMF v. 8.8.2017[1] die folgenden Hauptquartiere als amtliche Beschaffungsstellen auf: NATO International Military Headquarters (IMHQ) / Organizations (ACO) Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Allied Command Operations (ACO), Casteau (Mons)/Belgien Supreme Head...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Vorsteuerabzug

Rz. 34 Der Unternehmer kann für seine nach dem OffshStA ausgeführten steuerfreien Umsätze die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen. Ab dem 1.1.1980 findet sich die Rechtsgrundlage in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a i. V. m. § 26 Abs. 5 Nr. 1 UStG. Der Vorsteuerabzug kommt sowohl hinsichtlich der Lieferungen als auch der sonstigen Leistungen an Stelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.4 Berechnung des Entgelts

Rz. 29 Bei der Berechnung des Preises für die Lieferung oder sonstige Leistung an Stellen der USA i. S. d. OffshStA muss der Unternehmer die USt außer Ansatz lassen. Der Unternehmer, der seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG [1] versteuert, muss den offenen Ausweis der USt unterlassen und in der Rechnung bestätigen, dass er von der Steuerbefreiung nach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 57 Die besondere Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk ergibt sich nur, wenn jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist[1]: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Stationierungstruppen in Auft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 9 Das OffshStA sieht u. a. in Art. III Nr. 1 Vergünstigungen auf dem Gebiet der USt vor. Die Vorschriften decken sich zu einem großen Teil mit denen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Das OffshStA ist jedoch selbstständig anwendbar und wird im Allgemeinen als Grundlage für die Umsatzsteuervergünstigungen herangezogen, wenn Beschaffungen von Regierungsstellen der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.5 Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige

Rz. 102 Die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sind. Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Bestätigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Abwic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug

Rz. 122 Der Unternehmer kann für seine nach dem NATO-ZAbk ausgeführten steuerfreien Umsätze die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen. Seit dem 1.1.1980 ist dies in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt. Der Vorsteuerabzug kommt sowohl für Lieferungen als auch für sonstige Leistungen in Betracht und gewährleistet damit eine vollständige Entlas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Lieferungen oder sonstige Leistungen an Stellen der Vereinigten Staaten

Rz. 13 Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen nach Art. III Nr. 1 OffshStA an Stellen der USA ausgeführt werden. Das sind Dienststellen, die ermächtigt sind, Rechtsgeschäfte im Namen der USA und mit bindender Wirkung für die USA im Rahmen des OffshStA abzuschließen. Die auftraggebende Stelle der amerikanischen Streitkräfte ist i. d. R. eine Beschaffungsstelle (purc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.3 Zahlung der Entgelte

Rz. 25 Die Zahlungen in Dollar werden i. d. R. mit einem Scheck geleistet, der zulasten des Schatzamtes der Vereinigten Staaten (United States Treasury) ausgestellt ist. Rz. 26 Für Beschaffungen der USA mit anderen als den in Nr. 2 des Anhangs zum OffshStA aufgeführten DM-Mitteln (ab 1.1.2002 Euro) und für Beschaffungen der Post-Exchange-Organisation (z. B. EES) können Abgabe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Auszug aus dem Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen

Rz. 38 Auszug aus dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen – NATO-ZAbk – v. 3.8.1959[1] zuletzt geändert am 18.3.1993[2]: Zitat Art. 67 (1) Eine Truppe unterliegt nicht der Steuerpflicht aufgrund von Tatbeständen, die ausschließlich in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Vorsteuerabzug

Rz. 166 Der Unternehmer kann für seine nach dem NATO-HQ-ErgAbk ausgeführten umsatzsteuerfreien Umsätze die darauf entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen. Die zur Durchführung des NATO-HQ-ErgAbk ergangenen Vorschriften mussten durch die Einführung des Mehrwertsteuersystems ab dem 1.1.1968 angepasst werden. Danach wird in den Fällen der Ausfuhr neben der Umsatzsteuerfreiheit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Leitsatz 1. Sind unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG dahin gehend auszulegen, dass einer geschäftsleitenden Holding, die steuerpflichtige Ausgangsumsätze an Tochtergesellschaften ausführt, das Recht auf Vorsteuerabzug auch für Leistungen, die sie von Dritten bezieht und gegen die Gewährung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit; Steuerbefreiung aufgrund Unionsrechts (Rechtslage vor dem 1.1.2020)

Leitsatz 1. Ein steuerbarer Umsatz in Form einer Leistung gegen Entgelt i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt nur vor, wenn ein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist, der einen Vorteil erhält, der zu einem Verbrauch im Sinne des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems führt. 2. Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter (hier: christliche Kirche und k...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil X‐GmbH vom 5.3.2020 – C‐48/19)

Leitsatz 1. Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen. 2. Telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen können Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein, wenn diese als Patientenschulungen im Rahmen der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Frühstück und Parkplatzüberlassung durch Hotels

Leitsatz Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das Frühstück gegen gesondert berechnetes Entgelt sowie die Überlassung von Parkplätzen sind als eigenständige Leistungen mit dem Regelsatz zu versteuern. Sachverhalt Streitig ist die Behandlung von Umsätzen für Hotelübernachtungen, Frühstück und Parkplatzgestellung. Die Klägerin betreibt ein Hotel mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 910 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Damit hat der Vermieter auch keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 978 Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, müssen zusätzlich auch für steuerliche Zwecke Bücher führen (§ 140 AO) und eine Bilanz aufstellen. Andere gewerbliche Unternehmer, deren Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, mehr als 600.000 EUR betragen oder deren Gewinn mehr als 60.000...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 435 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 436 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1016 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1017 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkende Rechnungsberichtigung (zu § 14 UStG)

Kommentar Seit vielen Jahren erwartet, hat sich die Finanzverwaltung nun zu der Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung geäußert. Nachdem sowohl der EuGH als auch der BFH die rückwirkende Rechnungsberichtigung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich angesehen hatten, setzt die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung jetzt weitestgehend um und gibt für die Praxis noc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2.1 Spezialgesetzliche Abzugsverbote

Rz. 9 Zum Teil schließen die Einzelsteuergesetze den Abzug von auf Gesetzesverstößen beruhenden Aufwendungen ausdrücklich aus. Diese Vorschriften gehen § 40 AO als Sonderregelungen vor.[1] Nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 und § 9 Abs. 5 S. 1 EStG dürfen Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Das Abzugsverbot für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug bei Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung von Ausbaumaßnahmen an einer öffentlichen Gemeindestraße, die der Erfüllung einer behördlichen Auflage dienen. Insbesondere stellte sich die Frage, ob die auf Eingangsleistungen im Rahmen der Ausbaumaßnahmen an einer öffentlichen Gemeindestraße entfallende Umsatzsteuer den U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen / 2 Arten von Kennzahlen

Für Kennzahlen gibt es diverse Einordnungsmöglichkeiten. Abb. 1: Systematisierung von Kennzahlen Bei den Einzelkennzahlen werden zwischen Grund- und Verhältniszahlen unterschieden (vgl. Abb. 1). Sogenannte Grundzahlen sind absolute Mengen- und Wertegrößen. Hierunter versteht man Einzelzahlen (z. B. Zahl der Mitarbeiter eines Unternehmens), Summen (z. B. Bilanzsumme), Differenzen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Personalgestellung durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen (zu § 4 Nr. 27 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.27.1 UStAE . Die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten wurden schon zum 1.1.2015 [1] gesetzlich geändert. Die Finanzverwaltung passt jetzt Abschn. 4.27.1 UStAE an die geänderte Sprachfassung an. Klargestellt wird, dass ...mehr