Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.2 Reisekosten

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit für einen angestellten Anwalt liegt immer dann vor, wenn dieser vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten (ab 1.1.2014: erste Tätigkeitsstätte gem. § 4 Abs. 4 EStG) beruflich tätig wird (Gericht, Besuch des Mandanten).[1] Fahrtkosten bei einer Auswärtstätigkeit sind die tatsächlichen K...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gem. § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 1.3 Vorsteuerabzug durch die Vorlage eines Beratervertrags

Der BFH hat geklärt, dass die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug durch die Vorlage eines Beratervertrags zunächst nicht erfüllt waren. Das erstinstanzliche FG hatte die Rechnungen eines Anwalts, deren Inhalt sich in der Angabe des Leistungsgegenstands auf die Angaben "Beratervertrag" und "ich erlaube mir, das vereinbarte Beraterhonorar wie fol...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.1 Steuerfreie Einnahmen

Der Freibetrag von 3.000 EUR gem. § 3 Nr. 26 EStG [1] gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Auftrag von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen und für Personen, die nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher tätig sind: Dazu gehören Vorträge des Anwalts an Volkshochschulen oder Unterrichtstätigkeit an der HWK oder IHK. Dies...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.5 Sponsoring

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 1.6.1 Grundsätze

Führt der Anwalt eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) aus, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Ausführen der Leistung eine Rechnung ausstellen.[1] Der Leistungsempfänger hat in diesen Fällen einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, den er notfalls auch e...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.2 Außerordentliche Einkünfte – Ermäßigte Besteuerung

Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung können außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG sein und sind daher ermäßigt zu besteuern.[1] Die Entscheidung kann für den Anwalt interessant sein, wenn er sich über mehrere Jahre ausschließlich einer Sache widmet und die Vergütung dafür (zusammengeballt) in einem Veranlagungszeitraum (z. B. als Strafverteidiger in einem großen...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 3.1 Bewirtungskosten

Gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (soweit angemessen) zu 70 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Folgendes muss der Anwalt beachten.[2] Zum Nachweis der Aufwendungen sind vom Anwalt folgende Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung.[3] Bei Außenprüfungen wird immer ...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 1.2 Abrechnung mit Bürogemeinschaft

Eine unangenehme Überraschung droht Anwälten, wenn sie eine Bürogemeinschaft bilden oder zeitweise Leistungen eines Kooperationspartners in Anspruch nehmen und diese nur pauschal abgerechnet werden. Laut BFH kommt bei fehlenden Rechnungsangaben der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger nicht in Frage.[1] Notwendige Inhalte bei Abrechnung gegenüber Kollegen bei Bürogemeinsch...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 3. Änderungsantrag wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

Der Regelungsbereich des § 129 AO: § 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten sowohl zu Ungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Ermessen des FA steht, besteht bei berechtigtem Interesse des Steuerpflichtigen Berichtigungszwang. Dies ergibt sich aus dem...mehr

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Inventurerleichterungen / 8 Erfassung von geringwertigen Vermögensgegenständen (GVGs)

Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, besteht ein Wahlrecht: Entweder kann die Kommune diese im Anlagevermögen aktivieren und zeitanteilig abschreiben oder im Jahr der Anschaffung di...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Alle Beiträge finden Sie in Ihrem Internetangebot Berater-Modul Umsatzsteuer unter www.otto-schmidt.de!mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2023 (USTB 2023, Heft 11, S. 364)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2023 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verst...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 3. Erstattung der MwSt vom Finanzamt an den Vermieter und deren Auswirkung auf geltend gemachte Vorsteuern

Soweit V dem M die MwSt-Beträge zurückzahlen muss (bei Geltendmachung der Ansprüche in 2024 regelmäßig also ab 2021, wenn keine anderen "Gegenrechte" des V eingreifen), möchte er die MwSt, die er zu Unrecht an das Finanzamt abgeführt hat, natürlich gern von diesem erstattet bekommen. a) Rechtliche Situation Um diese Erstattung zu bekommen, muss V seine MwSt-Erklärungen korrigi...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 4. Rückzahlung der MwSt-Beträge (Umfang)

a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters? V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht,...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VI. Ansprüche des Mieters auf steuerfreie Abrechnung und Rückzahlung der MwSt-Beträge bei Nettopreisabreden

1. Anspruch des Mieters Keine Zahlungspflicht bei stfr. Umsätzen: Im Fall der Nettopreisabrede (typischerweise "Nettoentgelt zzgl. gesetzliche MwSt") muss M zusätzlich zum (Netto-)Mietentgelt nur dann den Betrag der MwSt an V zahlen, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist. Hat er also zu Unrecht die MwSt-Beträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf deren Rückzahlung.[48] Im o.g. Be...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Einheitliche Behandlung von... / b) BGH-Rechtsprechung

Keine Prüfung des Vertrauensschutzes: Der BGH ging in seinen sog. Zytostatika-Entscheidungen davon aus, dass der Leistende in dem Fall, dass er seine Steuerschuld korrigiert, seinen Vorsteuerabzug verliert. Soweit ersichtlich hat der BGH hierbei allerdings die vorgenannten Vertrauensschutzgesichtspunkte (s. VI. 4. a)) nicht geprüft. Das wäre in weiteren Entscheidungen also n...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) "Umstellungslösung"

Spätere Umstellung: Denkbar wäre aber auch, dass die Umsätze ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. dem 1.1.2026) nach den – in Übereinstimmung mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 und der Nachfolgeentscheidung des BFH v. 17.8.2023 noch zu erlassenden – neuen Verwaltungsgrundsätzen zu behandeln sind ("Umstellungslösung").[46] Handeln erforderlich: Würde diese Lösung gewählt, müs...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters?

V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht, die MwSt-Beträge, die er an seine Lieferanten gezahl...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) Rechtliche Situation

Um diese Erstattung zu bekommen, muss V seine MwSt-Erklärungen korrigieren, d.h. die angemeldete MwSt entsprechend vermindern. aa) Gutgläubigkeit Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutsch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Anspruch des Mieters

Keine Zahlungspflicht bei stfr. Umsätzen: Im Fall der Nettopreisabrede (typischerweise "Nettoentgelt zzgl. gesetzliche MwSt") muss M zusätzlich zum (Netto-)Mietentgelt nur dann den Betrag der MwSt an V zahlen, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist. Hat er also zu Unrecht die MwSt-Beträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf deren Rückzahlung.[48] Im o.g. Beispiel wäre V daher im ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Bestandskraft

Keine Bestandskraft: Dies gilt auf jeden Fall, wenn die Veranlagungen für diese VZ noch nicht bestandskräftig sind (also für die VZ 2022 und 2023[59]). Bestandskraft: Soweit bereits (formelle) Bestandskraft bestünde (also für die VZ 2021 und früher[60]), wäre eine Berichtigung der Erklärungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO möglich. Nähme man an, dass diese Vo...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / III. Anpassungsbedarf

Bisher Aufteilung: Während das EuGH-Urteil für den Fall der "komplexen Leistungen" eigener Art keine Bedeutung hat, ergeben sich aus der Entscheidung in den vorstehend unter II. 2.a) genannten Fällen ‚1‘ und ‚2‘ Veränderungen gegenüber der bisherigen "Rechtslage" in Deutschland. Soweit sich Steuerpflichtige bisher nämlich nach den Verwaltungsanweisungen gerichtet haben, habe...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Gutgläubigkeit

Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutschen Gesetz nicht geregelt ist – ist die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem M (also eine Berichtigung der Rechnungen), um die Gefährdung...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) Übertragung auf vorliegenden Fall (Nettopreisabrede)

Anspruch dem Grunde nach: Diese Rechtsprechung lässt sich ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen. Zwar bedarf es keiner ergänzenden Vertragsauslegung, um den Rückzahlungsanspruch des M zu bejahen. Dieser Anspruch sollte bei Nettopreisabreden dem Grunde nach regelmäßig bestehen (s. oben VI.1.). Anspruch der Höhe nach: Der Höhe nach spricht aber nichts dagegen, auch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Rückwirkende Korrektur

Rückwirkende Korrektur bei Gutgläubigkeit: Hieraus ergibt sich, dass V im Prinzip die in der Vergangenheit abgegebenen MwSt-Erklärungen berichtigen darf, ohne dass er hierfür weitere Voraussetzungen (Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens etc.) erfüllen muss. Da nämlich V, der sich bei der Ausstellung der Rechnungen mit MwSt an die Verwaltungsanweisungen gehalten ha...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / d) Wirtschaftliches Ergebnis

Unterschiedliche Ansätze: Wirtschaftlich kommt der BGH also zum gleichen Ergebnis wie unter VI. 4.a) dargestellt. Die Parteien sollen so stehen wie sie gestanden hätten, wenn sie die "richtige" mehrwertsteuerliche Behandlung schon bei Vertragsschluss gekannt und entsprechende Vereinbarungen getroffen hätten. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, dass V die vollen MwSt-...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens

Rechnungskorrektur: Zum anderen darf V seine MwSt-Erklärungen korrigieren, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt ist. Diesen Fall hat der deutsche Gesetzgeber in § 14c Abs. 1 UStG dahingehend geregelt, dass der Rechnungsaussteller seine Steuerschuld berichtigen darf, wenn er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) Korrektur der Erklärungen durch den Vermieter

aa) Rückwirkende Korrektur Rückwirkende Korrektur bei Gutgläubigkeit: Hieraus ergibt sich, dass V im Prinzip die in der Vergangenheit abgegebenen MwSt-Erklärungen berichtigen darf, ohne dass er hierfür weitere Voraussetzungen (Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens etc.) erfüllen muss. Da nämlich V, der sich bei der Ausstellung der Rechnungen mit MwSt an die Verwaltu...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) Korrektur des Vorsteuerabzugs durch den Mieter

Korrektur "ex nunc": M muss die monatlich jeweils geltend gemachten Vorsteuern i.H.v. 38 EUR ebenfalls an sein Finanzamt zurückzahlen. Nach dem Wortlaut der Regelung des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG mit dem Verweis auf § 17 Abs. 1 UStG müsste dies ebenfalls "ex nunc" erfolgen (vgl. § 17 Abs. 1 S. 2 und S. 8 UStG).[71] Korrektur "ex tunc" ...: Hierzu wird allerdings überwiegend vert...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / cc) Dauer der Gutgläubigkeit

Zugrundelegung der Verwaltungsanweisungen: Soweit V sich bei der Korrektur der Steuerschuld auf seine Gutgläubigkeit berufen würde, wäre zu überlegen, ab wann diese ggf. wegfällt. Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Steuerpflichtigen der mehrwertsteuerlichen Beurteilung ihrer Umsätze (d.h. bei der Erstellung der zugrunde liegenden Vereinbarungen) im Allgemeinen zugrund...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) Verjährung

Rückzahlungspflicht nur für 3 Jahre: Dem Anspruch des M auf Rückzahlung der MwSt-Beträge für die Vergangenheit könnte V aber die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Er wäre also zur Rückzahlung höchstens insoweit verpflichtet als die Ansprüche des M nicht verjährt sind. Soweit die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB gelten würde, wären die Ansprüch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / IX. Anwendung der Rechtsprechung statt Nichtbeanstandung in Fall 2

"Umgekehrte" Auswirkungen in Fall 2: Der Vollständigkeit halber sind noch die Auswirkungen auf Fall 2 – d.h. den Fall, dass die Vermietung der VuM der wesentliche Teil der Gesamtleistung wäre, so dass der gesamte Vorgang steuerpflichtig wäre (s. oben II. 2.a)) – zu erwähnen. In diesem Fall würden sich die vorstehend (unter IV. – VII.) diskutierten Fragen in umgekehrter Form ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / V. Anwendung der Rechtsprechung statt Nichtbeanstandung in Fall 1

Kostenbelastung mit Übergangsregelung: Die Nutzung der Übergangsregelungen hat den Vorteil, dass die Umstellung für die Parteien (und die Finanzverwaltung) vergleichsweise unkompliziert (rechtssicher) ist. Sie kann aber für die Parteien mit finanziellen Nachteilen einhergehen. Dies soll für Fall 1 (s. oben II. 2.a)) anhand des folgenden Beispiels dargestellt werden: Mieter M ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 2. "Gegenrechte" des Vermieters

a) Verjährung Rückzahlungspflicht nur für 3 Jahre: Dem Anspruch des M auf Rückzahlung der MwSt-Beträge für die Vergangenheit könnte V aber die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Er wäre also zur Rückzahlung höchstens insoweit verpflichtet als die Ansprüche des M nicht verjährt sind. Soweit die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB gelten würde, wären...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) Verwaltungsanweisungen als Vertragsgrundlage

Abrechnung war konform mit "offizieller" Auffassung: Soweit V den Ansprüchen des M die Einrede der Verjährung nicht entgegenhalten könnte, könnte er die Rückzahlung möglicherweise unter Verweis darauf verweigern, dass er sich an die geltenden Verwaltungsanweisungen (und ggf. einschlägige Rechtsprechung) gehalten hat und diese Grundsätze maßgeblich dafür waren, was die Partei...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) (Nachträgliche) Teiloption

Wiederherstellung der Steuerpflicht für VuM: Zu überlegen wäre im Weiteren noch, ob V nachträglich (soweit die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind) bzw. für die Zukunft im Wege der "Teiloption" gem. Abschn. 9.1. Abs. 6 UStAE nur für die VuM zur Steuerpflicht optieren könnte (vorausgesetzt die Option ist nicht vertraglich ausgeschlossen). Damit könnte er sozusagen d...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / X. Andere Fälle

Hotels: Wie unter I.4. dargestellt, hat die Entscheidung des EuGH auch Auswirkungen auf andere Konstellationen. So ist davon auszugehen, dass z.B. in vielen Fällen Leistungen, die bei Hotelübernachtungen neben der Beherbergungsleistung erbracht werden, als Nebenleistung zu dieser anzusehen sind und damit dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG unterfallen...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 2. Ständige Rechtsprechung des EuGH (mit einer Ausnahme)

Rspr. des EuGH zur Einheitlichkeit: Im Prinzip hat der EuGH das auch schon immer so festgestellt. Zum Beispiel mit Blick auf die Vermietung von Wohnungen mit Pkw-Stellplätzen,[7] die Besichtigung eines Fußballstadions mit anschließendem Museumsbesuch (zum anwendbaren Steuersatz)[8] und – last but not least bereits im Jahr 2018 – die Vermietung von Grundstücken samt VuM.[9] (E...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VIII. Vermietung an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Mieter

Keine "§ 14c-Steuer" ...: Würde V seine Vermietungsleistungen an Mieter erbringen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ergäben sich – sofern nicht die Übergangsregelungen angewendet werden – andere Konsequenzen als vorstehend unter V. – VII. dargestellt. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG bei Erteilung von Rechnungen mit...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 3.1 Umsatzsteuerliche Bewertung

Mangels Leistungsaustausch unterliegen die Unterstützungen aus den Corona-Finanzhilfen, zu welchen neben den Soforthilfen, Überbrückungshilfen I, II und III auch die November- und Dezemberhilfe u.ä. Unterstützungen gehören, nicht der Umsatzsteuer.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr