Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.2 Bilanzierung des Anteils der Höhe nach

Rz. 31 Die Zugangsbewertung des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft basiert auf der Wertkategorie der Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB, da die Anteile im Rahmen eines Erwerbsvorgangs in das (zumindest wirtschaftliche) Eigentum der Spitzeneinheit gelangen; zur Bestimmung der Anschaffungskosten sind der Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Nebenleistungen / 3 Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.1 Vorsteuerabzug bei Leistungen von einem Scheinunternehmer

Der Vorsteuerabzug für eine erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung setzt voraus, dass es sich bei dem Leistenden um einen Unternehmer handelt.[1] Dabei kommt der Rechnung, aus der der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug vornehmen will, eine besondere Bedeutung zu. Die Angaben über den leistenden Unternehmer müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Wenn der abrechn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2 Ansässigkeit des Unternehmers im Ausland

Rz. 6 Nach dem letzten Satzteil des § 20a Abs. 1 S. 1 AO gilt die von §§ 19, 20 AO abweichende Zuständigkeitsregelung unter der Voraussetzung, dass "der Unternehmer seinen Wohnsitz oder das Unternehmen seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes hat". Wie sich aus der alternativen Aufzählung ergibt, reicht es aus, dass jeweils ein Ankn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Zuständigkeitsregelungen in den §§ 18-29 AO

Rz. 4 § 18 AO bestimmt die Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO, die entweder für die GrSt oder die Steuern vom Einkommen bedeutsam sind. Die §§ 19 bis 23 AO enthalten Einzelregelungen für bestimmte Steuerarten. Im Einzelnen betreffen sie die Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie vom Einkommen und Vermögen der Körp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 7 Örtlich zuständig ist das FA, das nach § 21 Abs. 1 S. 2 AO i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 UStZustV für die USt des die Bauleistungen erbringenden Unternehmers zuständig ist. Dies richtet sich nach dem Staat, in dem dieser ansässig ist. Liegen in der Person des Unternehmers mehrere Anknüpfungspunkte vor, die eine Beziehung zu mehreren unterschiedlichen Staaten begründen, so ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 20a AO begründet bundesweite zentrale Zuständigkeiten für Steuern vom Einkommen in Fällen, in denen ausländische Unternehmer im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen tätig werden. Abs. 1 S. 1 betrifft die Besteuerung der Einkünfte ausländischer Bauunternehmen, die im Inland Bauleistungen i. S. v. § 48 Abs. 1 S. 3 EStG erbringen. Abs. 1 S. 2 bestimmt die Zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.1 USt und Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 6 Die Festsetzung und Erhebung der USt gehörte bereits nach der letzten Fassung des EGAmtshG[1] nicht mehr zum Anwendungsbereich der Amtshilfe. Dies gilt weiterhin, da anstelle der Amtshilferegelung jetzt auch im EUAHiG die USt und die EUSt nicht zum sachlichen Anwendungsbereich des EUAHiG gehören. Für die USt gilt die EU-Zusammenarbeitsverordnung Nr. 904/2010[2] mit der...mehr

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Verrechnungskonto / 1.5 Wareneingang/Warenausgang für Geschäftsvorfälle ohne Rechnung

Kommt die Ware z. B. ohne Rechnung im Unternehmen an, kann der Empfänger der Ware für den Wareneinkauf der Übersichtlichkeit wegen das Verrechnungskonto "Wareneingangs-Verrechnungskonto" benutzen. Damit ist gewährleistet, dass der Vorsteuerabzug nicht schon bei Erhalt der Ware geltend gemacht wird.[1] So buchen Sie richtig Ware im Wert von 590 EUR brutto wird ohne Rechnung an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 5 Das EUAHiG ist abweichend von der Grundsatzregelung des Abs. 1 S. 2 auf eine Reihe von Steuern und Abgaben nicht anwendbar. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteuern und Zölle, sowie für weitere, abschließend in Abs. 2 aufgelistete Abgaben, für die i. d. R. anderweitige Vorschriften für die Amtshilfe angewandt werden.[1] 2.2.2.1 USt und Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 2 Nr. 1)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.3 Ermittlung des Transaktionspreises

Rz. 22 Auf der 3. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der Transaktionspreis zu ermitteln. Dieser ist als der Betrag der Gegenleistung definiert, zu dem ein Unternehmen im Austausch für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen berechtigt ist, ausgenommen der für Dritte vereinnahmten Beträge (z. B. Umsatzsteuer).[1] Der Transaktionspreis schließt sowohl fixe ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationen aus einem Drittstaat (Abs. 1)

Rz. 3 Erhält das BZSt als zentrales Verbindungsbüro[1] aus einem Drittstaat steuerlich relevante Informationen, so kann es diese an einen anderen Mitgliedstaat weiterleiten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Die vom Drittstaat beim zentralen Verbindungsbüro eingegangenen Informationen müssen für die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Steuerrechts bezü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Abgrenzung gegenüber anderen Vorschriften zur "Berichtigung" bei der Umsatzsteuer

Rz. 31 Für den Bereich der USt gibt es neben der Regelung des § 17 UStG weitere Bestimmungen, die als Rechtsgrundlage für Berichtigungen in Betracht kommen. Insbesondere kommen die Vorsteuerabzugsberichtigung nach § 15a UStG und eine Reihe von Änderungsvorschriften der AO in Betracht. 4.2.1 Vorsteuerabzugsberichtigung Rz. 32 § 15a Abs. 1 UStG sieht eine regelmäßig zeitanteilig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Unionsrechtlicher Direktanspruch in der USt (u. a. als Ausfluss des § 17 UStG)

Rz. 212 Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene USt zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber gese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.5 Erneute Berichtigung

Rz. 179 Wird ein als uneinbringlich behandeltes Entgelt nachträglich doch noch vereinnahmt, so sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG der Steuerbetrag und der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. Die Vorschrift folgt wiederum wie § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG dem Gedanken, dass letztlich das tatsächlich Aufgewendete für die Besteuerung und somit auch für den Vorsteuerabzug maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Haupt- und Nebenleistung

Rz. 160 Ist nach den vorstehenden Grundsätzen festgestellt worden, dass es sich nicht um eine einheitliche Leistung, sondern um mehrere, wirtschaftlich trennbare Leistungen handelt, muss geprüft werden, ob einzelne Leistungen Nebenleistungen zu einer als Hauptleistung zu qualifizierenden Leistung darstellen. Nebenleistungen teilen grundsätzlich das umsatzsteuerrechtliche Sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Preisnachlässe in der Leistungskette (§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 126b § 17 Abs. 1 S. 6 UStG regelt, dass bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Rechtsfolgen des Schadensersatzes

Rz. 218 Handelt es sich um einen "echten" Schadensersatz, liegt kein Leistungsaustausch vor, der Vorgang ist nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1 UStG. Da kein steuerbarer Umsatz vorliegt, kann auch keine USt entstehen. Wenn keine USt entsteht, darf auch kein gesonderter Ausweis einer USt in einer Abrechnung oder einem anderen Dokument vorgenommen werden. Hat ein Beteiligter denn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Verordnung (EU) Nr. 904/2010 und Verordnung (EU) Nr. 79/2012

Rz. 80 Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 regelt in ihrem Kapitel XII[1] mit Art. 48: Geht bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller ansässig ist, ein Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß Art. 5 der RL 2008/9/EG ein und findet Art. 18 der RL 2008/9/EG keine Anwendung, so leitet sie den Antrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach dessen E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Behandeln als steuerpflichtig

Rz. 35 Bereits in Rz. 20 wurde darauf hingewiesen, dass § 9 UStG seit dem 1.1.1980 – anders als § 9 UStG 1967/73 – keine ausdrückliche Verzichtserklärung des Unternehmers verlangt. Die bis zum 31.12.1979 bestehenden Zweifelsfragen um die Abgabe der bis zu diesem Zeitpunkt gesetzlich verlangten Verzichtserklärung, die auftraten, obwohl diese auch damals nicht ausdrücklich an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 370 Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs wurde mWv 1.1.1993 durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] in das UStG aufgenommen und ist seitdem nicht geändert worden. Über die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird systematisch geregelt, dass der über die weiteren Vorschriften des UStG definierte innergemeinschaftliche Erwerb auch der USt unterlieg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift

Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum UStG geregelt. § 1 UStG 1918: Zitat (1) Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.1 Entgelt

Rz. 52 Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen

Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen lässt die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.3 Rechnungsausstellung

Rz. 470 Da es sich bei einer Geschäftsveräußerung um einen nicht steuerbaren Umsatz handelt, bestehen keine umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an eine ggf. auszustellende Rechnung oder den abzuschließenden Kaufvertrag. In keinem Fall darf – weder in einer Rechnung noch in dem Kaufvertrag – eine USt gesondert ausgewiesen werden. Weist der Veräußerer trotz einer nicht steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr