Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Balkonkraftwerke (Miete) / 1 Einführung

Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB haben Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Montage von Steckersolargeräten dienen. Demnach können die Mieter von ihren Vermietern verlangen, ihnen die Montage eines Balkonkraftwerks zu erlauben. Durch entsprechende Erweiterung des Katalogs der privilegierten baulichen Veränderungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG ist hiermit korre...mehr

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Mieterstrom und Vorsteuerabzug / Hintergrund

Der Kläger erbringt steuerfreie Vermietungsleistungen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses. Der Kläger ließ auf den Dächern dieser Objekte jeweils PV-Anlagen mit Speichern installieren. Für beide Photovoltaikanlagen wurden jeweils 2 Messungen verbaut. Die erste Messung erfasst die Gesamtproduktion des Stroms. Der erzeugte Strom, der direkt über den ...mehr

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Bekanntgabe eines Bescheids... / Entscheidung

Das FG hat der Klägerin Recht gegeben und die den Einspruch als unzulässig verwerfende Einspruchsentscheidung aufgehoben. Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 22g Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 17 Die Grundlagen der neuen Aufzeichnungspflichten für die sog. Zahlungsdienstleister findet sich in § 22g Abs. 1 S. 1 UStG, in dem die aufzeichnungspflichtigen Angaben im Einzelnen aufgeführt werden. Das Ziel der Aufzeichnung besteht darin, die an dem Zahlungsvorgang beteiligten Personen und den Grund der Zahlung sowie dessen Höhe möglichst genau zu dokumentieren. Gem. §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Schiffsklassifizierungsunternehmer

Rz. 127 Die Steuerbefreiung der Leistungen von Schiffsklassifizierungsunternehmern wurde gemäß Ergebnis der Besprechung des BMF mit den USt-Referenten der Länder im November 1973[1] bei Grunduntersuchungen von Schiffen, laufenden Besichtigungen und Havariebesichtigungen gewährt. Aufgabe der Schiffsklassifizierungsunternehmer ist vor allem die Bauaufsicht bei Schiffsneubauten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Erwerb durch die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt)

Rz. 58 Die für die Erlangung der Steuerbefreiung erforderliche Zweckbestimmung der Wasserfahrzeuge, die gem. § 8 Abs. 3 UStG nachgewiesen werden muss, bezieht sich nicht nur auf die befahrenen Wasserwege (Rz. 32ff.), sondern auch auf die Einsatzart der Seeschiffe. Von § 8 Abs. 1 UStG ist neben der Rettung Schiffbrüchiger (Rz. 66ff.) ausschließlich die Erwerbsseeschifffahrt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 110 Befreit sind nach dieser Vorschrift alle sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Seeschiffe (einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen) bestimmt sind. Zu den nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG befreiten sonstigen Leistungen gehören die bereits nach dem UStG 1967/1973 befreiten Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.8 Hafenbetriebe, Beladen, Entladen

Rz. 128 Die Steuerfreiheit der Leistungen der Hafenbetriebe war bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 UStG 1967/1973 vorgesehen. Hafenbetriebe sind solche Unternehmen, die Einrichtungen zum Anlegen von Schiffen (z. B. Kaianlagen, Vorrichtungen zum Festmachen von Schiffen, Warn- und Signalanlagen) unterhalten und die Möglichkeiten zum Umschlagverkehr bieten. Unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.9 Schleppen, Lotsen und Bergen

Rz. 130 Das Schleppen, Lotsen und Bergen war bereits aufgrund von § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 7 UStG 1967/1973 steuerfrei. Die Besorgung dieser Leistungen ist nunmehr nach § 3 Abs. 11 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Gemäß Abschn. 8.1 Abs. 7 Nr. 7ff. UStAE handelt es sich i. A. um folgende Leistungen: Das Schleppen wird aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Zweck der Regelung(BZSt)

Rz. 6 Die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister[1] sieht vor, dass von diesen Rechtssubjekten ab dem 1.1.2024 hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und an die Mitgliedstaaten der Europäis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Bewertungsabschlag von 4 %

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Form der Aufbewahrung

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden. Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung (Überführung/Umwandlung von Daten eines Datenformats...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4 Umsatzsteuer

4.1 Kommanditgesellschaft 4.1.1 Grundsätzliches Rz. 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesa...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (USTB 2024, Heft 10, S. 321)

Änderungen seit dem 26.2.2024 Dipl.-Finw. Thomas Meurer Das BMF hat den UStAE mit Schreiben vom 1.10.2010 bekannt gegeben und die UStR 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehoben (BMF v. 1.10.2010 – IV D 3 - S 7015/10/10002, BStBl. I 2010, 846). Der UStAE wird durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert. Neben dem UStAE gibt es weiterhin allgemeine Verwaltungsanweisungen, die nic...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe des Merkblattes: Mit diesem Schreiben wird das BMF-Schr. v. 4.2.2014 (BMF v. 4.2.2014 – IV D 3 - S 7424f/13/10001, BStBl. I 2014, 229), ersetzt durch das BMF, Schr. v. 31.8.2020 (BMF v. 31.8.20...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / I. BMF-Schreiben zur Änderung des UStAE

1. Steuerbarkeit – § 1 UStG Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten: Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähn...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

BMF-Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds: Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 11.12.2023, BGBl. I 2023, 354) wurde der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG auf alle alternativen Investmentfonds (AIF) i.S.d. § 1 Abs. 3 KAGB erweitert. Die Änderung ist mit Wirkung zu...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren zu können und eventuellen Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung aus dem Weg zu gehen.mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Falscher Steuerausweis – § 14c UStG

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher: Die Regelungen in § 14c UStG zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis basieren unionsrechtlich auf Art. 203 MwStSystRL. Dieser unterscheidet, anders als die Regelungen in § 14c UStG, nicht zwischen verschiedenen Fallkonstellationen, sondern bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wi...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Abs. 3 UStG): Durch das Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (v. 8.5.2024, BGBl. I 2024, 151) wurde mit Wirkung zum 16.5.2024 die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter Sch...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Meurer Das BMF hat den UStAE mit Schreiben vom 1.10.2010 bekannt gegeben und die UStR 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehoben (BMF v. 1.10.2010 – IV D 3 - S 7015/10/10002, BStBl. I 2010, 846). Der UStAE wird durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert. Neben dem UStAE gibt es weiterhin allgemeine Verwaltungsanweisungen, die nicht in den UStAE aufgenommen we...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung: Mit Urteil vom 14.10.2021 (EuGH v. 14.10.2021 – C-45/20, C-46/20 – Finanzamt N und Finanzamt G, BStBl. II 2024, 461 = UR 2021, 867) hat der EuGH entschieden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind: Mit dem JStG 2020 (v. 21.12.2020, BGBl. I 2020, 3096) ist die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.7.2021 erfolgt. Seit dem 1.7.2021 können sowohl nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige U...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten: Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 4. Mögliche praktische Folgen

Um einen Lösungsansatz zu bewerten, bietet es sich regelmäßig an, diesen anhand extremer Beispiele zu durchdenken und das daraus folgende Ergebnis mit der Realität und den geltenden Grundsätzen zu vergleichen. Ähnlich verhält es sich bei dem, im Urteil vom BFH[15]"vorgeschlagenen" Lösungsweg entsprechend dem UStAE Abschn. 3.17 Abs. 7 Bsp. 2: "Der Unternehmer G betreibt ein Gut...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / IV. Bewertung

Auf den ersten Blick scheint die Entscheidung des FG folgerichtig, da durch einen Unternehmer vereinnahmte Zahlungen grundsätzlich der Umsatzsteuer unterworfen werden müssen. Betrachtet man den Sachverhalt jedoch durch die Brille der Systematik des Umsatzsteuergesetzes, liegt ein anderes Ergebnis näher: Denn Einnahmen eines Unternehmers sind nur dann der Umsatzsteuer zu unte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.2 Beiratstätigkeit

Rz. 555 Die Tätigkeit als Mitglied des Beirats gegen Zahlung einer Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer. Das Mitglied des Beirats wird gegenüber der Gesellschaft selbständig tätig und ist nicht in deren Unternehmen eingegliedert. Auch für die Tätigkeit eines Kommanditisten als Mitglied des Beirats, dem vor allem Zustimmung- und Kontrollrechte übertragen werden, kann ein Son...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1 Kommanditgesellschaft

4.1.1 Grundsätzliches Rz. 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschaft...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 3. Vermittlungstätigkeit des Gutscheinportals

Damit ein Umsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden kann, muss dieser steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung gem. § 4 UStG steuerpflichtig sein. Voraussetzung der Steuerbarkeit ist insbesondere der Leistungsaustausch, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Unternehmer eine Leistung an einen bestimmbaren Leistungsempfänger ausführt und dafür aufgrund ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4 Aufsichtsrats-, Beiratstätigkeit

4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.5 Organschaftsfragen

Rz. 556 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff "juristische Person" auch eine GmbH & Co. KG umfasst, so der BFH im Urteil v. 1.6.2016,[1] denn – so führt der BFH mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen aus – "eine P...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 546 Umsatzsteuerlich ist die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu ihren Gesellschaftern ein selbstständiges Rechtssubjekt. Nach der Darstellung des BFH im Urteil v. 27.11.1952[1] kann eine OHG (und damit eine KG) ein Rechtsgeschäft umsatzsteuerlicher Auswirkung sowohl mit einem ihrer Gesellschafter abschließen als auch mit der Gesamtheit ihrer Gesellschafter. Das hat zur Vorau...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.2 Komplementär-GmbH

Rz. 557 Wenn die GmbH nach der Gründung der GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr nicht mehr auftritt und sich ausschließlich mit der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Funktionen innerhalb der GmbH & Co. KG begnügt, so stellt sich die Frage, ob die Leistung der Komplementär-GmbH durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der KG abgegolten wird – dann kein Leistungsaustausch...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich – in Anlehnung an das Rahmenkonzept – die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutz...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

Rz. 18 Die Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK eines VG stellt regelmäßig der Anschaffungspreis dar. Dieser entspricht regelmäßig dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag. Rz. 19 Bei Unt, die gem. § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt sind, stellt die in der Rechnung ausgewiesene USt (Vorsteuer) keinen Bestandteil des Anschaffungspreises dar, da es sich bei diesen Unt bei der V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Abs. 3 C. 3.)

Rz. 152 Eine Anzahlung liegt vor, wenn ein Dritter aufgrund eines abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrags eine Zahlung tätigt, für die die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist. Ein Vertrag muss dabei nicht zwingend vorliegen. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind bereits auszuweisen, wenn Zahlungen getätigt wurden und ein Vorvertrag abgeschlossen o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 28) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 21 Der Erfüllungsbet...mehr