Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Fragen und Antworten zur Wi... / 4 Wie unterscheidet sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von der Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die USt-IdNr. dient speziell dem innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der EU und ist für Unternehmen relevant, die Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU anbieten. Die W-IdNr. hingegen ist ein Identifikationsmerkmal, das alle Unternehmen in Deutschland erhalten und primär für steuerliche Zwecke innerhalb Deutschlands verwendet wird.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zu § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG fremd. Rz. 7 Der Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 23 Gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, soweit nicht § 20 UStG (Berechnung nach vereinnahmten Entgelten) gilt. Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten oder nach der Sollbesteuerung folgt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Grenzen der Sollbesteuerung

Rz. 35a Das Wesen der Sollbesteuerung bzw. der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG führt in Fällen, in denen die Gegenleistung nicht unmittelbar erfolgt, zu einer Vorfinanzierung der Steuer. Im Fall der nicht sofortigen Bezahlung (Forderung) muss die Umsatzsteuer bereits an das Finanzamt abgeführt werden, obwohl sie vom Leistungsempfänger noch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abschnittsbesteuerung statt Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5bUStG)

Rz. 56 Mit § 16 Abs. 5b UStG wird der Bestimmung des § 10 Abs. 6 S. 4 UStG Rechnung getragen, nach der das Durchschnittsbeförderungsentgelt (Rz. 46) nicht zu einer Steuer führen darf, die wesentlich von dem Betrag abweicht, der sich ohne Anwendung des Durchschnittsbeförderungsentgelts ergeben würde. Die Regelung bestimmt daher, dass die Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 48 Zuständige Zolldienststelle ist die erste oder letzte an der Zollstraße gelegene Zollstelle (Eingangs-, Ausgangszollstelle). Sie handelt hierbei für das FA, in dessen Bezirk der Beförderer die Grenze zum Drittlandsgebiet überschreitet (zuständiges FA § 16 Abs. 5 S. 2 u. 3 UStG). Verwaltungsakte der zuständigen Zolldienststelle sind also Verwaltungsakte des zuständigen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber springt der Anwender bei Recherche zum Besteuerungsverfahren ständig zwi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Ursprünglich fand sich der Regelungsinhalt in § 11 UStG 1951 (Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung). Schon damals war der maßgebliche Zeitraum, für den die Steuer zu berechnen und zu erklären war, das Kj. Mit der Einführung der nichtkumulativen Allphasen-Steuer zum 1.1.1968 wurde die Vorschrift zu § 16 UStG und um Regelungen über die Absetzung der Vorsteuerbeträg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Ausübung der Unternehmertätigkeit nur in einem Teil des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG)

Rz. 13 Ein abgekürzter Besteuerungszeitraum kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Kj. begonnen oder beendet hat. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in welchem durch Bewirken von Umsätzen die ersten Einnahmen erzielt werden, sondern schon mit den ersten auf die Erzielung von Einnahmen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 46 Einzelner Umsatz ist die einzelne Fahrt, die – gleich aus welcher Richtung – zur Überquerung der Drittlandsgrenze führt (§ 18 Abs. 5 UStG). Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt (§ 13 Abs. 1 Nr. 1c UStG). Sie wird gem. § 10 Abs. 6 UStG nach einem Durchschnittsbeförderungsentgelt je Personenkilomete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umrechnungsmethoden

Rz. 63 Seit dem 1.1.1999 ist der Euro die Währung diverser EU-Mitgliedstaaten. Für eine Übergangszeit bis 31.12.2001 (dem Zeitpunkt der Einführung des Eurogelds) waren unwiderrufliche Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten festgelegt worden.[1] Rz. 64 Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM war seit dem 1.1.1999 der Ausgangsbetrag mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 16 Abs. 5 UStG werden Personenbeförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, im Wege der Einzelbesteuerung (sog. Beförderungseinzelbesteuerung) an der Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Schweiz) durch die Zolldienststelle erfasst. Dies gilt für Fahrten im Gelegenheitsverkehr, bei denen eine Drittlandsgren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

3.1 Kurze Übersicht für die Praxis Rz. 62 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich der Übermittlung der Jahreserklärung für die häufigsten Praxisfälle: Die Jahreserklärung ist spätestens 7 Monate, bei steuerlicher Beratung spätestens 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu übermitteln. (Rz. 70.). Seit 2011 ist die Jahreserklärung grundsätzlich nur noch auf elektro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Festsetzung der USt für das Kalenderjahr

Rz. 74 Der Unternehmer hat die Steuer für das Kj. in seiner USt-Jahreserklärung selbst zu berechnen.[1] Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung der USt ist die USt-Jahreserklärung – wie auch die Voranmeldung – eine Steueranmeldung i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 2 AO. Rz. 75 Nach § 168 AO steht die USt-Jahreserklärung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 USt als Anmeldesteuer i. S. d. AO

Rz. 8 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer eine Voranmeldung und nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG Klammerzusatz eine Steueranmeldung abzugeben. Sowohl die Voranmeldung als auch die Steueranmeldung, die im allgemeinen Sprachgebrauch als "Jahreserklärung" bezeichnet wird, sind Anmeldungen i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 3 AO, weil das UStG den Unternehmer verpflichtet, die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abschlusszahlung, Erstattungsanspruch

Rz. 87 Die vom Unternehmer in seiner USt-Jahreserklärung selbst berechnete Steuer für das Kj. kann von der Summe der für das Kj. vorangemeldeten Steuer (= Vorauszahlungssoll) abweichen. Es kann sich sowohl ein Unterschiedsbetrag zugunsten des FA (= Abschlusszahlung) als auch ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Unternehmers (= Erstattungsanspruch) ergeben. Der Unternehmer ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 62 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich der Übermittlung der Jahreserklärung für die häufigsten Praxisfälle: Die Jahreserklärung ist spätestens 7 Monate, bei steuerlicher Beratung spätestens 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu übermitteln. (Rz. 70.). Seit 2011 ist die Jahreserklärung grundsätzlich nur noch auf elektronischem Wege zu übermitteln.[1] Al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorabdarstellung

Rz. 1 In § 18 Abs. 4 S. 1 und 2 UStG wurden jeweils ausdrückliche Entrichtungsgebote aufgenommen, um dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 des OWiG), nach dem für die Sanktionierung einer Zahlungsverpflichtung ein verwaltungsrechtliches Gebot Voraussetzung ist, zu entsprechen. Durch den Zusatz, dass die fällige Umsatzsteuer vom Unternehmer zu entrichten ist, er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Wirkung der Jahreserklärung im Verhältnis zur Voranmeldung

Rz. 93 Das Verhältnis zwischen Jahreserklärung und Voranmeldung ist nicht leicht zu fassen. Dies liegt m. E. daran, dass das System der USt unter Umsetzung der europäischen Vorgaben einer Mehrwertsteuer nach der MwStSystRL eine Anmeldesteuer mit fortgesetzten Voranmeldungen ist. Die anschließend für den "Besteuerungszeitraum" abzugebende Jahreserklärung stellt einen Fremdkör...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4c und 4d UStG)

Rz. 8 Erbringt ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (i. d. R. wird er im Drittlandsgebiet ansässig sein) sonstige Leistungen auf elektronischem Weg, die in § 3a Abs. 5 S. 2 UStG abschließend aufgeführt sind[1], an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet und schuldet er dafür die Steuer, so kann er wahlweise nur die im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Ra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Folgen verspäteter Zahlung

Rz. 90 Für die Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung von Steuern oder verspäteter Rückzahlung von Steuervergütungen ist § 240 AO die Rechtsgrundlage. Nach § 240 Abs. 1 AO 1977 ist für eine Steuer, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 63 Zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung sind verpflichtet: alle Unternehmer, die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuern; sog. Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG bis einschließlich 2023. Kleinunternehmer müssen seit dem Besteuerungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine Ausnahme gilt für Fälle des § 18 Abs. 4a UStG; La...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Die Unterschrift

Rz. 72 Nach § 150 Abs. 3 AO hat der Unternehmer die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen vorgeschrieben ist. § 18 Abs. 3 S. 3 UStG schreibt vor, dass die USt-Jahreserklärung als Steueranmeldung i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 2 AO vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Unterzeichnung durch einen Beauftragten oder Be...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 2 Das vorherrschende Verfahren bei der Umsatzbesteuerung ist seit jeher das Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren.[1] Es wird als Abschnittsbesteuerung durchgeführt. Danach hat der Unternehmer grundsätzlich nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums (= Kalendermonat oder -vierteljahr) eine Voranmeldung abzugeben und gleichzeitig die entsprechende Vorauszahlung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 74 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) zusammen (Rz. 49), so sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen (Reisevorleistungen) aus dem Reisepreis auszuscheiden. Die eigenen Leistungen sind dabei nach Verwaltungsauffas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.10 Wahlrecht: Abschnittsbesteuerung oder Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5b UStG)

Rz. 41 Der Unternehmer kann gem. § 16 Abs. 5b UStG anstelle der Beförderungseinzelbesteuerung die Abschnittsbesteuerung beantragen. In diesen Fällen schreibt § 18 Abs. 5b UStG vor, dass der Unternehmer USt-Voranmeldungen oder eine USt-Jahreserklärung abzugeben, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen[1] hat. S. Rz. 22. Rz. 42 Die bei den Zolldienststellen bereits entric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Örtliche Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren

Rz. 9 Nach § 21 AO ist für die Besteuerung der Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG (also soweit es sich um Lieferungen oder sonstige Leistungen, einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben handelt sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe) (ausgenommen ist die EUSt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), das FA zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Voranmeldung als Vorauszahlung

Rz. 18 § 18 Abs. 1 S. 1 UStG bezeichnet im Klammerzusatz die für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnende Steuer als Vorauszahlung. Im Gegensatz z. B. zur ESt, für die Vorauszahlungen nach Maßgabe der Vorjahressteuerlast in festen Beträgen erhoben wird, stellen die sog. Vorauszahlungen im Rahmen des umsatzsteuerlichen Voranmeldungsverfahrens variable Beträge dar, die ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr