Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 1. Abrechnung bis zum Versäumnisurteil

Bis zum Erlass des Versäumnisurteils ergeben sich in der Regel keine Probleme. Der Anwalt erhält neben der 1,3-Verfahrensgebühr eine 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV. Das gilt auch bei einem Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV). Beispiel 1 Nach Eingang der Klage (Streitwert: 8.000,00 EUR) ordnet das Gericht das schriftlich...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 1. Abrechnung bis zum Vollstreckungsbescheid

Im Mahnverfahren verdient der Antragstellervertreter die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV sowie die 0,5-Verfahrensgebühr für den Vollstreckungsbescheid nach Nr. 3308 VV. Beispiel 4 Der Antragsteller leitet gegen den Antragsgegner ein Mahnverfahren über eine Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR ein. Da der Antragsgegner keinen Widerspruch einlegt, ergeht antragsgemäß ein Vollst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfänger kein Entg...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 3. Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Auch bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid kann über die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da nach § 700 Abs. 1 ZPO die Vorschrift des § 341 ZPO entsprechend anzuwenden ist. Es bedarf für das Verwerfungsurteil auch hier nicht der Zustimmung der Parteien. Daher fällt auch in diesem Fall keine Terminsgebühr an. Zitat Entscheidet das Geric...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. § 10 Abs. 5 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Nach Abschn. 10.7 Abs. 1 Nr. 1 UStAE braucht aus Vereinfachungsgründen erst dann eine Ermittlung der Kosten vorgenommen zu werden, wenn die Entgelte offensichtlich nicht kostendeckend angesetzt würden. Zur Bemessungsgrundlage s. "Umsatzsteuer" T...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

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AGS 06/2024, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Neben der bereits in der ersten Abwandlung für das Einreichen der Klageschrift angefallenen 1,3-Verfahrensgebühr und den verauslagten Dolmetscherkosten kann Rechtsanwalt A nunmehr eine Vergütung für die schriftliche Übersetzung der in deutscher Sprache verfassten Dokumente abrechnen. Diese Vergütung berechnet sich nach Maßgabe der §§ 8 ff. JVEG.[3] Ferner stehen Rechtsanwalt ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Festsetzungsverfahren

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Ermächtigung in § 156 Abs. 1 AO hat der Bundesminister der Finanzen Gebrauch gemacht und eine Kleinbetragsverordnung erlassen. S. Kleinbetragsverordnung (KBV) vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790. Im Bereich der Festsetzung sollen Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, soweit sie einen Betrag von 10 EUR nicht ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Leistungen der regionalen Untergliederungen

Tz. 7 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Leistungen der regionalen Untergliederungen des DRK, die diese an den Blutspendeterminen an den Blutspendedienst erbringen, erfolgen im Rahmen eines Leistungsaustausches. Sie unterliegen, weil keine Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 UStG (s. Anhang 5) in Betracht kommt, der Steuerpflicht. Abweichend von der Beurteilung in der Vergangenhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben (seit 2005) ihrer Steuererklärung zusätzlich eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (= Anlage EÜR) beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3d EStDV; Anhang 11). Diese Abgabepflich...mehr

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AGS 06/2024, Abrechnung bei... / 2. Verwerfung im Einspruchstermin

Wird anschließend Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und der Einspruch in einem gerichtlichen Termin als unzulässig verworfen, entsteht eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, da nach dieser Vorschrift jeglicher gerichtliche Termin ausreicht, um eine Terminsgebühr auszulösen. Ein Verhandeln ist nicht erforderlich. Die Höhe beläuft sich jetzt auf 1,2, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG

Rn. 6 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG bestehen – wie auch zur USt-Nachschau – im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Zitiergebot des GG aus Art 19 Abs 1 S 2 GG . Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt einerseits die Wohnung als räumlich abgeschottete Stätte privaten Lebens und Wirkens (BVerfG vom 16.06.2015,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen der LSt-Nachschau

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Voraussetzungen unter denen eine LSt-Nachschau zulässig ist, ergeben sich aus § 42g Abs 1 EStG nicht eindeutig. Umstritten ist, ob eine LSt-Nachschau trotz des Wortlauts der Norm, der außer den in s Rn 19 genannten Tatbestandsvoraussetzungen keine weiteren Einschränkungen vorgibt, bereits dann zulässig ist, wenn sie gemäß § 42g Abs 1 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern (auch) vGA das Einkommen nicht. Im EStG sind vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG genannt. Danach gehören auch vGA zu den Bezügen iS dieser Vorschrift und damit zu den Einnahmen aus KapV. Weder im KStG noch im EStG ist jedoch eine Definition des Begriffes der vGA enthalten; es handelt sich um einen sog unbestimmten R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Auswertung der bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen für andere Steuern (§ 42g Abs 5 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die bei der LSt-Nachschau gewonnenen Erkenntnisse können zunächst gegenüber dem von der LSt-Nachschau betroffenen ArbG in Bezug auf die LSt seiner ArbN verwertet werden, insoweit können gegen den von der LSt-Nachschau Betroffenen iSd § 42g Abs 2 EStG LSt-Nachforderungs- bzw Haftungsbescheide ergehen. Im Rahmen einer erweiterten Auswertung erm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besteuerung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit partieller Steuerpflicht der Blutspendedienste der DRK-Landesverbände ist nach dem Erlass des FinMin Thüringen vom 16.11.1995, AZ: S 0183 A – 7–205.1 (L), wie folgt zu verfahren. Der Gewinn des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird für die Vergangenheit (alle n...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für außerunt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Von der Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die Leistungen ausgeschlossen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) ausgeführt werden (s. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG, Anhang 5). Die bewirkten Lieferungen von Erzeugnissen, die in der 2. Stufe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau stellt eine besondere Ermittlungsmaßnahme dar, die der Nachschau iSd § 210 Abs 1 und 2 AO und der USt-Nachschau (§ 27b UStG) nachgebildet ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks 302/12 (Beschluss), 39) soll § 42g EStG eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung von LSt-Außenprüfern an Einsätzen der "Fi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreten von Grundstücken und Räumen

Rn. 46 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 2 S 2 EStG ergibt sich für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Befugnis zum Betreten von – betrieblichen – Grundstücken und Räumen des von der LSt-Nachschau Betroffenen. Das Betreten von Wohnräumen ist hingegen nur unter den in § 42g Abs 2 S 3 EStG genannten einschränkenden Voraussetzungen gestattet, s Rn 60. Die Grundst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vollstreckungsmaßnahmen der FinVerw in Bezug auf das Betreten von Grundstücken und Räumen

Rn. 59 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wird dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten das Betreten von Grundstücken und Räumen verweigert, kann das Betretungsrecht mit Zwangsmitteln (§ 328 AO), insb mit Zwangsgeld und als letztem Mittel mit unmittelbarem Zwang (§ 331 AO), durchgesetzt werden, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 13 (43. Aufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sterzinger, Fotografieren im Rahmen einer Außenprüfung bzw Umsatzsteuernachschau, DStR 2012, 887; Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG, StBp 2014...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Verfahrenspfleger

Rz. 58 Entscheidet das Betreuungsgericht dahingehend, dass von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, so ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 276 Abs. 1 FamFG). Der Bestellung eines Verfahrenspflegers bedarf es auch, wenn der Betroffene sich zu gestellten Anträgen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) nicht äußern kann oder den Umfang ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 1 KStG erklärt die §§ 14–16 KStG für entspr anwendbar, wenn eine andere als die in § 14 S 1 KStG bezeichnete Kap-Ges (SE, AG, KGaA) mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Urkunden, Erteilung von Auskünften

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nur gegenüber dem mit der LSt-Nachschau Beauftragten besteht die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung und nur diese Person kann ein entsprechendes Mitwirkungsverlangen mündlich oder schriftlich äußern. Bei dem Verlangen handelt es sich um einen VA, der einer Ermessenentscheidung bedarf, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Verhältnis zu anderen Straftatbeständen (Konkurrenzen)

Rz. 76 Die Strafvorschrift des § 26c UStG kann – wie bereits dargestellt – vor allem mit der Steuerhinterziehung nach § 370 AO in Konkurrenz treten. Das Verhältnis zum Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG ist durch die gesetzliche Regelung leicht zu lösen. § 26a Abs. 1 UStG ist als bloße Ordnungswidrigkeit wegen § 21 Abs. 1 OWiG subsidiär zu einer Strafba...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Umsatzsteuerbetrugsfällen

Rz. 37 Bezogen auf die Umsatzsteuerbetrugsfälle[1] kann der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehung des § 26c UStG insbesondere durch den "missing trader" [2], der USt in seinen Rechnungen offen aufweist, diese (ausnahmsweise) anmeldet[3], aber dann nicht bezahlt, verwirklicht werden. Die Qualifikation eines Unternehmens als missing trader ist allerdings in der Praxis bei Weit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Geltungszeitraum und praktische Bedeutung

Rz. 13 Die Vorschrift gilt seit dem 1.1.2002; eine Strafbarkeit nach § 26c UStG war demnach nur für solche Taten möglich, deren Fälligkeitszeiträume zur Entrichtung der Steuer nach diesem Zeitpunkt lagen. Obwohl seit Schaffung der Vorschrift schon viele Jahre vergangen sind, ist ihre praktische Bedeutung eher gering (Rz. 11). So lässt sich auch (fast) keine einschlägige Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Entstehungsgeschichte des § 26c UStG ist – wie die des zwischenzeitlich aufgehobenen § 26b UStG und des jetzigen § 26a Abs. 1 UStG – unmittelbar mit dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) aus dem Jahr 2001 verbunden. Inhaltlich stand § 26c UStG zunächst im untrennbaren Zusammenhang zu dem mWv 30.6.2021 aufgehobenen § 26b UStG, schon der Tatbestand verwies a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die Gewerbsmäßigkeit bei § 26c UStG

Rz. 24 Bezogen auf den § 26c UStG muss die Absicht des Unternehmers als Täter darauf gerichtet sein, objektiv den Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG wiederholt zu begehen und hierdurch Steuerersparnisse zu erlangen, die nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind.[1]. Anders ausgedrückt muss es der Täter also darauf abgesehen haben, wiederholt von ihm in Rechnungen ausgewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die bandenmäßige Begehung

Rz. 43 Das Tatbestandsmerkmal der bandenmäßigen Begehung des § 26c UStG ist – wie das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit – bereits Inhalt anderer allgemeiner Tatbestände des Strafgesetzbuchs und der AO (§ 373 AO). Der Begriff ist also gleichfalls kein neuer (originärer) Begriff des Steuerstrafrechts und insoweit kann auf allgemeine strafrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Der Gesetzeszweck des § 26c UStG

Rz. 9 § 26c UStG stellt den strafrechtlichen "Qualifikationstatbestand" der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG (früher § 26b UStG) dar und verfolgt insoweit denselben Gesetzeszweck wie diese Vorschrift[1], die Regelung will besonders verwerfliche und schädliche Begehungsweisen der Nichtzahlung von Umsatzsteuer verschärft sanktionieren. In der Tat bestand und besteht an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Anwendbarkeit des § 371 AO

Rz. 82 § 371 AO gewährt im Bereich des Steuerstrafrechts die Möglichkeit zur Erlangung der Straffreiheit bei einer beendeten Straftat durch die sog. strafbefreiende Selbstanzeige [1]; eine vergleichbare Regelung für Steuerordnungswidrigkeiten findet sich in § 378 Abs. 3 AO. Nach § 371 Abs. 1 AO wird nun derjenige nicht bestraft, der unrichtige oder unvollständige Angaben für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Die strafrechtlichen Grundlagen der Gewerbsmäßigkeit

Rz. 18 Das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit hat durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz v. 19.12.2001[1] gleich mit zwei weiteren Vorschriften Einzug in das Steuerstrafrecht genommen, denn neben § 26c UStG wurde der bereits lange schon wieder aufgehobene[2] § 370a AO (Gewerbs- und Bandenmäßige Steuerhinterziehung) geschaffen. Im allgemeinen Strafrecht ist das Merk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines zur Täterschaft

Rz. 60 §§ 26a Abs. 1, 26c UStG stellen das Unterlassen der Zahlung einer angemeldeten Umsatzsteuerschuld unter bestimmten erschwerten Bedingungen unter Strafe, § 26c UStG ist mithin ein echtes Unterlassungsdelikt. Täter kann demnach gem. § 13 Abs. 1 StGB nur eine solche Person sein, die rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg (die Zahlung der Steuerschuld) nicht ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Strafe

Rz. 73a Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 26c UStG kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Damit ist die Regelung exakt dem Grundtatbestand der Steuerhinterziehung in § 370 Abs. 1 AO angepasst. Es handelt sich um ein Vergehen (§ 12 StGB), welches von seiner "Wertigkeit" allgemeinen Straftatbeständen wie etwa dem Betrug nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit der Regelung

Rz. 14a Die Strafvorschrift des § 26c UStG – genauso wie die Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG – greift zweifellos in die Grundrechte der von der Ausführung dieser Vorschriften betroffenen Personen ein. In diesen Fällen fordert nun Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – das sog. Zitiergebot –, dass das Gesetz (das UStG) das verletzte Grundrecht unter Angabe des Artikels ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verjährung

Rz. 74 Die Verjährung einer Straftat nach § 26c UStG erscheint auf den ersten Blick unproblematisch, sie beträgt gem. der allgemeinen Regelung in § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB 5 Jahre. Ähnlich wie bei der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG besteht die entscheidende Frage aber darin, wann der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt (§ 26a UStG Rz. 91f. und Rz. 212ff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 26c UStG als Steuerstraftat – Überblick

Rz. 15 Der Tatbestand des § 26c UStG ist – i. V. m. dem Grundtatbestand des § 26a Abs. 1 UStG – eine Steuerstraftat i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO . Im Unterschied zu dem mit gleichem Gesetz eingeführten (zwischenzeitlich wieder aufgehobenen[1]) § 370a AO stellt § 26c UStG – genauso wie § 370 AO – aber nur ein Vergehen und kein Verbrechen dar.[2] Da der Tatbestand als Qualifi...mehr