Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.11 GvKostG

Der Anlage (Kostenverzeichnis) zum Gerichtsvollzieherkostengesetz v. 19.4.2001 (BGBl. I S. 623), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird folgende Nummer 717 angefügt[2]:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 133 § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG ist durch Gesetz v. 25.8.1992[1] m. W. v. 1.1.1993 angefügt worden. Entsprechend Art. 68f. MwStSystRL sieht die Vorschrift vor, dass die Steuer beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen i. S. v. § 1a UStG grundsätzlich mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats, entsteht. Rz. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Die Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung

Rz. 142 Nach § 38 InsO nimmt eine Forderung als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil, wenn sie im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" ist. Es entspricht allgemeiner Meinung, dass das Entstehen einer Steuerforderung nicht mit deren Begründetheit i. S. v. § 38 InsO identisch ist, sondern eine Steuerforderung auch dann bereits begründet sein kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Entstehung der Steuer bei unrichtigem und unberechtigtem Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 und 2 UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 127 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Steuer im gleichen Zeitpunkt wie die Steuer für den zugrunde liegenden Umsatz, spätestens jedoch mit Ausgabe der (unrichtigen) Rechnung. Ein unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG) kann sich zum einen ergeben, wenn der Unternehmer bei einer Leistung, für die eine USt entsteht, einen übe...mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.8 GKG alte Fassung / GKG neue Fassung

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.10 GNotKG

Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23.7.2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert[2]:mehr

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WEG 2020: Gesetzestext und ... / 3.9 FamGKG

Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes v. 19.6.2019 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist, wird folgende Nummer 2016 angefügt[2]:mehr

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DIN 33430 in der Personalpr... / 6.4 Qualifikation des beteiligten Personals

Die Norm beschreibt die Qualifikationen des Verantwortlichen. Es werden Kenntnisse in für die Eignungsbeurteilung relevanten Bereichen sowie möglichst auch angeleitete Praxiserfahrungen erwartet. Kenntnisbereiche sind z. B. Anforderungsanalyse, Verfahren zur Eignungsbeurteilung und anwendbare Qualitätskriterien, Testtheorien, Fragetechniken, Beobachtungstechniken, Beurteilung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.1 Insolvenz des Bauunternehmers

Rz. 146 Nach Auffassung des BFH[1] ist für die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt die USt auf das zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens halbfertige Bauwerk entsteht und welcher insolvenzrechtlichen Behandlung sie unterliegt, das Verhalten des Insolvenzverwalters maßgebend. Dabei hat der Insolvenzverwalter gem. § 103 Abs. 1 InsO ein Wahlrecht, entweder den Vertr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 84 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2.2 Insolvenz des Bestellers

Rz. 149 Lehnt der Insolvenzverwalter des Bestellers die weitere Erfüllung des Werkvertrags ab, so beschränkt sich auch hier der Leistungsaustausch auf das nicht fertiggestellte Bauwerk, das nach § 105 InsO nicht mehr zurückgefordert werden kann. Lieferzeitpunkt ist der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung, sodass die USt auf die bereits bewirkte Leistung Insolvenzforderung ist. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach bei der Soll-Besteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, gilt gem. S. 2 auch für Teilleistungen. Eine Teilleistung liegt nach S. 3 vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Entstehung der Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 137 § 13 Abs. 1 Nr. 7 UStG ist durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993 angefügt worden. Die Vorschrift regelt für die Fälle des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch Privatpersonen i. S. v. § 1b UStG die Entstehung der Steuerschuld abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG, weil insoweit ab 1.1.1993 eine Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a i. V. m. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4c UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 119 Die durch Gesetz v. 16.5.2003[1] mWv 1.7.2003 angefügte Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG bestimmt, dass die Steuer in den Fällen des § 18 Abs. 4c UStG mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a S. 1 UStG entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Nach § 16 Abs. 1a S. 1 i. V. m. § 18 Abs. 4c UStG haben Drittlandsunternehmer, die e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entstehung der Steuer für unentgeltliche Wertabgaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 125 Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG mWv 1.4.1999 dahingehend neu gefasst, dass die Steuer für Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt sowohl bei Soll- als auch bei Ist-Versteuerung durch den Unternehmer. Damit bestimmt sich die Frage der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Entstehung der Steuer bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG)

Rz. 141 § 13 Abs. 1 Nr. 9 UStG ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mWv 1.1.2004 angefügt worden. Die Vorschrift regelt den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei der Auslagerung aus einem Umsatzsteuerlager. Die Steuer für den der Auslagerung vorangehenden Umsatz [2] entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus dem Umsatzsteuerlager aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 95 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Das bedeutet, dass es auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes oder der Rechnungsstellung nicht ankommt, sondern all...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr

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Geschenke / Umsatzsteuer

1 Nicht unternehmerisch veranlasste (private) Geschenke an "nahestehende" Personen Nicht unternehmerisch veranlasste ("private") Geschenke liegen i. d. R. vor, wenn der Unternehmer nahestehende Personen (Verwandte, Freunde, Verein, bei dem der schenkende Unternehmer Mitglied ist etc.) ohne eine betriebliche Veranlassung beschenkt. Wichtig ist, aus welchem Anlass das Geschenk ...mehr

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Geschenke / 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR)

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlassten Geschenken an o. g. Personenkreis zulässig: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Zuwendungen (einschließlich Geldgeschenken) an einen Empfänger dürfen zusammengerechnet 50 EUR pro Kalenderjahr (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Zuwendungen müssen ordnungsgem...mehr

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Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

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Geschenke / 3.1 Zuwendung ist eine Aufmerksamkeit bzw. erfolgt aus überwiegend betrieblichem Interesse

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung aus überwiegend betrieblichem Interesse, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer.[1] Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Zuwendung ist beim Unternehmer abzugsfähig (sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze tätigt und eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt). Praxis-Bei...mehr

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Geschenke / 1.2 Geschenk wurde vor der Schenkung schon unternehmerisch verwendet

Ein schon erfolgter Vorsteuerabzug aus der Anschaffung bleibt erhalten. Die Zuwendung ist vom Schenkenden als Wertabgabe/Entnahme zu versteuern, sofern aus der früheren Anschaffung ein Vorsteuerabzug erfolgt war.[1] Die Umsatzsteuer berechnet sich vom Einkaufspreis (oder den Selbstkosten) im Zeitpunkt der Schenkung.[2] Praxis-Beispiel Schenkung eines bisher unternehmerisch ver...mehr

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Geschenke / 1.1 Geschenk wurde von vornherein für die "private" Schenkung angeschafft

Aus der Anschaffung ist mangels unternehmerischer Veranlassung der Vorsteuerabzug nicht zulässig. Die Zuwendung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine Wertabgabe[1] liegt nicht vor, da eine Zuordnung zum Unternehmen nicht möglich war.mehr

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Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

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Geschenke / 3.2 Andere Zuwendungen

Beabsichtigt der Unternehmer bereits beim Bezug des Geschenks dieses ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Zuwendung an das Personal zu verwenden, kann er das Geschenk nicht seinem Unternehmen zuordnen, sodass er keinen Vorsteuerabzug erhält.[1] Stellt jedoch die Sachzuwendung an das Personal für dessen privaten Bedarf eine Vergütung für die Dienstleistung de...mehr

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Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

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Geschenke / 1 Nicht unternehmerisch veranlasste (private) Geschenke an "nahestehende" Personen

Nicht unternehmerisch veranlasste ("private") Geschenke liegen i. d. R. vor, wenn der Unternehmer nahestehende Personen (Verwandte, Freunde, Verein, bei dem der schenkende Unternehmer Mitglied ist etc.) ohne eine betriebliche Veranlassung beschenkt. Wichtig ist, aus welchem Anlass das Geschenk erworben wurde: 1.1 Geschenk wurde von vornherein für die "private" Schenkung anges...mehr

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Geschenke / 3 Zuwendungen an das Personal

Bei Zuwendungen an das Personal des Unternehmers ist wie folgt zu unterscheiden: 3.1 Zuwendung ist eine Aufmerksamkeit bzw. erfolgt aus überwiegend betrieblichem Interesse Handelt es sich bei der Zuwendung um eine sog. Aufmerksamkeit bzw. eine Zuwendung aus überwiegend betrieblichem Interesse, unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer.[1] Die Vorsteuer aus der Anschaffung der Zu...mehr

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Geschenke / 2 Unternehmerisch (betrieblich) veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden etc.

Unternehmerisch veranlasste (Werbe-)Geschenke[1] erfolgen an Geschäftsfreunde, Kunden [2] , Lieferanten, Vertreter, Vereine, bei denen der Schenkende nicht Mitglied ist. Insoweit kommt es darauf an, ob ein Geschenk von geringem Wert vorliegt oder nicht: 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR) Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlas...mehr

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Geschenke / 2.1 Lohnsteuer

Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommunion seiner Kind...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug der GmbH-Beteiligungsgesellschaft (GmbHStB 2024, Heft 5, S. 164)

Typische umsatzsteuerliche Fragestellungen Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise. I. Einleitung Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die fü...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / III. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei reinen Beteiligungsgesellschaften

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt u.a. voraus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Gesellschaft als Unternehmer i.S.d. USt-Rechts tätig ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem anderen Unternehmer für das eigene Unternehmen bezieht. Reine Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer i.S.d. USt-Rechts: Eine Gesellschaft, deren Tätigkeit sich allein auf das...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / VI. Fazit

Sofern die Obergesellschaft in einer Holding-Struktur nicht unerhebliche umsatzsteuerbelastete Eingangsumsätze bezieht, sollte frühzeitig gestaltend geprüft werden, ob und wie die Obergesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ausgestaltet werden kann. In unserem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit den Aufgabenstellungen und Fallstricken der Grün...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / I. Einleitung

Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die für eine unternehmerische Tätigkeit anfällt, abzugsfähig. Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen gelten nur ausnahmsweise als unternehmerische Tätigkeit. Beschränkt sich der Zweck einer Gesellschaft auf diese Tätigkeiten, ist die Gesellschaft grundsätzlich kein Unternehmer. Auch ein Vorsteuerabzug scheidet dann grund...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / IV. Vorsteuerabzugsberechtigung der Holdinggesellschaft

Ausgehend von diesen Grundsätzen können auch Beteiligungsgesellschaften zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn und soweit sie als Funktionsholding bzw. Führungsholding agieren. Erbringung zusätzlicher entgeltlicher Leistungen: Hierzu muss die Holdinggesellschaft mittelbar oder unmittelbar in die Verwaltung bzw. in das operative Geschäft ihrer Tochtergesellschaften eingreife...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2 Umsatzsteuer

2.1 Befreiungen im Zusammenhang mit medizinischem Bedarf[1] Bei unentgeltlicher Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisteten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhielt die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendete diese entsprechend, so stand dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsände...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Leitsatz Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.3 Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG

Mit dem StÄndG 2015[1] wurde zum 1.1.2016 die Vorschrift des § 2b UStG eingeführt, die die frühere Vorschrift aus § 2 Abs. 3 UStG a. F. ersetzt.[2] Sofern eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine entsprechende Optionserklärung abgab, konnte die Altregelung zunächst bis zum 31.12.2020 angewandt werden. Aufgrund der mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Mehrarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.2 Verlängerung der Fälligkeit bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einführung des § 21 Abs. 3a UStG ermöglicht eine Verlängerung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten Folgemonats.[2] Hieraus erzielen die Unternehmen einen positiven Liquiditätseffekt. Zudem kann die Verschiebung bei Unternehmen mit Dauerfristverlängerung – wie bereits in einzelnen Nachbarstaaten üblich – dazu führen, dass etwaiges Vorsteuerguthab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.4 Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie

Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einem anderen Gastronomiebetrieb verzehrt werden, unterliegen grundsätzlich dem Regelsteuersatz. Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023 galt für derartige Speisen aber der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten wurde jedoch mittels BMF-Schreiben zugelassen, dass auf R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.1 Befreiungen im Zusammenhang mit medizinischem Bedarf

Bei unentgeltlicher Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisteten (insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie Polizei und Feuerwehr), hat d...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschluss...mehr