Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 50 EUR überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Das bedeutet: Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Die Kosten der Verpackung ...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wird ein Fahrzeug aus dem EU-Raum eingeführt, liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor; kommt das Fahrzeug aus einem Drittstaat spricht man von einer Einfuhr. Der dem innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundeliegende Fahrzeugverkauf ist für den ausländischen Lieferer umsatzsteuerfrei und gilt beim inländischen Erwerber als steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die Umsatzsteue...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.3 Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr

Exporte von Fahrzeugen können entweder in ein Land der Europäischen Union oder ein sog. "Drittland "gehen. Beide Arten von Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Innergemeinschaftliche Lieferung Wird ein Fahrzeug in den ausländischen EU-Raum geliefert, liegt eine sog. "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Diese ist umsatzsteuerfrei wenn:[2] ein bestimmter Abnehme...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorsteuer

Vorsteuerbeträge, die abziehbar sind, und die auf Aufwendungen entfallen, die Werbungskosten darstellen, können selbst nicht als Werbungskosten abgezogen werden, da sie infolge ihrer Abziehbarkeit keine Belastung darstellen. Vorsteuerbeträge, die nicht abziehbar sind, gehören nach § 9b EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung un...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kommt handelsrechtlich regelmäßig die Buchführungspflicht[1] zum Tragen, da die entsprechenden Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen sein werden.[2] Dann sind Inventuren und Jahresabschlüsse zu erstellen, insbesondere ist auch eine geschlossene Kassenführung erforderlich. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.10 Finanzierungen

Werden im Kfz-Handel Finanzierungen vermittelt, so ist diese Leistung grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Dasselbe gilt, wenn der Kfz-Händler die Finanzierung selbst übernimmt. Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen besteht die Möglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten (sog. Option).[2]mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.5 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (sog. "Drittländer") richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.[2] Der Zoll stellt Anschaffungsnebenkosten dar[3] und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

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Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung

Leitsatz Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung. Normenkette §§ 143, 158...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.9 Gebrauchtwagengarantie

Der Aufpreis für einen zusätzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und/oder Reparaturkostenersatzansprüche gegenüber einem Versicherer, ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, da es sich um die Leistung auf Grund eines Versicherungsverhältnisses handelt.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.11 Versicherungsschutz

Wird eine Kfz-Versicherung vermittelt, so ist dieser Umsatz von der Steuer befreit.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.1 Altteileregelung

Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austauschteil und erhält dafür im Gegenzug das Altteil und eine Geldzahlung.[2] Als Entgelt für die Lieferung...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.12 Bilanzierungen

Sämtliche Boni und Rabatte der Hersteller müssen erfasst sein. Entsprechende Ansprüche müssen als Betriebseinnahmen und ggf. Forderungen gebucht werden. Eine Korrektur der Vorsteuer ist zu prüfen.[1] Die Garantierückstellung unter Abzug von Rückforderungsansprüchen[2] muss sachgerecht berechnet sein.[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG § 1 A...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.7 Gebühren

Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.8 Neuwagengewährleistung

Maßgebend dafür, ob ein nicht steuerbarer Schadenersatz oder ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt, sind die vertraglichen Verhältnisse zwischen Hersteller, Händler und Käufer. Einzelheiten sind in zwei BMF-Schreiben geregelt.[1] Gewährleistungsverpflichtung durch Hersteller Führt die Kfz-Werkstätte für den Hersteller Reparaturen im Rahmen der Neuwagengaranti...mehr

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Sollversteuerung / 3 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer im Grundfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden.[1] Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch auf den Eingang des Rechnungsbetrags an. Der Unternehmer hat damit die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden, auch wenn noch kein Entgelt vereinnahmt wurde....mehr

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Sollversteuerung / 7 Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug [1] richtet sich danach, wann der Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen empfangen und hierfür eine ordentliche Rechnung erhalten hat. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es für diesen Grundfall weder bei der Ist- noch bei der Sollversteuerung an. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ...mehr

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Sollversteuerung / 2 Sollversteuerung kraft Gesetzes

Jeder Unternehmer unterliegt zunächst kraft Gesetzes der Sollversteuerung.[1] Nur auf Antrag kann in bestimmten Fällen die Istversteuerung in Betracht kommen. Die Sollversteuerung erfolgt im Übrigen grundsätzlich auch losgelöst von der Art der Gewinnermittlung. Die Umsatzgrenze der Istversteuerung ist aber mit den Grenzen zur handels- und steuerrechtlichen Buchführung schon ...mehr

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Sollversteuerung / Zusammenfassung

Begriff Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Denn davon ist es abhängig, für welchen Zeitraum die Umsätze zu erklären sind oder ob bei einer Änderung des Steuersatzes der Umsatz noch dem bisherigen oder schon dem neuen Steuersatz unterworfen werden muss. Dabei kennt das Umsatzsteuerrecht zwei...mehr

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Sollversteuerung / 5 Entstehungszeitpunkt bei Anzahlungen

Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht die Steuer bereits anteilig mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.[1] Dies können z. B. Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen sein. Anzahlungen können außer in Barzahlun...mehr

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Sollversteuerung / 6 Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung

Wird die Art der Steuerberechnung gewechselt, dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.[1] Um das zu erreichen, muss der Unternehmer selbst geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht insbesondere beim Wechsel von der Sollversteuerung zur Istversteuerung, denn zu Zeiten der Sollversteuerung ist der Umsatz bereits mit Au...mehr

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Sollversteuerung / 4 Besonderheiten bei Teilleistungen

Auch für Teilleistungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistungen ausgeführt worden sind.[1] Teilleistungen liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Vereinbarungen dieser Art werden im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn für einzelne Leistungsteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Der Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 2 UStG als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 21 Weist jemand in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert aus, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist (§ 14c Abs. 2 UStG), so schuldet er gem. § 13a Abs. 1 Nr. 4 UStG die ausgewiesene USt. Als Rechnungsaussteller und damit Steuerschuldner kommen neben Unternehmern auch Nichtunternehmer in Betracht (§ 14c UStG). Aussteller einer Rechnung ist derjenige, dem das Inverke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerschuldner in den Fällen der Teilnahme am Import-One-Stop-Shop (IOSS) nach § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 32 Die Regelung wurde notwendig durch die Einführung des § 18k UStG und ist ebenso Teil des Digitalpaktes Teil 2.[1] Sie tritt mit Wirkung vom 1.7.2021 in Kraft[2] und beinhaltet zwei Konstellationen: Der Unternehmer, der am IOSS-Verfahren teilnimmt, egal ob als Leistender oder als Leistungsempfänger, wird selbst zum alleinigen Steuerschuldner. Der Unternehmer, der am IOSS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Erwerber als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 15 In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bestimmt § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG den Erwerber als Steuerschuldner. Zum Erwerberkreis vgl. § 1a UStG. Die Regelung des § 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG gilt auch für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer (§ 1b UStG). Beim innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 1a Abs. 2 UStG) ist Erwerber der U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abnehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 18 § 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG wiederholt die Aussage des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG, dass in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist, die Steuerschuld beim Abnehmer entsteht. Der Abnehmer wird in diesen Fällen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 35 Nach § 13a Abs. 2 UStG gilt für die Bestimmung des Schuldners der EUSt § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Danach ist der Schuldner der EUSt der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK). Im Fall der direkten Stellvertretung, bei der z. B. die Zollanmeldung "im Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteur für einen Impo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der letzte Abnehmer beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 23 Durch § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG wird die materiell-rechtliche Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Dreiecksgeschäften i. S. v. § 25b UStG für die Lieferung des mittleren Unternehmers an den letzten Abnehmer auf den letzten Abnehmer in der Reihe geregelt. § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG stellt eine Folgeänderung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG dar, die mWv 1.1.199...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13a Steuerschuldner

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Istversteuerung / 7 Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug richtet sich danach, wann der Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen empfangen und hierfür eine ordentliche Rechnung erhalten hat. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es für diesen Grundfall weder bei der Ist- noch bei der Sollversteuerung an. Praxis-Tipp Auch bei der Istversteuerung muss die Rechnung noch nicht bezahlt sein In der Praxis wird häufig...mehr

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Istversteuerung / 2 Voraussetzungen für die Istversteuerung

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet, wenn er eine der drei nachstehenden Voraussetzungen erfüllt: Der Gesamtumsatz [1] hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR, bis 31.12.2019: 500.000 EUR)[2] betragen, oder der Unternehmer ist von der Verpflichtung Büc...mehr

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Istversteuerung / 4 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 3 Antragstellung

Die Istversteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag stellen. Der Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist von Gesetzes wegen zwar weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Allerdings ist ein Wechsel der Besteuerungsart nur bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig.[1] Von Neu...mehr

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Istversteuerung / Zusammenfassung

Begriff Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Das Umsatzsteuerrecht kennt zwei Besteuerungsarten, die Sollversteuerung und die Istversteuerung. Während der Sollversteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istversteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Istversteuerung / 6 Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung

Beim Wechsel zwischen Soll- und Istversteuerung dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben.[1] Hierfür hat der Unternehmer selbst Sorge zu tragen. Die Gefahr der Doppelbesteuerung besteht insbesondere beim Wechsel von der Sollversteuerung zur Istversteuerung, denn zu Zeiten der Sollversteuerung ist der Umsatz bereits mit Ausführung der Leistung best...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vergütungsansprüche

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen an denjenigen, der die Steuer, ohne ihr Schuldner zu sein, infolge Überwälzung getragen hat.[2] Wie der Erstattungsanspruch ist somit auch der Vergütungsanspruch ein umgekehrter Leistungsanspruch. Allerdings steht der Vergütungsanspruch nicht dem zur Steuerentrichtung Verpfli...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu § 381 AO

Rz. 51 [Autor/Stand] § 382 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass die Gefährdung von Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben anzusehen sind (Einfuhrtatbestände der Verbrauchsteuergesetze; s. § 381 Rz. 11), nach § 382 AO zu ahnden ist. Insoweit ist die Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 1 AO Spezialvorschrift gegenüber der Gefährdung von Verbrauchsteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] § 384 AO enthält eine eigenständige Regelung der Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378–380 AO. Die Norm geht als lex specialis der allgemeinen Bestimmung über die Frist der Verfolgungsverjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 31 Abs. 2 OWiG) vor, wonach sich die Verjährungsfrist nach der Höhe der Bußgeldandrohung des jeweil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anknüpfungstat einer Leitungsperson

Rz. 60 [Autor/Stand] Siehe § 377 Rz. 117 ff. Einer der in § 30 Abs. 1 Nr. 1–5 OWiG enumerativ genannten Repräsentanten einer JP/PV hat eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen (sog. Anknüpfungstat), durch die Pflichten der JP/PV verletzt wurden oder die JP/PV bereichert worden ist oder werden sollte. Im hier interessierenden Zusammenhang kommen insbesondere eine Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) i.S.v. § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insbesondere: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) i.d.F. des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992,[2] d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genannten Steuerdelikte beziehen. Diese Sachen können nicht über § 74 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsfolge

Rz. 76 [Autor/Stand] Ob die Geldbuße verhängt wird, steht im Ermessen ("kann") der zuständigen Behörde, d.h. im Bußgeldverfahren der FinB = BuStra oder im Strafverfahren des Gerichts (s. Rz. 55). Rz. 77 [Autor/Stand] Die Sanktionsmöglichkeiten gegen juristische Personen und Personenvereinigungen sind infolge der jüngsten Änderungen der § 30 und § 130 OWiG [3] erheblich verschä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG: Unternehmer, die keine USt ausweisen dürfen

Rz. 41 § 14c Abs. 2 S. 1 UStG spricht von "wer". Mit dieser allgemein wirkenden Wortwahl – sie ist gendergerecht, was das UStG entsprechend der MwStSystRL sonst nicht kennt – sind eigentlich Unternehmer und Nichtunternehmer umfasst. Aus dem folgenden S. 2 ergibt sich aber, dass mit S. 1 nur Unternehmer gemeint sein sollen, denn sonst wäre die ausdrückliche Anordnung in S. 2 ...mehr