Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6b Konsignationslagerregelung

1 Begriff des Konsignationslagers Rz. 1 Ein Konsignationslager ist ein Warenlager (Auslieferungslager, international: "Call-off stock"), das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann. Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 5a [Ort der Lieferung]

1 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 Die Vorschrift des § 3 Abs. 5a UStG ist am 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 4 b, Art. 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] in § 3 UStG eingefügt und erstmals zum 1.1.1994 durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz[2] geändert worden.[3] Sie weist auf den Vorrang der Ortsbestimmungen der §§...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Reihenfolge für die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften

Rz. 10 Nach § 3 Abs. 5a UStG ist für die Bestimmung des Orts einer Lieferung zu prüfen, welcher Fall der Lieferung vorliegt. Das Gesetz teilt die umsatzsteuerlichen Lieferungen in folgende Fallgruppen ein: Grundnorm (ruhende bzw. unbewegte Lieferungen): § 3 Abs. 7 S. 1 UStG: Fälle ohne Beförderung oder Versendung Sonderfälle für die Bestimmung des Orts der Lieferung:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3 Abs. 5a UStG ist am 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 4 b, Art. 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] in § 3 UStG eingefügt und erstmals zum 1.1.1994 durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz[2] geändert worden.[3] Sie weist auf den Vorrang der Ortsbestimmungen der §§ 3c, 3e und 3g sowie ursprünglich auf den inzwischen we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.4 Name und Anschrift des Erwerbers

Rz. 19 Die in § 6b Abs. 1 Nr. 1 UStG verwendete Formulierung entspricht der des § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG, § 14 UStG, Rz. 69ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.1 Übersicht

Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E. jedoch nicht zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Systematische Funktion

Rz. 3 Die Vorschrift erfüllt eine systematische Funktion, indem sie die für den Ort der Lieferung anwendbaren Vorschriften des UStG normenhierarchisch sortiert. Danach haben die speziellen Regelungen der §§ 3c, 3e und 3g UStG Vorrang vor den in § 3 Abs. 6 bis 8 UStG enthaltenen allgemeinen Regelungen zum Ort der Lieferung. Sofern eine der genannten speziellen Regelungen eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Liegen sämtliche in 3.3.2.-3.3.4. beschriebenen Voraussetzungen gem. § 6b Abs. 1 UStG vor, normiert § 6b Abs. 2 UStG die Rechtsfolgen für den Lieferer und für den Erwerber.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten beauftragen.[1] Damit stellen die Aufzeichnungspflichten eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung dar § 22 UStG Rz. 235a. Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den der Gegenstand im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wechsel des Erwerbers

Rz. 42 Stand zu Beginn der Beförderung oder Versendung zwar ein Erwerber nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 UStG fest, soll dann aber doch an einen anderen Erwerber geliefert werden, so ist dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung bzw. Versendung möglich, und zwar unter den Voraussetzungen des § 6b Abs. 5 UStG.[1] Rz. 43 Voraussetzung ist, dass der andere Erwerber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Anforderungen an den korrekten Ablauf

Rz. 30 Neben den in 3.3.2., Rz. 27 und 3.3.3., Rz. 28, Rz. 29 aufgeführten Voraussetzungen, die Lieferer und Erwerber zu erfüllen haben verlangt § 6b Abs. 3 UStG, dass die Lieferung an den Erwerber binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands erfolgen muss. Dabei sind keine Kalendermonate, sondern in einem Nichtschaltjahr 365 Tage gemeint. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Besonderheiten bei einem Lagerhalter, der nicht der Erwerber ist

Rz. 47 Die Vorschrift des § 6b UStG stellt keine besonderen Anforderungen an den Lagerhalter. Das Lager kann im Eigentum des Lieferers, des Erwerbers oder eines Dritten stehen. Ist der Inhaber des Lagers nicht der Erwerber, so muss dieser nicht sämtliche in § 22 Abs. 4g UStG genannten Aufzeichnungen führen. Er ist von den Aufzeichnungen nach § 22 Abs. 4g Nr. 3, 5 und 7 UStG, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Rechtsfolgen für den Erwerber

Rz. 37 Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Damit ist dieser Vorgang im Ergebnis nicht steuerbar. Es gelten dafür aber die oben beschrieben Pflicht (3.3.2.) Erst die spätere eigentliche Verschaffung der Verfügungsmac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 39 Nachfolgend werden Rechtsfolgen beschrieben, wenn Änderungen im Ablauf, Fehler oder andere Ereignisse eintreten. Auch wird der Frage nachgegangen, ob die Regelung des § 6b UStG optional genutzt werden kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gesetzliche Konsignationslagerregelung

Rz. 11 Das Verbringen eines Gegenstands aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein sog. Konsignationslager[1] für Zwecke einer späteren Lieferung dieses Gegenstands ist seit dem 1.1.2020 gem. § 6b Abs. 2 UStG wie folgt zu beurteilen: 1. Das Verbringen an den Erwerber wird beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat keiner steuerbaren und s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.5 Nichtansässigkeit im Bestimmungsmitgliedstaat

Rz. 20 Die Voraussetzung des § 6b Abs. 1 Nr. 2 UStG, wonach der Lieferer in dem Bestimmungsmitgliedstaat weder seinen Sitz noch seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eines Sitzes, einer Geschäftsleitung oder einer Betriebsstätte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zielt m. E. lediglich auf das Erfordernis hin, dass der Lieferer im Best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirkungen auf die Besteuerung

Rz. 4 Die Bestimmung des Orts der Lieferung ist vor allem als Merkmal der Steuerbarkeit im Inland (z. B. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) erheblich. Zudem bestimmt sich durch den Ort der Lieferung auch die Zuordnung eines Umsatzes zum Inland, Ausland oder dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 UStG. Darüber hinaus ergeben sich weitere umsatzsteuerliche Auswirkungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Übersicht

Rz. 15 Für den Lieferer gelten folgende Voraussetzungen: Der Lieferer muss ein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt. Es muss eine Vereinbarung bestehen, dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Erwerber erst nach dem Befördern oder Versenden erfolgt. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers müssen dem Lieferer zu Beginn d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.3 Bestehen einer Vereinbarung

Rz. 18 Bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Gegenstände des Unternehmens im Abgangsmitgliedstaat muss eine Vereinbarung mit mindestens einem späteren Erwerber vorliegen, in welcher geregelt wird, dass dieser nicht bei Beendigung der Beförderung oder Versendung in den Bestimmungsmitgliedstaat die Verfügungsmacht an den Gegenständen erhält, sondern zu einem s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Mit Wirkung vom 1.1.2020[1] ist § 6b UStG in Kraft getreten. Er setzt Art. 17a MwStSystRL [2] in nationales Recht um. Im Rahmen der Einführung des § 6b UStG haben sich auch Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten, der ZM und beim innergemeinschaftlichen Erwerb ergeben. Darauf wird nachstehend an geeigneter Stelle hingewiesen. Unbestreitbarer Vorteil der in Art. 17a MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.2 Persönliche Voraussetzungen an die Person des Erwerbers

Rz. 27 § 6b UStG verlangt nicht, dass der dort als "Erwerber" bezeichnete Leistungsempfänger ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens sein muss. Ihm muss lediglich eine USt-IdNr. erteilt worden sein. Ob ein Fall, wonach als Erwerber z. B. eine juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist, wahrscheinlich, erscheint fraglich. Schließlich ist das Konsignations...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Keine EU-einheitliche Nichtregistrierungsregelung bis 31.12.2019

Rz. 6 Anders als beim innergemeinschaftlichen Reihengeschäft i. S. v. § 25b UStG gab es bis zum 31.12.2019 für den im Ausland registrierten Unternehmer keine EU-einheitliche Möglichkeit, sich der Registrierung im anderen Mitgliedstaat zu entziehen, wenn er dort ein Konsignationslager unterhielt. Diese Möglichkeit besteht erst durch die Einführung des Art. 17a MwStSystRL [1] m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 9 Bis zum 31.12.2019 hatten zahlreiche Mitgliedstaaten individuelle oder keine Sonderregelungen zum Umgang mit der Besteuerung von Lieferungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern. Eine Übersicht enthält eine Vfg. der OFD Frankfurt/M.[1] Dies führte nicht nur zu Problemen zwischen beteiligten Unternehmern, sondern auch zwischen den Steuerverwaltungen der EU-Länder zu "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Lieferers

Rz. 17 Für die Person des Lieferers bestimmt § 6b Abs. 1 UStG, dass dieser ein Unternehmer sein muss. Da er einen Gegenstand des Unternehmens zu befördern oder versenden hat, muss er im Rahmen seines Unternehmens handeln. Abschn. 6b.1 Abs. 11 UStG stellt klar, dass der liefernde Unternehmer auch im Drittland ansässig sein kann, sofern er denn in einem anderen Mitgliedstaat (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Begriff des Konsignationslagers

Rz. 1 Ein Konsignationslager ist ein Warenlager (Auslieferungslager, international: "Call-off stock"), das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann. Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rechtsfolgen, Anwendung der Konsignationslagerregelung

3.4.1 Allgemeines Rz. 33 Liegen sämtliche in 3.3.2.-3.3.4. beschriebenen Voraussetzungen gem. § 6b Abs. 1 UStG vor, normiert § 6b Abs. 2 UStG die Rechtsfolgen für den Lieferer und für den Erwerber. 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Änderungen im Ablauf, Versagung der Konsignationslagerregelung

3.5.1 Allgemeines Rz. 39 Nachfolgend werden Rechtsfolgen beschrieben, wenn Änderungen im Ablauf, Fehler oder andere Ereignisse eintreten. Auch wird der Frage nachgegangen, ob die Regelung des § 6b UStG optional genutzt werden kann. 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtslage im Binnenmarkt bis 31.12.2019

2.1 Allgemeines Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Anforderungen an den Lieferer (Konsignant)

3.3.2.1 Übersicht Rz. 15 Für den Lieferer gelten folgende Voraussetzungen: Der Lieferer muss ein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt. Es muss eine Vereinbarung bestehen, dass die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Erwerber erst nach dem Befördern oder Versenden erfolgt. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des Erwerbers müssen dem Lie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

2.1 Systematische Funktion Rz. 3 Die Vorschrift erfüllt eine systematische Funktion, indem sie die für den Ort der Lieferung anwendbaren Vorschriften des UStG normenhierarchisch sortiert. Danach haben die speziellen Regelungen der §§ 3c, 3e und 3g UStG Vorrang vor den in § 3 Abs. 6 bis 8 UStG enthaltenen allgemeinen Regelungen zum Ort der Lieferung. Sofern eine der genannten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tatbestandliche Voraussetzungen der Konsignationslagerregelung

3.3.1 Allgemeines Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Anforderungen an den Erwerber (Konsignatar)

3.3.3.1 Übersicht Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtslage im Binnenmarkt seit dem 1.1.2020

3.1 Allgemeines Rz. 10 Mit Wirkung vom 1.1.2020[1] ist § 6b UStG in Kraft getreten. Er setzt Art. 17a MwStSystRL [2] in nationales Recht um. Im Rahmen der Einführung des § 6b UStG haben sich auch Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten, der ZM und beim innergemeinschaftlichen Erwerb ergeben. Darauf wird nachstehend an geeigneter Stelle hingewiesen. Unbestreitbarer Vorteil der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Realteilung – Rechtsfragen ... / IV. Fazit

Im Hinblick auf die große Bedeutung des Instituts der Realteilung für die Umstrukturierung von Unternehmen und unter Berücksichtigung der offenen Rechtsfragen wird das Thema auch in Zukunft zu Reibungen mit der Finanzverwaltung führen. Insbesondere das Verhältnis zu § 6 Abs. 5 EStG und die mit dem JStG 2024 (BT-Drucks. 19/27635) geplanten Änderungen zur Übertragung von Wirtsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2 Bedeutung der Arbeitnehmereigenschaft

Im Steuerrecht gilt ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, der nicht nur für das Ertragssteuer-, sondern auch für das Umsatzsteuerrecht gilt.[1] Der Begriff des Arbeitnehmers hat im Steuerrecht indes keine eigenständige Bedeutung, sondern hiernach bestimmt sich in erster Linie, ob die Einnahmen des Steuerpflichtigen zu dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[2] geh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5 Mitglieder von Organen einer Limited

Eine Limited (Ltd.) ist eine eigenständige juristische Person des Privatrechts, die gewisse Ähnlichkeiten zu einer GmbH aufweist.[1] Aus diesem Grund sind deren geschäftsführende Organe, die Direktoren (directors), als abhängig Beschäftigte anzusehen, deren Vergütung dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn die Direktoren zugleich Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 27 Das Steuerrecht kennt die abgeleitete (derivative) Buchführungspflicht, sowie die originäre Buchführungspflicht. Rz. 28 Die sog. abgeleitete steuerrechtliche Buchführungspflicht gem. § 140 AO besagt, dass jeder, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, die Verpflichtungen, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 6 Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer konnte früher als Vorsteuer nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entrichtet wurde. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] verstieß diese Voraussetzung gegen das Unionsrecht. Auf die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kommt es demnach nicht mehr an.[2] Danach kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.1 Allgemeines

Durch die Zunahme des weltweiten Online-Handels und im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ist ab 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (Warenwert geringer als 22 EUR, bisheriger § 1a EUStBV) entfallen. Es kommt daher auch bei (zollfreien) Sendungen an Privatpersonen und andere nichts...mehr