Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 1 Problematik

Erwirbt ein Unternehmer einen Gegenstand, muss geprüft werden, ob der Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet werden kann oder zugeordnet werden muss. Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] muss der Gegenstand für eine Zuordnung zum Unternehmen mindestens zu 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Wichtig Nichtwirtschaftliche Verwendung für Zuordnungsmöglichkeit entscheiden...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist in § 21 Abs. 2 UStG auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.1 Steuerfreiheit für die der Einfuhr vorgelagerten Lieferungen

Alle dem Einfuhrtatbestand im Inland vorgelagerten Lieferungen unterliegen grds. gem. § 4 Nr. 4b UStG der Steuerbefreiung. Sie gilt somit für die im Inland bewirkten Lieferungen von Nichtunionswaren, die sich noch in einem besonderen Verfahren befinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer, ein nachfolgender Abnehmer oder ein von di...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 97 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.2 Anmeldung durch Zusteller

Nach § 21a UStG gilt ein besonderes Verfahren für die Einfuhr von Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 EUR durch einen Dienstleister. I.d.R. kann es sich hier nur um Post- oder Kurierdienste handeln, die schon in der Vergangenheit die Waren dem Zoll gestellt haben. Sie können im Namen und für Rechnung der Empfänger die Gegenstände zum freien Verkehr in der Gemeinschaft a...mehr

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Drittlandsgebiet / 4 Umsätze innerhalb des Drittlandsgebiets

Liegt ein Liefer- oder Leistungsort im Drittlandsgebiet vor, ist der Umsatz im Inland nicht steuerbar. Insoweit darf in den Abrechnungen auch keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Es gelten die steuerlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollten entsprechende Informationen von den ausländischen Finanzbehörden oder lokalen...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Gelangt ein körperlicher Gegenstand vom Drittlandsgebiet in das Inland und wird er hier zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union abgefertigt, liegt der umsatzsteuerliche Tatbestand der Einfuhr vor. Es kommt nicht allein auf das körperliche Gelangen der Drittlandsware in das Inland an. Ein steuerbarer Tatbestand im Inland ist zusätzliche ...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.2 Bestimmte auch bei Inlandslieferungen geltende Steuerbefreiungen

Gem. § 5 UStG ist eine Reihe von Gegenständen bei der Einfuhr in das Inland steuerfrei gestellt. Dabei handelt es sich zum einen um Gegenstände, für deren Lieferung im Inland auch eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, wie Wertpapiere, gesetzliche Zahlungsmittel, sofern ihr Umsatz nicht wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts erfolgt, sowie alle im Inland gesetzlichen Zahlun...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens[2] genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit ...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 5 Bemessungsgrundlage und Steuersatz der Einfuhr

Bemessungsgrundlage ist der nach den jeweiligen Zollvorschriften anzuwendende Zollwert. Wurde ein Gegenstand nur zum Zwecke der Be- oder Verarbeitung in das Drittlandsgebiet ausgeführt, bemisst sich die Einfuhr nach dem Entgelt für die Veredelungsleistung, ersatzweise nach der eingetretenen Wertsteigerung. Wurde der Gegenstand vor der Wiedereinfuhr geliefert, ist selbstverst...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 1 Definition des Einfuhrtatbestands

Ein Einfuhrtatbestand liegt vor, wenn ein körperlicher Gegenstand nach den zollrechtlichen Vorschriften vom Drittlandsgebiet in das Inland oder in die zum österreichischen Hoheitsgebiet gehörenden Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) gelangt. Neben dem "Gelangen" in das Inland setzt dies einen steuerbaren Vorgang, d. h. eine Abfertigung zum freien Verkehr in...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG

Rz. 28 Nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ist ein Einzweck-Gutschein ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Ausgabe bzw. erstmalige Übertragung durch den Aussteller des Gutscheins) feststehen.[1] 3....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 14 [Einzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Defi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder als die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zusammenfassendes Prüfungsschema für das Vorliegen eines Einzweck-Gutscheins

Rz. 37 Zusammenfassend setzt der Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG damit als kumulative Tatbestandsmerkmale voraus: Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG (§ 3 Abs. 13 UStG Rz. 15), Feststehen des Ortes der mit dem Gutschein verbrieften Lieferung oder sonstigen Leistung im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 30f.), Feststehen der geschuldeten Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 Liegt ein Gutschein nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 13 UStG vor, ist die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen relevant. Danach bestimmt sich, ob die mit dem Gutschein verkörperte Lieferung oder sonstige Leistung entweder auf den Zeitpunkt der Übertragung vorverlagert wird (Einzweck-Gutschein) oder erst bei tatsächlicher Leistung erfolgt (Mehrzwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle der Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 38 Die Ausgabe von Telefonkarten stellt im Zeitpunkt der Ausgabe eine Telekommunikationsdienstleistung dar, die ein Einzweck-Gutschein ist, wenn sie nur für den Zweck des Telefonierens bei diesem Telekommunikationsanbieter verwendet werden kann.[1] Rz. 39 Das Punktesystem eines Hotels (Resort) ist ein Mehrzweck-Gutschein, wenn das Punkteguthaben für Übernachtungen von ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Erbringung der Leistung durch einen anderen Unternehmer (S. 4)

Rz. 20 Wird die in einem Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als von dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer nach § 3 Abs. 14 S. UStG so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht. Rz. 21 In dieser Alternative ist der Unternehmer der Ausstell...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Folgen für die tatsächliche Leistung außerhalb der Leistungsfiktion (S. 5)

Rz. 23 Durch die in § 3 Abs. 14 S. 2 bis 4 UStG enthaltenen Fiktionen erfolgt eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung. Wird die der Fiktion nachfolgende tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, käme die Verwirklichung eines weiteren Besteuerungstatbestands in Betracht, dem eine sachliche Rechtfertigung fehlte. Zur Vermeidung der Doppelerfassung regelt § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Übertragung durch einen Unternehmer im fremden Namen (S. 3)

Rz. 15 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung nach § 3 Abs. 14 S. 3 UStG als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Die von dieser Regelung vorausgesetzten Merkmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zusammenfassende Übersicht der Rechtsfolgen des Einzweck-Gutscheins

Rz. 27 Übersicht der fiktiven Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Einzweck-Gutscheinenmehr

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Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Fiktion der vorverlagerten Leistung

Rz. 7 Bei der Vorverlagerung des Leistungszeitpunkts unterscheidet das Gesetz drei unterschiedliche Sachverhalte. Dabei ist entscheidend, ob der den Gutschein ausstellende Unternehmer die darin verbriefte Leistung selbst an den Empfänger erbringt (S. 2) oder durch einen anderen Unternehmer erbringen lässt (Sätze 3 und 4). Im letzten Fall ist weiter zwischen den Fällen zu unt...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern darf grundsätzlich nur in den in der StBVV vorgesehenen Fällen angesetzt werden (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung, einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 31 Die Steuerbefreiung der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Umsätze tritt an die Stelle der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 4 UStG 1967/1973. Sie ist auf die Wartung von Seeschiffen erweitert worden (Rz. 78). Neu ist das Erfordernis des buchmäßigen Nachweises der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gem. § 8 Abs. 3 UStG (Rz. 160ff.). 5.1.1 Wasserfahrzeuge für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Keine Krankentransporte i. S. v. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG

Rz. 151a Vom 1.1.1994 – 30.6.2013 waren von der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rettungsflüge, auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift, ausgenommen. Die durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz [1] eingeführte Ergänzung der Vorschrift durch die Einfügung "und keine nach § 4 Nr. 17 Buchst. b steuerfreie Beförderungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Lieferungen von Versorgungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 155 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Versorgungsgegenständen nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist davon abhängig, dass diese zur Versorgung der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG genannten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Es ist nicht erforderlich, dass die gelieferten Gegenstände für ein bestimmtes Luftfahrzeug vorgesehen sind; es genügt vielmehr, wenn sie für Lu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 § 22g Abs. 4 UStG

Rz. 28 Gem. § 22g Abs. 4 S. 1 UStG hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG jeweils für das Kalendervierteljahr sowie die eigene BIC oder sonstige Geschäftskennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsdienstleisters bis zum Ende des auf den Ablauf des Kalendervierteljahres folgenden Kalendermonats (Meldezeitraum) vollständig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 § 22g Abs. 3 UStG

Rz. 25 Gem. §22g Abs. 3 S. 1 UStG gilt die Anforderung nach § 22g Abs. 1 S. 1 nicht für Zahlungsdienste, die von den Zahlungsdienstleistern des Zahlers in Bezug auf jegliche Zahlung erbracht werden, bei der mindestens einer der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gem. seiner BIC oder einem anderen Geschäftskennzeichen, die oder das den Zahlungsdienstleister und dess...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 152 Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG sind die aufgeführten Leistungen nur steuerfrei, wenn die Luftfahrzeuge zur Verwendung durch einen Unternehmer bestimmt sind, der die o. a. allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, nämlich im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 § 22g Abs. 10 UStG

Rz. 52 Die Vorschrift des § 22g Abs. 10 UStG beinhaltet eine Verordnungsermächtigung und regelt, dass das Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zur Verarbeitung und Weiterverarbeitung der nach § 22g Abs. 8 S. 3 UStG erhobenen Daten zu erlassen. Die dazugehörige Gesetzesbegründung wiederholt im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 2 § 22g UStG wurde mWv 1.1.2024 durch das JStG 2022 in das Umsatzsteuergesetz eingeführt.[1] Die Regelung beruht auf den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister.[2] Mit § 22g UStG wurden diese (detaillierten) Vorg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 110 Befreit sind nach dieser Vorschrift alle sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Seeschiffe (einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen) bestimmt sind. Zu den nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG befreiten sonstigen Leistungen gehören die bereits nach dem UStG 1967/1973 befreiten Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 22g Abs. 8 UStG

Rz. 47 Nach § 22g Abs. 8 UStG nimmt das BZSt die nach Abs. 4 übermittelten Zahlungsinformationen entgegen und führt eine ausschließlich automatisierte Prüfung der ihm übermittelten Daten daraufhin durch, ob diese Daten vollständig und schlüssig sind und ob der amtlich vorgeschriebene Datensatz verwendet worden ist. Das BZSt speichert diese Daten in einem elektronischen Syste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 § 22g Abs. 6 UStG

Rz. 34 Gem. § 22g Abs. 6 UStG hat der Zahlungsdienstleister die Aufzeichnungen i. S. d. § 22g Abs. 1 S. 1 UStG in elektronischer Form für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Zahlung ausgeführt wurde, aufzubewahren. Diese Regelung setzt Art. 243b Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie (EU) 2020/284 um. Eine weitere inhaltliche Erläuterun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22g Abs. 5 UStG

Rz. 31 Gem. § 22g Abs. 5 UStG ist der Zahlungsdienstleister verpflichtet, die fehlerhaften Angaben innerhalb eines Monats zu berichtigen oder zu vervollständigen, wenn er nachträglich erkennt, dass die übermittelten Zahlungsinformationen unrichtig oder unvollständig sind. In der Gesetzesbegründung findet sich hierzu lediglich eine Wiederholung des Gesetzestextes. Tatsächlich...mehr