Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 190 "Übernahme von Verbindlichkeiten" bedeutet zivilrechtlich die sog. befreiende "Schuldübernahme" i. S. d. §§ 414ff. BGB. Erfasst werden aber auch die Schuldübernahme und der Schuldbeitritt. Als Beispiele von Verbindlichkeiten, die steuerfrei übernommen werden können, wurden bei Einführung der Befreiung angesehen Pensions- und Rentenverpflichtungen, Einlagen bei der Zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Umsetzung der Verordnungsermächtigung

Rz. 14 Zur Umsetzung der Verordnungsermächtigung bestimmt § 146 Abs. 3 S. 4 AO, dass diese dem Bundestag zuzuleiten ist, wobei die Zuleitung durch den Bundesrat erfolgt, wie § 146 Abs. 3 S. 5 AO ausdrücklich normiert. Der Bundestag kann der VO durch Beschluss zustimmen oder ablehnen.[1] Der Beschluss des Bundestags wird sodann dem Bundesfinanzministerium zugeleitet.[2] Hat s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Fall 4

Im Fall 3 macht Rechtsanwalt A in dem Kostenfestsetzungsantrag auf seine Gebühren und sonstigen Auslagen 21 % Umsatzsteuer nach spanischem Umsatzsteuerrecht (IVA) geltend. Ferner gibt er für seinen Mandanten die Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO ab. Wie wird der Rechtspfleger in diesem Fall verfahren?mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.2 Sendeverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Eine Sendeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber und somit auch Kommunen und kommunale Einrichtungen ergibt sich nur für den fiskalischen Bereich bei einer umsatzsteuerrelevanten Leistung an Unternehmen. Öffentlich-rechtliche Abgaben, wie z. B. Gebühren, Bußgelder, Zölle, Beiträge oder auch Steuern unterfallen der Abgabenordnung und entsprechenden Satzungen und unterliege...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Über 140 mal findet sich das Wort "Gewinn" im EStG. Daneben hat der "Gewinn" auch für andere Steuergesetze Relevanz, z.B. für die Buchführungspflicht nach § 141 AO. Dass Gewinn nicht gleich Gewinn ist, lernt jeder, der mit dem Thema Ertragsteuern in Berührung kommt, sehr früh. Darüber hinaus muss man aber auch wissen, wann welcher Gewinn (...mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 228 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn die in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannten Unternehmer zusätzlich die Voraussetzung gem. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG erfüllen, nämlich mit ihren Erwerben eine bestimmte Erwerbsschwelle nicht überschreiten. Diese Erwerbsschwelle ist auch für Lieferungen im Versandhandel maßgebend, wenn der Ort der Lieferung im Inland li...mehr

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Innerbetriebliches Kontroll... / 1 Problematik

Im Zusammenhang mit IKS können bereits die verwendeten Begrifflichkeiten zu Unsicherheiten führen. Teilweise wird von einem Tax Compliance Management System (TCMS) gesprochen, welches Teil eines allgemeinen Compliance Management Systems (CMS) sein kann oder als eigenständiges System zur rechtzeitigen und vollständigen Erfüllung steuerlicher Pflichten bestehen kann. Die Begri...mehr

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Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

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Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung nimmt die Hinweise aus diesem Schreiben nicht mit in den UStAE auf, sie verweist aber in Abschn. 2b.1 Abs. 1 und Abschn. 15.19 Abs. 5 UStAE darauf. Juristische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) sind unter den Voraussetzungen des § 2b UStG unternehmerisch tätig und haben dann – wie jeder andere Unternehmer auch – unter den Bedingungen de...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinunternehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wegen Kleinunternehmern s. "Umsatzsteuer" und s. "Optionen im Umsatzsteuerrecht" Tz. 6 ff.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines zur Täterschaft

Rz. 60 §§ 26a Abs. 1, 26c UStG stellen das Unterlassen der Zahlung einer angemeldeten Umsatzsteuerschuld unter bestimmten erschwerten Bedingungen unter Strafe, § 26c UStG ist mithin ein echtes Unterlassungsdelikt. Täter kann demnach gem. § 13 Abs. 1 StGB nur eine solche Person sein, die rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg (die Zahlung der Steuerschuld) nicht ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die Gewerbsmäßigkeit bei § 26c UStG

Rz. 24 Bezogen auf den § 26c UStG muss die Absicht des Unternehmers als Täter darauf gerichtet sein, objektiv den Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG wiederholt zu begehen und hierdurch Steuerersparnisse zu erlangen, die nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind.[1]. Anders ausgedrückt muss es der Täter also darauf abgesehen haben, wiederholt von ihm in Rechnungen ausgewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.2 Aufbau und Vergabe (Abs. 2)

Rz. 7 Das Institutionskennzeichen ist bundeseinheitlich aufgebaut und durch eine 9-stellige Ziffernfolge gekennzeichnet (Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen, 1.2). Die ersten beiden Stellen bezeichnen die Klassifikation der Stelle (z. B. Krankenkasse, Krankenhaus, Unfallversicherungsträger). Die Stellen 3 und 4 kennzeichnen den Regionalbereich, in dem die Einri...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sollversteuerung / Zusammenfassung

Begriff Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Denn davon ist es abhängig, für welchen Zeitraum die Umsätze zu erklären sind oder ob bei einer Änderung des Steuersatzes der Umsatz noch dem bisherigen oder schon dem neuen Steuersatz unterworfen werden muss. Dabei kennt das Umsatzsteuerrecht zwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 9.2.1 Die Behandlung der Vergütung bei der GmbH

Beiratsvergütungen stellen zwar grundsätzlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, doch schreibt § 10 Nr. 4 KStG vor, dass "die Hälfte der Vergütungen jeder Art, die u. a. an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrates oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen" nicht abziehbare Betriebsausgaben sind. Entscheidend für die Anwendung der Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / Zusammenfassung

Begriff Für den Unternehmer ist es wichtig zu wissen, wann er seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Das Umsatzsteuerrecht kennt zwei Besteuerungsarten, die Sollversteuerung und die Istversteuerung. Während der Sollversteuerung jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istversteuerung nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 14c UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 v. 19.11.2003 mWv 1.1.2004 neu in das UStG eingefügt worden im Zusammenhang mit der vollständigen Neuregelung der Vorschriften über die Rechnungserteilung durch die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG.[1] Vor dem 1.1.2004 waren die Rechnungsvorschriften in § 14 und § 14a UStG 1999 gereg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6.4 Änderungen zum 1.1.2025 durch die Einführung der E-Rechnung

Übersicht der Änderungen durch Einführung der E-Rechnungen ab 1.1.2025 Änderungen durch Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Online-Dienstleistungsangebote (zu § 3a und § 4 Nr. 20 ff. UStG)

Kommentar Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Angebot an Veranstaltungen, die über das Internet ausgeführt werden, schlagartig zugenommen. Auch nach dem Abklingen der Pandemie sind diese Angebote nicht mehr wegzudenken. Insbesondere betrifft das kulturelle Angebote aber auch Angebote der Aus- und Fortbildung und der Freizeitgestaltung. Da die Art der Ausführung von Veranstal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründungskosten und Vorsteu... / 1 Problematik

Die Gründung eines Unternehmens ist nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden, so werden vielfach bereits vor einem ersten Tätigwerden verschiedene Leistungen bezogen. Dies reicht je nach Geschäftsart von Wareneinkäufen über Geschäftsausstattung bis zu Dienstleistungen, wie insbesondere IT- oder Beratungsleistungen, die auch bei Unternehmen anfallen, die mit verhältnismä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 4.1 Anlehnung an ertragsteuerliche Zurechnung (bis 18.3.2020)

Der BFH hatte die im Rahmen der ertragsteuerrechtlich maßgebenden Zurechnung entwickelten Rechtsgrundsätze für das Umsatzsteuerrecht übernommen und für den Fall, dass das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung angenommen. Danach war bei bis zum 18.3.2020 abgeschlossenen Leasing- und Mietverträgen von einer Lieferung insbesondere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Unter Leasing versteht man im Allgemeinen die Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien durch gewerbsmäßige Unternehmen. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer gegen eine Leasingrate die Nutzung eines Wirtschaftsguts, ohne dass es bei Vertragserfüllung zwingend zur Übertragung des rechtlichen Eigentums kommt. Umsatzsteuerrechtlich stellen sich im Wesen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten

Da das Vorsteuer-Vergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geltend ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsatzsteuerrecht – update (USTB 2024, Heft 4, S. 121)

StB Tim Flad[*] Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.3.2024 ist u.a. die Einführung der obligatorischen E-Rechnung beschlossene Sache. Anknüpfend an den Beitrag aus der Januar-Ausgabe, UStB 2024, S. 22, werden die finalen Änderungen des UStG durch das Wachstumschancengesetz und die im Vermittlungsverfahren vorgenommenen Anpassungen kurz vorges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Betriebsveranstaltungen

Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG von bisher 110 EUR auf 150 EUR wurde nicht umgesetzt. Eine etwaige Übertragung der Anhebung auf das Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG benannten Aufmerksamkeiten hat sich demnach erübrigt. De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / [Ohne Titel]

StB Tim Flad[*] Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.3.2024 ist u.a. die Einführung der obligatorischen E-Rechnung beschlossene Sache. Anknüpfend an den Beitrag aus der Januar-Ausgabe, UStB 2024, S. 22, werden die finalen Änderungen des UStG durch das Wachstumschancengesetz und die im Vermittlungsverfahren vorgenommenen Anpassungen kurz vorgest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / II. Umsatzsteuerrechtliche Änderungen im finalen Wachstumschancengesetz

Das UStG wird nunmehr durch Art. 20 bis 23 des Wachstumschancengesetzes geändert. Neben einzelnen Streichungen wurde insbesondere der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Grund der Verzögerung durch das Vermittlungsverfahren nach hinten geschoben. Im Folgenden werden die finalen Ergebnisse kurz vorgestellt. 1. Betriebsveranstaltungen Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 6. Verzicht auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Der Schwellenwert des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, bis zu dem das Finanzamt einen Unternehmer von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien kann, wird wie ursprünglich vorgesehen mit Wirkung vom 1.1.2025 von 1.000 EUR auf 2.000 EUR angehoben.[18]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / III. Ausblick auf weitere Änderungen

Mit dem am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)[21] soll auch im Umsatzsteuerrecht für Erleichterung gesorgt werden. Im Zuge der Absenkung der Aufbewahrungsfristen u.a. für Buchführungsunterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO von zehn auf acht Jahre sollen Rechnungen ebenfalls nur noch acht Jahre aufbewahrt und § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 7. Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung

Die beabsichtigten Änderungen des § 19 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 UStG wurden ohne inhaltliche Änderung umgesetzt. Kleinunternehmer haben danach ab dem Besteuerungszeitraum 2024 grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr mehr abzugeben.[19] Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und dessen Widerruf werden mit der Neufassung des § 19 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 9. Absenkung des Durchschnittssteuersatzes für Land- und Forstwirte

Die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG von derzeit 9,0 % auf 8,4 % wurde nicht umgesetzt. Das BMF ist nach § 24 Abs. 5 UStG zu einer jährlichen Überprüfung verpflichtet und hat erforderlichenfalls eine Anpassung anzustoßen – aufgehoben kann an dieser Stelle also auch nur aufgeschoben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 2. Steuerbefreiungen

§ 4 Nr. 16 UStG wird um einen neuen Buchstaben m ergänzt und erkennt nunmehr Einrichtungen, die als Verfahrenspfleger nach den §§ 276, 297, 298, 317 und 419 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bestellt worden sind, als begünstigte Einrichtungen i.S.d. § 4 Nr. 16 UStG an. Damit wird das BFH, Urt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 4. Steuerschuldumkehr beim Handel mit Emissionszertifikaten

Die Ergänzung der gesetzlichen Nichtbeanstandungsregelung des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG um die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, den Handel mit Emissionszertifikaten, tritt am 1.4.2024 in Kraft.[14] Der Leistungsempfänger gilt nunmehr auch für diese Leistungen als Steuerschuldner, wenn Leistungsempfänger und leistender Unternehmer übereinstimmend vom Vorliegen der Steuerschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 8. Anhebung der Grenzen zur Ist-Versteuerung

Die Grenze zur Anwendung der Ist-Versteuerung in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG von bisher 600.000 EUR wurde mit Wirkung vom 1.1.2024 auf 800.000 EUR angehoben.[20] Unternehmern, deren Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG im Kalenderjahr 2023 nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat, kann demnach auf Antrag die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / IV. Fazit

Die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Änderungen des UStG haben das Vermittlungsverfahren nahezu unverändert überstanden. Lediglich die erneute Absenkung des Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG sowie das vorzeitige Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen wurden nicht umgesetzt. Nun steht auch fest, dass alle Unternehmer sich – sofern noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / I. Abgespecktes Wachstumschancengesetz im Ziel

Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 22.3.2024 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 27.3.2024 hat das Wachstumschancengesetz die letzten Hürden genommen.[1] Die ursprünglich für das Reformvorhaben veranschlagten Steuermindereinnahmen beliefen sich im Regierungsentwurf noch auf rund 7 Mrd. EUR.[2] Die im Vermittlungsverfahren beschlossenen Kürzungen sollen das Entlas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 3. Ermäßigter Steuersatz

Die Änderungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG in Bezug auf den ermäßigten Steuersatz für Leistungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaften wurden wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt.[11] Zum einen werden die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nach dem neu eingefügten Satz 4 auch dann selbst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 5. E-Rechnung

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung wird ohne Änderung am Inhalt oder beim Zeitplan entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 17.11.2023[15] umgesetzt. Die Regelungen zur E-Rechnung treten am 1.1.2025 in Kraft und können entsprechend den gem. § 27 Abs. 38 UStG bis Ende 2027 laufenden Übergangsregelungen gestaffelt angewendet werden.[16] Beibehalten wurden die Verein...mehr