Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerrecht

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.1 Grundsatzurteil des EuGH vom 15.03.2007

Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EuGH hat entschieden, dass es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten sei, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen die Rückzahlung der rechtsgrundlos gezahlten Steuer erfolgen kann (Rn. 2 des BMF-Schreibens). Diese Voraussetzungen müssten jedoch den Grundsätzen der Gleichwertigkeit (Äquivalenz) und der Effektivität entsprechen. Rz. 7...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.2 Berücksichtigung eines eventuellen Mitverschuldens des Leistungsempfängers

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei einer Billigkeitsmaßnahme handelt es sich stets um eine Entscheidung unter Berücksichtigung und Abwägung der besonderen Umstände des Einzelfalles, wobei hinsichtlich des Direktanspruchs neben den abgabenrechtlichen Regelungen (vgl. AEAO zu § 163) ergänzend die nachfolgend beschriebenen Besonderheiten zu beachten sind. Ein vorliegendes Mit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem irischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Irland steuerbare Dienstleistungen oder Lieferungen mit Montage, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Irland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 10 und 12 Mehrwertsteuergesetz), In Irland st...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. Allgemein lässt sich sagen, dass i. d. R. derjenige Steuerschuldner ist, der die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann (Brockmeyer, in Klein, A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3 Rechtsauffassung des BMF

Rz. 81 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder wird zum Direktanspruch in der Umsatzsteuer folgende Auffassung vertreten: Hinweis Das BMF hat 15 Jahre benötigt, um sich zu der Rechtsprechung des EuGH zu positionieren. Das zeigt, wie schwer sich die Finanzverwaltung mit einem Direktanspruch tut. Ein kritis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.4 Akzessorietät des Direktanspruchs

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Direktanspruch gegenüber dem Fiskus ist in der Weise akzessorisch zu dem Anspruch des Leistungsempfängers gegenüber seinem Vertragspartner (dem Leistenden), dass ein Direktanspruch gegenüber dem Fiskus ausscheidet, wenn der Anspruch des Leistungsempfängers gegen den Leistenden aufgrund einer zivilrechtlichen Verjährung dieses Anspruchs (z...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 16 Nützliche Adressen

Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum slowakischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.3 Verhältnis zum allgemeinen Verfahrensrecht

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Verhältnis zu § 38 AO ist § 13 UStG die speziellere Vorschrift und geht damit vor. Liegt der Zeitpunkt der entstandenen Steuer fest, so ist jemand zu benennen, der die Steuer schuldet. Gegen den Schuldner der Steuer macht der Fiskus seine Ansprüche geltend. Eine Definition des Steuerschuldners sieht die AO nicht vor und verweist auf die Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Rechnungsstellung bei Leistungsort im Drittland

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das deutsche und auch das europäische Umsatzsteuerrecht besteuern keine Leistungen, deren Leistungsort außerhalb Deutschlands/Europas liegt. Daher gibt es dafür auch keine besondere Rechnungspflichtangabe (Weimann, ASR 2/2022, 11 und PIStB 2022, 66). TIPP (1) Der Umsatzsteuersatz beträgt daher nicht 0 %, sondern es fällt keine Umsatzsteuer an....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.6 Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs erfüllt

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Außerdem müssen auch die übrigen für einen Vorsteuerabzug geltenden Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss die Leistung für das Unternehmen des Unternehmers bezogen worden sein und die ausgestellte Rechnung muss – außerhalb des Steuerausweises – ansonsten nach den umsatzsteuerlichen Anforderungen (vgl. Abschn. 15.2a. UStAE) ordnungsm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Scheller/Zaczek, Lohnveredelung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, UR 2015, 459. Verwaltungsanweisungen BMF vom 16.10.1997, Az: IV C 4 – S 7134 – 78/97, UR 1988, 37 (Mitwirkung der Zolldienststellen). BMF vom 17.01.2000, Az: IV D 2 – S 7134 – 2/00, BStBl I 2000, 179 (Vordruckmuster). BMF vom 17.07.2009, Az: IV B 9 – S 7134/07/10003, BStBl I 2009, 855 (ATLAS-Ausfuhr, Ausfuhrbelege)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem griechischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Griechenland steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Griechenland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 35 Mehrwertsteuergesetz), außer wenn ein Fiskalvertreter ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Luxemburg gibt es keine besonderen Vorsteuerausschlüsse. Auch geschäftliche Bewirtung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allerdings sind Vorsteuerbeträge vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie i. Z. m. unecht steuerfreien Umsätzen stehen (vgl. Art. 49 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 53 Stand: 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem bulgarischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 82 Mehrwertsteuergesetz): In Bulgarien steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Bulgarien mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen erbringt. In Bulgarien ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Norwegen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 8–2 bis 8–5 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf oder Leasing sowie Unterhalt von PKW, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Taxis, Autovermieter oder Fahrschulen, Ges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.8 Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unabhängig von den vorgenannten Anforderungen kann ein Direktanspruch nicht entstehen, sofern der Leistungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Leistungsbezug an einem Umsatz i. S. v. § 25f UStG beteiligt (Rn. 20 des BMF-Schreibens).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.1 Hintergrund

Rz. 102 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit und ist daher nur eingeschränkt anwendbar. Die dort aufgestellte generelle Missbrauchsvermutung kann im Einzelfall durch den Steuerpflichtigen erfolgreich widerlegt werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.11.2 Bisherige deutsche Rechtsauffassung

Rz. 220 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Gutscheinen wurde bisher im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren‐ oder Sachgutscheinen unterschieden. Rz. 221 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Während Wertgutscheine über einen bestimmten Nennbetrag bei dem ausstellenden Händler gegen eine beliebige Ware oder Dienstleistung eingetauscht werden können, beziehen sich Waren‐ oder Sach...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem zyprischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Zypern steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Zypern ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 11 Mehrwertsteuergesetz) In Zypern steuerbare Lieferungen von Gas oder E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6 ff., 25b dUStG)

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Reihengeschäft wird eine Kette von Umsatzgeschäften bezeichnet, bei der mehrere Steuersubjekte über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Warenbeförderung oder -versendung zwischen dem ersten Lieferanten und dem letzten Abnehmer stattfindet. Eine gesetzliche Definition liegt dazu im uUStG nicht vor. Die Regelung zur Bes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem finnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Finnland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Finnland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 9 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung greift nicht ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15 Informationsbeschaffung

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum ungarischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem estnischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Estland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Estland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland hat eine Steuerschuldn...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem schwedischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Kapitel 1 Mehrwertsteuergesetz): In Schweden steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Schweden erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.3 Entscheidung

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht bestätigte die Rechtsauffassung der Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtigen stehe ein unmittelbar aus dem EU-Recht begründeter Anspruch auf Verzinsung der unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer i. H. v. 0,5 % pro Monat (entsprechend 6 % pro Jahr) zu. Da der deutsche Gesetzgeber diese F...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, ifst-Schrif...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einführung einer Steuerlagerregelung in das deutsche Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 4a UStG) wurden zum 01.01.2004 die steuerlichen Rahmenbedingungen der begünstigten Umsätze entscheidend geändert; der Wirtschaftsstandort Deutschland hat dadurch sicher an Interesse gewonnen. Auf demselben Gedankengut basiert die Steuerbefreiung für Liefe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien gehört zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es besteht im Wesentlichen aus dem Präsidentenerlass 633 vom 26.10.1972 (im Folgenden: Erlass 633/1972) und dem Erlass 331 vom 30.08.1993 (im Folgenden: Erlass 331/1993). Dabei wurde das Mehrwertsteu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Bestandsaufnahme

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP verdeutlichte recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut "einfach" auf das Steuerrecht und insbesondere das Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist (vgl. BT-Drucks. 15/1548 vom 16.09.2003): Zahl der Steuergesetze unbezifferbar: Derzeit regeln 118 Gesetze als Stammnormen das ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 Blick in das Ausland

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das österreichische Umsatzsteuerrecht hat in § 2 Abs. 2 Nr. 2 öUStG ebenfalls die Organschaft eingeführt; dabei stimmen die Regelungen mit den deutschen Pendants weitestgehend wörtlich überein (Informationen zusammengetragen von Stadie, a. a. O., Anm. 626 ff.). Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Köni...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem dänischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden (vgl. Art. 46 Mehrwertsteuergesetz): In Dänemark steuerbare Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Dänemark erfassten Steuerpflichtigen erbringt. In Dänemark steuerbare Werk- oder Montagelie...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von m...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Rumänien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. 297 und 298 Steuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: 50 % der Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Kraftwagen (definiert i. d. R. als Fahrzeuge mit weniger als zehn Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 "Bürgerwirkung" der MwStSystRL

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die MwStSystRL richtet sich als europäische RL ausschließlich an die Mitgliedstaaten. Damit verpflichtet sie den europäischen Bürger nicht unmittelbar, gibt ihm aber im Grundsatz auch keine eigene Rechtsposition. Die MwStSystRL verpflichtet lediglich die Mitgliedstaaten, ihren Inhalt in das jeweilige nationale Umsatzsteuerrecht zu transferiere...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Huschens, in S/W/R, § 3e. Huschens, Anmerkungen zum Urteil des EuGH vom 15.09.2005, Rs. C-58/04, Antje Köhler, HI 1434869. Jorczyk, Bordverkauf auf Kreuzfahrtschiffen – Abgangsortprinzip und Zwischenaufenthalte, IStR 2004, 447. Langer, Neue Änderungen bei der befristeten umsatzsteuerlichen Übergangsregelung, DB 1993, 602. Nieskens, Die Richtlinie 92/111 vom 14.12.1992 (sog. Vere...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem französischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. Art. 283, 2 CGI), Lieferungen und bestimmte (z. B. u. a. grundstücksbezogene) Leistungen an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem lettischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: In Lettland steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Lettland ansässigen Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland hat eine Steuerschu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Birgel, Umsatzsteuerliche Fragen beim Energiehandel, UVR 2005, 172. Sobotta, Erdgas und Elektrizität im Umsatzsteuerrecht, NWB 2005, 3113. Verwaltungsanweisungen BMF vom 01.08.2005, Az: IV A S – S 7124 – 8/05, BStBl I 2005, 849. BMF vom 07.06.2006, Az: IV A 5 – S 7124 – 5/06, NWB Kurznachrichten 2006, 4043. OFD Frankfurt vom 22.06.2006, Az: S 7100 A – 223 – St 11. BMF vom 15.01.20...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25c UStG setzt Art. 344 f. MwStSystRL in das deutsche Umsatzsteuerrecht um und ist gemeinschaftsrechtskonform (vgl. Rz. 1 f.). Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift regelt für Anlagegoldgeschäfte die Steuerbefreiung, die Option, den Vorsteuerabzug und die Aufzeichnungspflichten und geht insoweit den §§ 4, 9, 15 und 22 UStG als die sp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, mindestens 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DLG, Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten, DLG-Merkblatt 429, 2018. Horn, Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb aus umsatzsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2011, 158. Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, NWB 2022, 18. Klenk, Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb des Pauschallandwirts, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Rechtliche Einordnung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind. Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Rz. 8 Stand...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Kenntnis der EU-ausländischen Gesetzesfassungen

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wer die MwStSystRL anwendet, muss sich – wie allgemein bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht – bewusst sein, dass ihr Inhalt nicht allein durch die deutsche Sprachfassung bestimmt werden kann. Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verbietet es die Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts, eine Bestimmung für sich all...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem norwegischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für folgende Umsätze anzuwenden: Bestimmte in Norwegen steuerbare Dienstleistungen ("remote services"), die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Norwegen erfassten Steuerpflichtigen erbringt. Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Norwegen hat w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.8 Use-and-Enjoyment-Regelung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich der Use-and-Enjoyment-Regelung erstreckt sich auf die Vermietung von beweglichen Gegenständen und Transportmitteln, vgl. VATA 1994, Schedule 4A, Paragraphs 3(3), 3(4), 7, 13A(1), Rundfunk-, Telekommunikations- und elektronische Leistungen, ausgenommen Telekommunikations- und elektronische Leistungen an Nicht-Unternehmer, v...mehr