Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 und des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 (§ 27 Abs 9 UmwStG)

Tz. 26 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Neuregelungen des § 2 Abs 4 sowie des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG sollen die "Rettung" von zB durch Anteilsübertragungen vom Untergang bedrohten Verlustabzügen, nicht ausgeglichenen negativen Eink und eines Zinsvortrags durch rückwirkende Umwandlungen auf einen Zeitpunkt vor dem schädlichen Ereignis verhindern. Wegen Einzelheiten s § 2 UmwStG T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1a Abs 1 S 1 und 6 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 1a Abs 1 S 1 KStG können einen Optionsantrag nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften stellen. Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Begriff "Personenhandelsgesellschaft" wird ges nicht definiert. Maßgebend ist das Gesellschaftsrecht und nicht die stliche Einstufung als MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Erfasst werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4.1 Einlagen

Tz. 338 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für Einlagen im Rückbezugszeitraum, dh nach dem stlichen Übertragungsstichtag (und vor Eintragung der Einbringung oder Umwandlung in das H-Reg/Gen-Reg bzw Übertragung des wirtsch Eigentums), in das BV der eingebrachten Sachgesamtheit gilt die Rückwirkung nicht, s § 20 Abs 5 S 2 UmwStG. Dadurch soll vermieden werden, dass durch die für die Üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 4 KStG regelt die "Angleichung der Nennkap-Sphäre" im Anschluss an eine Verschmelzung bzw Spaltung. Nach § 29 Abs 4 KStG ist nach Anwendung der Abs 2 und 3 "für die Anpassung des Nennkap" der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden. Erhöht die übernehmende Kö iRd Umw ihr Nennkap, finden darauf die Regelungen des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.5 Übrige Fälle der Sacheinlage (insbesondere Einzelübertragung)

Tz. 318 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 20 Abs 6 S 3 UmwStG ist in allen anderen als den in S 1 und 2 genannten Einbringungssachverhalten der Beginn der Acht-Monats-Frist für die Rückbeziehung grds der Abschluss des Einbringungsvertrags (dh Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags). Geht das wirtsch Eigentum am eingebrachten Vermögen nicht mit Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen

Tz. 135 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Die zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der MU-Schaft überlassenen WG des Sonder-BV I (s Tz 127ff) gehören zu den wes Betriebsgrundlagen des MU-Anteils, wenn sie ein wes wirtsch Gewicht für das Unternehmen besitzen. Hier kommen insbes Rechte; Erfindungen und Patente (s Tz 49ff) sowie Grundstücke in Frage (s Tz 52ff). Eine Forderung des MU au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3.1 Grundsätze der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Tz. 11 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nur wenn die Pers des Einbringenden die Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG erfüllt, gelten § 1 Abs 3 UmwStG (s Einleitungssatz zu § 1 Abs 4 UmwStG) und folglich auch die Anwendungsberechtigung für die §§ 20, 21 und 25ff UmwStG (s Tz 9). In § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG sind zwei Pers-Kreise genannt. An den Pers-Kreis gem § 1 Abs 4 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Strec...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.1 Einführung

Rz. 141 Der Begriff der Schönheitsreparaturen wird im BGB nicht erwähnt. In § 535 ist lediglich die Verpflichtung des Vermieters festgehalten, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Schönheitsreparaturen gehören dazu. Die Ausführung von Schönheitsreparaturen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeiner Wert (Regelbewertung und Bewertungsobergrenze)

Tz. 199 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Bewertungsrahmen ist hinsichtlich der Obergrenze (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG: "... höchstens jedoch mit dem Wert iSd S 1 ...") gegenüber der bisherigen Rechtslage geändert. Statt des Tw ist nunmehr der gW (im Wirtschaftsleben auch: Verkehrswert oder Marktwert) gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG als Höchstbewertung maßgebend (dazu s Vor §§ 20–23 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.5 Übergangsregelung: Bildung einer ratierlich aufzulösenden Rücklage (§ 34 Abs 6e S 15 bis 20 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 54j/1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das JStG 2022 sind die S 9 bis 16 des § 34 Abs 6e KStG idF des KöMoG und damit auch die Regelungen zur Bildung und Auflösung der Rücklage, die in § 34 Abs 6e S 11 bis 16 KStG idF des KöMoG enthalten waren, ersetzt worden. Die Regelungen sind nunmehr in den S 15 bis 20 des § 34 Abs 6e KStG enthalten. In dem neuen S 15 ist der Begriff...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.11 Abgrenzung zur allgemeinen Pflichtverletzung/Vertragsverletzung

Rz. 224 Von dem Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht oder schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen ist der Schadensersatzanspruch wegen Schäden zu unterscheiden, der sich aus dem gesetzlichen geregelten Tatbestand der positiven Vertragsverletzung (§ 280 Abs. 1) ergibt. Derartige – unmittelbar zum Schadensersatz verpflichtende – Substanzschäden könnten auch Bohrlöcher a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Verlängerung des Rückwirkungszeitraums nach § 9 S 3 bzw § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG gem § 27 Abs 15 UmwStG idF des Corona-Steuerhilfegesetzes

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch Art 3 des Corona-St-Hilfeges wurde dem § 27 UmwStG der Abs 15 angefügt. Gem § 27 Abs 15 S 1 UmwStG wird der jeweilige achtmonatige Rückwirkungszeitraum des § 9 S 3 bzw des § 20 Abs 6 S 1 und 3 UmwStG auf 12 Monate verlängert. Voraussetzung ist, dass die Anmeldung zur Eintragung oder der Abschluss des Einbringungsvertrages im Jahr 2020 e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 49 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20–23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art "Umwandlungs-St". Vielmehr werden (nur) hinsichtlich der ErtrSt der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den Einzel-St-Ges vorrangige (zB s Tz 54, 55; s § 20 UmwStG Tz 245; s § 21 UmwStG Tz 15), (Sonder-)Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.9 Teilbetriebe im Aufbau

Tz. 106 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Voraussetzungen der Einbringung eines gew, freiberuflichen oder l + f Teilbetriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann auch der "Teilbetrieb im Aufbau" erfüllen (glA s S/H/S, 6. Aufl, § 20 UmwStG Rn 85; s H/M, 4. Aufl, § 20 UmwStG Rn 113; s Herlinghaus, in R/H/vL, 2. Aufl, § 20 UmwStG Rn 69; s Nitzschke, in Blümich, § 20 UmwStG 2006 Rn 55; s Blum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Allgemeine Grundsätze für den Umfang der Rückbeziehung

Tz. 314 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Zeitraum für die Rückbeziehung beträgt für alle Arten der Einbringung einheitlich acht Monate (s § 20 Abs 6 S 1, 3 UmwStG). Dies gilt uE auch dann, wenn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG zivilrechtlich nach ausl Recht erfolgt und dort eine Rückbeziehung von mehr als acht Monaten zulässig ist (zB Rückwirkung von Umwandlungen in A von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Erstmalige Anwendung des § 20 Abs 8 UmwStG idF des Kroatien-StAnpG (§ 27 Abs 13 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das Kroatien-StAnpG sind in § 20 Abs 8 UmwStG die Hinw auf die kodifizierte FRL angepasst worden. Nach § 27 Abs 13 UmwStG gilt die Anpassung erstmals für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2013. Es kommt somit nicht auf den Abschluss des Einbringungsvertrages oder den Umwandlungs-Beschl an.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Erstmalige Anwendung der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG idF des StÄndG 2015 (§ 27 Abs 14 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das StÄndG 2015 ist in den §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG die Möglichkeit, sonstige Gegenleistungen iHd Bw des eingebrachten Vermögens st-neutral gewähren zu können, eingeschränkt worden. Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 14 UmwStG gilt die Regelung für nach dem 31.12.2014 abgeschlossene Einbringungsverträge bzw gefasste Umwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umsetzung von EU-RL geprägt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 6). Auch die EU-RL enthalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 17 Anwendungsregelung für die umwandlungssteuerlichen Regelungen zur Verlustverrechnung bei bestimmten missbräuchlichen Gestaltungen nach § 2 Abs 5, § 9 S 3 2. Hs und § 20 Abs 6 S 4 UmwStG gem § 27 Abs 16 UmwStG idF des AbzStEntModG

Tz. 39 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 2 Abs 5 UmwStG wurde durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingefügt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine Verlustverrechnung bei bestimmten missbräuchlichen Gestaltungen rechtssicher ausgeschlossen wird. Nach der Grundregelung des § 2 Abs 5 S 1 UmwStG ist ein Ausgleich oder eine sonstige Verrechnung von im stl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Fleischmann, Auswirkungen des Zusammenschlusses von Daimler Benz AG und Chrysler Corp auf Wertpapierleihgeschäfte mit Daimler-Aktien, DB 1998, 2297; Prinz, Verschmelzung ausl Kap-Ges bei inl AE: Rechtsfolgen und Gestaltungsalt, FR 1998, 555; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umw – ein Problemabriss anhand typischer Fälle, in FS Widmann, 2000, 287; Herzig, Gestaltung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.19 Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6g KStG)

Tz. 57 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6g KStG idF des ATADUmsG, der als Abs 6f durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften eingefügt worden ist, ist § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht umgesetzte Änderungen der Einbringungsvorschriften

Tz. 11 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Beratungen der Ges-Entwürfe zum SEStEG sind von den Verbänden, im Fachschrifttum und durch den B-Rat intensiv diskutiert worden (s Herlinghaus, in R/H/vL, 3. Aufl, § 20 UmwStG Rn 45–49). Neben vielen Änderungen und Ergänzungen im Laufe des Ges-Gebungsverfahren ist auch eine Zahl von (zunächst) geplanten Regelungen letztendlich nicht umge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.7 Überlegungen zur Reform der Besteuerung der KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafter

Tz. 42j Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine von der FinVerw eingesetzte Arbeitsgr soll Grundsätze für eine künftige einheitliche und konsequente Besteuerung der KGaA und deren phG erarbeiten. In den Überlegungen wird (wohl) die transparente Besteuerung favorisiert. Diese führt jedoch zu einer Reihe von Folgeproblemen, für die iRd Arbeitsgr nach Lösungen gesucht wird, zB: Welche A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Zweckmäßigkeit der verbindlichen Auskunft in Einbringungsfällen

Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Einbringungsfällen besteht ein besonderes Bedürfnis nach Rechtssicherheit über die stlichen Auswirkungen einer beabsichtigten Umstrukturierung. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es sich bei den §§ 20ff UmwStG um komplexe und komplizierte ertragstliche (Sonder-)Vorschriften (mit zahlreichen ungeklärten Rechtsbegriffen) handelt, be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015

Tz. 224 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-Ansatzes in § 20 Abs 2 S 2 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen

Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst worden. Von den Änderungen im UmwSt-Recht sind die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20 bis 23 UmwStG) am grundlege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Letztmalige Anwendung des § 10 UmwStG (§ 27 Abs 6 UmwStG)

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 27 Abs 6 UmwStG, der durch das JStG 2008 eingefügt und durch das JStG 2009 zu Abs 6 (vorher: Abs 5) geworden ist, regelt die letztmalige Anwendung des § 10 UmwStG. Durch die Abschaffung der ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung nach § 38 KStG und Ersetzung durch eine ratierliche Fälligstellung eines KSt-Erhöhungsbetrags, ist die Regelung de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 2 Steueranrechnung

Die Steueranrechnung lässt sich in die folgenden Fälle unterteilen: direkte Anrechnung nach § 26 Abs. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 1 EStG bzw. nach DBA, fiktive direkte Anrechnung nach DBA, direkte Anrechnung nach dem InvStG, fiktive direkte Anrechnung nach dem UmwStG. Infolge der Internationalisierung des UmwStG ab VZ 2008 können sich bei Umwandlungsvorgängen fiktive anrechenbare ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 7 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KS...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 2.2 Anfangsbestand

Zeile 4 Hier sind die negativen Einkünfte der Jahre 1992 bis 2022 anzugeben, die weder im Verlustentstehungsjahr noch in einem späteren (Vortrags-)Jahr mit positiven Einkünften derselben Art und aus demselben Staat verrechnet worden sind. Der entsprechende Betrag ergibt sich aus Zeile 16 der Anlage AEV des Vorjahres. Die zum Schluss des VZ 2022 noch nicht verrechneten Verlust...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 15 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs. 1 KStG) – außerhalb einer Umwandlung i. S. d. UmwStG

Vor Zeilen 115–119 Die Zeilen 115–119 nehmen die Änderungen von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln außerhalb einer Verschmelzung oder Spaltung auf (zur Kapitalerhöhung bei Verschmelzung und Spaltung Zeilen 100–114). Zeile 115 In dieser Zeile ergibt sich in Spalte 3 der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach Berüc...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.4 Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital

Die Verminderung der Zins- und Tilgungszahlungen kann des Weiteren durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital d. h., durch einen so genannten Debt-Equity-Swap erreicht werden. Kredite können in Beteiligungskapital umgewandelt werden, indem Gläubiger (z. B. Lieferanten, Banken) zu (Mit-)Eigentümern des Sanierungsunternehmens werden. Auch Gesellschafter, die dem Krisenu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.8 Erhöhung des Nennkapitals eines Betriebs gewerblicher Art durch Umwandlung von Rücklagen nach § 28 Abs. 1 KStG

Zeile 40 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos nach Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Wirtschaftsjahrs und der Einlagen. Zeilen 41–46 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 47–49 Die Zeilen 47–49 nehmen Änderungen von steuerlichem Einlagekonto, Neurücklagen und Sonderausweis infolge einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rück...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)

Zeilen 33-39 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 40-152 Die Zeilen 40–152 dienen der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals. Sie sind in eine Vorspalte (Spalte 2), Spalte 3 zur Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und Spalte 4 zur Ermittlung des Sonderausweises aufgeteilt.mehr