Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.4 Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen zeitlicher Befristung oder durch Vergleich endet

Rz. 133 Normalerweise hat die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Mutterschaftsgeldbezugs keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Allerdings endet der ggf. vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Damit jedoch der Mutter durch den Wegfall des Arbeitgeberzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Verluste

Tz. 100 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Verbleibende Verlustabzüge und nicht ausgeglichene negative Eink gehen unbeschadet der Beachtung der stlichen Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin (§ 23 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) nicht über. Es handelt sich um höchstpers Besteuerungsmerkmale, die nicht zu den von der Rechtsnachfolge erfassten stlichen Eigenschaften des übergeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.6 Einbringung gegen "neue" Anteile

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordert die Ausgabe "neuer" Anteile an der übernehmenden Gesellschaft in ursächlichem Zusammenhang mit der Einbringung der hingetauschten Anteile (s Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 1 UmwStG; s Tz 22). Die Einbringung der Geschäftsanteile muss nämlich gem § 21 Abs 1 S 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG (zumindest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Verhältnis des § 11 UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 14 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits einleitend (s Tz 1) ausgeführt, steht § 11 UmwStG mit den §§ 12 und 13 UmwStG in einem Regelungsverbund. Während § 11 UmwStG die stlichen Auswirkungen einer Verschmelzung für die übertragende Kö regelt, enthält § 12 UmwStG die Regelungen für die übernehmende Kö. § 13 UmwStG betrifft die AE der Übertragerin. § 15 UmwStG erklärt di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 59) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren G...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1.1 Keine Verwertung von Verlusten aus eingebrachtem Vermögen durch die Übernehmerin

Tz. 233 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft (dh Kap-Ges oder Gen) kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge des Einbringenden iSd § 10a GewStG gekürzt werden (s § 23 Abs 5 UmwStG). Diese Regelung in § 23 Abs 5 UmwStG hat (nur) eine klarstellende Wirkung, weil sich die Rechtsfolge schon nach den allg Grundsätzen des GewSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in der stlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung)

Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20ff UmwStG sinngem gelten, wenn die Voraussetzungen ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Abwärtsverschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Tz. 33 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei der Verschmelzung einer MG auf ihre TG ist eine Nenn-Kap-Erhöhung möglich, aber nicht zwingend (s Tz 22). Wegen der Fallgestaltungen, in denen eine Abwärtsverschmelzung sinnvoll sein kann, s Dreissig (DB 1997, 1302). Die Abwärtsverschmelzung wird häufig als sog Erwerbsvehikel eingesetzt. Der Kaufinteressent schaltet zwischen sich und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.1 Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs

Tz. 163 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kap-Ges oder Gen gem § 20 Abs 1 UmwStG, dh im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Gewährung von neuen Anteilen, im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge (außerhalb des Organkreises, s Tz 161) ist ustlich ein Leistungsaustausch. Denn die Sacheinlage wird gegen En...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Das Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden; im Ausland ausgeübte Arbeitsverhältnisse können nur dann berücksichtigt werden, wenn der im Rahmen einer Entsendung nach § 4 SGB IV geltende Arbeitsvertrag dem deutschen Recht unterliegt oder zwischenstaatliche oder überstaatliche Vorschriften dies vorsehen (so z. B. Art. 12 VO...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3.3 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelübertragung der WG auf die Kap-Ges oder Gen tritt die Übernehmerin im Gegensatz zu den ErtrSt (s Tz 17, 19) verfahrensrechtlich nicht in die Rechtsstellung des Einbringenden ein. Die einbringende natürliche Pers oder Kö bleibt Schuldner und Gläubiger aus dem St-Schuldverhältnis betreffe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 100%ige Beteiligung

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei einer Verschmelzung durch Aufnahme kann, da die Übernehmerin ihr Nennkap zur Durchführung der Verschmelzung nicht erhöhen darf und sie bereits vor der Verschmelzung alle Anteile an der übertragenden TG gehalten hat, die von § 2 Nr 1 UmwG geforderte Gegenleistung (Austausch der Anteile an der Übertragerin gegen solche an der Übernehmerin)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1.1 Formwechsel (§ 190 UmwG)

Tz. 60 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird kein Antrag auf stliche Rückbeziehung des Formwechsels gestellt (s Tz 61 f), ist der Übergang des (wirtsch) Eigentums am Gesellschaftsvermögen der umwandelnden Pers-Ges auf die Übernehmerin (Rechtsträger in neuer Rechtsform) für den stlichen Zeitpunkt der Einbringung maßgebend. Dies ist bei Umwandlungen gem § 190 UmwG die Eintragung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Stümper/Walter, Praktikerlösung für den Antrag auf Bw-Fortführung in Umwandlungs- und Einbringungsfällen, GmbHR 2008, 1147; Schmitt/Schlossmacher, Das Antragswahlrecht im UmwStG, DB 2010, 522; Koch, St-bilanzielle Antragswahlrechte nach UmwStG – Fallstricke und Praxistipps, BB 2011, 1067; Bünning, St-Bil-rechtliche Regelungen im UmwSt-Erl 2011, BB 2012, 243; Demuth, Beratungspra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019)

Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Einbringenden der Übernehmerin zuzurechnen (s Tz 42; zur Abgrenzung zum Besitz nur an einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11–13), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö regelt. § 11 UmwStG bestimmt die Wertansätze in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö, während § 12 UmwStG die Vorschriften für die übernehmende Kö und § 13 UmwStG die Regelungen für die AE der übertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.1 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für den Tatbestand einer ertragstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG, s Tz 34ff) das Eigentum des Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Steuerliche Rechtsnachfolge und Besitzzeitanrechnung auch für GewSt-Zwecke

Tz. 134 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Gewerbeertrag der übernehmenden Gesellschaft ist gem § 7 S 1 GewStG der nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnde Gewinn aus Gew, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge. Aufgr dieser Anknüpfung des Gewerbeertrags an die estlichen und kstlichen Gewinnermittlungsvorschriften sind nicht nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen des rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zu dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die Kap-Ges/Gen ertragstlich mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Die Pers-Ges ist mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags beendet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.1 Grundsätzliches

Tz. 99 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG von einer nicht in Gesellschaftsrechten bestehenden Gegenleistung die Rede ist, ist damit der Fall gemeint, dass die AE der Übertragerin, die infolge der Verschmelzung im Austausch Anteile an der Übernehmerin erhalten, zusätzlich zu diesen Anteilen eine bare Zuzahlung oder andere Vermögenswerte erhalten (da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts wegen Wertunterschied zwischen eingebrachter und erhaltener Beteiligung oder wegen § 50i Abs 2 EStG

Tz. 53a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Bewertungsansatz der eingebrachten Anteile gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG ist unabhängig davon, ob der Verkehrswert der durch den Anteilstausch erhaltenen Anteile höher oder niedriger als der Wert der hingegebenen Beteiligung ist. Maßgebend ist gem § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG nur, dass ursächlich des Anteilstauschs neue Anteile an der Überneh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Abgrenzungsfragen stellen sich zu folgenden "anderen" Entstrickungs- und Gewinnabgrenzungsregelungen: Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG? Verhältnis zur "Normalentnahme", die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann? Praxis-Beispiel Grenzüberschreitende Regelungen vorrangig Die inländische Personengesellschaft A-KG liefert Waren ohne Gewinnaufschlag an die pe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Ist nach den gesetzlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung die spätere Versteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, so können diese stillen Reserven in bestimmten Fällen – abweichend von allgemeinen Realisationstatbeständen wie Verkauf, Tausch oder (verdeckte) Einlage – schon zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden. Dies gilt insbesondere, wen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Entstrickung nach dem Körperschaftsteuerrecht

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften nach § 12 Abs. 1 KStG. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich "weiter" ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Best...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 4 Beratungshinweise

Bei Umwandlungen kann es zu Problemen (etwa bei einer grenzüberschreitenden Hineinverschmelzung oder Einbringung) kommen, da das UmwStG keinen gesonderten Verstrickungstatbestand kennt. Grundsätzlich kann das Buchwertprivileg nur einheitlich in Anspruch genommen werden. Daher muss bereits vor der Umwandlung dafür gesorgt werden, dass im Ausland entstandene Reserven nicht lat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Behinderung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen, wobei die Dauer der Behinderung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Kreislaufwirtschaft als glo... / 5.8 Faktor in der Energiedebatte

Vom industriellen Energieverbrauch werden ungefähr 75 % für die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen wie Stahl, Zement etc. verwendet und nur 25 % der Energie für die Umwandlung der Rohstoffe in Endprodukte.[1] Daraus lässt sich schließen, dass der Einfluss von Design Circular und der Kreislaufwirtschaft ein relevanter Aspekt in der Energiedebatte ist. Die Verlängerung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Abgrenzung von anderen Prüfungen

Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sperrfristverstöße nach § 6... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Aus der Entscheidung des BFH ergeben einige Hinweise für die Beratungspraxis. Richtige Reihenfolge entscheidend: Im Entscheidungssachverhalt kam es überhaupt nur zu dem Sperrfristverstoß, weil der Formwechsel der M-KG sowie der der T-KG – zeitlich gesehen – nach der Buchwertübertragung des Betriebsgrundstücks in die E-KG durchgeführt wurde. Hätte man dagegen die umgekehrte Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sperrfristverstöße nach § 6... / b) Entscheidung des BFH

Im Kern lässt sich die Entscheidung des BFH wie folgt zusammenfassen: Kein Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 S. 5 EStG: Durch die Übertragung des Betriebsgrundstücks von der T-KG auf die E-KG nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG kommt es nach zutreffender Ansicht des BFH nicht zu einem Sperrfristverstoß nach Satz 5. Der BFH begründet das damit, dass es durch die Übertragung nach S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / c) § 7 Abs. 2, 3 GrEStG

§ 7 GrEStG regelt die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum. Soweit dabei ein Grundstück, das einer Gesamthand gehört, von den an der Gesamthand beteiligten Personen flächenweise geteilt wird, so wird die Steuer anteilig i.S.d. § 7 Abs. 2 Satz 1 GrEStG nicht erhoben. Beachten Sie: Dabei ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sperrfristverstöße nach § 6... / a) Entscheidungssachverhalt

Die BFH-Entscheidung vom 15.7.2021[7] betraf eine dreistöckige Personengesellschaft. Die Klägerin war eine GmbH, die im Jahre 2012 aus der formwechselnden Umwandlung der T-GmbH & Co. KG (T-KG) hervorgegangen ist. An der T-KG war als alleinige Kommanditistin die Mutterpersonengesellschaft (M-KG) sowie die nicht am Vermögen beteiligte T-GmbH beteiligt. An der M-KG waren wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / Zusammenfassung

Begriff Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen. Die häufigsten Fallen Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung Prüfen bzw. klären mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.5 Änderungen der Teilungserklärung

Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden.[1] Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer bei Verän... / b) Neugesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaftmehr