Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.2 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 8 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 9 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspruc...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.1.5 Einmalige Beihilfe für Vollwaisen

Rz. 10 Nur Vollwaisen, d. h. leibliche Kinder und adoptierte Kinder, können anspruchsberechtigt sein. Anders als § 67 Abs. 2 sieht § 71 Abs. 3 die Gleichstellung von Stief- und Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern ausdrücklich nicht vor. Der Begriff der Vollwaisen lässt eine ausweitende Auslegung kaum zu (anders: Keller, in: Hauck/Noftz, § 71 Rz. 16). Anders als nach § 67 ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / I. Unterhalt

1. Trennungsunterhalt Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Ver...mehr

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AGkompakt 2/2015, Antragserweiterung in Unterhaltsverfahren

In Unterhaltsverfahren richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 FamGKG einerseits nach den auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monaten (§ 51 Abs. 1 FamGKG), andererseits aber auch nach den zur Zeit der Einreichung fälligen Beträgen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Nachträgliche Antragserweiterung bereitet Probleme Problematisch ist, wie im Falle einer nachträglichen Antragserweit...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Trennungsunterhalt

Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Versagung des Unterhalts...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / a) Kurze Ehedauer bejaht

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / a) Unterhaltsrechtsreform 2008

Durch die Unterhaltsrechtsreform wurde die gesetzliche Regelung zur Begrenzung und Befristung nachhaltig geändert und auf alle Tatbestände des nachehelichen Unterhalts ausgedehnt, also insbesondere auch auf den Krankheitsunterhalt und Altersunterhalt. Die früheren Regelungen waren hinfällig und es gab eine zentrale neue Vorschrift zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, ...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / III. Bestandsaufnahme

Geht man von der Prämisse aus, dass der Betreuungsunterhalt allein dem Kindesinteresse geschuldet ist, erscheint das soeben gefundene Ergebnis unbefriedigend. Allerdings ist die Rechtslage eindeutig, so dass eine Abhilfe – will man sie denn haben – nur de lege ferenda erfolgen könnte. Nichts anderes gilt im Übrigen für den Anspruch aus § 1615l BGB. Zwar verweist die Norm, die...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / c) Neuregelung 1.3.2013

Die Neuregelung diente lediglich der Klarstellung, dass ein Fehlen ehebedingter Nachteile nicht automatisch die Beschränkung des Unterhalts zur Folge hat.[22] Nach der Neuregelung im Gesetz, die keine gravierende Änderung gebracht hat, sind verschiedene Entscheidungen ergangen.mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Geschiedenenunterhalt, § 1578b BGB

Nach dem alten Unterhaltsrecht gab es die zeitliche Beschränkung des Unterhalts über §§ 1573 Abs. 5, 1578 BGB. Allerdings wurde von dieser Befristungsmöglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Dies war auch in der Praxis der Fall nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zur Änderung der Methode bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts (Übergang von der Anrechnungs- zur Diff...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / Leitsatz

Bei einem Stufenantrag in der Folgesache Unterhalt ist für die Wertberechnung der Leistungsanspruch, gemessen am wirtschaftlichen Interesse zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung, maßgebend. (Leitsatz der Redaktion) OLG Bremen, Beschl. v. 31.10.2014 – 4 WF 115/14 (AG Bremen)mehr

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

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FF 2/2015, Um halb 5 ist hier Schluss …

Klaus Weil Nein, ich möchte Sie diesmal nicht mit den profanen Herausforderungen des Versorgungsausgleichsrechts konfrontieren. Obwohl der BGH derzeit interessante Fragen wie den nachehezeitlichen Werteverzehr bei kapitalgedeckten Versorgungen zu entscheiden hat. Soll dieser versicherungsmathematische Werteverzehr zulasten der Versichertengemeinschaft gehen? Oder doch eher zu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass § 1570 BGB und § 1615l BGB zwar Unterhaltsansprüche begründen, die nicht dem Kind selbst, sondern dem das Kind betreuenden Elternteil zustehen. Gleichwohl betreffe die Frage, wie lange dieser Unterhalt dem Betreuenden zu leisten sei, die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes und wirke auf diese ein. Der Betreuungsunterha...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Kurze Ehedauer verneint

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 1. Gesetzgebungsgeschichte

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896[5] enthielt bereits in § 1581 Satz 1 die Regelung, dass die Unterhaltspflicht mit der Wiederverheiratung des Berechtigten erlischt. Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938[6] (EheG) wurde diese Regelung in § 75 und nac...mehr

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FoVo 2/2015, Kontopfändung ... / 3 Der Praxistipp

BGH klärt Streitfrage Der BGH hat zunächst eine für die Praxis wichtige Streitfrage geklärt. Auch wenn dies zum Nachteil der Gläubiger war, ist doch Rechtssicherheit erreicht. Auseinandersetzungen um die Streitfrage bleiben so erspart und der Gläubiger kann sich auf andere Vollstreckungsmöglichkeiten konzentrieren. Fehler führen zum Schadensersatz Da das Kreditinstitut dem Schu...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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FoVo 2/2015, Strafanzeige gegen den Schuldner

In FoVo 2015, 1 haben wir darüber berichtet, dass es sinnvoll sein kann, Informationen auch dadurch zu beschaffen, dass eine Strafanzeige gegen den Schuldner gestellt wird. Unterschiedliche Delikte kommen hier als Ansatzpunkte für ein strafbares Verhalten in Betracht. Hinweis Die Ermittlungshoheit liegt bei der Staatsanwaltschaft, d.h. der Gläubiger muss weder begründen noch ...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 3. Anspruch des Kindes

Zum Fortbestehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs bei Wiederheirat gelangte man schließlich auch dann, wenn man diesen Anspruch nicht als Anspruch des betreuenden Elternteils begriffe,[29] sondern – wie vereinzelt gefordert[30] – als Anspruch des Kindes, also beim Kindesunterhalt ansiedelte. Gegen eine solche Veränderung spricht jedoch, dass sie sich nicht ohne Weiteres in ...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Änderung der Rechtsprechung

Der BGH hatte bereits in der Entscheidung vom 12.4.2006 darauf hingewiesen, dass alleine die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für und gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ins Feld geführt werden könne.[16] Im Leitsatz heißt es: Zitat "Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebedingten Nachteil...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Kindesunterhalt

Auch wenn subjektive Erwerbsbemühungen nicht ausreichend dargelegt worden sind und auch zu dem Fehlen einer realen Beschäftigungschance nicht ausreichend vorgetragen worden ist, kann das Gericht nicht ohne weitere Feststellungen zu den aus einer Aushilfstätigkeit erzielbaren Einkünften und den aktuellen Mindestlöhnen der verschiedenen Branchen annehmen, der Unterhaltspflicht...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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zfs 2/2015, Notwendigkeit e... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Haftpflichtversicherung. In diese Versicherung ist als mit versicherte Person einbezogen der am 27.12.1998 geborene C T, der im Haushalt des Kl. lebt. Der Kl. verlangt im Rechtstreit von der Bekl. Versicherungsschutz im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, die von Dritten gegenüber C T geltend gemacht werden. Am 4.3.2011 hielt sich der d...mehr

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zfs 2/2015, Gesundheitsschä... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Kl. wegen der Folgen eines operativen Eingriffs Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung verlangen kann. Die Kl. unterhält bei der Bekl. einen Versicherungsvertrag zur "Hinterbliebenen-Absicherung" mit Zusatzversicherungen, darunter eine Unfallzusatzversicherung der die Bedingungen der Bekl. für die Unfallzusatzversicherung (BUZV) zu...mehr

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AGS 2/2015, Keine Beiordnun... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich ist ein Anwalt nach § 121 Abs. 1 ZPO uneingeschränkt beizuordnen.mehr

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Jung, SGB VII § 64 Sterbege... / 2.1 Sterbegeld

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsberechtigten für das Sterbegeld auf. Damit werden zuvor bestehende Unklarheiten beseitigt. Das Sterbegeld wird an denjenigen aus dem Kreis der in Abs. 1 genannten in Betracht kommenden Berechtigten gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt (Abs. 3). Anders als die in §§ 65 ff. aufgeführten Leistungen hat das Sterbegeld keine U...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung einstweiliger Anordnung auf Zahlung von Unterhalt

Leitsatz Gegen eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt kann sowohl durch einen Abänderungsantrag gem. § 54 FamFG als auch mit einem negativen Feststellungsantrag in einem Hauptsacheverfahren oder mit einem Antrag gem. § 52 Abs. 2 FamFG vorgegangen werden. Ob ein Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 FamFG oder ein negativer Feststellungsan...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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AGS 08/09/2015, Fällige Bet... / 1 Aus den Gründen

In der Sache hat die Beschwerde nur in geringem Umfang Erfolg. Der Streitwert war gem. §§ 51 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 41 S. 2 FamGKG im vorliegenden Fall auf 2.151,50 EUR (= [13 Monate x 331 EUR] / 2) festzusetzen. Nach § 51 Abs. 2 FamFG war abweichend von der Berechnung durch das AG im vorliegenden Fall auch im Rahmen des einstweiligen Verfahrens der bereits bei Antragsstel...mehr

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AGkompakt 10/2015, Antragserweiterung in Unterhaltssachen

Verfahrenswert richtet sich nach § 51 FamGKG In Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG ist die Wertvorschrift des § 51 FamGKG zu beachten. Danach wird unterschieden zwischen Zukünftige und fällige Beträge sind zu berücksichtigen Nach § 51 Abs. 1 FamGKG richtet sich der Wer...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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AGS 08/09/2015, Fällige Bet... / 2 Anmerkung

Regelmäßig wird übersehen, dass auch in einstweiligen Anordnungsverfahren fällige Beträge hinzuzurechnen sind. Soweit man nur vom hälftigen Wert der Hauptsache ausgeht, ist der hälftige Wert der fälligen Beträge hinzuzurechnen.[1] Beispiel Der Anwalt reicht im August auftragsgemäß eine einstweilige Anordnung beim FamG ein, mit der ein monatlicher Unterhalt i.H.v. 500,00 EUR ab...mehr

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AGS 08/09/2015, Antragserwe... / 2 Anmerkung

Häufig stellt ein Antragsteller erst im Verlaufe des Unterhaltsverfahrens fest, dass der Antragsgegner leistungsfähiger ist als zunächst angenommen und erweitert seine Anträge. Dass sich hierdurch der Verfahrenswert erhöht, ist evident. Die Berechnung des Verfahrenswerts bereitet der Praxis allerdings Schwierigkeiten. Der Verfahrenswert richtet sich in Unterhaltssachen nach §...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / c) Beschluss vom 2.10.2013 ("Rückstände")

Die Beteiligten sind die nicht verheirateten Eltern eines im April 2010 geborenen Kindes, für welches der Kindesvater im Juni 2010 die Vaterschaft anerkannt hatte. Die Kindesmutter forderte ihn Mitte März 2011 auf, rückständigen und laufenden Betreuungsunterhalt in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestunterhaltsbedarf einer Nichterwerbstätigen von (damals) 770,00 EUR und d...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / Leitsatz

Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger spricht eine generelle Vermutung dafür, dass der auf Verfahrenskostenhilfe angewiesene Antragsgegner ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage sein werde, seine Verfahrensrechte sachgemäß und wirksam wahrzunehmen. Die eingeführten Formulare verweisen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkun...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. [2] Auf den am 20.5.2003 zugestellten Scheidungsantrag wurde die am 12.2.1970 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) durch Endurteil vom 20.1.2004 rechtskräftig geschieden. Während der gesetzlichen Ehezeit (1.2.1970 bis 30.4.2003, vgl. § 1587 Abs. 2 BGB a.F....mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 3 Anmerkung 2

Die Entscheidung des OLG ist praxisgerecht. Die amtlichen Vordrucke im Zusammenhang mit der Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger im vereinfachten Verfahren sind nicht nur für den juristischen Laien schwer verständlich.[1] Es kapitulieren vielmehr offenbar auch Senate wegen der "Unübersichtlichkeit der Formulare", so dass in diesen Verfahren auch immer ein Anwalt beizuor...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / Leitsatz

Gegen eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt kann sowohl durch einen Abänderungsantrag gem. § 54 FamFG als auch mit einem negativen Feststellungsantrag in einem Hauptsacheverfahren oder mit einem Antrag gem. § 52 Abs. 2 FamFG vorgegangen werden. Ob ein Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 54 FamFG oder ein negativer Feststellungsantrag als...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 1 I. Der Fall

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen von ihm in der Zeit vom 1.3. bis zum 30.10.2009 für die minderjährigen Kinder des Schuldners nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geleisteter Unterhaltsbeträge in Höhe von 1.638 EUR. Der Gläubiger hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) beantragt, mit dem Ansprüche des Sch...mehr