Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.2 Zeitlich begrenzte Unterhaltsansprüche

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 enthält eine abschließende Aufzählung der Unterhaltstatbestände des BGB, nach denen ein zeitlich begrenzter Unterhaltsanspruch besteht. In diesen Fällen wird die Dauer der Rentenzahlung an die Dauer der Unterhaltsberechtigung geknüpft. Es handelt sich um den Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), wegen Erwerbslosigkeit einschließlich des Aufstockungsunt...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4 Wiederaufgelebte Witwenrente

Rz. 23 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw....mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.4 Anspruch auf Unterhalt während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes

Rz. 8 Der Unterhaltsanspruch kann eine gesetzliche (Unterhaltsrecht des BGB oder auch ausländisches Unterhaltsrecht) oder eine vertragliche Grundlage (Unterhaltsvertrag) haben. Die familiengerichtliche Entscheidung über das Bestehen des Unterhaltsanspruchs hat grundsätzlich Tatbestandswirkung; sowohl der Unfallversicherungsträger als auch die Sozialgerichte sind daran gebund...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 1.1 Überblick

Rz. 3 Abs. 1 führt die Anspruchsvoraussetzungen auf: der Anspruchsteller ist der frühere Ehegatte, die Ehe ist geschieden oder für nichtig erklärt oder aufgehoben, der Versicherte hat während des letzten Jahres vor dem Tod Unterhalt geleistet oder dem früheren Ehegatten stand im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten ein Anspruch auf Unterhalt zu. Leistu...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.2 Unterhaltsleistung während des letzten Jahres vor dem Tod des Versicherten

Rz. 5 Maßgeblich ist bei dieser Alternative allein die tatsächliche Unterhaltsleistung (nicht ein etwaiger Unterhaltsanspruch). An deren Stelle soll die Hinterbliebenenrente treten. Die Unterhaltsleistung kann eine Geld-, Sach- oder Dienstleistung sein. Sie muss dazu bestimmt sein, ganz oder zu einem erheblichen Teil den laufenden wirtschaftlichen Lebensbedarf des Empfängers...mehr

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Jung, SGB VII § 66 Witwen- ... / 2.1.3 Gesamtbild der Unterhaltsleistung

Rz. 6 Das Gesamtbild der Leistungen des verstorbenen Versicherten an den anspruchstellenden früheren Ehegatten muss die Annahme rechtfertigen, dass es sich um eine auf Dauer angelegte Unterhaltszahlung handelte bzw. handeln sollte. Sie müssen im letzten Jahr vor dem Tode eindeutig auf bestimmte Zeitabschnitte bezogen werden können und eine lückenlose Unterhaltsleistung ergeb...mehr

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Klose, SGB I § 5 Soziale En... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Vgl. auch die Nachweise bei § 24 SGB I. Burgemeister, Posttraumatische Symptome im Alter – Zur Reaktualisierung traumatischer Kriegserlebnisse bei ehemaligen Wehrmachtssoldaten, Med Sach 2002 S. 127. Dahm, Verschollenheit im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, ZfS S. 2003, 71. Dannecker/Biermann, Das Opferentschädigungsgesetz im...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 5. Unterhaltsanspruch und Wohnrecht des überlebenden Ehegatten

Die Frage, ob diese Ansprüche von dem die Erbfolge berufenen Erbstatut, wenn dies zur Anwendung französischen Rechts führt, mitumfasst sind, stellt sich vor folgendem Hintergrund: Auch wenn das Gesetz vom 3.12.2001 das Ehegattenerbrecht in Frankreich verbessert hat, so bleibt gleichwohl, dass bei Vorhandensein von Abkömmlingen die Rechte des überlebenden Ehegatten im Wege en...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / II. Verfahrensrechtliche Folgen eines Wechselmodells

Kommt man zu dem Ergebnis, dass ein Wechselmodell vorliegt, die Eltern sich aber über Fragen des Kindesunterhalts nicht verständigen können, so stellt sich zunächst die Frage, wie eine gerichtliche Klärung erreicht werden kann.[18] Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern macht der Elternteil, "in dessen Obhut sich das Kind befindet", gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB als Vertreter d...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 2.2. Anwendungskonsequenzen soweit danach französisches Erbrecht anwendbar ist

Kommt nach den vorgenannten Regeln französisches Recht zur Anwendung, so bedeutet dies, dass der gesamte, dem französischen Recht unterliegende Nachlass, als eigenständiger Nachlass ohne Berücksichtigung des sonstigen Nachlasses, abzuhandeln wäre. Praxis-Beispiel Stehen einem gesetzlichen Erben nach französischem Recht beispielsweise höhere Pflichtteilsansprüche zu als nach d...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerdeführerin rügt zu Recht, dass es billigem Ermessen entspricht, den Verfahrenswert gem. §§ 41 S. 2, 35 FamGKG auf die Hälfte des für die Hauptsache zu bestimmenden Wertes zu reduzieren, weil dem Verfahren gegenüber der Hauptsache eine geringere Bedeutung zukommt. Die Antragstellerin macht einen bezifferten Verfahrenskostenvorschuss geltend. Dabei handelt es sich z...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend und mit zutreffender Begründung hat das FamG darauf verwiesen, dass § 50 FamGKG wertbestimmend ist. Bei den Verfahren nach Kapitel 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes (Titel des Kapitels: Anpassung nach Rechtskraft) handelt es sich um Versorgungsausgleichsverfahren i.S.v. §§ 111 Nr. 7, 217 FamFG (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 6.6.2012 – 16 WF 118/12, FamRZ 2012, 1...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.4 Hypothetischer Unterhaltsanspruch

Rz. 12 Der Rentenanspruch besteht, solange die Eltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern ohne den Versicherungsfall gegenüber dem Versicherten einen Unterhaltsanspruch gehabt hätten. Gemeint ist der gesetzliche Unterhaltsanspruch nach den §§ 1601 ff. BGB . Pflegeeltern sind danach allerdings nicht unterhaltsberechtigt. Bei ihnen wird nach der ratio legis die Zugehörigkeit zum unt...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3.2 Wegfall des Unterhaltsanspruchs infolge des Versicherungsfalls vor dem Tod

Rz. 11 Ob auch dann der Rentenanspruch entsteht, wenn der Unterhaltsanspruch schon vor dem Tode infolge des Versicherungsfalls etwa deshalb, weil der Versicherte nicht mehr leistungsfähig war, entfallen ist oder nicht entstand, ist umstritten. Bereiter-Hahn/Mehrtens, § 69 Rz. 8, und Keller, in: Hauck/Noftz, § 69 Rz. 7, beziehen mit Hinweis auf den Wortlaut "ohne den Versiche...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3.1 Entstehen des Unterhaltsanspruchs nach dem Tode

Rz. 10 War der Versicherte bis zu seinem Tode nicht leistungsfähig, etwa deshalb, weil er noch eine Ausbildung absolvierte oder weil er arbeitslos war, oder waren die Eltern bis dahin nicht unterhaltsbedürftig, weil sie noch Erwerbseinkommen erzielten, so ist zu prüfen, ob und ggf. wann später hypothetisch, d. h. wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre, die Leistun...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.2.2 Rechtsgrund der Unterhaltsgewährung

Rz. 8 Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut zunächst einmal unerheblich, ob und inwieweit zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch zugrunde lag. Bei der Prüfung, ob es sich bei dem, was der verstorbene Versicherte dem Anspruchsteller zukommen ließ, um Unterhalt handelte, ist es jedoch ein ganz wesentliches Indiz, ob diese Leistung auf einer gesetzlichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 definiert den Kreis der Rentenberechtigten. In Bezug auf den jeweiligen Berechtigten müssen folgende Voraussetzungen teils alternativ, teils kumulativ erfüllt sein: wesentliche Unterhaltsgewährung zur Zeit des Todes des Versicherten aus dessen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, oder hypothetische wesentliche Unterhaltsgewährung (ohne den Versicherungsfall), solan...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.5 Dauer des Rentenanspruchs

Rz. 13 Der Rentenanspruch beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Versicherte verstorben ist, soweit die übrigen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen (§ 72 Abs. 2 Satz 1). Ansonsten beginnt der Rentenanspruch zu dem Zeitpunkt, in dem der hypothetische Unterhaltsanspruch einsetzt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso wie bei den übrigen Renten aus der...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt die Regelungen des § 596 RVO zur Elternrente. Durch die Rente soll der durch den Tod des Versicherten entfallene Unterhaltsanspruch ersetzt werden. Die neue Bezeichnung der Rentenart macht deutlich, dass auch weitere Verwand...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 2.3 Hypothetische Unterhaltsgewährung

Rz. 9 Falls der Anspruchsteller von dem Versicherten zur Zeit seines Todes keine Unterhaltsleistung erhalten hat, so ist zu prüfen, ob er ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wäre. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Anspruchsteller zwar aufgrund seiner Stellung zum Versicherten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen gehört, der Unterhaltsanspruc...mehr

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Jung, SGB VII § 70 Höchstbe... / 2.1 Höchstbetrag

Rz. 3 Bei der Berechnung des Höchstbetrags nach Abs. 1 Satz 1 sind im ersten Schritt alle Hinterbliebenenrenten (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) ohne Abzug der Anrechnungsbeträge nach § 65 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 Satz 2 und 3, § 68 Abs. 1 zu ermitteln. Wird der Vomhundertsatz des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) überschritten, so werden sie anteilig gekürzt. Rz. 4 Praxis-Beisp...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / III. Bestandsaufnahme

Geht man von der Prämisse aus, dass der Betreuungsunterhalt allein dem Kindesinteresse geschuldet ist, erscheint das soeben gefundene Ergebnis unbefriedigend. Allerdings ist die Rechtslage eindeutig, so dass eine Abhilfe – will man sie denn haben – nur de lege ferenda erfolgen könnte. Nichts anderes gilt im Übrigen für den Anspruch aus § 1615l BGB. Zwar verweist die Norm, die...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Trennungsunterhalt

Bekanntlich ist die Vorschrift über die nacheheliche Unterhaltsverwirkung, § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehedauer), nicht im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt anzuwenden. Auch eine analoge Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB im Rahmen des § 1361 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Trennung der Eheleute nicht automatisch zur Versagung des Unterhalts...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass § 1570 BGB und § 1615l BGB zwar Unterhaltsansprüche begründen, die nicht dem Kind selbst, sondern dem das Kind betreuenden Elternteil zustehen. Gleichwohl betreffe die Frage, wie lange dieser Unterhalt dem Betreuenden zu leisten sei, die Lebens- und Betreuungssituation des Kindes und wirke auf diese ein. Der Betreuungsunterha...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 2. Grund für den Wegfall des Ehegattenunterhalts

In dem Vorentwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird das Erlöschen des Unterhaltsanspruchs damit begründet, dass durch die Eingehung der neuen Ehe "eine Ausgleichung des Schadens (stattgefunden hat), welcher dadurch entstanden war, dass durch die Scheidung dem unschuldigen Gatten die Ehe als Quelle der Lebensversorgung entzogen worden" ist.[10] Anders ausgedrückt wurde dem ber...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 2. Anteilige Haftung

Ebenso wäre eine anteilige Haftung des nicht betreuenden Elternteils neben dem (neuen) Ehegatten denkbar. Damit wäre dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass die elterliche Verantwortung des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezogen auf die Absicherung der gebotenen persönlichen Betreuung des Kindes nicht mit der Wiederheirat der Mutter erlischt. Es ist in der Rechtsprechun...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 4. Fazit

Führt man diese Gedanken konsequent weiter, erscheint das – ausnahmslose – Untergehen des Betreuungsunterhaltsanspruchs mit Wiederheirat nicht folgerichtig:[23] Kommt es für den Betreuungsunterhaltsanspruch nicht auf die (nach-)eheliche Solidarität an, kann ihre Aufkündigung das Entfallen des allein dem Kindesinteresse gewidmeten Betreuungsunterhalts nicht rechtfertigen. Es k...mehr

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AGkompakt 2/2015, Antragserweiterung in Unterhaltsverfahren

In Unterhaltsverfahren richtet sich der Verfahrenswert gem. § 51 FamGKG einerseits nach den auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monaten (§ 51 Abs. 1 FamGKG), andererseits aber auch nach den zur Zeit der Einreichung fälligen Beträgen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Nachträgliche Antragserweiterung bereitet Probleme Problematisch ist, wie im Falle einer nachträglichen Antragserweit...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / b) Änderung der Rechtsprechung

Der BGH hatte bereits in der Entscheidung vom 12.4.2006 darauf hingewiesen, dass alleine die zeitliche Dauer der Ehe nicht mehr als Merkmal anzusehen sei, welches zwingend für und gegen eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ins Feld geführt werden könne.[16] Im Leitsatz heißt es: Zitat "Beruht die Einkommensdifferenz zwischen Ehegatten auf fortwirkenden ehebedingten Nachteil...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner begehrt die Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag seiner getrennt lebenden Ehefrau auf Auskunft und gegebenenfalls Kindesunterhalt. Der 59-jährige Antragsgegner ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht Hartz IV-Leistungen, nachdem sein letztes (Probe-)Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Die Antragstellerin trägt vor, dass ...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RpflG, 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft, form- und fristgerecht in der Monatsfrist gem. § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt und insgesamt zulässig. In der Sache hat die sofortige Beschwerde keinen Erfolg. Gem. § 121 Abs. 1 ZPO wird der hilfsbedürftigen Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein zur Vertretung bereiter Re...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Kindesunterhalt

Unterlässt es die Kindesmutter, den biologischen Vater des Kindes über die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes zu informieren und die Vaterschaft feststellen zu lassen, obwohl ihr dies möglich ist, so hat sich das minderjährige Kind diese Entscheidung mit der Folge zurechnen zu lassen, dass der Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit verwirkt sein kann (OLG Saarbrücke...mehr

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FF 1/2015, Einsatz des Tasc... / 2 Gründe:

[5] Die Revision ist unbegründet. [6] I. Das Berufungsgericht hat sein in FamRZ 2014, 481 veröffentlichtes Urteil wie folgt begründet: [7] Die Beklagte sei in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Erbringung von Unterhaltszahlungen für ihre Mutter leistungsfähig. Bei der Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens der Beklagten sei auf ihren Taschengeldanspruc...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid über eine Forderung wegen rückständigen Unterhalts gem. § 7 UVG aus übergegangenem Unterhaltsanspruchsbescheid i.H.v. 5.027,32 EUR erwirkt. Dagegen hat der Antragsgegner, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig beantragte der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / b) Urteil vom 8.8.2012 ("Habilitation")

Aus der 1997 geschlossenen Ehe der Beteiligten war eine 1998 geborene Tochter hervorgegangen, die bei der Kindesmutter lebt. Diese ist promovierte Kunsthistorikerin; bis Februar 2010 hatte sie halbschichtig als Angestellte an der Universität gearbeitet und war danach arbeitslos. Schon vor der Ehe hatte sie mit Arbeiten an der Habilitation begonnen und die Habilitationsschrif...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 1. Basisunterhalt für 3 Jahre

Hier haben sich auch weiterhin keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Betont wird in der Entscheidung E 17, dass dem betreuenden Elternteil durch die Gesetzesänderung die freie Entscheidung darüber eingeräumt ist, ob er das Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren in vollem Umfang selbst betreuen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Das gilt nach dieser E...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / Leitsatz

Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechti...mehr

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FF 1/2015, Handbuch Unterhaltsrecht

Ehinger/Griesche/Rasch7. Auflage 2014, 1040 Seiten, 79,80 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 7. Auflage des Handbuches Unterhaltsrecht zeichnet sich durch die Einarbeitung neuer Gesetzesänderungen und die Einführung des neuen Kapitels "Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung" aus. Das Werk glänzt auch in der siebten Auflage durch einen übersichtlichen Aufbau zwischen den einze...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Versorgungsausgleich

Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. 10% des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn Folgesache der Wertausgleich bei der Scheidung ist. Ausgleichsansprüche na...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 7. Ehegattenunterhalt

Jahreswert ist maßgebend Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate ankommt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend ...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Oldenburg [21] ("Kein Ganztag am Wohnort") hatte über einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes nach Ablauf der "Basiszeit" zu entscheiden. Die Kindesmutter hatte vor der Geburt des Kindes den Realschulabschluss gemacht, anschließend (ohne Erfolg) die höhere Handelsschule besucht und war als ungelernte Bürokraft in einer...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. b) Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch de...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Vollstreckung

a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberecht...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr