Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / 2. Vermögensart (zu Rz. 1)

Entgegen Rz. 1 der Ländererlasse sind Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, nicht zwingend dem Grundvermögen zuzurechnen. Bei den Flächen handelt es sich regelmäßig um Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 BewG. Grund und Boden gehört zum Grundvermögen, wenn er nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§§ 158 und 1...mehr

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Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6.2 Pflichterfüllung

Rz. 17 Die steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft den Normadressaten der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist insoweit stets die Steuerrechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger steuerlicher Pflichten nach der jeweiligen Norm sein zu können.[1] Die Erfüllung der jeweiligen Pflicht setzt sodann auch die steuerliche Handlungsfähigkeit[2] vor...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.2 Gewinn

Rz. 22 Bei gewerblichen Unternehmern wird eine Buchführungspflicht auch dann begründet, wenn ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 EUR[1] vorliegt. Die entsprechende handelsrechtliche Grenze bei einer Anwendung des § 241a HGB beträgt einen Jahresüberschuss von 80.000 EUR.[2] Auch diese gilt nach § 241a HGB allerdings nur für Einzelkaufleute. Die beiden Bezugsgröß...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit ist ebenfalls gegeben, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Ist die berufliche Au...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.5 Warnsignale und Gesamtergebnis

Rz. 54 Da es kein allgemein gültiges System zur Bonitätsmessung gibt, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze von Kreditinstituten und Ratingagenturen eingesetzt werden, ist das Unternehmen gezwungen, die Bonitätsmessung über eine Ratingkennzahl extern und/oder die dabei zu berücksichtigenden Interdependenzen zum Managementsystem intern im Rahmen eines Selbstratings ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber eine diesbezügliche Klarstellung in § 301 HGB plant:...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.4 Ermittlung und Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach IFRS

Rz. 27 Gemäß IFRS sind die Anteile des assoziierten Unternehmens ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht (IAS 28.32), mittels Equity-Methode auszuweisen. Auch für Gemeinschaftsunternehmen ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind. Dabei findet jeweils eine der deutschen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt.[1] Dabei gilt die Bewertun...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 18 Die quantitative Komponente steht häufig im Mittelpunkt der Ratingsysteme. Untersuchungen zeigen, dass die Güte der Insolvenzvorhersage über das Datenmaterial des Jahresabschlusses i. d. R. höher ist als die Verwendung von qualitativen Faktoren. Der Grund dafür wird in der höheren Subjektivität bei der Bewertung gesehen. Da Kreditinstitute i. d. R. keinen Einblick in ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.2 Branchenanalyse

Rz. 16 Die Branchenanalyse beinhaltet 2 verschiedene Arbeitsschritte: Zum einen sind Branchenvergleichszahlen für die im Rahmen der quantitativen Analyse zu berechnenden Kennzahlen zu generieren. Faktisch alle deutschen Kreditinstitute nutzen hierzu ihren eigenen Datenbestand an Jahresabschlüssen ihrer Kunden sowie entsprechende Branchenanalysen und nehmen eine tiefgehende U...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.5 Eigenkapitalquote

Rz. 31 Die Eigenkapitalquote[1] gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens an und zeigt potenziellen Kapitalgebern, welche Haftungsmasse im Falle einer Insolvenz zur Verfügung steht. Rz. 32 Eine hohe Eigenkapitalausstattung erhöht die Flexibilität bei unternehmerischen Entscheidungen und ist bei inhabe...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.4 Qualitative Komponente

Rz. 50 Die qualitative Komponente des Selbstratingsystems dient der Bewertung der Stärken und Schwächen bzw. der Potenziale und Risiken des Unternehmens. Das Vorgehen ähnelt dem Prozess des Chancen- und Risikomanagements im Unternehmen, wobei auch die Bewertung der Unternehmensführung selbst mit einbezogen wird. Es geht insgesamt darum, aus den Stärken und Schwächen Aussagen...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.10 Cashflow-Rate

Rz. 44 Die Cashflow-Rate[1] zeigt auf, welcher Anteil des Umsatzes im Unternehmen verbleibt und für Investitionen, Kapitaltilgung und Gewinnausschüttung zur Verfügung steht. Zudem gibt die Cashflow-Rate an, welche Preisschwankungen das Unternehmen finanziell verkraften kann, ohne dass Liquiditätsengpässe auftreten. Rz. 45 Je...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.1 Ziel und Aufbau

Rz. 12 Ziel eines Selbstratingsystems ist es, einen Überblick über das Insolvenzrisiko des eigenen Unternehmens aus Sicht eines Kreditinstituts zu erlangen. Gleichzeitig soll das System aufzeigen, in welchen kritischen Unternehmensbereichen noch Schwachpunkte bestehen. Die systematische Beschäftigung mit diesen Schwächen und deren Abbau sollten einen positiven Einfluss auf d...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.6 Dynamischer Verschuldungsgrad

Rz. 34 Der dynamische Verschuldungsgrad[1] gibt die Anzahl der Jahre an, die der Cashflow der aktuellen Periode erwirtschaftet werden müsste, um sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens abzubauen. Geht man von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, so lassen sich die Verbindlichkeiten lediglich aus dem erwirtschafteten Cashflow begleichen. Je länger ein Unterne...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 6 Einordnung der Equity-Methode

Rz. 37 Um eine tatsachengetreuere Bewertung der Beteiligung zu gewährleisten, hat sich die Equity-Bewertung assoziierter Unternehmen seit vielen Jahren national und international etabliert. Bei dieser Methode werden im Vergleich zur Voll- und Quotenkonsolidierung weder die Vermögensgegenstände und Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des einzubeziehenden Unternehmens i...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.8 Lieferantenziel

Rz. 40 Die Kennzahl "Lieferantenziel"[1] gibt an, wie lange Lieferantenkredite in Anspruch genommen worden sind: Rz. 41 Die Interpretation der Kennzahl in der Bonitätsanalyse ist nicht unproblematisch: Einerseits liegt die Prämisse zugrunde, dass ein kurzes Lieferantenziel anzeigt, dass das Unternehmen bemüh...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.4 Kundenziel

Rz. 29 Eine schnelle Bezahlung der Rechnungen durch die Kunden ist für das Unternehmen von großer Bedeutung. Die Messung kann über das Kundenziel (Debitorenlaufzeit)[1] erfolgen: Rz. 30 Spät zahlende Kunden belasten die Liquidität und führen zu zusätzlichem Kapitalbedarf für die Zwischenfinanzierung. Zudem wei...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.12 Zusammenfassende Bewertung

Rz. 48 In der Praxis finden sich noch weitere Kennzahlen, wie etwa die Zinsdeckung, in der das Ergebnis vor Zinsen und Steuern ins Verhältnis zu den Zinszahlungen gesetzt wird. In enger Verbindung zur oben dargestellten Systematik des Bonitätsrisikos gibt sie Aufschluss darüber, wie stark der Bruttogewinn der Unternehmung die zu zahlenden Zinsen überragt bzw. welche Schwanku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrats / 4 Zustimmungsverweigerungsrecht

Wiederum intensiver ist das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat mindestens eine Woche vor jeder geplanten Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung unterrichten. Bevor der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme durchführt, muss er die Zustimmung des Betriebsrats e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Kreditvergabebereitschaft der Fremdkapitalgeber ist für die Solvenz des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Dabei spielt der Jahresabschluss als Kommunikationsinstrument zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgebern sowie für die Fremdkapitalgeber als Krisenindikator eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist die Stellung des Jahresabschlusses durch die V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei, analog zu § 326 HGB, auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Rechnungslegung. Die weiteren V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 3 Rating

Rz. 9 Das Rating mündet in eine Kenngröße, die das Insolvenzrisiko eines Unternehmens ausdrückt. Dabei wird als Zeitraum ein Jahr unterstellt. Eine A-Einstufung drückt z. B. eine Ausfallwahrscheinlichkeit von ca. 0,11 %, BB+ von 0,65 % und B von 7,00 % aus.[1] Der Prozess der Erstellung eines Ratings nutzt grundsätzlich vielfältige Kriterien quantitativer und qualitativer Na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 4.3.2 Reinvestitionsquote

Rz. 24 Die Reinvestitionsquote bietet Unternehmen die Möglichkeit, die übliche Investitionsquote,[1] die die Nettoinvestitionen auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht, sachlogisch nachvollziehen zu können. Rz. 25 Es wird das Investitionsverhalten d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht in Handels- und... / 3 Grundsätzliche steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 5 Steuerliche Sonderregeln für die steuerbilanzielle Behandlung des Erbbaurechts gibt es nicht. Daher folgt die steuerbilanzielle Behandlung grundsätzlich den handelsrechtlichen Vorgaben. In der Rechtsprechung des BFH ist die genaue dogmatische Herleitung zwischen einzelnen Senaten uneinheitlich.[1] Teils wird das Erbbaurecht als ein (materielles) Wirtschaftsgut, teils al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 4.3.11 Gesamtkapitalrentabilität

Rz. 46 Die Gesamtkapitalrentabilität[1] beleuchtet die Gewinnsituation des Unternehmens und dient als Indikator für die Attraktivität des Unternehmens für Investoren.[2] Rz. 47 Liegt die Gesamtkapitalrentabilität unterhalb des durchschnittlichen Fremdkap...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 13 § 327 Satz 1 Nr. 1 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der betroffenen Ges. die Möglichkeit ein, die Bilanz lediglich in der für kleine KapG/KapCoGes bestimmten verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB (§ 266 Rz 9 f.) offenzulegen. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, der das Unternehmensregister führenden Stelle eine verkürzte Bilanz ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / 10 Betriebsanweisung und Unterweisung

Zur Reduzierung der Belastung des Schweißers gehört, neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, auch das individuelle Verhalten des Schweißers. Regelmäßig durchzuführende Unterweisungen, Festlegungen zu grundlegenden Verhaltensweisen in einer Betriebsanweisung sowie Korrektur des Verhaltens der Mitarbeiter untereinander, z. B. zum sachgerechten Anwenden von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Verkürzung des Anhangs

Rz. 15 § 327 Satz 2 Nr. 2 HGB gewährt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und ihnen gleichgestellten PersG die Möglichkeit, zu Veröffentlichungszwecken auf bestimmte Anhangangaben zu verzichten. Dies betrifft im Konkreten Angaben nach § 285 Nr. 2 HGB bzgl. der Aufgliederung bestimmter Verbindlichkeiten sowie Angaben nach § 285 Nr. 8 Buchst. a H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht in Handels- und... / 2 Grundsätzliche handelsbilanzielle Behandlung

Rz. 4 Ausdrückliche Vorschriften für die bilanzielle Behandlung des Erbbaurechts existieren nicht, sodass diese aus den allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit hergeleitet werden muss. Handelsbilanziell wird das Erbbaurecht als dinglich abgesichertes Nutzungsverhältnis auf Zeit und damit als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 4.3.7 Anlagendeckungsgrad (Langfristdeckungsgrad)

Rz. 38 Der häufig verwendete Anlagendeckungsgrad[1] gibt an, inwieweit das Anlagevermögen durch langfristige Finanzierungsmittel gedeckt ist. Diese Kennzahl stellt auf die Fristenkongruenz der Finanzierung ab. Langfristig im Betrieb verbleibendes Vermögen sollte langfristig finanziert sein, sonst besteht die Gefahr, dass bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten (z. B. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Stundungsvoraussetzungen

Rz. 36 § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG gilt in sachlicher Hinsicht nach der bis 30.6.2016 geltenden Rechtslage für den Erwerb begünstigten Vermögens i. S. d. § 13c Abs. 3 ErbStG a. F. bzw. nach der ab 1.7.2016 geltenden Rechtslage für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13d Abs. 3 ErbStG, d. h. für bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden, im Inlan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 11 Von den in § 325 Abs. 1 HGB aufgeführten Rechnungslegungsunterlagen müssen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327 HGB fallen, sämtliche Unterlagen offenlegen, sofern sie aufgestellt wurden. Sie stehen den großen Ges. nahe; eine Möglichkeit zum Verzicht auf die Offenlegung einzelner Unterlagen wurde daher v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Relevant ist die Regelung des § 327 HGB nur für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG und KapCoGes. Maßgeblich für die Zuordnung zum Kreis der "mittelgroßen" Gesellschaften sind die Schwellenwerte des § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 1, 13 ff.) – deren längst überfällige Erhöhung im Jahr 2024, mit der Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung für ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.3 Gesamtabschreibungsquote

Rz. 27 Die Gesamtabschreibungsquote,[1] die auch als Abgeschriebenheitsquote bezeichnet wird, verdeutlicht den Grad der Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Sie gibt an, welcher Anteil des Sachanlagevermögens bereits abgeschrieben ist. Die grundsätzliche Hypothese lautet: Je höher der Abnutzungsgrad ist, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens und umso hö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.2 Zuwendungen an inländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG)

Rz. 84 § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dienen, soweit...mehr