Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Aufbewahrungsfrist

Rz. 45 Nach § 147 Abs. 3 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist: zehn Jahre für Geschäftsunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, also Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen sowie die zugehörigen Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen; Buchungsbelege i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO; Zollunterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO; sechs Jahre für alle übrigen Geschäfts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Begriff der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 6 In der AO werden die allgemeinen Begriffe "Bücher" und "Aufzeichnungen" nicht definiert, sondern i. S. d. handelsrechtlichen Sprachgebrauchs vorausgesetzt.[1] Nach § 238 Abs. 1 HGB enthalten die Bücher die Darstellung der einzelnen Handelsgeschäfte und der Vermögenslage.[2] Rz. 7 Die Buchführung ist ein Rechenwerk des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebs[3], in dem die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.1 Umsatz

Rz. 26 Nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO entsteht auch für Land- und Forstwirte (s. Rz. 10) die Buchführungspflicht bei einem Umsatz von mehr als 800.000 EUR[1] im Kj. Der Umsatz ist für jeden einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (s. Rz. 13) gesondert zu ermitteln. Die Umsätze aus mehreren gesonderten Betrieben dürfen für die Ermittlung der Wertgrenzen nicht zusammenge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.5 Sonstige Unterlagen

Rz. 19 Sonstige Unterlagen sind nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO nur insoweit aufzubewahren, als sie steuerlich von Bedeutung sind, also Aussagen oder Teilaussagen über steuerlich relevante Vorgänge enthalten[1], insbesondere zu Kontrollzwecken dienen können (s. Rz. 1). Im Zusammenhang mit der aufzubewahrenden Geschäftskorrespondenz (s. Rz. 16) und den Buchungsbelegen (s. Rz. 17) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.5 Beweisfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu leg...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.2 Fall 2: Polemische Aussagen über Vorgesetzte

Das BAG entschied im Dezember 2019 einen Fall, der polemische Aussagen einer Arbeitnehmerin über ihren Vorgesetzten zum Gegenstand hatte. Es stellte zwar heraus, dass eine Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG herausfällt.[1] Das Gericht kam dennoch zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung "unterbelichteter Frauen- und Ausländerhasser" k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Welche zeitliche Differenz zwischen Geschäftsvorfall und Buchung bzw. bei der DV-gestützten Buchführung der Erfassung noch gerechtfertigt erscheint, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls[1], insbesondere nach dem Zweck der zeitnahen Buchung, bezogen auf den jeweiligen Geschäftsvorfall[2], aber auch nach der technischen Organisation der Buchführung und nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Buchführungssystem und Buchführungsform

Rz. 28 Der Buchführungspflichtige hat die freie Wahl hinsichtlich des gewählten Buchführungssystems.[1] Allerdings muss es sich zumindest um eine kaufmännische Buchführung also um die "einfache" oder "doppelte" Buchführung, handeln, die eine Gewinnermittlung zulässt. Die "kameralistische" Buchführung, die im Wesentlichen nur einen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben darstell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Sinn und Zwecke der Bestimmung

Rz. 1 § 147b AO wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] neu in die AO eingefügt. Wegen des kaum praktikablen Namens des Gesetzes findet sich in der Literatur au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 2.3 Häusliche Arbeitszimmer

Rz. 11 Häusliche (d. h. innerhalb der Wohnung belegene) Arbeitszimmer sind keine privaten Wohnräume, sondern beruflich genutzte Geschäfts- und Arbeitsräume.[1] Sie dürfen deshalb grundsätzlich nach § 99 Abs. 1 S. 1 AO betreten werden. Der Stpfl. muss den Zutritt zum Arbeitszimmer auch dann dulden, wenn er nur durch Wohnräume erreichbar ist. Anderenfalls würde allein der Umst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 31 Nach § 141 Abs. 1 S. 2 AO gelten für die steuerliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht die Bestimmungen des HGB entsprechend. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen der §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und §§ 243 bis 256 HGB verwiesen. Ausgenommen von dem Verweis ist die Bestimmung des § 241a HGB. Es besteht demnach die Verpflichtung, im Rahmen der Grundsätze ord...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Gewerberechtliche Pflichten

Rz. 17 Außerhalb der Vorschriften des Handelsrechts ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gewerberechts[1], für verschiedene Gewerbetreibende, Betriebe oder Branchen besondere Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten. Auf die detaillierte Aufzählung in AEAO, zu § 140 AO [2] wird hingewiesen. Rz. 18 Besondere Aufzeichnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Erforderliche Angaben

Rz. 13 Nach § 143 Abs. 3 AO [1] müssen die Aufzeichnungen zumindest folgende fünf Angaben enthalten: Aufzuzeichnen ist der Tag des Wareneingangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt wird (s. Rz. 8). Zulässig ist die Erfassung auch unter dem Rechnungsdatum.[2] Aufzuzeichnen sind der Name (Firma) und die Anschrift des Liefe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erforderliche Angaben

Rz. 6 § 144 Abs. 3 AO bestimmt die Angaben, die in den Aufzeichnungen zwingend enthalten sein müssen. Die Vorschrift korrespondiert mit § 143 Abs. 3 AO.[1] Folgende fünf Angaben sind vorgeschrieben: Aufzuzeichnen ist der Tag des Warenausgangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verschafft wird. Zulässig ist die Erfassung auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe

Rz. 4 Waren i. S. d. Gesetzes sind alle beweglichen Sachen.[1] Aufzeichnungspflichtig sind nach § 144 Abs. 1 AO grundsätzlich solche Waren, die erkennbar zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zum gewerblichen Verbrauch als Hilfsstoffe bestimmt sind.[2] Um Zweifel über den Inhalt der Aufzeichnungspflicht auszuschließen, bezeichnet § 144 Abs. 2 S. 1 AO bestimmte Arten von Wa...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 4 Meinungsäußerungen in sozialen Medien

In der Praxis zunehmend relevant sind Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern in den sozialen Medien. Praxis-Beispiel Liken von Posts vor dem EGMR Der EGMR entschied im Jahr 2021 einen Fall einer Angestellten im türkischen Bildungsministerium, deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber kündigte, weil sie verschiedene Posts "geliked" hatte, die eine kritische Meinung über das Bildung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs....mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Im Rahmen des Gewerbebetriebs

Rz. 10 Die Zuführung der Ware in die betriebliche Sphäre muss ferner zum Zweck der betrieblichen Nutzung erfolgen. Betriebliche Nutzung i. d. S. ist jeder Gebrauch, Verbrauch oder auch die Weiterveräußerung im Rahmen des Gewerbebetriebs. Unerheblich ist insoweit, ob die Ware unverändert genutzt oder vor der Nutzung be- oder verarbeitet wird.[1] Die Aufzeichnungspflicht beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Arbeitgebereigenschaft in Sonderfällen

Bei der Betriebsführung durch einen Dritten ist in der Regel allein der Betriebsinhaber der Arbeitgeber.[1] Bei Leiharbeitnehmern i. S. d. Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gilt als Arbeitgeber der Verleiher. Der Entleiher haftet dabei für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, wenn der Verleiher seine Zahlungspflichten nicht erfüllt. Liegt keine rechtmäßige (erlaubte) Arbeitn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Geordnete Buchung

Rz. 22 Dem Erfordernis der "geordneten" Buchung ist genügt, wenn die Geschäftsvorfälle nicht nach der Zeitfolge gebucht oder abgelegt werden[1], sondern irgendein sinnvolles Ordnungsmerkmal gewählt wird.[2] Hierdurch wird insbesondere Raum für die DV-gestützte Buchführung[3] geschaffen.[4] Gewahrt werden muss jedoch der Grundsatz der Übersichtlichkeit[5], wonach ein sachvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Der Begriff des Arbeitgebers wird im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) häufig verwendet.[1] Allerdings wird der Arbeitgeber hier regelmäßig mit dem Begriff des "Unternehmers" gleichgesetzt. Arbeiten mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb, steht ihnen das Recht zu, einen Betriebsrat zu wählen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind häufig in entsprechen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.2 Besonderheiten für Land- und Forstwirte

Rz. 32 Nach § 141 Abs. 1 S. 4 brauchte sich bei Land- und Forstwirten die Bestandsaufnahme[1] nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. Die Regelung wurde durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 mit Wirkung ab 30.6.2013 aufgehoben. Die Aufnahme des stehenden Holzes hat damit nunmehr nach den allgemeinen Bestimmungen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Zweck

Rz. 14 Durch das Anbauverzeichnis werden die Produktionsgrundlagen des Betriebs deutlich, sodass Rückschlüsse auf das Betriebsergebnis gezogen werden können.[1] Die Führung des Ernteverzeichnisses, des Viehregisters und des Naturalregisters sind nicht mehr erforderlich.[2] Rz. 15 Wegen der entsprechenden Anwendung des § 142 AO in der Teichwirtschaft und damit der Führung eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.3 Inhalt

Rz. 43 Zum notwendigen Inhalt der Mitteilung trifft § 141 Abs. 2 AO ebenfalls keine Regelung. Erforderlich ist nach der allgemeinen Bestimmung des § 119 AO nur, dass sie wie jeder VA inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Der Inhalt der Mitteilung ist ggf. durch Auslegung zu ermitteln.[1] Für die Mitteilung ist gem. § 121 Abs. 1 AO eine Begründung zu geben. Diese hat die "Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Gewerbliche Unternehmer

Rz. 2 Nach § 144 Abs. 1 S. 1 AO trifft die Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs zunächst gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen.[1] Insofern ist der Begriff in § 143 AO und in § 144 AO identisch.[2] Die gewerblichen Unternehmer i. S. d. § 144 AO müssen aber zudem Großhandelsgeschäfte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 142 AO normiert besondere Regelungen zur Buchführung bei Land- und Forstwirten. Eine Vorgängerbestimmung zur Norm fand sich bereits in § 4 VO über landwirtschaftliche Buchführung.[1] Erforderlich ist nach § 142 AO insbesondere das Führen eines Anbauverzeichnisses, wenn die Voraussetzungen der Bestimmung gegeben sind, um die Besonderheiten der Produktion im Bereich de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.4 Inhalt

Rz. 16 Im Anbauverzeichnis ist nachzuweisen, mit welchen Fruchtarten die selbst bewirtschafteten Flächen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bestellt waren. Zu den selbst bewirtschafteten Flächen gehören alle tatsächlich genutzten Flächen, wobei der Charakter des Nutzungsrechts (Eigentum, Pacht, unentgeltliche Überlassung etc.) unerheblich ist.[1] Die Fruchtarten sind entspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.3 Gewinn

Rz. 29 Gem. § 141 Abs. 1 Nr. 5 AO ist auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ein Gewinn von mehr als 80.000 EUR[1] maßgeblich für die Begründung der originären steuerlichen Buchführungspflicht. Rz. 30 Der Gewinn (s. auch Rz. 22) aus Land- und Forstwirtschaft ist zu beziehen auf das Kj. Hier tritt durch den anteiligen Ansatz[2] der u. U. schwankenden Gewinne aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 1 Grundlagen

Die Meinungsfreiheit ist in der Werteordnung des Grundgesetzes fest verankert. Eine Meinung frei äußern zu können, ist charakteristisch für eine freie, demokratische Gesellschaft, die ihren gemeinschaftlichen Willen und ihre Geschichte durch ständigen gemeinsamen Austausch bildet. Die Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis. Hiernach können sich Arbeitnehmer auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Betriebsgrundstücke und das Grundvermögen werden nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dabei ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BewG). Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, richtet sich nach der Verkehrsanschauung (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BewG). Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 BewG die ö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Rz. 5 Zulässig ist eine Kassen-Nachschau nach § 146b Abs. 1 S. 1 AO zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.[1] In den Anwendungsbereich fallen dabei alle Kassen eines Stpfl.[2], die sich im Inland befinden.[3] Dabei unterliegt nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO ausdrücklich auch der ordnungsgemäße Einsatz des elektro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeitdauer

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d. h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 8 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 15 Wegen der aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien eintritt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht

Rz. 16 Wegen der allgemeinen Folgen pflichtwidrigen Verhaltens im Rahmen der Buchführungspflicht s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur gesonderten Aufzeichnung und Aufbewahrung nicht oder nur fehlerhaft nach, sodass die Beweisfunktion der Aufzeichnung entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 6 Handlungspflichten und Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Arbeitgeber können rechtlich dazu verpflichtet sein, Maßnahmen gegen Mitarbeiter zu ergreifen, die bestimmte politische Meinungen äußern. Gesetzliche Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach § 12 Abs. 1 AGG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund eines nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land- ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / 2. Vermögensart (zu Rz. 1)

Entgegen Rz. 1 der Ländererlasse sind Flächen, auf denen eine Windkraftanlage oder eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage betrieben wird, nicht zwingend dem Grundvermögen zuzurechnen. Bei den Flächen handelt es sich regelmäßig um Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 BewG. Grund und Boden gehört zum Grundvermögen, wenn er nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§§ 158 und 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bewertung von Grundstücken ... / III. Ableitung des Bodenwerts bei fehlenden Daten des Gutachterausschusses (Rz. 5 bis 12)

"Werden durch den zuständigen Gutachterausschuss für das Grundstück mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen keine nutzungsentsprechenden Bodenrichtwerte mitgeteilt und liegen keine anderweitigen geeigneten Daten vor, bestehen keine Bedenken, den Bodenwert im Sinne des § 179 Satz 4 BewG wie folgt zu ermitteln:" (Rz. 5) „ 1. Anlagen im Außenbereich Für die Able...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.6.2 Pflichterfüllung

Rz. 17 Die steuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft den Normadressaten der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist insoweit stets die Steuerrechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger steuerlicher Pflichten nach der jeweiligen Norm sein zu können.[1] Die Erfüllung der jeweiligen Pflicht setzt sodann auch die steuerliche Handlungsfähigkeit[2] vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.2 Gewinn

Rz. 22 Bei gewerblichen Unternehmern wird eine Buchführungspflicht auch dann begründet, wenn ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 EUR[1] vorliegt. Die entsprechende handelsrechtliche Grenze bei einer Anwendung des § 241a HGB beträgt einen Jahresüberschuss von 80.000 EUR.[2] Auch diese gilt nach § 241a HGB allerdings nur für Einzelkaufleute. Die beiden Bezugsgröß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 2.2.1 Fall 1: Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen

Das BAG entschied im November 2005 einen Fall, in dem es um einen Diskussionsbeitrag zu Trennungsgesprächen ging, die der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten führen musste, um die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.[1] Der gekündigte Arbeitnehmer war Betriebsratsmitglied und postete eine Bilderabfolge ("Gif") auf einem von ihm erstellten Forum, das als In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr