Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 3.3.2 Arbeitszeiten für pflegende Angehörige

Ungefähr 4,17 Mio. Menschen werden zu Hause gepflegt (Stand 2021), davon 3,12 Mio. Pflegebedürftige von Angehörigen. Von den 40- bis 59-Jährigen, die ein Familienmitglied pflegen, sind fast 80 % erwerbstätig. Ein Zeichen für die mangelnde Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist, dass insbesondere Frauen neben der Pflege oft nur in Teilzeit arbeiten (können). Dies bestätigt si...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Abweichung nach Abs. 1

Rz. 7 In § 7 Abs. 1 wird eine Abweichung von bestimmten Regelungen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen. 2.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 8 Abs. 1 Nr. 1 eröffnet die Möglichkeit, von § 3 ArbZG, der die werktägliche Arb...mehr

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Kündigung / 22 Beteiligung des Personalrats

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer, so hat er gem. §§ 85, 86 BPersVG die Personalvertretung zu beteiligen.[1] Art und Umfang des Beteiligungsrechts hängen davon ab, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche (fristlose) Kündigung erfolgt. 22.1 Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber hat die ...mehr

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Kündigung / 15.3.4 Stellung in der Dienststelle

Der Arbeitnehmer, der aufgrund des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Betrieb verbleibt, wird, obwohl das alte Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt wird, nicht eingestellt. Also ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht.[1] Werden aber durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess geringerwertige Tätigkeiten übertragen, so liegt eine Herabgruppierung vor, die erst nach Bet...mehr

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Kündigung / 10.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Voraussetzung ist, dass nach Abschluss dieser Maßnahmen ein geeigneter freier Arbeitsplatz vorhanden sein muss. Die Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme muss dem Arbeitgeber außerdem zumutbar sein. Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung sind u. a. bedeutsam Art und Ursache des Kündigungsgrundes, Dauer und Kosten der Schulung, Größe und wirtschaftliche Lage des Betriebs,...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.3 Arbeitsbedingungen

In Ziff. 3 des Anhangs werden die notwendigen Regelungen zur Schaffung ordnungsgemäßer Arbeitsbedingungen erläutert. Es werden Maßnahmen festgelegt bezüglich Bewegungsflächen (Ziff. 3.1): Die Beschäftigten müssen sich z. B. ungehindert bewegen können. Anordnung der Arbeitsplätze (Ziff. 3.2): Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, die Arbeitsplätze sicher zu erreichen und z...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 4.5 Telearbeitsplätze

Telearbeitsplätze gewinnen zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden Beschäftigte nicht nur im Betrieb eingesetzt, sondern arbeiten auch von zu Hause aus. Dementsprechend sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitsze...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 51 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N...mehr

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Kündigung / 2 Kündigungsarten

Unterschieden wird zunächst zwischen der ordentlichen Kündigung, die an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Die Praxisrelevanz dieser Unterscheidung ist erheblich, denn die ordentliche Kündigung kann u. U. durch Arbeits- oder Tarifvertrag oder Gesetz ausgeschlossen sein, die Anforderungen an den Kündigungsgrund sin...mehr

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Kündigung / 6.3 Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Hinweis Die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist nicht zu verwechseln mit der Probezeit, auch wenn sie durchaus die Funktion einer Erprobung des Arbeitnehmers hat. Die Wartezeit betrifft die Frage, ob der Arbeitge...mehr

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Kündigung / 6.6.2.2 Handlungsanleitung bei Vorhandensein eines freien zumutbaren Arbeitsplatzes

Dem Arbeitnehmer ist der freie Arbeitsplatz anzubieten. Ist das nach dem Arbeitsvertrag durch Weisung möglich, kann der Arbeitgeber – ggf. nach Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat – diese Weisung erteilen und dem Arbeitnehmer einseitig den geänderten Arbeitsplatz zuweisen. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Weisung nicht zu, ist eine Änderungskündigung erforderlich....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Kündigung / 5.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7 Krankheit

Krankheit ist der wichtigste Fall einer personenbedingten Kündigung. Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Entscheidend sind auch nicht die derzeitigen Auswirkungen einer Krankheit auf den Betrieb. Maßgeblich sind vielmehr die betrieblichen und wirtschaftlichen Störungen infolge der zukünftig zu erwartenden krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Vor Ausspruch der Kün...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 21.4 Alternativen zu Beendigungskündigungen

Die Kündigung kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Prüfen Sie daher noch einmal ernsthaft, ob nicht andere Möglichkeiten als eine Beendigungskündigung in Betracht kommen. Zu denken ist etwa an eine Versetzung auf einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz oder aber auf einen anderen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen im Wege der Änderungskündigung. Voraussetzung is...mehr

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Kündigung / 11.7.2 Sonderkündigungsschutz

Ein weiterer Anwendungsfall können Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz sein, z. B. Personalratsmitglieder, Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen[1], Datenschutzbeauftragter. Die Beschäftigten, die in den Mitbestimmungsorganen tätig sind, genießen Sonderkündigungsschutz während der Amtszeit, i. d. R. auch noch für eine gewisse Dauer danach. Die Regelungen sind bei Bu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Abweichung bzgl. Beginn der Nachtzeit (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 32 § 7 Abs. 1 Nr. 5 eröffnet die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 2 Abs. 3 ArbZG den Beginn der Nachtzeit festzulegen. Dabei muss der Beginn der Nachtzeit innerhalb der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festgelegt werden. Nach § 2 Abs. 3 ArbZG ist die Nachtzeit die Zeit zwischen 23 und 6 ...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9 Die Regelungen im Anhang zur ArbStättV

Die ArbStättV enthält im Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" zahlreiche konkrete Vorgaben, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten beachtet werden müssen. Es gibt Regelungen zu allgemeinen Anforderungen, Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren, Arbeitsbedingungen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Ers...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Nachtzeit (Abs. 3)

Rz. 71 Nachtzeit ist als die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. In Bäckereien und Konditoreien gilt, dass die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Nachtzeit ist. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG erlaubt eine abweichende Festlegung des Beginns des Nachtzeitraums durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. R...mehr

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Kündigung / 21.5.1 Vorbereitung der Güteverhandlung

Die in der Praxis übliche Vorbereitung der Güteverhandlung führt zu Zeitverzögerungen sowie zu einer schematischen Behandlung des Falls. Im Regelfall erfährt der Arbeitgeber von der Kündigungsschutzklage erst mit deren Zustellung 2 Wochen vor der angesetzten Güteverhandlung. Wenn jetzt erst der Sachverhalt eruiert und die Unterlagen zusammengestellt werden, führt dies zwangs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Abweichung nach Abs. 2a

Rz. 53 Eine weitere Abweichungsmöglichkeit besteht nach § 7 Abs. 2a. Diese kann ebenfalls in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Die Vorschriften, von denen abgewichen werden kann, sind die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit, sowohl für Tag- als auch Nachtarbeitnehmer, und über die Ruhezeit. Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 83 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.3 Stufe 3: Interessenabwägung

Bei der auch hier erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sind keine so strengen Anforderungen zu stellen wie bei einer personenbedingten Kündigung. Sie muss im Ergebnis die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen. Hierbei gilt ein objektiver Maßstab. Maßgebend ist, ob ein ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber dieses Verhalten als Kündigungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verwertung von Werken der bildenden Künste und der angewandten Kunst

Rz. 93 Zu den Werken, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt sind, gehören die Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und die Entwürfe solcher Werke. Bei Werken der bildenden Künste muss es sich um eine eigenpersönliche geistige Schöpfung handeln, die mit den Darlegungsmitteln der Kunst durch formgebende Tätigkeit hervorg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Ziff. 2 des Anhangs legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren ergriffen werden müssen. Es handelt sich insbesondere um Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Ziff. 2.1): Besteht eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Schut...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Punkt 11 Außerordentliche Kündigung). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.2 Widerruf der Einwilligung (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 84 Eine einmal erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers nach Satz 1 kann dieser jederzeit widerrufen. Erforderlich ist auch hier, dass der Widerruf dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt wird. Der Widerruf kann außerdem nur mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen, um dem Arbeitgeber genügend Zeit zur Organisation einzuräumen. Ursprünglich war lediglich eine Frist von einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 23 Beteiligung des Betriebsrats

Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden. In dem Anhörungsverfahren sind dem Betriebsrat die für die vorgesehene Kündigung maßgebenden Umstände so darzulegen, dass er in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der Gründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden. Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.4 Vereinbarkeit mit der Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EG

Rz. 87 Gegen die Vereinbarkeit von Abs. 7 mit den Vorgaben aus Art. 22 RL 2003/88/EG werden teilweise Bedenken geäußert. Rz. 88 Die 6-monatige Frist, mit der ein Arbeitnehmer seine Einwilligung widerrufen kann, stelle einen Verstoß gegen das in Art. 22 Abs. 1a RL verankerte Freiwilligkeitsprinzip dar.[1] Dagegen wird jedoch zu Recht eingewandt, dass die bereits erteilte Einwi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 11 Ruhezeit nach Verlängerung (Abs. 9)

Rz. 91 In § 7 Abs. 9 wird festgelegt, dass im Anschluss an eine verlängerte werktägliche Arbeitszeit von über 12 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden erfolgen muss. Diese muss im unmittelbaren Anschluss an die Arbeitszeit gewährt werden. Zwingend ist außerdem, dass dem Arbeitnehmer spätestens nach 24 Stunden Arbeitszeit diese Ruhezeit gewährt wird, unabhängig davon,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Abweichung bzgl. Ruhepausen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Nr. 2 kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Aufteilung der Pausenzeiten in Schicht- und Verkehrsbetrieben abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Satz 2 ArbZG geregelt werden kann. § 4 Satz 2 ArbZG sieht vor, dass die Mindestdauer von Pausen 15 Minuten beträgt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 25 Eine Kürzung der Ruhezeit um bis zu eine Stunde in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung ist bereits nach § 5 Abs. 2 ArbZG dann zulässig, wenn ein Ausgleich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 1 Direkte Einflüsse der Arbeitszeit auf Gesundheit und Wohlbefinden

Es gibt viele Aspekte bei der Arbeitszeitgestaltung, die sich auf die psychische Gesundheit auswirken können. Bei einigen geht es um die Arbeitszeit an sich, z. B. die Lage und Dauer. Andere Aspekte wirken eher indirekt auf das psychische Befinden der Belegschaft ein, z. B. Gerechtigkeitsempfinden bei der Verteilung der Arbeitszeiten oder bei den Freiheitsgraden zur Anpassun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.5 Nichtraucherschutz

Der Schutz der Beschäftigten vor Passivrauchen ist in § 5 ArbStättV geregelt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit dies erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 In § 7 Abs. 1 Nr. 4 wird eine Abweichung durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung von § 6 Abs. 2 ArbZG hinsichtlich der höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeit sowie der Festlegung eines Ausgleichszeitraums für Nachtarbeitnehmer zugelassen. Damit entspricht Abs. 1 Nr. 4 den Abweichungsmöglichkeiten von Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 14.1.1 Verstoß gegen ein Kündigungsverbot

Eine Reihe von Gesetzen enthalten Kündigungsverbote wie folgt: Das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG sowie § 7 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schließen jede Kündigung nur wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat, der Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Weltanschauung aus. Die in Art. 4 GG garantierte fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schutzeinrichtungen / Zusammenfassung

Begriff Viele Risiken beim Betrieb von Maschinen lassen sich nur durch den Einsatz von Schutzeinrichtungen reduzieren. Dabei wird zwischen trennenden, nicht trennenden und abweisenden Schutzeinrichtungen unterschieden. Eine trennende Schutzeinrichtung ist ein Maschinenteil, das Schutz vor einem Gefahrenbereich mittels einer physischen Barriere bietet. Eine nicht trennende Sc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6 Fünfte Voraussetzung: Sozialauswahl

Ist eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, kann der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wem er kündigt. Vielmehr muss er (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) der Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist, wobei er allerdings bei der Abwägung der unterschiedlichen Beurteilungskriterien gegeneinander einen gewissen Beurteilungsspielraum ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten im Freien / Zusammenfassung

Begriff Rund 3 Mio. Menschen arbeiten in Deutschland überwiegend oder zeitweise im Freien. Vor allem Beschäftigte im Baugewerbe (z. B. Dachdecker, Straßenbauer), in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie im Fischereigewerbe und bei der Seefahrt sind bei ihrer Arbeit Witterungseinflüssen ausgesetzt. Der Arbeitgeber hat dafür...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.7.3 Beteiligung des Personalrats

Die Betriebs- bzw. Personalratsbeteiligung bei einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer muss grundsätzlich wie bei einer ordentlichen Kündigung erfolgen.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 21.5.2 Zweite Verteidigungslinie: der Auflösungsantrag

Zeichnet sich ein Erfolg der Kündigungsschutzklage ab und lässt sich auch der Arbeitnehmer nicht zu einem akzeptablen Vergleich bewegen, sollten Sie an die Möglichkeit eines Antrags denken, das Arbeitsverhältnis gem. §§ 9, 10 KSchG aufzulösen. Liegen diese Voraussetzungen vor, müssen Sie allerdings mit einer höheren Abfindungssumme – etwa ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.5 Ausdehnung auf Kapitalerhöhung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 94 Nach § 8c Abs. 1 S. 3 KStG wird auch eine Kapitalerhöhung in die Regelung einbezogen. Auf einen "Erwerber übertragen" (i. S. d. S. 1) werden können nur bestehende Anteile; erfasst wird also nur der derivative Erwerb, nicht der Ersterwerb von durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Anteilen. Insoweit könnte ein "vergleichbarer Sachverhalt" vorliegen; der Gesetzgeber ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Nichtrückgewähr des überschießenden Betrags

Rz. 185 Nach h. M. ist die Berichtigung in den Fällen des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht davon abhängig, dass der zu viel gezahlte Betrag zurückgezahlt wird.[1] Dies scheint auch dem Wortlaut der Vorschrift zu entsprechen, der eine Rückgewähr des (zu viel) gezahlten Entgelts nicht ausdrücklich fordert. Gegen diese Auffassung bestehen zurecht allerdings erhebliche Bedenken.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 4 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG findet in dieser Form im maßgeblichen Unionsrecht keine Entsprechung [1], denn eine umfassende Begünstigung der urheberrechtlichen Leistungen ist im einschlägigen Unionsrecht nicht vorgesehen. Art. 98 MwStSystRL bestimmt (abgesehen von der mWv 6.4.2022 bestehenden Möglichkeit nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL zur Einführung eines super ermä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.4 Inkrafttreten

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 7b KStG ist § 8c Abs. 1 und 2 KStG erstmals ab Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 anzuwenden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der dinglichen Übertragung der Anteile, also der zivilrechtliche Übertragungszeitpunkt. Das hat zur Folge, dass der Erwerbsvorgang nicht mithilfe der Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG steuerlich in das Jahr 200...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Leistung gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Rz. 70 Ein steuerbarer Umsatz kann nur dann vorliegen, wenn der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht. Die Gegenleistung kann in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen, sie kann aber auch in einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung bestehen (Tausch bzw. tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 UStG). Die Gegenleistung muss bei dem Unternehmer nicht direkt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr