Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.4 Direktwerbung

Unter Direktwerbung versteht man die unmittelbare Ansprache von Zielpersonen, z. B. postalisch, per E-Mail, Telefon, Fax oder SMS. Bei Wohnungsunternehmen beschränkt sich die Direktwerbung von Kunden oder potenziellen Kunden hauptsächlich auf die Versendung von Werbung per Brief oder E-Mail. Dementsprechend wird im Folgenden ein besonderes Augenmerk auf diese beiden Kommunik...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.1 Identifizierungspflichten

Bei einer Identifizierung des Vertragspartners nach GwG bzw. § 154 Abs. 2 AO hat die Genossenschaft bei natürlichen Personen folgende Angaben zu erheben und festzuhalten: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift. Nach dem GwG ist die Identität des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.4 Reichweitenanalyse

Unternehmen analysieren häufig das Surfverhalten der Nutzer der unternehmenseigenen Homepage unter Einsatz webbasierter Dienste oder Programme, beispielsweise Google Analytics oder Matomo (Tracking). Die Auswertung erfolgt zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung des Internetangebots. Anhand der Auswertungen können die Bewegungen der Nutzer nachvollzogen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Maklertätig... / 2 Verdachtsmeldungen

Hegt der Makler den Verdacht, dass die Immobilientransaktion der Geldwäsche dienen soll, hat er dies bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Ein Verdachtsfall liegt beispielsweise vor, wenn die Transaktion oder Teile davon bar bezahlt werden sollen, die Maklerprovision oder Teile des Kaufpreises bar bezahlt werden sollen, ein geringerer Kaufp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.5 Überprüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

In regelmäßigen Abständen ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb der Videoüberwachung noch gegeben sind. Vorkommnisse in der Vergangenheit rechtfertigen nicht die fortlaufende Überwachung. Entfällt die Gefährdungslage oder sollte sich gezeigt haben, dass der verfolgte Zweck nicht erreicht wurde, lässt sich die Überwachung nicht mehr rechtfertigen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.2 Datenerhebung beim Betroffenen

Die DSGVO unterscheidet Informationen, die der betroffenen Person mitzuteilen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO), und solchen, die zur Verfügung zu stellen sind. Welche Konsequenzen sich aus der "Mitteilung" bzw. der "Zurverfügungstellung" ergeben, ist weder aus den Erwägungsgründen der DSGVO noch aus den bisher veröffentlichten Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden zu entnehmen. "Mitte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.2 Transparenz der Verarbeitung / Kennzeichnungspflicht

Ohne eine ausreichende Kennzeichnung ist der Betrieb einer Videoüberwachung grundsätzlich unzulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Umstand der Videoüberwachung für Betroffene vor dem Betreten des überwachten Bereichs leicht erkennbar ist. Bei der Speicherung von Videoaufzeichnungen werden zudem die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO ausgelöst. Schilder mit nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1 Homepage

Beim Betrieb einer Homepage werden regelmäßig personenbezogene Daten der Besucher erhoben und verarbeitet. Den Betreiber der Homepage treffen daher verschiedene allgemeine und bereichsspezifische Kennzeichnungs- sowie Informationspflichten. Auch wenn keine Kontaktformulare oder andere Funktionalitäten zur Datenverarbeitung eingebunden sind, können bereits die IP-Adressen ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.15 Verfügbarkeitskontrolle

Personenbezogene Daten sind gegen Zerstörung oder Verlust zu schützen. Die Regelung zielt auf den Schutz der Daten vor zufälliger Zerstörung oder Verlust ab. Im Kern geht es um den sicheren Betrieb der Datenverarbeitungssysteme und ihren Schutz vor einem plötzlichen Systemausfall. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Funktionsfähigkeit der Server und deren Absicherung zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschäftigtendatenschutz / 1 Beschäftigte

Nach § 26 Abs. 8 BDSG sind Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitanden), Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (Scheinselbstständige), Bewerber für ein Beschäftigungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 3.2.3 Zugangskontrolle

Der Zugang zu Verarbeitungsanlagen ist Unbefugten zu verwehren. Die Zugangskontrolle umfasst sowohl die Verhinderung des unberechtigten körperlichen Zutritts in Räumlichkeiten mit Datenverarbeitungsanlagen (Zutrittskontrolle) als auch das unbefugte Eindringen in Datenverarbeitungsanlagen. Hier geht es um den Schutz vor einer unbefugten Benutzung (Zugang) der Systeme, auf den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.4 Zahlungsüberwachung und Verjährungsfalle

Mit der in den meisten Betrieben vorhandenen Software ist es kein Problem, sich Wiedervorlagen für Zahlungseingänge zu notieren (z. B. auch "Outlook"/Aufgaben). Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Unternehmer bzw. dessen Angestellte z. B. am 15. und am 30. eines jeden Monats die offene Postenliste aus der Buchhaltung zur Überprüfung vornimmt. Bei nicht zeitnaher Buchu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.4 Handelsregister

Aus dem Handelsregister können Unternehmer etc. erfahren, wer die persönlich haftenden Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft bzw. der Komplementär und die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind, aber auch Informationen über den Einzelkaufmann, insbesondere über den Zeitpunkt der Geschäftsgründung. Je länger eine Firma am Markt tätig ist, je weniger Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.3 Auskunftsdateien – Creditreform u. a.

Die Creditreform Boniversum GmbH z. B. liefert ihren Mitgliedern Informationen über die Bonität von Privatpersonen. Sie unterhält dazu einen Datenpool, in dem ca. 46 Millionen Datensätze über Privatpersonen erfasst sind. Jedes Unternehmen, das Warenkredite gewerbsmäßig an Privatpersonen vergibt, kann auf diesen Datenpool zugreifen. Mitglieder erhalten sämtliche relevanten In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1 Informationsquellen über künftige Vertragspartner

Richtiges Forderungsmanagement beginnt bereits vor der Auftragserteilung, bei größeren Geschäften mit Abgabe eines Angebotes. Es ist unabdingbar, sich vor Vertragsschluss über den künftigen Vertragspartner zu informieren. Je höher das Auftragsvolumen und der möglicherweise daraus resultierende Verlust sein kann, desto umfassender müssen die Informationen gesammelt werden. Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.5 Form des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids

Der Erlass eines Mahnbescheids (Mahnverfahren: §§ 688 ff. BGB) kann nur mit einem offiziellen Formular beantragt werden; inzwischen ist es aber sehr einfach, online Mahnanträge über das Internet zu stellen (www.online-mahnantrag.de). Mit dem online-Mahnantrag können nicht anwaltlich vertretene Antragsteller in einem interaktiven Antragsformular die Daten des Verfahrens einge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3 Korrekte Rechnungsstellung/Zahlungsüberwachung

1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3 Sicherheiten zugunsten des Verkäufers/Auftragnehmers

1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2 Optimales Verhalten bei und nach Vertragsabschluss

1.2.1 Vertragsklarheit In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertreter /I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.1 Vertragsklarheit

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer sich auf mündliche Auskünfte oder Zusagen des künftigen Vertragspartners verlassen, unzureichende Kenntnisse über ihren Auftraggeber haben (z. B. keine Information über die Rechtsform) und auch die mangelnde Vertretungsmacht des Gegenüber oft übersehen. Praxis-Tipp Die Checkliste unter Tz. 1.1.1 ist unbedingt abzuarbeiten, bevo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 2 Wichtige Informationen zum außergerichtlichen Mahnwesen

Bekanntermaßen – aber unverständlicherweise – gehen viele Unternehmer die Forderungseintreibung nur sehr ungern an, weil sie z. B. meinen, den Kunden dadurch zu verlieren. Falsches Warten kann aber letztlich den Verlust der Forderung bedeuten. Das Mahnwesen im Betrieb sollte eine Person übernehmen, die konsequent und gegenüber offensichtlichen Ausreden immun bzw. schlagferti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.4 Antrag an das Gewerbeamt zur Entziehung der Gewerbeerlaubnis

Das Gewerbeuntersagungsverfahren dient primär dem Schutz des Geschäftsverkehrs und nur mittelbar der Besteuerung.[1] Nach § 35 Abs. 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf sein Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.2 Allgemeine Informationen

Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch im Internet gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Auf jeden Fall sollte sich der Unternehmer vor Ort des künftigen Geschäftspartners ein Bild machen, indem er zu diesem nach Möglichkeit einmal hinfährt. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Onboarding – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Onboarding bedeutet das "An-Bord-Nehmen" neuer Mitarbeiter und meint damit sowohl die allgemeine Einführung eines neuen Mitarbeiters als auch die fachliche Einarbeitung und vor allem die so wichtige soziale Integration. Dies geschieht in der Regel in der ersten Zeit durch eine intensive Begleitung, Kontakte und Unterstützungsangebote. Je mehr sich das Unternehmen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 "Auffangkompetenz" des Betriebsrats

Rz. 2 Nach § 109a BetrVG besteht eine Pflicht des Unternehmers zur direkten Unterrichtung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten. In Unternehmen, "in denen kein Wirtschaftsausschuss besteht", hat der Unternehmer den Betriebsrat demnach entsprechend § 106 Abs. 1 und 2 BetrVG im Falle einer beabsichtigten Unternehmensübernahme mit Kontrollerwerb zu beteiligen. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Belegschaft mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu unterrichten. In Unternehmen mit in der Regel mehr als 1000 ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat die Unterrichtung schriftlich zu erfolgen. In kleineren Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 109a ist durch Art. 4 des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12.8.2008[1] in das BetrVG eingefügt worden. Mit der Bestimmung wird nach der Gesetzesbegründung dem schützenswerten Interesse der Belegschaft, über den Erwerb wesentlicher Anteile durch Investoren informiert zu werden, in allen Unternehmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 15 § 102 BetrVG gilt nur in Betrieben, in denen ein Betriebsrat gebildet ist, der funktionsfähig ist (vgl. zur "betriebsratslosen" Zeit bei einer Neuwahl oder dem Ablauf der Amtszeit die Erläuterungen zu § 21 BetrVG, Rz. 7–11). Rz. 16 Nach herrschender Meinung (BAG, Urteil v. 23.09.1984, 7 AZR 266/82 [1]; LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.6.2009, 12 Sa 336/09 [2]) beginnt die An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1 Form und Adressat

Rz. 22 Die Anhörung zur konkret geplanten Kündigung kann – auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten – mündlich oder schriftlich stattfinden. Die Unterrichtung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit und in den Betriebsräumen stattzufinden.[1] Sie muss gegenüber dem/der Vorsitzenden des Betriebsrats oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung dessen/deren Stellvertreter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen und Form der Unterrichtungspflicht

Rz. 2 In Unternehmen mit in der Regel mehr als 1000 ständig beschäftigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer die Arbeitnehmer mindestens vierteljährlich schriftlich über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens unterrichten. Rz. 3 Da an die "Schriftlichkeit" keine besonderen Voraussetzungen gestellt werden, liegt es im Ermessen des Unternehmers, wie er de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.4 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 140 Aufgrund einer vom Arbeitgeber beantragten einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren kann dieser von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG entbunden werden, wenn die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder (Nr. 1) die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Rechte des Betriebsrats

Rz. 7 Der entsprechend des Wirtschaftsausschusses zu beteiligende (Gesamt-)Betriebsrat hat gegenüber dem Unternehmer die Unterrichtungs- und Beratungsrechte gem. § 106 Abs. 1 und 2 BetrVG.[1] Die für börsennotierte Unternehmen geltenden insiderrechtlichen und übernahmerechtlichen Vorschriften werden davon nicht berührt. Bei der Übernahme eines börsennotierten Unternehmens ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3 Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz

Rz. 86 Dieser Widerspruchsgrund betrifft die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmensbereich, nicht im Konzernbereich. Dabei muss der Betriebsrat den freien Arbeitsplatz möglichst konkret bezeichnen, ein allgemeiner Hinweis auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb reicht nicht aus (BAG, Urteil v. 17.6.1999, 2 AZR 608/98 [1]; B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.3 Ausnahmen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen

Das Arbeitszeitgesetz lässt über die gesetzlich normierten oder behördlich bewilligten Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesen Tagen zu, wenn dies aufgrund von Notfällen oder außergewöhnlichen Fällen[1] geboten ist. Notfälle sind ungewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse, die unabhängig vom Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Inhalt

Rz. 31 Dem Betriebsrat sind zunächst die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen. Dies gilt auch im Fall von Massenentlassungen (BAG, Urteil v. 16.9.1993, 2 AZR 267/93 [1]). In Großbetrieben sind u. U. ergänzende Informationen zur Identifikation erforderlich (z. B. Personalnummer, Arbeitsbereich, Abteilung etc.). Rz. 32 Sind bei der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 4 Der Betriebsrat ist nur bei vorgesehenen Kündigungen von Arbeitnehmern i. S. v. § 5 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Bei Leiharbeitnehmern besteht eine Beteiligungspflicht nach § 102 BetrVG nur im Verleiherbetrieb, wenn dort ein Betriebsrat besteht. Nach § 14 Abs. 1 AÜG bleiben Leiharbeitnehmer auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsen...mehr