Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensbewertung

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.2 Ermittlung der zu diskontierenden Zahlungsströme

Rz. 41 Maßgebliche Überschussgröße Die Bewertung von Transferpaketen setzt in einem ersten Schritt die Isolierung und Prognose der auf das Transferpaket zukünftig entfallenden Gewinne voraus. Nach den Regelungen der FVerlV (§ 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 4 Satz 1 FVerlV) bezieht sich die maßgebliche Überschussgröße auf „finanzielle Überschüsse“. Na...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.6 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraums

Rz. 58 Grundsatz: Ewige Rente Der Isolierung der auf das Transferpaket entfallenden Gewinne und der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes schließt sich die Bestimmung des Zeitraums an, über den die Gewinne zu kapitalisieren sind (Kapitalisierungszeitraum). Gemäß § 5 FVerlV ist grundsätzlich "ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen". Nach der vorhergeh...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.1 Eigenständiges steuerliches Bewertungsverfahren

Rz. 38 Für die Bewertung von Transferpaketen im Rahmen von Funktionsverlagerungen gibt § 1 Abs. 3b Satz 1 ein eigenständiges steuerliches Bewertungsverfahren vor,[1] wenn der Wert des Transferpakets nicht aus zuverlässigen Vergleichswerten abgeleitet werden kann. Dieses Bewertungsverfahren basiert auf der Anwendung des hypothetischen Fremdvergleichs und erfordert die Ermittl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Schätzung des Werts des Gesellschaftsanteils

Rz. 326 Der Wert des Gesellschaftsanteils ist nach § 728 Abs. 2 BGB (in wesentlicher Übernahme von § 738 Abs. 2 BGB alt) – soweit erforderlich – im Wege der Schätzung (des gesamten Gesellschaftsvermögens)[597] zu ermitteln. Rz. 327 § 728 Abs. 2 BGB soll gegenüber dem richterlichen Schätzungsermessen nach § 287 Abs. 2 ZPO ein eigener Regelungsgehalt zukommen, insoweit ihm "zus...mehr

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ESG Due Diligence beim Unternehmenskauf

Zusammenfassung Environmental-, Social-, Governance (ESG)-Kriterien gewinnen bei Unternehmenstransaktionen zunehmend an Bedeutung, da sie erhebliche Haftungs- und Reputationsrisiken mit sich bringen. Deshalb gehört die Identifizierung ESG-bezogener Chancen und Risiken zum Pflichtprogramm bei Due-Diligence-Prüfungen. Das Akronym "ESG" steht für Umwelt (Environmental), Soziales...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.9 Betriebswirtschaftliche Beratung

Es ist oft gerade in einer kleineren GmbH sinnvoll, sich den Sachverstand eines Steuerberaters auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet zunutze zu machen. Vielfach ist der Steuerberater ohnehin der engste wirtschaftliche Vertraute der GmbH. Mögliche Beratungsgebiete sind: der Aufbau eines neuen Geschäftsfelds die Existenzgründung inklusive Business-Plan die strategische Unterne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 3.1.1 Zuziehung durch die Finanzbehörde

Rz. 14 Die Entscheidung über die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Diese bestimmt in den Grenzen des § 5 AO, ob die für die Tatsachenfeststellung notwendige Sachkunde vorhanden oder aber von unabhängiger, dritter Seite einzuholen ist. Die Quelle eigener, behördlicher Sachkunde ist beliebig und kann somit auch in der Priva...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertab- und -zuschreibung

Rn. 624 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Über die Regelabschreibung nach Maßgabe einer 15-jährigen Nutzungsdauer (für Praxiswert s § 7 Rn 97ff (Handzik)) hinaus kann eine Teilwertabschreibung "bei voraussichtlich dauernder Wertminderung" und in Folgejahren auch wieder eine Teilwertzuschreibung (hierzu s Rn 505ff) in Betracht kommen. Dies gilt auch nach IAS (IAS 22.55ff), allerding...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Keine Gesamtbewertung

Rn. 70 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Der Grundsatz der Einzelbewertung ist insoweit eine tragende Säule der Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht, weil diese das dem Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehende Vermögen nicht wie nach der Technik der Unternehmensbewertung als Wertgesamtheit ermittelt. Durch diesen völlig konträren methodischen Ansatz kann es auch nicht gel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der ökonomische Gehalt

Rn. 732 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Ermittlung des Teilwertes von Beteiligungen erfordert, wenn keine Börsenpreise verfügbar sind, eine Unternehmensbewertung (des Beteiligungsunternehmens). Nach neuerer betriebswirtschaftlicher Erkenntnis wird der Unternehmenswert durch den Barwert der erwarteten künftigen Einzahlungsüberschüsse (für den Anteilseigner), vereinfacht: der k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beweisvorsorge

Rn. 512 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Nach einer einmal erfolgten Teilwertabschreibung ist eine Schattenanlagebuchführung zur Ermittlung des fiktiven (also unter weggedachter Teilwertabschreibung) Buchwertes nachzuhalten (s Berechnungsbeispiel bei Hoffmann, GStB 1999, 271 und s Rn 502). Diese ist bei nicht abnutzbaren Anlagegütern allerdings denkbar einfach, da die Minderung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Die Teilwertvermutung

Rn. 733 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Vor diesem Hintergrund ist die Zurückhaltung des BFH bezüglich der anzuwendenden Methoden zur Teilwertbestimmung von Beteiligungen, also der vorzunehmenden Unternehmensbewertung, verständlich. Gerade hier gilt nach der st BFH-Rspr der Grundsatz der Teilwertvermutung, also des Übereinstimmens des Teilwertes mit dem AK/HK (s Rn 419). Da auf B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im "Außenbereich"

Rn. 1071 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Bewertung der Entnahme für betriebsfremde Zwecke im Gefolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der deutschen Besteuerung (s Rn 1056) ist mit dem gemeinen Wert iSd § 9 Abs 2 BewG, also in etwa dem fair value im Sprachgebrauch der internationalen Rechnungslegung, vorzunehmen. Normalerweise liegt der gemeine Wert höher als der Wiederb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Piltz, Teilwert bei Unrentabilität des Unternehmens, StBJb 1991/92, 147; Kottke, Teilwertabschreibungen wegen Unrentabilität nur bei Stilllegungsmaßnahmen?, BB 1996, 1265. Rn. 459 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Unter Rentabilität wird gemeinhin die Verzinsung des eingesetzten Kapitals verstanden. Undefiniert bleibt dann im allg die "Unrentabilität" oder auch die "schlechte" Rentab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Strategieentwicklung: Werkz... / 6 Literaturhinweise

Gleißner, Risikoanalyse und Replikation für Unternehmensbewertung und wertorientierte Unternehmenssteuerung, WiSt 7/2011, S. 345–352. Gleißner, Grundlagen des Risikomanagements, 2017. Kaplan/Norton, Translating Strategy Into Action- The Balanced Scorecard, 1996. Kottbauer, Strategieentwicklung in mittelständischen Unternehmen, Controller Magazin 4/2011, S. 10–17. Kottbauer, Inte...mehr

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§ 6A Nachhaltigkeit messen ... / Zusammenfassung

Nachhaltige Entwicklung erfordert eine langfristige Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg und ökologischer, sozialer und ethischer Verantwortung. Zunehmend erwarten Investoren, Konsumenten und nicht zuletzt Regierungen von Unternehmen umfangreiche Auskunft über diese zusätzlichen Dimensionen der Unternehmensführung. Während die nichtfinanzielle Berichterstattung noch vor ...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / Zusammenfassung

Politik und Gesetzgeber sprechen dem Kapitalmarkt bei der Bekämpfung von globalen Herausforderungen wie Klimawandel oder Biodiversitätsverlust eine zentrale Rolle zu. Die Regulierung der Finanzwirtschaft über die Aufsichtsbehörden wird gezielt dazu eingesetzt, Einfluss auf die Realwirtschaft zu nehmen. Ziel ist es, die Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle und Invest...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 1 Rolle des Kapitalmarkts im Bezug zur Nachhaltigkeit

Rz. 1 Auf dem Kapitalmarkt liegen große Erwartungen, mit seinen Hebeln positiv auf die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft einwirken zu können. Die Zeit zur wirksamen Bekämpfung der Klimakrise läuft uns zunehmend davon und damit steigt der Handlungsdruck für die Menschheit. Dem Kapitalmarkt wird mit seinen Einflussmöglichkeiten auf die Realwirtschaft die Fähigkeit zugespro...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 3 Ansprüche des Kapitalmarkts im Wandel

Rz. 21 Noch dominiert meist die klassische Kapitalmarktperspektive die Sicht auf Unternehmen, doch werden Nachhaltigkeitsthemen zukünftig stärker "eingepreist". Der Kapitalmarkt fordert Klarheit, wenn es um die Betrachtung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen geht. Die Kapitalmarktteilnehmer sind es gewohnt, auf einheitliche bzw. etablierte Standards und Regulatorik be...mehr

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§ 14A Anforderungen des Kap... / 5 Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen durch den Kapitalmarkt

Rz. 31 Unternehmensbewertungen können künftig ohne die Betrachtung der Nachhaltigkeitsleistung nicht mehr auskommen. Die Kapitalmarktteilnehmer müssen regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen bewerten, um mit Unterstützung dieser Informationen Entscheidungen mit Auswirkung auf die Gestaltung der jeweiligen Geschäftsbeziehung treffen zu können. So ziehen bspw. I...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. "Momentaufnahme"

Rz. 5 Nach der Gesetzessystematik stellt die Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag eine "Momentaufnahme" dar. Sie ist und kann nicht Gegenstand einer dynamischen Betrachtung sein. Daher sind Wertentwicklungen vor oder nach dem Bewertungsstichtag für die Bemessung der Bereicherung grundsätzlich unbeachtlich.[14] Deshalb können z.B. Aktien nicht mit ihrem Durchschnittsku...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schätzung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten

Rz. 38 Hinweis: Einzelne Bewertungsverfahren sind im Anhang zu § 11 Abs. 2 BewG, das vereinfachte Ertragswertverfahren in der Kommentierung der §§ 199 ff. BewG dargestellt. Die Finanzverwaltung hatte u.a. im Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 4.1.2013[122] zu einer Vielzahl von – aus ihrer Sicht – für die Bewertung in Betracht kommenden Verfahren Stellung genom...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Funktion von § 12 ErbStG

Rz. 1 § 12 ErbStG ist eine Vorschrift im II. Teil des ErbStG (Wertermittlung). Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage beantwortet wird, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Objektiver oder objektivierter Wert

Rz. 14 In der Literatur[8] wird unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung immer noch die Auffassung vertreten, der gemeine Wert sei ein objektiver Wert, den das Gut für jeden am Kauf Beteiligten habe. Das hat eine lange Tradition, stand ja schon in § 112 des Teils I Titel 2 des preußischen ALR zu lesen, der Nutzen, den die Sache einem jeden Besitzer gewähren könne, sei ihr ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 97 BewG regelt neben dem Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben im Eigentum von Körperschaften oder Personenvereinigungen auch die Aufteilung des Werts dieser Betriebe, und zwar in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform. Während § 97 Abs. 1 BewG im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2009 im Wesentlichen unverändert geblieben war, wurde die Art und Weise d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Sonderfall: Nießbrauch

Rz. 35 Der Nießbrauch (als dingliches Recht) an einem Personengesellschaftsanteil kann bei entsprechender Ausgestaltung (also der Vermittlung sowohl von Mitunternehmerinitiative als auch von Mitunternehmerrisiko) die mitunternehmerische Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG oder nach § 18 Abs. 4 S. 2 EStG vermitteln.[87] Die Beurteil...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 1 Das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) soll eine Möglichkeit eröffnen, ohne hohen Ermittlungsaufwand und Kosten für einen Gutachter einen objektivierten Unternehmens- bzw. Anteilswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten,[1] also entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG, zu ermitteln.[2] Es stellt eine Konkretisieru...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. GmbH

Rz. 87 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich aus nach § 18 GmbHG. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Beteiligung bei Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 14 Ist ein nicht an der Börse gehandelter Anteil an einer Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung, so ist die Kapitalgesellschaft selber erklärungspflichtig (§ 153 Abs. 3 BewG), ohne dass der Erwerber zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden darf. Ihre Beteiligtenstellung ergibt sich dann aus § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG und der Bedarf für eine Bekanntgabe ist nic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Absatz 1

Rz. 5 § 265 Abs. 1 BewG gibt den Anwendungsstand nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wieder. Diese Änderungen sind auf Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 anzuwenden. Hierbei handelt es sich um Vorschriften, die das Feststellungsverfahren nach §§ 151 ff. BewG betreffen, insbesondere die Erweiterung der Beteiligteneigenschaft. Im Übrigen gilt Folgendes: Auf erbschaftst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Stichtagskurs

Rz. 14 Die im Regulierten Markt bzw. im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere sind mit dem niedrigsten für sie am Stichtag notierten Kurs anzusetzen.[18] Der Kurs ist der jeweils festgestellte Preis. Im sog. Präsenzhandel stellen Skontoführer die Preise der Wertpapiere inzwischen meist variabel, also fortlaufend fest (variabler Handel oder variabler Kurs). Dasselbe gilt selbst...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Offene Handelsgesellschaft/Kommanditgesellschaft

Rz. 61 Nach § 131 Abs. 3 HGB führt, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde, der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die Regelung in § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB führt dazu, dass die Gesellschafterstellung nicht mehr ohne weiteres vererblich ist. Dies ist nur noch möglich, wenn es dazu eine so genannte Nachfolgeklausel im...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausnahme: vom Nennkapital abweichende Aufteilung (Abs. 1b S. 4)

Rz. 14 Wie atypisch gestaltete Verträge, z.B. von der Beteiligung am Nennkapital abweichende Gewinn- oder Liquidationserlösverteilungsabreden, zu berücksichtigen sind, ist trotz der Einfügung von § 97 Abs. 1b S. 4 BewG nicht abschließend geklärt. Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2015[35] konnten im Rahmen der Aufteilung nach § 97 Abs. 1b BewG a.F. derartige Gesichtspunk...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zutreffend den vom Prozessbevollmächtigten des Klägers gemäß § 47 Abs. 1 RVG beantragten Kostenvorschuss für die Einholung eines Privatgutachtens zur Widerlegung bzw. Erschütterung des gerichtlichen Gutachtens zurückgewiese...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Substanzwert/Liquidationswert

Rz. 46 Soweit der Unternehmenswert aufgrund eines Gutachtens, also nach dem (ggf. auch vereinfachten)[148] Ertragswertverfahren, der DCF-Methode oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden ermittelt wird, bildet grds. der Substanzwert den anzusetzenden Mindestwert.[149] Insoweit besteht auch kein Vorbehalt wegen etwa...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. OHG

Rz. 77 Bei der OHG ist nach § 131 Abs. 3 HGB geregelt, dass, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde, der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft führt. Die Regelung in § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB führt dazu, dass die Gesellschafterstellung nicht mehr ohne weiteres vererblich ist. Dies ist nur noch möglich, wenn es dazu eine ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bewertung

Rz. 32 Soweit ein selbstständiger Gewerbebetrieb zum Inlandsvermögen gehört, sind hinsichtlich seiner Bewertung keine Besonderheiten zu beachten. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich lediglich um den Teil eines ausländischen Gewerbebetriebes handelt; denn dann kann der Wert des zum Inlandsvermögen gehörenden Teils entweder nach der sog. direkten oder der indirekten M...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Wertableitung aus dem Börsenkurs

Rz. 21 In besonders gelagerten Fällen kann der Börsenkurs eines Wertpapiers auch zur Bewertung vergleichbarer, aber nicht notierter Wertpapiere herangezogen werden. Dies gilt insb. für die Bewertung verschiedener Aktiengattungen, von denen die eine börsennotiert ist, die andere aber nicht. Voraussetzung für eine solche Wertableitung ist, dass es sich um Aktien (verschiedene ...mehr