Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze zum Bestimmungsrecht

Rz. 35 Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus Unterhalt gewährt wird. Dabei muss auf die Belange des Kindes "gebotene Rücksicht" genommen werden. Rz. 36 § 1612 BGB regelt in Abs. 1 und 3 die Art der Unterhaltsgewährung, nämlich den Anspruch auf Barunterhalt und seine Ausnahmen sowie die Mo...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Rechtsfolge der Nichtigkeit

Rz. 21 Lediglich diejenigen Vereinbarungen des Wohnraummietvertrags, die zum Nachteil des Mieters von den gesetzlichen Regelungen abweichen, sind unwirksam; die übrigen Mietvertragsvereinbarungen bleiben grundsätzlich wirksam. Nur wenn mehrere unwirksame Vereinbarungen von anderen Vertragsklauseln nicht getrennt werden können, erstreckt sich gemäß § 139 die Unwirksamkeit der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsbereich

Rz. 4 Die Fälligkeitsregelung gilt für die Miete von Wohnraum und sonstigen Räumen (§ 579 Abs. 2). Die Miete ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte. Ist für die gesamte Mietzeit eine Festmiete (Einmalmiete) vereinbart, so ist diese am Anfang der gesamten Mietzeit fällig (Schmidt-Futterer/Lehmann-Rich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S.2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiete...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.5.2.3 Abtretung, Pfändung und Verpfändung

Rz. 78 Im Fall der Abtretung [1] ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2 S. 1 AO, weil das FA willentlich an ihn geleistet und er den ohne rechtlichen Grund ausgezahlten Betrag aus – erworbenem – eigenen Recht erhalten hat.[2] Dies gilt auch dann, wenn die Abtretung unwirksam war.[3] Der Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar wird n...mehr

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Abtretung / 2.2 Mängelbehaftete Anzeige

Die Abtretungsanzeige muss vollständig sein, um wirksam zu werden. Allerdings machen Abtretungsanzeigen, die nicht in allen Einzelheiten der amtlich vorgeschriebenen Form entsprechen oder bei denen der amtliche Vordruck unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt worden ist, die Abtretung nicht von vornherein unwirksam. Sie sind vielmehr als einseitige empfangsbedürftige Willens...mehr

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Abtretung / 2.1 Form und Inhalt der Anzeige

Die Vorschrift des § 46 Abs. 3 AO bestimmt, dass die Abtretung der zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck, der vom Zedent und vom Zessionar zu unterschreiben ist, unter Angabe des Zedenten, des Zessionars, der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs, des Abtretungsgrunds anzuzeigen ist.[1] Dabei muss die Abtretungsanzeige nicht im Original zugehen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 5 Schutzwirkung der Anzeige zugunsten der Finanzbehörde (Abs. 5)

Rz. 58 Nach § 46 Abs. 5 AO müssen Abtretender und Abtretungsempfänger der Finanzbehörde gegenüber die angezeigte Abtretung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam oder wegen Verstoßes gegen § 46 Abs. 4 AO nichtig ist. Die Regelung entspricht § 409 Abs. 1 S. 1 BGB und dient wie diese dem Schuldnerschutz. Sie soll die Finanzbehörde vor einer er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.2 Anzeige durch den Gläubiger

Rz. 29 Die Anzeige muss durch den Gläubiger erfolgen. Gläubiger in diesem Sinne kann nur der Abtretende als bisheriger Inhaber der Forderung sein[1], weil der Abtretungsempfänger erst mit der Erstattung der Anzeige in dessen Rechtsstellung eintritt. Für die Anzeige durch den Gläubiger erforderlich und ausreichend ist, dass dieser die Anzeige wissentlich und willentlich zur B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 29 An die Ankündigung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, NJW 1989, 969; LG München I, Urteil v. 11.2.2009, 15 S 22980/07, ZMR 2009, 453; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 12.5.2005, 67 S 19/05, GE 2005, 919; Staudinger/Emmerich, § 554 a. F. Rn. 40). Eine nach § 555c Abs. 1 erforderliche Modernisi...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 4. Schwebende Unwirksamkeit

Rz. 58 Sie liegt nach bislang h.M. vor, wenn dem Beschluss eine nachholbare besondere Wirksamkeitsvoraussetzung fehlt. Rz. 59 Beispiele a) Die Zustimmung eines Miteigentümers, in dessen unentziehbaren und "mehrheitsfesten" individuellen Rechtskreis eingegriffen wird, bspw. indem ihm eine Leistungspflicht (z.B. die Durchführung von Erhaltungsarbeiten) auferlegt wird. b) Die Zus...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Erläuterung häufiger Vertragsklauseln

Rz. 113 Vorbemerkung: In diesem Abschnitt werden gebräuchliche Klauseln erörtert, insbesondere vor dem Hintergrund der Frage nach ihrer Wirksamkeit. Sondervergütungsregelungen werden gesondert behandelt (→ § 10 Rdn 139). In der Rspr. wurde bislang meistens nicht zwischen der Unwirksamkeit (Nichtigkeit) einer Klausel (insbesondere nach AGB-Recht, also gem. § 307 Abs. 1 BGB) u...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Übersicht

Rz. 35 Mit der Anfechtungsklage, einer Gestaltungsklage,[49] wird gem. § 44 Abs. 1 WEG die Ungültigerklärung eines Beschlusses beantragt. Häufig spricht man auch von der "Aufhebung" oder "Unwirksamkeitserklärung"; das meint dasselbe.[50] Auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich anordnet, welche Beschlüsse für ungültig zu erklären sind, besteht hierüber kein Streit: Bei fristg...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 1. Übersicht

Rz. 45 Beschlüsse müssen gem. § 18 Abs. 2 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Tun sie das nicht, sind sie "fehlerhaft" bzw. "leiden an Beschlussmängeln". Dabei unterscheidet man Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe; einen streitigen Sonderfall stellt die schwebende Unwirksamkeit dar. Gegen den Vollzug fehlerhafter, nicht bestandskräftiger Beschlüsse ist einstweiliger ...mehr

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DRK-TV / 2.10.3 Personalgestellung

Werden Aufgaben des Mitarbeiters zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 20.12.2011 bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeit...mehr

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DRK-TV / 2.3.1 Arbeitsvertrag (§ 3 Abs. 1 DRK-TV)

Die Bestimmung, dass der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen wird, war schon (in § 4) des DRK-TV a. F. enthalten. Die fehlende Schriftform führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, es kann jedoch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen, da ein fehlender schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. Niedersc...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Muss zugleich der Beschluss des Verwaltervertrags anfochten werden?

Rz. 64 Der Verwaltervertrag kann Gegenstand des Bestellungsbeschluss sein (Bestellung und Vertragsabschluss uno actu) oder separat beschlossen werden. Im ersten Fall beinhaltet die Anfechtung des Bestellungsbeschlusses zwangsläufig die Anfechtung des auf den Abschluss des Verwaltervertrags bezogenen Beschlusses. Bei der Begründung der Anfechtungsklage muss der Verwaltervertr...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Die Änderungsbefugnis im Außenverhältnis

Rz. 119 Solange der Bauträger noch Alleineigentümer ist und keine Vormerkungen für Erwerber eingetragen sind, kann er die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung durch einseitige Erklärung in der Form des § 29 GBO und entsprechende Grundbucheintragung ändern. Erst mit der Eintragung der ersten Auflassungsvormerkung für einen Erwerber verliert er die Befugnis zur einseitigen Ä...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Die AGB-Inhaltskontrolle

Rz. 110 Im Normalfall (und nur dieser wird nachfolgend erörtert) liegt dem Vertrag ein Vorschlag bzw. Entwurf des Verwalters zugrunde. Der Verwalter ist – wiederum im Normalfall – Unternehmer, während die Wohnungseigentümergemeinschaft Verbraucherin i.S.v. § 13 BGB ist (→ § 1 Rdn 26); das gilt auch im Begründungsstadium (str., → § 1 Rdn 17). Die Verbrauchereigenschaft der Ge...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / II. Inhalt und Auslegung

Rz. 81 Den Wohnungseigentümern steht es frei, ihr Verhältnis untereinander – sprich: die Gemeinschaftsordnung – beliebig und ohne Inhaltsbeschränkung zu gestalten (Vertragsfreiheit); für den aufteilenden Alleineigentümer (Bauträger) gilt grundsätzlich das Gleiche. Üblich und wirksam sind in einer Gemeinschaftsordnung z.B. Regelungen betr. Kostenverteilung, Stimmrecht, Erhalt...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / II. Vertragliche Regelungen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Rz. 17 Um divergierende Abnahmetermine und insbesondere die vorstehend erörterte "Nachzüglerproblematik" zu vermeiden, wäre es für den Bauträger nützlich, wenn das Gemeinschaftseigentum einheitlich mit Wirkung für und gegen alle Eigentümer abgenommen werden könnte. In vielen Bauträgerverträgen wird die Abnahme deshalb dem Verwalter oder einem (ggf. noch zu bestimmenden) Sach...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / IV. Erstbestellung durch den teilenden Eigentümer

Rz. 81 Der teilende Eigentümer (Bauträger) kann im Begründungsstadium allein über die Erstbestellung eines Verwalters beschließen (→ § 1 Rdn 14). Vor diesem Hintergrund besteht die bis zur WEG-Reform 2020 anerkannte Möglichkeit, den Erstverwalter in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu bestellen,[135] jetzt nicht mehr (str.).[136] Jedenfalls ist die Verwalterbestell...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.2 Schadensersatzansprüche

Die rechtzeitige Erteilung eines schriftlichen Nachweises ist eine (gesetzliche) Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Arbeitgeber.[1] Der Anspruch ist auf Ersatz des sich aus der Nichterteilung des Nachweises ergebenden Schadens geri...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags mit dem Verleiher

Rz. 138 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer mit Überschreiten der Überlassungshöchstdauer unwirksam, wenn der Leiharbeitnehmer nicht bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer schriftlich gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher erklärt, an dem Arbeitsvertrag mit de...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 7. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher und Widerspruchsmöglichkeit des Leiharbeitnehmers (sog. Festhaltenserklärung)

Rz. 18 Vor Inkrafttreten des AÜG-Änderungsgesetzes führten bestimmte Verstöße gegen das AÜG, namentlich die illegale Arbeitnehmerüberlassung bei fehlender Überlassungserlaubnis, ipso iure zur Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher (§ 10 Abs. 1 AÜG a.F.). Rz. 19 Seit der Neufassung sind nunmehr noch zwei weitere Fälle der Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwi...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Folgen für den Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher

Rz. 141 § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG sieht – anders als bei einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung – nicht vor, dass mit dem Überschreiten der Überlassungshöchstdauer auch der Überlassungsvertrag unwirksam wird. Eine Unwirksamkeit des Überlassungsvertrags wegen eines Verstoßes gegen die Überlassungshöchstdauer käme daher nur dann in Betracht, wenn die Regelungen zur Überlassungs...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 4. Schadensersatzanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Verleiher

Rz. 149 Wird der Leiharbeitsvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG wegen Überschreitens der Überlassungshöchstdauer unwirksam, kann ein Schadensersatzanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Verleiher bestehen. Nach § 10 Abs. 2 S. 1 AÜG kann der Leiharbeitnehmer vom Verleiher Ersatz des Schadens verlangen, den er dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit des Vertrags vertraut...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Sittenwid... / Leitsatz

1. Auflagen dürfen – an objektiven Kriterien gemessen – sinnfrei, sogar unsinnig sein, ohne dass dies allein zu einer Unwirksamkeit führt. Dem Erblasser muss es im Wege der nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Testierfreiheit möglich sein, die Erbfolge nach seinen eigenen Vorstellung zu gestalten, sodass eine Sittenwidrigkeit einer Auflage nur in besonders schwerwiegenden...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Dreiecksverhältnisse mit Auslandsbezug

Rz. 291 Eine etwaige unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leihfirma aus einem EU-Ausland-Staat (im Entscheidungsfall aus Frankreich) führt nicht zu einer Übernahmepflicht des Entleiherbetriebs in Deutschland. Dies begehrte eine Klägerin, eine französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich und Anstellungsvertrag bei einer französischen Firma, die in Karlsru...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 5. Begrenzung der zulässigen Überlassungsdauer auf 18 Monate

Rz. 13 Mit dem AÜG-Änderungsgesetz vom 21.2.2017 wurde eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer (wieder) eingeführt. Nachdem die Überlassungshöchstdauer von früher zwölf Monaten im Rahmen der sogenannten "Hartz-Reformen"[19] abgeschafft worden war, sieht das aktuelle AÜG eine ähnliche Beschränkung wieder vor.[20] Bis zur Gesetzesnovelle war dem AÜG hinsichtlich des zeitliche...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 144 Für den Inhalt des fingierten Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher gelten die allgemeinen Grundsätze.[336] Nach § 10 Abs. 1 S. 3 AÜG gilt die zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarte Arbeitszeit als vereinbart. Im Übrigen bestimmen sich Inhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 AÜG nach den für den Betrieb des Entleihers geltenden Vorschr...mehr

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§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / V. Abweichungsmöglichkeiten für tarifungebundene Verleiher

Rz. 193 Hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlung bzw. der Abweichungsmöglichkeiten hiervon, werden nicht tarifgebundenen Verleihern die gleichen Möglichkeiten eingeräumt wie tarifgebundenen Verleihern. Sowohl hinsichtlich der allgemeinen Abweichung vom Equal Treatment Grundsatz durch Tarifvertrag, als auch bezüglich der Anwendung branchenspezifischer Zus...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / VI. Folge von Verstößen gegen den Gleichstellungsgrundsatz

Rz. 196 Grundsätzlich sieht das AÜG zwei unterschiedliche Rechtsfolgen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Gleichstellungsgrundsatz vor, welche allein oder gemeinsam eintreten können. So ist zum einen die Unwirksamkeit der Vereinbarung, aus welcher sich der Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz ergibt, möglich. Zum anderen kann ein entsprechender Ve...mehr

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ZErb 07/2022, Die Reform de... / c) Auswirkungen für Bestandsstiftungen

Bestehende Stiftungen sollten ihre Regelungen zur Satzungsänderung vor dem 1.7.2023 überprüfen und ggf. anpassen. Das gilt vor allem dann, wenn die Satzung Regelungen zur Satzungsänderung enthält, die enger als das neue Recht sind. Ist dies der Fall, sollte die Stiftung auch prüfen, ob der Stifter dies bewusst so geregelt hat oder dies nur der gesetzlichen Lage im Zeitpunkt ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Vergütung des Leiharbeitnehmers

Rz. 316 Macht der Leiharbeitnehmer von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch, so verliert er nach vorzugswürdiger Ansicht seinen Anspruch auf die Vergütung. Zwar geht die bislang herrschende Meinung zur Vorläuferregelung davon aus, dass der Verleiher nach § 615 S. 3 BGB (Betriebsrisikolehre) zur Zahlung der Vergütung verpflichtet bleibt.[720] Nachdem das Leistungsverwe...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / c) Beendigung des fingierten Arbeitsverhältnisses

Rz. 146 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Entleiherbetrieb geltenden Vorschriften und sonstigen Regelungen. Eine Ausnahme hiervon bildet die Fiktion des § 10 AÜG Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der das fingierte Arbeitsverhältnis als befristet gilt, wenn die Tätigkeit beim Entleiher nur befristet vorgesehen war und für das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Umfang des Equal Treatment

Rz. 164 Zwar haben Leiharbeitseinsätze, welche tatsächlich auf Basis des Equal Treatment Grundsatzes abgewickelt werden, in der Praxis Seltenheitswert. Die Entscheidung des BAG aus Dezember 2010,[372] mit welcher die fehlende Tariffähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP)" festgestellt wurde, hat jedoch z...mehr

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zfs 07/2022, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG das Vorliegen eines Versicherungsfalls gemäß § 28 Nr. 4a) 4. Spiegelstrich GWW 2014 verneint. Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, "wenn der Täter in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat". 1. Die Tatsachenfeststellung des LG, wo...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / I. Rechtslage bis zum 1.4.2017

Rz. 249 In § 9 Nr. 1 AÜG a.F. ist für die illegale Arbeitnehmerüberlassung geregelt, dass Verträge zwischen dem Verleiher und dem Entleiher und zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam sind. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG a.F. wird in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert. Die Vorschrift dient dabei insbesonder...mehr

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ZErb 07/2022, Zur Sittenwid... / 2 Gründe

Die Feststellungsklage ist zulässig. Die Klägerinnen können ein rechtliches sowie wirtschaftliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Nichtigkeit geltend machen. Die Einhaltung der Auflage soll ab dem Zeitpunkt des Erbfalls für sechs Jahre durch den Beklagten überprüft werden, sodass im Zeitpunkt der Entscheidung die Überprüfung durch den Beklagten noch ca. weitere...mehr