Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 29 Bußgeldbescheid / d) Tipp: Unzureichende Eingrenzung

Rz. 9 Ein Bußgeldbescheid, der im Falle einer folgenlosen Missachtung des Rotlichtes ohne nähere Kennzeichnung einer Ampelanlage als Tatort lediglich eine Straße angibt, in der sich mehrere Verkehrsampeln befinden, stellt keine ausreichende Verfahrensgrundlage dar (OLG Hamm VRS 54, 54). Dies gilt ebenso, wenn eine auf einer langen Fahrtstrecke begangene Geschwindigkeitsübers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wirksamkeitsvorraussetzungen der Rechtsverordnung

Rz. 5 Formelle Voraussetzung einer wirksamen Rechtsverordnung nach § 126 BetrVG ist ihr Erlass durch den Bundesminister für Arbeit. Darüber hinaus muss der Bundesrat zustimmen. Rz. 6 Inhaltlich darf die Rechtsverordnung lediglich konkretisierende Regelungen zur Betriebsratswahl und zur Wahl des Wahlvorstands sowie zu den Wahlen der Jugend- und Ausbildungsvertretungen, der Bor...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.5 Prozessuale Fragen

Im Prozess um die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses sind verfahrensrechtlich einige Besonderheiten zu beachten: - Beweislast Die Tatsache, dass der Arbeitsvertrag befristet wurde, muss vom Arbeitgeber konkretisiert und bewiesen werden, nicht dagegen vom Mitarbeiter.[1] Das Fehlen sachlicher Gründe für eine Befristung dagegen muss grundsätzlich der Arbeitnehmer...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3 Schriftformerfordernis

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften reicht es aus, wenn die Befristungsabrede als solche schriftlich geschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, auch den Sachgrund bzw. die Rechtsquelle des § 14 Abs. 2 TzBfG bei einer Befristung ohne Grund in den schriftlichen Ve...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.1 Verbot der "Zuvorbeschäftigung"

Der Wortlaut des § 14 Abs. 2 TzBfG: zeitlich unbeschränktes Anschlussverbot Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 2 Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer von 2 Jahren sind höchstens 3 Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrags zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nach dem Wortl...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 11 Absatz 3 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darau...mehr

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ZErb 03/2020, Wegfall der V... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes sind als Eigentümer die Erben der am 22.10.2017 verstorbenen G. Z.-Z. (Erblasserin) eingetragen, u.a. auch der Beteiligte zu 3). Der Beteiligte zu 1) ist – ehemaliger – Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Erblasserin. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 5.3.2018 des Notars B. in Bonn verkaufte der Beteilig...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erfüllungsübernahme / 3. Unwirksamkeit

Leistet der Übernehmer bei unwirksamer Erfüllungsübernahme an den Gläubiger, kann er nur beim Schuldner kondizieren[5], d. h. Rückforderung seiner Leistung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Eine Kondiktion beim Gläubiger kommt nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 822 BGB in Betracht (Fälle unentgeltlicher Verfügung über die Leis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Folgen von Verstößen

Rz. 14 Angesichts des Wortlauts des § 83 Abs. 1, "kann ... nur angelegt werden in", wird die Norm als Verbotsgesetz i. S. v. § 134 BGB angesehen mit der Folge, dass bei einer Verletzung des Anlagekataloges das der Vermögensanlage zugrunde liegende Geschäft nichtig sein soll (vgl. Borrmann, a. a. O., § 83 Rz. 3). Soweit die abweichende Anlage nach § 86 genehmigungsfähig ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.2 Anzeigepflicht (Abs. 1 S. 2-6, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung – und bei den Rentenversicherungsträgern auch die Eigenentwicklung (§ 85 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.3 Abhilfebefugnis der Finanzbehörde (Abs. 2 S. 3)

Rz. 22 Aus der Pflicht zur materiellen Nachprüfung resultiert notwendig die Befugnis, einem fehlerhaften und rechtswidrigen Verwaltungsakt abzuhelfen. Die Abhilfebefugnis ist immanenter Bestandteil der Sachentscheidungsbefugnis aufgrund der Anhängigkeit des zulässigen Einspruchs. Der Begriff Abhilfe hat insoweit zunächst einen materiellen Inhalt. I. d. S. ist Abhilfe die durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Pfändungswirkungen

Rz. 35 Die wirksame Pfändung begründet eine Verstrickung der Pfandsache und das Entstehen eines Pfändungspfandrechts (vgl. § 803 Rn. 3). Wirksam ist die Pfändung, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache gem. den Regelungen des Abs. 1 in Besitz nimmt. Die Pfändung wird auch durch Wegnahme vorher nicht gepfändeter Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher bewirkt (hier: Wegnahme ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändungswirkungen

Rz. 3 Die Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes, die dem Zweck dient, den Gläubiger zu befriedigen. Die Pfändung als staatlicher Hoheitsakt des Vollstreckungsorgans führt zum einen zur Verstrickung des Vollstreckungsobjekts und zum anderen zum Entstehen eines Pfändungspfandrechts (§ 804 Abs. 1 ZPO). Die Folge der Verstrickung als staatliche Beschlagnah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Renten wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (Nr. 1)

Rz. 5 Die Regelung stellt sicher, dass Rentenansprüche dem Schuldner verbleiben, um seine Existenz zu sichern (BGH, WM 2010, 163 = NJW 2010, 374 = VersR 2010, 237 = RuS 2010, 71 = MDR 2010, 267 = ZfSch 2010, 162). Hierbei handelt es sich um wiederkehrende Geldleistungen, die bei Invalidität gezahlt werden. Rz. 6 Die Norm erfasst nicht nur bereits fällige, sondern auch künftig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Andere Gegenstände

Rz. 29 Andere Sachen (z. B. Möbel, Elektrogeräte etc.) können weggenommen werden, werden in der Praxis aber zumeist nach Abs. 2 im Gewahrsam des Schuldners belassen, es sei denn, dass die Befriedigung des Gläubigers gefährdet ist. Die Pfändung ist nur wirksam, wenn sie kenntlich gemacht ist. Dies gilt auch dann, wenn die Fortschaffung nur aufgeschoben wird. Die Pfändung ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Stellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 93 Wird eine Geldforderung gepfändet, hat das Gericht gemäß § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten (Inhibitorium; Verstoß führt zur relativen Unwirksamkeit; §§ 135, 136 BGB; vgl. Rz. 58 f.). Die Pfändung bewirkt eine Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfandrecht. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Allgemeines

Rz. 18 Zunächst hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 59 Abs. 2 GVGA zur freiwilligen Leistung aufzufordern. Sodann erfolgt die Pfändung durch Inbesitznahme (Abs. 1; AG Reinbek, DGVZ 2011, 55 = FoVo 2011, 158) oder Belassen der Sache beim Schuldner (Abs. 2). Der Gerichtsvollzieher eröffnet dem Schuldner oder in dessen Abwesenheit den Familienangehörigen bzw. beim Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Gemischte Theorie

Rz. 10 Diese Theorie verfolgt einen zwischen den bereits genannten Theorien vermittelnden Ansatz, wobei in den Einzelheiten teilweise erhebliche Abweichungen bestehen (vgl. BGH, NJW 1992, 2570 = BGHZ 119, 75 = WM 1992, 1626). Im Ausgangspunkt wird nach dieser Theorie das als dritte Art eines privat-rechtlichen Pfandrechts eingeordnete Pfändungspfandrecht von der öffentlich-...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Entscheidung über den Antrag

Rz. 57 Über den Pfändungsantrag entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger; § 20 Nr. 17 RpflG) durch Beschluss. Dieser bedarf – bei Erlass des Pfändungsbeschlusses – grundsätzlich keiner Begründung. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann eine Begründung geboten sein (z. B. wenn zu entscheiden ist, ob die Pfändung der Billigkeit entspricht, § 850b Abs. 2 ZPO). Di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzungen der Anschlusspfändung sind: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsorgan, Gewahrsam des Schuldners an der Sache, Herausgabebereitschaft eines Dritten gem. § 809 ZPO (OLG Düsseldorf, OLGZ 73, 50; Gerlach, ZZP 1989, 1976), auch wenn der Dritte nicht mehr im Besitz der Sache ist (Knoche, ZZP 114, 2001, 399...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Bestimmtheitsgrundsatz

Rz. 34 Unabhängig davon, dass der BGH (Vollstreckung effektiv 2016, 152) eindeutig festgestellt hat, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine von dem Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen, da materiellrechtliche Fragen einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkung

Rz. 5 Ein Verzicht ist unwirksam, wenn er unter einer auflösenden Bedingung abgegeben wird (OLG München InVo 2000, 64, hier: Verzicht nur während des Konkursverfahrens). Eine bedingte Erklärung führt zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung. Zu unterscheiden ist der Verzicht nach Satz 1 vom Verzicht auf die titulierte Forderung. Verzichtet der Gläubiger auf die titulierte Forder...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1.3 Wirkungen der wirksamen Zahlungsvereinbarung

Rz. 7 Mit der Gestattung der Zahlungsvereinbarung ist eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt hat. Der Gerichtsvollzieher ist nicht Vertreter ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Abhängigkeit von einer Gegenleistung (Satz 2)

Rz. 8 Ist die Abgabe der Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig, tritt die Fiktion der Abgabe der Willenserklärung erst ein, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung gem. §§ 726, 730 ZPO erteilt wurde (OLG Hamm, Rpfleger 2014, 366 m. w. N.). Dies bezweckt, dass der Schuldner nicht zur Vorleistung gezwungen wird. Die Gegenleistung oder der Annahmeverzug ist durch den ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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zfs 02/2020, Einstandspflic... / 2 Aus den Gründen:

"…" Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Ersatz des am Fahrzeug entstandenen Schadens i.H.v. 5.156,67 EUR nebst der Privatsachverständigenkosten i.H.v. 927,49 EUR gem. §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2, 278 BGB (dazu 1.). Ein Anspruch für das Abhandenkommen der im Fahrzeug befindlichen Gegenstände sowie des Dachgepäckträgers steht dem Kl. gegen den Bekl. indes nicht z...mehr

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AGS 02/2020, Streitwertbeme... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben, dass ein deutscher Richter eine solche Entscheidung von sich gibt. Streitgegenstand in einem Räumungsprozess ist der Räumungsanspruch als solcher und nicht die Kündigung. Die Kündigung ist noch nicht einmal ein Rechtsverhältnis, dessen Wirksamkeit und Unwirksamkeit festgestellt werden könnte. Feststellbar ist lediglich der Bestand eines Mietverhältnis...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 3. Folgen des privaten Aufgebots

Die Teilung darf erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist erfolgen;[18] eine Teilung vor Ablauf der Anmeldefrist führt zur Unwirksamkeit des privaten Aufgebots und schafft keine Quotenhaftung. Das Aufgebot des § 2061 BGB wirkt nach h.M. auch gegen die Gläubiger des § 1972 BGB (Gläubiger von Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen).[19] Der Aufruf nach § 2061 BGB bringt ...mehr

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zfs 02/2020, Wirksamkeit vo... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Den Kl. stehen die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines Betrages in Höhe der von März 2015 bis Dezember 2017 geleisteten Darlehensraten sowie auf Freistellung von der Zahlungspflicht ab Januar 2018 nicht zu. Sie ergeben sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien unstreitig bestehenden Versicherungsvertrag." Dies ergibt sich, ohne dass es auf d...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2077 Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung

Gesetzestext (1)1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimm...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Pflichtteilsanspruch bei Unwirksamkeit

Rz. 12 Setzt der Erblasser einen Dritten als Erben ein und hat der Verzichtende eine Abfindung erhalten, soll die Geltendmachung des Pflichtteils des Verzichtenden aufgrund der Unwirksamkeit des Erbverzichts rechtsmissbräuchlich sein können. Zutreffend wird aber sein, im Wege der Auslegung ein Ergebnis zu finden. Eine relativ hohe Abfindung kann dafür sprechen, dass der Erbl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2085 Teilweise Unwirksamkeit

Gesetzestext Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. A. Allgemeines Rz. 1 § 2085 BGB beinhaltet eine Auslegungsregel.[1] Diese dient der Verwirklichung des Erblasserwillens....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung

Gesetzestext 1Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. 2Während der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 3Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan b...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2201 Unwirksamkeit der Ernennung

Gesetzestext Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat. A. Allgemeines Rz. 1 Ist der Testamentsvollstrecker unfähig, das Amt auszuüben, ist gleichsam d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Unwirksamkeit im Falle der Aufhebung der Ehe

Rz. 16 Eine nachträgliche Unwirksamkeit kann sich kraft Gesetztes über § 2268 BGB in den Fällen des § 2077 BGB ergeben (siehe dazu die Erläuterungen zu § 2268 BGB).mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Unwirksamkeit

Rz. 11 Der Grund der Unwirksamkeit ist für § 2085 BGB unbeachtlich. § 2085 BGB gilt für jede Art der Unwirksamkeit.[24] § 2085 BGB greift zum einen dann ein, wenn die Nichtigkeit von Anfang an gegeben ist, d.h. Nichtigkeit wegen Formmangels,[25] Verstoß gegen § 2065 Abs. 2 BGB [26] bzw. Verstoß gegen §§ 7, 27 BeurkG, als auch dann, wenn die Nichtigkeit erst nachträglich, bspw...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Unwirksamkeit durch Anfechtung

Rz. 13 Eine Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments kann sich nachträglich auch durch Anfechtung nach §§ 2078 ff. BGB oder durch eine Selbstanfechtung des Erblassers nach §§ 2281 ff. BGB analog rückwirkend ergeben. Auch hier sind dann über § 2270 BGB die Wechselwirkungen der angefochtenen Verfügungen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten zu bedenken.[20]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen, die der Erblasser zugunsten seines Ehegatten verfügt hat

1. Ehe darf nicht mehr bestehen Rz. 2 Die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen zugunsten des Ehegatten ist davon abhängig, ob die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch besteht, es sei denn, der Erblasser hätte die Verfügung auch für den Fall des Nichtbestehens getroffen (Abs. 3). Der Ehegatte muss in der letztwilligen Verfügung nicht ausdrücklich als solcher bez...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Unwirksamkeit der korrespektiven Verfügung

1. Allgemeines Rz. 21 Zum einen hat der Widerruf oder die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit aller Verfügungen zur Folge, die zu ihr im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen. Diese Wirkung tritt unabhängig vom Willen des Ehegatten ein, dessen Verfügungen von der Unwirksamkeit der Verfügungen des anderen Ehegatten infiziert werden.[94] Die Verfügungen sind kraf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung bestimmter Personen

I. Erbunfähigkeit (relative) kraft gesetzlicher Bestimmungen Rz. 5 Kraft besonderer gesetzlicher Bestimmungen scheiden bestimmte Personen oder Einrichtungen als Zuwendungsempfänger von Erbschaften aus. Letztwillige Verfügungen zugunsten des Heimträgers oder Heimbediensteter sind nach § 14 HeimG bzw. den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen (siehe dazu Rdn 10 ff.) unter den...mehr