Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 1. Auflösung der Ehe

Rz. 49 § 2268 BGB verweist auf § 2077 BGB und damit auf die Aufhebung der Ehe (§ 1313 S. 2 BGB), die Auflösung im Falle der Wiederverheiratung nach zu Unrecht erfolgter Todeserklärung (§ 1319 Abs. 2 S. 2 BGB) sowie die Scheidung (§ 1564 S. 2 BGB). Für diese Fälle ordnet § 2268 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments an.mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / IV. Die Ausübungskontrolle

Rz. 6 Soweit ein Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, ist im Rahmen einer Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge ei...mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / 1. Die Verbindung mehrerer Vertragstypen in einer Urkunde

Rz. 12 Eheverträge sind nicht selten mit einem Erbvertrag verbunden (Ehe- und Erbvertrag!). Aber auch mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag (§ 2346 BGB) kann ein Ehevertrag verbunden sein. Die Problematik der Auswirkung eines nichtigen Ehevertrags auf einen mit diesem verbundenen erbrechtlichen Vertrag wird in der Literatur bereits diskutiert.[12] Das OLG Koble...mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / VII. Wegfall der (ehe-)vertraglichen Bindung und ihre Auswirkungen

Rz. 17 Da eine etwaige Unwirksamkeit einer güterrechtlichen Vereinbarung infolge der Güterstandsabhängigkeit des gesetzlichen Ehegattenerbrechts Auswirkungen auf die gesetzliche Erbfolge und damit auch auf die Höhe der Pflichtteilsquoten hat, sind Fragen der Wirksamkeit einer Güterstandsvereinbarung als Vorfragen im Erbscheinsverfahren bzw. im Verfahren auf Erteilung eines E...mehr

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§ 8 Pflichtteilsrechtliche ... / II. Pflichtteilsentziehende Verfügung von Todes wegen nicht erforderlich

Rz. 7 Zwar lag dem BGH-Urteil vom 10.3.2004 eine pflichtteilsentziehende Anordnung des Erblassers zu Grunde, zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Zumal der Pflichtteilsberechtigte davon ja gar keine Kenntnis haben muss. Diese Frage ist nach allgemeinen prozessualen Regeln zur Feststellungsklage zu beantworten: Ein Feststellungsinteresse wird im Grundsatz immer dann...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / B. Klage auf Feststellung der Notarhaftung vor dem Tod des Erblassers

Rz. 4 Ist ein Erbverzichtsvertrag infolge eines Notarfehlers unwirksam, kann nach der BGH-Rechtsprechung die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Tode des Erblassers zulässig sein.[4] Zum Schaden in einem solchen Fall: Erhält jemand den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil, weil ein zuvor von ihm erklärter Erbverzicht i...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Die Rechtsposition des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 43 Wie die Rechtsposition des Schlusserben bei wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des erststerbenden Ehegatten zu qualifizieren ist, ist streitig. Der überlebende Ehegatte ist gem. §§ 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB an seine Verfügung gebunden. In der Literatur wird die Rechtsstellung des Schlusserben teils als Anwartschaft – nicht Anwartschaftsrecht – bezeichnet,[30...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 4. Grundsatz: Keine prozessualen Sicherungsmittel des Schlusserben

Rz. 48 Weil der Schlusserbe vor dem Tod des überlebenden Ehegatten kein Anwartschaftsrecht hat, kann er die Erberwartung aus dem bindend gewordenen Testament auch nicht durch Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes, bspw. durch Arrest oder einstweilige Verfügung (§§ 916 Abs. 2, 936 ZPO) sichern lassen.[39] Rz. 49 Eine mittelbare Sicherung des Schlusserben ist jedoch möglich: ...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / 2. Aufhebung eines Ehegatten-Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 10 Sowohl im Erbenfeststellungsprozess als auch selbst im Erbscheinsverfahren kann über die Testierfähigkeit noch lebender Beteiligter Beweis erhoben werden, wenn deren letztwillige Verfügungen von Einfluss auf die Erbfolge sein könnten. Haben sich Ehegatten (oder Verlobte) – auch gleichgeschlechtliche[10] – in einem Erbvertrag bindend gegenseitig zu Erben eingesetzt, so ...mehr

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§ 9 Die Feststellungsklage ... / 2. Die Grundsätze zur Teilnichtigkeit eines Gesamtvertrages mit verschiedenen Vertragstypen

Rz. 13 Sind in einer einheitlichen Urkunde verschiedene Verträge zusammengefasst und ist einer dieser Verträge – aus welchem Grund auch immer – nichtig, so erfasst nach der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des § 139 BGB diese Nichtigkeit im Grundsatz auch die anderen Verträge, wenn von einem Einheitlichkeitswillen der Vertragschließenden auszugehen ist.[14] Rz. 14 Zur A...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / 1. Grundsätze

Rz. 28 Beim Pflichtteilsverzicht, der unmittelbar keine Auswirkungen auf die Erbfolge hat, stellt sich die Frage, inwieweit dieser zufolge einer Störung der Geschäftsgrundlage angepasst und/oder eine "Ausübungskontrolle" durchgeführt werden kann. Der entscheidende Unterschied zu den Kontrollen bei Eheverträgen besteht vor allem im Wesen des Pflichtteilsverzichts als typische...mehr

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§ 2 Erb- und Pflichtteilsve... / I. Typische Fälle eines Zuwendungsverzichts

Rz. 52 Ein Zuwendungsverzicht nach § 2352 BGB ist nur dann von Bedeutung, wenn der Erblasser an eine Verfügung von Todes wegen gebunden ist, also dem Bedachten die Zuwendung nicht einseitig durch abweichende letztwillige Verfügung wieder entziehen kann. Der häufigste Fall einer solchen Bindung ist gegeben bei einem wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Anklageerhebung

Rz. 592 [Autor/Stand] Die StA (und nur sie, s. Rz. 61, 71) erhebt die öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen dazu genügenden Anlass bieten (§ 170 Abs. 1 StPO). Da die Eröffnung des richterlichen Hauptverfahrens davon abhängig ist, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, hat sie den ermittelten Sachverhalt in dieser Hinsicht zu würdigen (§ 203 StPO). Die gesetzliche For...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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zfs 11/2020, Umfang der Dec... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus dem zwischen den Parteien bestehenden Teilkaskoversicherungsvertrag kein Anspruch auf Schadensersatz zu, welcher über die bereits erfolgte Regulierung des Glasbruchs hinausgeht, welchen er mit dem Klageantrag zu 1) geltend macht. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 1 VVG i.V.m. Ziff. C 1.1.b), C. 2.1.b) AKB, der hier einzig in...mehr

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zfs 11/2020, Vorvertraglich... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat gegen die Bekl. nur hinsichtlich der Verteidigung gegen die im Rechtsstreit 1 gegen die hiesige Kl. erhobene Räumungsklage sowie hinsichtlich der Verteidigung gegen die geltend gemachten rückständigen Mietzinszahlungen für den Zeitraum von Mai 2011 bis Dezember 2011 i.H.v. 6.800 EUR einen Anspruch auf Gewährung bedingungsgemäßen Deckungsschutzes gem. §§ 1, 28 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abschließende Entscheidungen des Gerichts

Rz. 627 [Autor/Stand] Am Ende des Zwischenverfahrens muss das Gericht – ohne Beteiligung der Laienrichter – über das weitere Schicksal der Anklageschrift entscheiden. Es hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten: uneingeschränkte Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 StPO), Nichteröffnung (§ 204 StPO), modifizierte Eröffnung (§ 207 Abs. 2 StPO), Anordnung weiterer Beweiserhebungen ...mehr

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zfs 11/2020, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen versicherungsvertraglichen Anspruch auf Zahlung weiterer 7.829 EUR. Mit der unstreitigen Zahlung i.H.v. 1.000 EUR hat die Bekl. ihre Leistungspflicht für den unstreitigen Trickdiebstahl vom 20.6.2018 erfüllt, denn nach § 5a VHB beläuft sich die Höchstentschädigung u.a. für Trickdiebstahl je Versicherungsfall auf 1.000 EUR. Diese Regelung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ablauf des Zwischenverfahrens

Rz. 619 [Autor/Stand] Das Zwischenverfahren wird eingeleitet, indem die StA die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift unter Vorlage der Akten (vgl. zu deren Inhalt § 200 StPO) bei dem zuständigen Gericht erhebt (§ 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO). Rz. 620 [Autor/Stand] Das Gericht muss selbst seine Zuständigkeit überprüfen. Das kann zu einer Eröffnung des Haupt...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Slowakische Republik / b) Unwirksame Ehe

Rz. 9 Eine Ehe ist unwirksam, wenn einer der in Rdn 3–6 genannten Umstände vorliegt. Einen weiteren Grund der Unwirksamkeit der Ehe stellt es dar, wenn die Erklärung zur Eheschließung nicht freiwillig, ernsthaft, bestimmt und verständlich abgegeben wurde (§ 14 Abs. 1 FamG). Über die Unwirksamkeit der Ehe entscheidet das Gericht grundsätzlich auf Antrag eines der Ehegatten, i...mehr

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Polen / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 135 Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann – sofern kein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist (vgl. Art. 72 § 2 FVGB) – die Vaterschaft anerkannt werden.[125] Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Erklärung vor dem Leiter des Standesamtes oder vor dem Vormundschaftsgericht (Art. 73 ...mehr

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Frankreich / aa) Form und Publizität des Ehevertrages

Rz. 88 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 CC muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss hierzu jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde vorliegen.[57] Rz. 89 Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 CC über die Parteien und das Datum des Ver...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Kein Verzicht auf Zugang zum Gericht

Rz. 79 Eindeutig entschieden ist seit dem Urteil des House of Lords in Hyman v. Hyman [1929] AC 601, dass eine vertragliche Klausel, mit der ein Ehegatte auf eine Klage bei Gericht verzichtet oder der Zugang zum Gericht eingeschränkt wird, unwirksam ist. Da somit trotz eines Ehevertrages immer Antrag auf financial orders gestellt werden kann, führt diese Rspr. dazu, dass es ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Eilzuständigkeit

Rz. 378 In allen (anderen) dringenden Fällen können nach Art. 9 Abs. 1 MSA die Behörden jedes Vertragsstaates, in dessen Hoheitsgebiet sich der Minderjährige oder ihm gehörendes Vermögen befindet, die "notwendigen Schutzmaßnahmen" treffen. Die Regelung schweigt hinsichtlich der Frage des anzuwendenden Rechts, weshalb das jeweilige internationale Privatrecht des Vertragsstaat...mehr

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Tschechische Republik / 4. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 89 Ehegatten gehören nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Sie sind jedoch kraft Gesetzes erbberechtigt (§§ 1635 f. BGB). Das gesetzliche Erbrecht erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine Vorverlagerung auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags kennt das tschechische Recht nicht. Dazu gibt es nur eine Ausnahme nach § 1482 BGB: Ist am Tag des To...mehr

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Kroatien / 1. Familienunterhalt

Rz. 14 Soweit es Ehegatten angeht, regelt das FamG den Familienunterhalt in einer Ehe, in der noch kein Scheidungs- oder Aufhebungsantrag gestellt wurde, nur sehr sporadisch. Art. 281–287 FamG stellen diesbezüglich (im Rahmen der Allgemeinen Vorschriften für alle Arten von Unterhalt) nämlich lediglich die grundsätzliche Verpflichtung der Ehegatten zum wechselseitigen Unterha...mehr

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Belgien / 1. Verlöbnis

Rz. 1 Das belgische Zivilgesetzbuch (im Folgenden: ZGB) [1] enthält keinerlei Regelungen über das Verlöbnis, d.h. das gegenseitige Eheversprechen. Nach belgischer Rechtslehre[2] und Rechtsprechung[3] hat das Verlöbnis keine rechtliche Bindung. Das Verlöbnis wird nicht als Vertrag anerkannt, so dass dadurch keine zivilrechtlichen Verpflichtungen entstehen und die Verlobten ihr...mehr

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Slowakische Republik / b) Rechtsverhältnisse zwischen Ehegatten und Dritten

Rz. 25 Jeder Ehegatte kann die gewöhnlichen Angelegenheiten bezüglich des gemeinsamen Vermögens (d.h. die allgemeine Haushaltung und Nutzung des Vermögens, wie z.B. Einkauf von Verbrauchsgütern, Zahlung der Miete) selbstständig verwalten. Sonstige Angelegenheiten (z.B. Eigentumsveräußerung, Einschränkung des Eigentumsrechts, Schenkung einer Sache vom mehr als geringfügigen W...mehr

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Polen / a) Vaterschaftsvermutung und Anfechtung

Rz. 133 Es wird vermutet, dass ein Kind von dem Ehemann der Mutter abstammt, wenn die Geburt während des Bestehens einer Ehe stattfand (Art. 62 § 1 S. 1 Alt. 1 FVGB). Dies gilt auch dann, wenn das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit der Beendigung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe geboren wurde (Art. 62 § 2 FVGB). Ist das Kind vor Ablauf von 300 Tagen seit Beendigung o...mehr

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Österreich / c) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 111 Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) gibt es in Österreich seit 1978. In der Praxis ist die einvernehmliche Scheidung der weitaus bedeutsamste Scheidungsgrund; ca. 90 % aller Scheidungen erfolgen einvernehmlich.[175] Die einvernehmliche Scheidung bietet gegenüber der streitigen einige Vorteile: Sie verursacht weniger Kosten, das Verfahren dau...mehr

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Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

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Spanien / 3. Güterstände der Foralrechte

Rz. 42 In einigen der Partikularrechte der autonomen Gemeinschaften, den Foralrechten, weicht der gesetzliche Güterstand vom gemeinspanischen Recht des Código Civil ab und gehen dessen Regelungen, wie erwähnt (siehe Rdn 6 und 25), grundsätzlich vor. Im Übrigen gehen auch die Foralrechte weitgehend von der freien Gestaltungsmöglichkeit der ehegüterrechtlichen Verhältnisse aus...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Medizinisch assistierte Zeugung

Rz. 289 Bei medizinisch assistierter Zeugung gilt grundsätzlich die gesetzliche automatische Zurechnung der Mutterschaft und Vaterschaft der Ehegatten. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, wird der Status als anerkanntes Kind kraft Gesetzes angenommen (Art. 8 G. Nr. 40/2004), wenn sie gemeinsam schriftlich gegenüber dem Arzt (Art. 6 des Gesetzes vom 19.2.2004, Nr. ...mehr

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Ukraine / 3. Eheliches Gemeinschaftsvermögen

Rz. 25 Zum ehelichen Gemeinschaftsvermögen gehört nach Art. 61 Abs. 1 FGB sämtliches während der Ehe erworbenes Vermögen, das nicht vom Zivilrechtsverkehr ausgeschlossen ist. Hierzu zählen insbesondere Sachen, Geld, Aktien und andere Wertpapiere, Bankeinlagen sowie sonstige relative Vermögensrechte, die nicht mit der Person eines der Ehegatten verbunden sind.[8] Nach einer o...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 4 Kausalzusammenhang

Rz. 9 Zwischen der zulässigen Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG durch den Arbeitnehmer und der Benachteiligung durch den Arbeitgeber muss ein Kausalzusammenhang im Sinne einer conditio-sine-qua-non bestehen. Wenn die Benachteiligung durch den Arbeitgeber ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen ist, dann deckt sich das Mo...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 2 Inanspruchnahme von Rechten

Rz. 4 Voraussetzung für das Benachteiligungsverbot ist die Inanspruchnahme von Rechten, die das TzBfG dem Arbeitnehmer einräumt. Dabei bindet das Maßregelungsverbot nicht nur isoliert den Arbeitgeber, sondern auch die Betriebsparteien. Diese haben auch bei Betriebsvereinbarungen das Maßregelungsverbot des § 5 TzBfG (und die anderen Benachteiligungsverbote) zu beachten.[1]. D...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.6 Wirkung des Sozialplans

Der Sozialplan hat nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Es gelten allerdings folgende Besonderheiten: Abweichend vom generellen Tarifvorbehalt können von einem Tarifvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.[1] Individualregelungen über namentlich genannte Arbeitnehmer sind zulässig.[2] Der Sozialplan begründet unmittelbare Ansprüche d...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.15 Übergangsbestimmungen (Abs. 1 Satz 8)

Rz. 12 Verträge nach Abs. 1 in der bis zum 10.5.2019 geltenden Fassung, die auf Ausschreibungen nach dem aufgehobenen Abs. 1 gründen, wurden nach einer Übergangszeit mit Ablauf des 30.11.2019 unwirksam (Abs. 1 Satz 8). Auf diese Weise wurde nach der Gesetzesbegründung den im Zusammenhang mit Ausschreibungsverträgen aufgetretenen Qualitätsdefiziten und Rechtsunsicherheiten en...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.1 Neuordnung der Vorschrift durch Versorgungsverträge (Rahmenverträge) mit Beitrittsrecht anstelle von Ausschreibungen

Rz. 3 Die Vorschrift ist Teil des 6. Abschnitts des 4. Kapitels, der den Titel "Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln" trägt. Zum 6. Abschnitt gehören neben dieser Vorschrift die §§ 126 (Versorgung durch Vertragspartner) und 128 (Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten). Die Krankenkassen erfüllen mit der Umsetzung der Vorschr...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VIII. Missbrauch der Vertretungsmacht

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Vorerbe auf diesem Weg von den Beschränkungen, die sich aufgrund einer durch den Erblasser angeordneten Vor- und Nacherbfolge ergeben, freigestellt wäre. Ebenso wie im Fall einer Testamentsvollstreckung verlagert sich der Nacherbenschutz bis zum Widerruf der Vollmacht durch den Nacherben auf das Innenverhältnis.[47] Aufgrund der im In...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung

BGH, Beschl. v. 29. 7. 2020 – XII ZB 106/20 a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 3.2.2016 – XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701). b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht ...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist Rechtsanwalt und macht restliches Zeithonorar für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten geltend, die er für den Beklagten im Zeitraum vom 31.5.2016 bis 26.10.2016 erbracht haben will. I. Der Beklagte, der sich scheiden lassen wollte, beauftragte den Kläger mit Mandatsvertrag vom 16./17.12.2015 mit seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung ...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.7 Richterliche Entscheidung und Kontrolle

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich bedürfen keiner gerichtlichen Genehmigung mehr. Sie unterliegen allerdings einer familiengerichtlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle (§ 8 VersAusglG). Bestehen nach der familiengerichtlichen Prüfung keine Wirksamkeits- und Durchführungshindernisse, greift die vom Gesetzgeber angeordnete Bindung des Familiengerichts an die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Treuhandverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu (verdeckten) Treuhandverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 515. Folgefragen ergeben sich bei Treuhandverhältnissen zB hinsichtlich der Zurechnung einer vGA. Folgende Treuhandverhältnisse können dabei von Bedeutung sein: a) Anteilsrechte an der Kö werden treuhänderisch gehalten Werden die Gesellschaftsanteile nur treuhänderisch für einen oder me...mehr