Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.3 Vereinfachung im Lohnsteuerverfahren

Eine exakte Vergleichsberechnung kann erst im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgen. Für das Lohnsteuerverfahren gilt deshalb eine Vereinfachungsregelung. Eine Berücksichtigung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren war nur bis 31.12.2024 zulässig. Ab 2025 hat der Arbeitgeber die Abfindung regulär zu besteuern. Der Arbeitgeber ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

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Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

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Urlaub / Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber während des Urlaubs den Arbeitslohn fort oder leistet er Sonderzahlungen, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Verringert sich der Arbeitslohn aufgrund unbezahlten Urlaubs, führt dies zu schwankenden Arbeitslöhnen, wodurch aus Jahressicht die Lohnsteuer mit einem zu hohen Betrag einbehalten wird. Durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich des A...mehr

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Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr

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Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.6 Übersicht zu den häufigsten Entgeltarten

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.3 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung

Rz. 206 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch dann entstanden und erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Auf die früher bedeutsame Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit[1] kommt es in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr an, da auch bei Arbeitsunfähigkeit der offene Urlaubsanspruc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4 Urlaubsabgeltung (Abs. 4)

4.1 Abgeltungsverbot Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Un...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.6 Verjährung/Ausschlussfristen/Verzicht

Rz. 210 Da nach Aufgabe der Surrogatstheorie der Abgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, unterliegt dieser der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, ist durch das BAG inzwischen geklärt.[1] Danach unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Nichterfüllung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.5 Höhe

Rz. 205 Die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt sich nach § 11 BUrlG. Abzustellen ist daher grundsätzlich auf den Verdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1] Die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ist im Sonderbeitrag "Urlaub: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung" dargelegt.mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2 Rechtsnatur und Anspruchsvoraussetzungen

4.2.1 Rechtsnatur Rz. 191 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 202 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 181 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 203 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.1 Rechtsnatur

Rz. 191 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Surrogat des ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143 nach § 157 überführt. § 143 ist mit der Einordnung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) am 1.1.1998 in Kraft getreten. D...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 157 regelt das Ruhen des Arbeitslosengeldes (Alg) bei Arbeitslosigkeit ebenso wie des Alg bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1) bei Erhalt oder Anspruch auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung einerseits (Abs. 1 und 2) sowie andererseits einen Anspruch auf Gleichwohlleistung (auch: Gleichwohlgewährung) in Fällen, in denen ein solcher Anspruch nicht erfüllt wi...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.3.1 Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 21a Da die Versicherungspflicht vom Bezug der Leistung von Arbeitslosengeld abhängig ist, beginnt auch die auf dieser Versicherungspflicht beruhende Mitgliedschaft mit dem Beginn des Tages, für den erstmals diese Leistungen bezogen werden, was sich aus dem Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Auf den Tag der tatsächlichen Auszahlung des ALG, dieses w...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 31 Urlaubsabgeltung, Verzicht

Sachverhalt Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses wird am 30.9. in einem Vergleich vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 30.6. endete. Der Arbeitnehmer hat zu diesem Zeitpunkt noch 10 Urlaubstage offen. Hierzu enthält der Vergleich lediglich die Formulierung: "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind zwischen den Parteien alle gegenseitigen Ansprüche aus dem A...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5 Urlaubsabgeltung – zwei Arbeitsverhältnisse – Ausschluss von Doppelansprüchen

Sachverhalt Die Klägerin hatte am 23.12.2019 eine fristlose Kündigung erhalten, deren Unwirksamkeit das Arbeitsgericht feststellte. Aufgrund einer weiteren wirksamen fristlosen Kündigung endete das Arbeitsverhältnis jedoch im Lauf des Monats Mai 2021. Während des Kündigungsrechtsstreits begann die Klägerin zum 1.2.2020 ein neues Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgebe...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 33 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 6 Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, voller Urlaubsanspruch

Sachverhalt Ein Arbeitsverhältnis begann am 1.7. und endete zum Ablauf des 2.1. des Folgejahres. Der Arbeitnehmer hatte keinen Urlaub. Sein Arbeitgeber zahlte Urlaubsabgeltung für die Hälfte der jährlichen Urlaubstage (6/12), der Arbeitnehmer meint jedoch, weil er die Wartezeit des § 4 BUrlG erfüllt habe, stehe ihm der komplette Jahresurlaub zu. Steht dem Arbeitnehmer Urlaubs...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 13 Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubskürzung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdiente monatlich 3.700 EUR brutto bei 36 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen/Woche. Sie hatte einen Jahresurlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 2009 und endete zum Ablauf des 25.11.2020 aufgrund einer Eigenkündigung der Arbeitnehmerin (spätere Klägerin). Seit 24.8.2015 hatte diese aufgrund der Geburt zweier Kin...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 30 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen?

Sachverhalt Eine Flugschule (Beklagte) beschäftigte einen Ausbildungsleiter (Kläger) seit dem 9.6.2010, ohne diesem seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren und seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen. Am 19.10.2015 verständigten sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger war künftig selbständig für die Beklagte tätig. Mit s...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 12 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 28 Mitwirkungsobliegenheit auch bei Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Erwerbsunfähiger?

Sachverhalt 1 Eine Arbeitnehmerin erkrankte im Lauf des Kalenderjahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 14 Urlaubstage offen. Seitdem war sie arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte sie nicht darauf hingewiesen, dass Urlaubsansprüche verfallen könnten. Es entstand Streit, ob der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2017 mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende dieses Kalenderjahr...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 29 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsansprüchen?

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hatte über Jahre nicht ihren vollen Urlaub genommen. Die Arbeitgeberin hatte sie nicht auf einen drohenden Verfall hingewiesen und auch nicht aufgefordert, den Urlaub zu nehmen. Die Arbeitnehmerin verlangte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung für 101 nicht genommene Urlaubstage aus den Jahren 2013 bis 2017. Sie wies darauf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.1 Mutterschaftsgeld neben Arbeitsentgelt/-einkommen/Urlaubsabgeltung

Rz. 161 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit die Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtiges Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (vgl. § 24i Abs. 4). Obwohl sich die Berechnung des Mutterschaftsgeldes wegen § 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 MuSchG nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten richtet (vgl. Rz. 69 ff.), ist...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24i trat mit der Einführung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 200 RVO ab. § 200 RVO galt bis zum 29.10.2012 als besonderer Teil des SGB (vgl. § 68 Nr. 3 SGB I). Die Vorschrift hat seit ihrem Inkrafttreten (30.10.20...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Neben den Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können auch andere Personenkreise Mutterschaftsgeld nach § 24i beanspruchen. Hierzu zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Ans...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Arbeitnehmerinnen/Heimarbeiterinnen sind und deren Arbeitsverhältnis auch nicht zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 5 Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kale...mehr