Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsabgeltung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

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Ausschlussfrist / 5.3 Fristberechnung

Die Ausschlussfrist des § 37 TVöD beträgt 6 Monate nach Fälligkeit des Anspruchs (siehe auch Punkt 6.6). Diese Frist ist jedoch disponibel. Insbesondere kann der Schuldner auch eine längere Frist vereinbaren oder akzeptieren.[1] Fälligkeit im Sinne vereinbarter Ausschlussfristen tritt nicht stets ohne Weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein.[2] Der Begriff der Fä...mehr

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Ausschlussfrist / 6.6 Geltendmachung/Zahlung vor Fälligkeit

Ein Anspruch kann auch vor Fälligkeit wirksam im Sinne einer Ausschlussklausel geltend gemacht werden. Die Fälligkeit ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Geltendmachung. Sie beschreibt lediglich den Zeitpunkt für den Beginn der Ausschlussfrist.[1] Dadurch wird lediglich der Zeitpunkt festgelegt, zu dem ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Wahrung der Aussch...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 88 Axer, Beihilfe unter dem Regime der Sozialversicherung, DVBl. 1997, 698. Bezner/Bothe, Arbeitshilfe und Prüfschema zur Feststellung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Die Beiträge 2009, 513. Bieback, Öffnung der GKV für Beamte, NZS 2018, 715. Erdmann, Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während des Dienstverhält...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.1 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 10 Die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 betrifft nur den Personenkreis, der dem Grunde nach der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 unterliegt, also die gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten (zu den Voraussetzungen vgl. § 5 und Komm. dort). Dass die Regelung, anders als § 5 Abs. 1 Nr. 1, noch auf Arbeiter und Angestellte abstellt, ist darauf zurückzuführen, da...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1, Art. 42 Abs. 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.2 Leistungsbezieher nach dem SGB III (Nr. 1a)

Rz. 14 Das Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1a ist erst auf eine ab 1.4.1998 durch den Leistungsbezug nach dem SGB III neu eintretende Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 anwendbar. Die bis dahin auch für zuvor krankenversicherungsfreie Beschäftigte zwingende Krankenversicherungspflicht nach § 155 AFG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 war mit dem GG vereinbar (BSG, Urte...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 116 Ansprüche auf Urlaubsabgeltung begründen keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. § 166 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist eindeutig. Danach hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 74 Da sich der Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht vom Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung nach § 611 BGB unterscheidet, stehen der Aufrechnung mit und gegen einen Vergütungsanspruch, der für Zeiten entsteht, in denen sich der Arbeitnehmer in Urlaub befindet ("Urlaubsentgelt"), keine weiteren Bedenken entgegen als gegenüber dem Vergütungsanspruch für Zeiten, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 96 Bei der Urlaubsabgeltung ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Urlaubsabgeltungsansprüche, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, ist gleichzeitig auch das Arbeitsverhältnis zwingend vor Insolvenzeröffnung beendet worden. Das Arbeitsverhältnis kann deshalb gar nicht auf den Erwerber übergehen. Die haftungsrechtliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB g...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 100 Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist eine Masseforderung, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet.[1] Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind nur Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, soweit deren Erfüllung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen muss. Achtung Dasselbe gilt für den Zeitrau...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 88 Allein die Tatsache des Eintritts eines Betriebsübergangs führt nicht zum Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen gegenüber dem Veräußerer.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Veräußerer das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hatte oder nicht. Rz. 89 Praxis-Beispiel Eine Arbeitnehmerin war bei der Firma A seit Juni 2020 als Reinigungskraft beschäftigt. Sie wurde ständi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.2 Urlaubsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 80 Unabhängig davon, ob der finanzielle Teil des Urlaubsanspruchs als einer von zwei Aspekten eines – einheitlichen – Anspruchs angesehen wird[1], oder ob er vom Freistellungsanspruch getrennt betrachtet wird, handelt es sich um einen "normalen" Vergütungsanspruch, für den hinsichtlich Abtretbarkeit und Pfändbarkeit keine Besonderheiten bestehen.[2] Dies bedeutet, dass d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

Rz. 55 Der Einwand des Rechtsmissbrauchs wurde bis zur Entscheidung des BAG im Jahr 1982[1] immer im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers diskutiert: Hatte ein Arbeitnehmer keine bzw. nur geringe Arbeitsleistungen im Kalenderjahr erbracht, wurde sein Urlaubsverlangen als rechtsmissbräuchlich angesehen, weil ein Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Ur...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1 Betriebsübergang

Rz. 83 Schwierigkeiten treten dann auf, wenn der Vertragspartner des Arbeitnehmers wechselt und ein neuer Vertragspartner in die Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses eintritt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der bisherige Arbeitgeber (= Veräußerer) seinen Betrieb an einen Dritten (= Erwerber) verkauft. Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt derjenige, auf den ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4.3 Urlaubsgeld

Rz. 77 Hinsichtlich zusätzlich gezahlten Urlaubsgelds ist § 850a Nr. 2 ZPO zu beachten: Danach sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge im Rahmen des Üblichen unpfändbar (s. näher Rz. 85). Damit kann die Aufrechnung mit einer Forderung nicht gegenüber dem Urlaubsgeld erfolgen (§ 394 BGB). Der Arbeitgeber kann dem Urlaubsgeldanspr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.3 Urlaubsgeld

Rz. 81 Nach § 850a Nr. 2 ZPO ist Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen unpfändbar und deshalb gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar. Für die Unpfändbarkeit ist es unerheblich, wenn das Urlaubsgeld als Einmalzahlung zu einem bestimmen Fälligkeitstermin ausgezahlt wird und nicht sukzessive entsprechend dem tatsächlich gewährten Urlaub.[1] Es ist auch nicht notwendig, dass tatsächli...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Entstehen des Urlaubsanspruchs

Rz. 21 Das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs nach den §§ 1, 3 BUrlG hängt lediglich davon ab, dass ein Arbeitsverhältnis begründet wurde bzw. ein Vertragsverhältnis, das aufseiten des "Arbeitenden" zur Bejahung seiner Arbeitnehmerähnlichkeit führt[1] und die Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist. Das Entstehen von Teilurlaubsansprüchen (5 Abs. 1 BUrlG) ist dagegen diffe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.4 Aufrechnung

Rz. 72 Schulden 2 Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann (§ 387 BGB). Ob und wie Forderungen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch – also der Urlaubsanspruch selbs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3 Tod des Arbeitnehmers

Rz. 67 Das BAG hat die Surrogatstheorie mittlerweile vollständig und nicht nur bezogen auf Fälle langandauernder Erkrankung aufgegeben.[1] Änderungen ergeben sich hierdurch beim Tod des Arbeitnehmers nur dann, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaubsabgeltungsanspruch noch nicht erfolglos geltend gemacht hat und der Arbeitgeber sich damit no...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 70 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 25 Steht ein Arbeitnehmer zu mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.[1] Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass ein Arbeitnehmer durch die mehrfache Beschäftigung die Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG nicht einhält.[2] Praxis-Bei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.4 Tarif- und einzelvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen

Rz. 9 Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche.[1] Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifvertrags insoweit zulässig, als sie nicht die §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG betr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Erfüllbarkeit/Fälligkeit

Rz. 58 Vom Entstehen eines Urlaubsanspruchs ist dessen Erfüllbarkeit und Fälligkeit zu unterscheiden. Ist ein Urlaubsanspruch entstanden – nach Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG) also mit dem 1.1. eines jeden Kalenderjahres – kann der Urlaubsgewährung entgegenstehen, dass eine Befreiung von der Arbeitspflicht nicht möglich ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Arbeitnehmer arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Soweit ein Tarifvertrag bestimmt, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel vermindert, wenn das Arbeitsverhältnis ruht (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.4.1 Urlaubsgeld oder Urlaubsabgeltung?

Sofern ein Urlaubsgeld (zusätzliche Zahlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt) arbeits- oder tarifvertraglich festgeschrieben ist, gehört es zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Abweichend davon stellt die Abgeltung von Urlaubstagen, die nicht in Anspruch genommen wurden, kein regelmäßiges Arbeitsentgelt dar.[1] Denn grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren; die...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.1 Arbeits-/Dienst-/Versorgungsbezüge u. a. (§ 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO)

Als Arbeitseinkommen gelten auch rückständiger Lohn, Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohnerhöhung, Zahlungen aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Abfindungen (auch Sozialplanabfindungen), Urlaubsabgeltung[1], die Vergütung für die Altersteilzeitarbeit einschließlich des Aufstockungsbetrags. Nicht von der Pfändung erfasst ist jedoch der Aufstockungsbetrag zur Renten...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 28 Urlaubsabgeltung, Verzicht

Sachverhalt Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses wird am 30.9. in einem Vergleich vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 30.6. endete. Der Arbeitnehmer hat zu diesem Zeitpunkt noch 10 Urlaubstage offen. Hierzu enthält der Vergleich lediglich die Formulierung: "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind zwischen den Parteien alle gegenseitigen Ansprüche aus dem A...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 30 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5 Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, voller Urlaubsanspruch

Sachverhalt Ein Arbeitsverhältnis begann am 1.7. und endete zum Ablauf des 2.1. des Folgejahres. Der Arbeitnehmer hatte keinen Urlaub. Sein Arbeitgeber zahlte Urlaubsabgeltung für die Hälfte der jährlichen Urlaubstage (6/12), der Arbeitnehmer meint jedoch, weil er die Wartezeit des § 4 BUrlG erfüllt habe, stehe ihm der komplette Jahresurlaub zu. Steht dem Arbeitnehmer Urlaubs...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 27 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen?

Sachverhalt Eine Flugschule (Beklagte) beschäftigte einen Ausbildungsleiter (Kläger) seit dem 9.6.2010, ohne diesem seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren und seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen. Am 19.10.2015 verständigten sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger war künftig selbständig für die Beklagte tätig. Mit s...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 11 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 25 Mitwirkungsobliegenheit auch bei Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Erwerbsunfähiger?

Sachverhalt 1 Eine Arbeitnehmerin erkrankte im Lauf des Kalenderjahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 14 Urlaubstage offen. Seitdem war sie arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte sie nicht darauf hingewiesen, dass Urlaubsansprüche verfallen könnten. Es entstand Streit, ob der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2017 mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende dieses Kalenderjahr...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 26 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsansprüchen?

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hatte über Jahre nicht ihren vollen Urlaub genommen. Die Arbeitgeberin hatte sie nicht auf einen drohenden Verfall hingewiesen und auch nicht aufgefordert, den Urlaub zu nehmen. Die Arbeitnehmerin verlangte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung für 101 nicht genommene Urlaubstage aus den Jahren 2013 bis 2017. Sie wies darauf...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Auflistung einmaliger Einnahmen

Zu den einmaligen Einnahmen gehören insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen und Jubiläumszuwendungen. Sie werden nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungsmonat gezahlt. Der Anspruch entsteht vielmehr verteilt über mehrere Abrechnungszeiträume. Die einmaligen Zuwendungen gehören ohne Rücksicht auf ihre steuerlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.3 Urlaubsentgelte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Rz. 252 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Urlaubsentgelt (laufende Vergütung), Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Vergütungen, die auf den gesamten Berechnungszeitraum entfallen) sind in die Aufteilung einzubeziehen. Dies gilt auch für Bezüge, die für den Verzicht auf den Urlaub gezahlt werden (Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub). Dabei ist der Teil der Urlaubsentgelte im Inlan...mehr