Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Ärzte in der Weiterbildung (ÄArbVrtG)

Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) enthält spezialgesetzliche Regelungen über die Ausgestaltung von befristeten Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung. Es definiert, wann ein sachlicher Grund zur Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arzt vorliegt, auf welche Zeiten der Vertrag befristet werden darf, welche Zeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 2 Zustimmungsverfahren

Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beim Integrationsamt zu beantragen.[1] Der Arbeitgeber hat stets zuerst den Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten zu stellen und die zustimmende Entscheidung des Integrationsamts abzuwarten, ehe er die Kündigung ausspricht. Das Integrationsamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 3 Prozesskosten

Prozesskosten sind als Werbungskosten nur abzugsfähig, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Von der Rechtsprechung als Werbungskosten anerkannt werden vor allem Prozesskosten in einem Rechtsstreit, in dem es um die Zahlung von Arbeitslohn, um die Rechtsgültigkeit einer Kündigung oder um das Fortbestehen eines Dienstverhältnisses ging....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen beträgt gemäß § 169 SGB IX mindestens 4 Wochen. ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 "Datenschutz-Hopping" als Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Schadensersatzforderung

Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung durch den Nachweis entgehen können, dass es dem Bewerber von vornherein nur darum ging, einen solchen Anspruch zu erlangen. Im Rahmen des "AGG-Hoppings" ist den Bewerbern der Schadensersatzanspruch aus § 15 AGG verwehrt, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 8 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Soweit existent, hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören und ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Das Wort "berühren" ist mit "betreffen" gleichzusetzen. "Ang...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Betriebsbegriff

Rz. 2 Betriebe und Verwaltungen stellen die kleinste eigenständige Einheit eines Unternehmens, Konzerns oder Verwaltungsapparats dar. Im Anwendungsbereich des § 23 KSchG dürfen die Begriffe Unternehmen und Betrieb damit keinesfalls synonym verstanden werden.[1] § 23 KSchG knüpft an die Zahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Der Bestimmung der Arbeitnehmerzahl ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / Zusammenfassung

Begriff Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen und die durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine berufliche Veranlassung setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und i. d. R. subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs gemacht werden. Aufwendungen, die durch ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Mehrfachbefristung/Kettenbefristung

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen. Dabei ist im Sinne einer Vertragskontrolle auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen. Nach Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Geltungsbereich des 3. Abschnitts

Rz. 27 Die Vorschriften des 3. Abschnitts gelten nur für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Seit dem 10.10.2017 gilt der 3. Abschnitt nach Maßgabe des neu eingefügten § 24 Abs. 5 KSchG nun auch für Seeschiffe und deren Besatzungen. § 23 Abs. 2 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1.4 Der Schadensersatzanspruch des Bewerbers

Im Fall einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft macht der Bewerber sodann einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend. Danach hat "jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, […] Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter". Hi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umzugskosten: Welche Kosten... / 3 Es muss ein beruflich veranlasster Umzug vorliegen

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Kosten für einen Umzug steuerfrei erstatten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und soweit keine höheren Kosten erstattet werden als die, welche als Werbungskosten für den Arbeitnehmer abzugsfähig wären. Ein Umzug ist regelmäßig beruflich veranlasst, wenn ein Arbeitnehmer erstmalig eine Stelle antritt, seinen Arbeitgeber wechselt ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.1 Möglichst schnelle Auskunft erteilen

Am leichtesten entgeht man als Arbeitgeber einer Schadensersatzforderung, indem man möglichst rasch der Anfrage nachkommt und die Auskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt. Hierbei ist wichtig, dass die Auskunft "unverzüglich" zu erfolgen hat.[1] Achtung 1-Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO Die 1-Monatsfrist darf gerade nicht routinemäßig, sondern nur in schwierigen Fällen ausgesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Vertreter während der Pflegezeit (§ 6 PflegeZG)

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist zum 1.7.2008 das sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Zu diesem Zweck wird zum einen mit § 2 PflegeZG das Recht des Beschäftigten auf ein kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit in Akutfällen begründe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Günstigkeitsvergleich (Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO)

Rz. 32 Nach 8 Abs. 1 Rom I-VO (ehemals Art. 30 Abs. 1 EGBGB) darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der Schutz entzogen wird, der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre. Der Arbeitnehmerschutz soll also nicht durch Rechtswahl umgangen werden können. Unklar und bisher ohne Hinw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt ist der Abfindungsanspruch des § 1a KSchG am 1.1.2004 in Kraft getreten.[1] Der Arbeitnehmer soll sich entscheiden können, ob er gegen die betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgehen oder ob er stattdessen eine Abfindung beanspruchen will.[2] Damit wollte der Gesetzgeber die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen bei betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.4 Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer stehen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / 2.5 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem VZ 2023 nur noch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Abzug ist in diesen Fällen der Höhe nach nicht beschränkt. Anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Aufwendungen können Arbeitnehmer einen pauschale...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Musikausübung

Begriff Musizieren in der eigenen Wohnung gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Grundsätzlich darf der Mieter in seiner Mietwohnung musizieren. Einer besonderen Erlaubnis hierzu bedarf es nicht. Das Musizieren sowie das Hören von Musik in der Wohnung gehören als sozial übliches Verhalten selbstverständlich zum Wohngebrauch.[1] Der Mieter hat jedoch a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR (bzw. 410 EUR bis 2017) nicht übersteigen. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 EUR (bis 2017: 150 EUR) bis einschließlich 1.000 EUR (die ursprünglich mit dem Wachstumschancengesetz vorge...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Folgende beispielhaft aufgeführten Wirtschaftsgüter können nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, auch wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 EUR nicht übersteigen.[1] Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 EUR (ab 2018: 250 EUR) und 1.000 EUR besteht auch nicht das Wahlrecht, diese in einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Kausalität zwischen Rechtsausübung und Benachteiligung

Rz. 27 Unzulässig ist eine Benachteiligung, "weil" der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung[1], der aber nicht bereits dann gegeben ist, wenn die Rechtsausübung die Bedingung (conditio sine qua non) für die Benachteiligung ist. Die Rechtsprechung hält darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Einzelfälle zur maßregelnden Kündigung

Rz. 31 Es verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn einem Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis kein allgemeiner Kündigungsschutz gilt, während oder sogar wegen einer Erkrankung gekündigt wird.[1] Begründet wird dies vielfach damit, die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 612a BGB lägen nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer erkrankt. Es fehle an ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Dreh- und Angelpunkt: Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Da es für die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, gehört es zu den Konsequenzen des Prognoseprinzips, dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob sich die Prognose im Nachhinein bewahrheitet oder ob dies wegen später eintretender, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände, nicht der Fall ist. Im Arbeitsge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.9 Unmittelbare und mittelbare Stellvertretung

Der Sachgrund der Vertretung ist unproblematisch, wenn der Vertreter die Aufgaben des Vertretenen übernimmt.[1] Der zur Vertretung befristet eingestellte Arbeitnehmer muss aber nicht zur Verrichtung derselben Aufgaben eingestellt werden, die der verhinderte Mitarbeiter ausgeübt hat.[2] Bezüglich der Form der Vertretung hat das BAG die Alternativen der unmittelbaren Vertretun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Allgemeine Grundsätze

Rz. 38 Ist die Darlegungs- und Beweislast nicht besonders geregelt, kommen die für § 612a BGB maßgeblichen Grundsätze zur Anwendung. Dabei gilt, dass der klagende Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung trägt.[1] Er hat einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5.1 Rechtsausübung

Rz. 25 In Ausübung seiner Rechte muss der Arbeitnehmer handeln. Dies kann grds. in einem tatsächlichen und rechtlichen Verhalten jeder Art bestehen; eine besondere rechtliche Qualifizierung wird nicht vorausgesetzt. Eine Rechtsausübung in diesem Sinne kann nicht nur in der Geltendmachung von Ansprüchen bestehen, sondern auch in der Wahrnehmung sonstiger Rechtspositionen.[1] V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.19 Unsicherheit der finanziellen Entwicklung, Abhängigkeit von Drittmitteln

Eine sog. Drittmittelfinanzierung liegt vor, wenn ein Vorhaben nicht aus den dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden regulären Mitteln, sondern anderweitig durch Zahlungen Dritter finanziert wird. Die Wirksamkeit einer Befristung unter diesem Aspekt hängt von 2 Voraussetzungen ab[1]: Zunächst setzt sie voraus, dass der Arbeitnehmer überhaupt im Rahmen des drittmittelfinanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.19 Wunsch des Arbeitnehmers

Der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Arbeitnehmers oder das aufgrund objektiver Anhaltspunkte zu schließende Interesse des Arbeitnehmers an der Befristung anstelle eines unbefristeten Vertrags kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen.[1] Rechtstechnisch dürfte ein solcher Wunsch als ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund unter das Regelbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i. S. v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Wichtiger Grund

Rz. 44 Nach § 159 Abs. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens nicht ein, wenn der Arbeitslose für dieses Verhalten einen wichtigen Grund hat. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Hinblick auf den jeweiligen Sperrzeit-Tatbestand auszulegen ist. Insofern wird regelmäßig eine Gesamtbeurteilung aller Umstände des konk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.8 Prognose über die Rückkehr des Vertretenen

Der Sachgrund der Vertretung ist darin begründet, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausgefallenen Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich beg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.21 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ausdrücklich als Sachgrund zur Rechtfertigung einer Befristungsabrede aufgenommen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers bietet.[1] Wird der Rechtsstreit über d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Meldeversäumnis

Rz. 38 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB III kann eine Sperrzeit dann eintreten, wenn der Arbeitslose eine Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommt oder nachgekommen ist. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Sperrzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 3 entsprechen denen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil). Notwendig ist, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt, die außerordentliche Kündigung "unbegründet" und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Zeitweilig gesteigerter Arbeitsanfall

Ein nur vorübergehender Bedarf liegt vor, wenn zur Erledigung eines zeitweilig gesteigerten Arbeitsanfalls, z. B. bei Betriebsumstellungen oder wegen der Erledigung eines Spezialauftrags oder eines bestimmten Projekts, zusätzliche Arbeitskräfte zur Aufstockung der normalen Belegschaft benötigt werden.[1] Bei einer Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist die Befrist...mehr