Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Befristungsdauer

Rz. 18 Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will. Es steht ihm frei, nur für einen bestimmten Zeitraum der Abwesenheit des Arbeitnehmers eine Ersatzkraft einzustellen. Daher bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. ...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.2 Höhe, Berechnung

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beläuft sich auf die Differenz zwischen dem Tagessatz in Höhe von 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Hat die Frau mehrere Arbeitgeber, werden die Einkünfte zusammengerechnet und die Arbeitnehmerin kann von jedem Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss verlangen.[1] Die Be...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 4.1 Gratifikationen

Die Entgeltersatzleistungen nach §§ 18 und 20 MuSchG erfassen einmalig im Jahr gezahltes Entgelt wie Gratifikationen nicht. Einmalzahlungen sind also nicht schon nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu gewähren. Andere gesetzliche Vorschriften existieren nicht. Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Seit dem Urteil vom 12.7.1995 sind Zeiten d...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.1 Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen 2023

Rechtsanwalt R ist als Unternehmer grundsätzlich zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG berechtigt. Zum Rahmen seiner einheitlichen unternehmerischen Tätigkeit gehört auch die Vermietungstätigkeit. Ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a–Abs. 2 UStG eingeschränkt ist, richtet sich nach der Art seiner Ausgangsumsätze. R vermietet die Räume, sodass hier sonstige Leistungen na...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Schriftform

Rz. 12 Auch eine auf § 21 gestützte Befristungsabrede muss unter Beachtung der allgemeinen Formvorschrift des § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Insoweit gelten die §§ 125 ff. BGB. Hierfür bedarf es im Regelfall zweier Originalunterschriften auf einer Vertragsurkunde. Die Schriftform wird aber auch gewahrt, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm unterzeichneten, an den A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Elternzeit

Rz. 21 Unter Elternzeit i. S. d. § 21 Abs. 1 ist die Elternzeit unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 BEEG zu verstehen. Allerdings wird richtigerweise die Auffassung vertreten, dass auch bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen der Elternzeit eine vorgenommene Befristung des Arbeitsvertrags der Ersatzkraft rechtmäßig ist.[1] Die erfolgte Flexibilisierung der Elternzeit...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 3.3 Lösung

U hat das Fahrzeug zutreffenderweise seinem Unternehmen zugeordnet. Da das Fahrzeug nach dem Erwerb ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wurde, stellt dies zwingend Unternehmensvermögen dar. Ein Wahlrecht, einen ausschließlich unternehmerisch genutzten Gegenstand dem Unternehmen nicht zuzuordnen, besteht nicht.[1] Da aus dem Kauf des Fahrzeugs keine Ums...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.2 Hätte wissen müssen

Vor dem Hintergrund der Missbrauchsrechtsprechung ist ein kritischer Punkt – aus materiell-rechtlicher Sicht – das "(hätte) Wissen müssen" bzgl. eines ggf. innerhalb der Leistungskette begangenen Steuerbetrugs. Denn wenn der Unternehmer die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, sodass er sich trotz Erkennbarkeit an einem Missbrauch beteiligt hat, kann ihm der Vorsteuera...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.3 Zuschuss bei Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit erneut schwanger, besteht kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.[1] Im Fall der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Da d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz soll Frauen und Kindern kurz vor und nach der Entbindung besonderen Schutz zukommen lassen. Dies geschieht unter anderem auch durch die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Durch die Verhinderung von Einkommenseinbußen soll zugleich erreicht werden, dass die schwangere Frau keine gesundheitsgefährdenden Arbeiten übern...mehr

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Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.4 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2024

Neben der in 2024 grundsätzlich weiter vorhandenen Änderung der Verhältnisse durch die andere Nutzung ab dem 1.1.2023, ergibt sich durch den erneuten Mieterwechsel eine weitere Änderung der Verhältnisse. R vermietete eine bis 31.12.2023 durch zulässige Option steuerpflichtig genutzte Einheit in 2024 an den Augenarzt A, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie, den Vorsteuerabzug...mehr

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Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.3 Betriebsprüfung und weitere Außenprüfungen

Betriebsprüfungen fokussieren zwar regelmäßig eher auf ertragsteuerliche Fragestellungen, jedoch gelten die obigen Ausführungen hier genauso. Betriebsprüfer waren nicht selten vorher als Umsatzsteuer-Sonderprüfer tätig. Des Weiteren wurden auch bei einzelnen Groß- und Konzernbetriebsprüfungsämtern spezielle Umsatzsteuerprüferteams aufgebaut. Selbst wenn die Umsatzsteuer im Ra...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber mit § 21 Abs. 4 ein Sonderkündigungsrecht in den Fällen ein, in denen die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers endet oder er seine Zustimmung nicht verweigern kann. Dadurch soll dem Arbeitgeber das Risiko genommen werden, aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft für den in Elternzeit weilenden Mitarbeiter möglicherweise d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Gewinnabschöpfungen als Betriebsausgaben

Leitsatz Zahlungen im Rahmen des § 153a StPO, die der Gewinnabschöpfung dienen, dienen in erster Linie dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebungen; sie haben keinen Strafcharakter und unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob aufgrund einer Auflage gemäß § 153a StPO gezahlte bzw. noch zu zahlende...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Fallkonstellation des "umgekehrten" Falls

"Umgekehrter" Fall = erst Steuerkorrektur, später evtl. Direktanspruch: Fraglich ist, ob aus dem Urteil des EuGH vom 7.9.2023 auch zum "umgekehrten" Fall Schlüsse gezogen werden können. In dem dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Fall hatte zunächst der LE einen Direktanspruch geltend gemacht, während die Möglichkeit bestand, dass L später noch die gem. § 14c UStG geschuldete S...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / III. Verjährung und Zinsen

Mit Blick darauf, dass der Direktanspruch auch im Fall der Verjährung besteht, bzw. darauf, dass der Anspruch zu verzinsen ist, enthielt die Entscheidung des EuGH, abgesehen von kleineren Restzweifeln zu Einzelfragen, keine Überraschungen. 1. Verjährung a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit" "Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirkli...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Missbrauchstatbestand und Feststellungslast

a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, d...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VII. Missbräuchlichkeit im "umgekehrten" Fall?

1. Fallkonstellation des "umgekehrten" Falls "Umgekehrter" Fall = erst Steuerkorrektur, später evtl. Direktanspruch: Fraglich ist, ob aus dem Urteil des EuGH vom 7.9.2023 auch zum "umgekehrten" Fall Schlüsse gezogen werden können. In dem dem EuGH-Urteil zugrunde liegenden Fall hatte zunächst der LE einen Direktanspruch geltend gemacht, während die Möglichkeit bestand, dass L s...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Verjährung

a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit" "Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / V. Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerkorrektur

1. Entscheidung zum Missbrauch, nicht zur Steuerkorrektur Keine Aussagen zu Tatbestandsvoraussetzungen: In diesem Zusammenhang ist wichtig festzuhalten, dass der EuGH in der zugrunde liegenden Konstellation das Vorliegen eines Missbrauchs für möglich gehalten, mit seiner Entscheidung aber keine Feststellungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Steuerkorrektur durch L get...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: Auswirkungen und verbleibende Fragen zum Verhältnis zwischen "Direktanspruch" und Steuerkorrektur nach § 14c UStG (USTB 2023, Heft 12, S. 391)

Analyse des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-453/22 RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 in der Rs. Schütte bringt einige Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick a...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / c) Unredliches Verhalten des Leistungsempfängers?

Allgemeiner Hinweis des EuGH: Unklar ist auch, was der EuGH meint, wenn er ausführt, dem LE dürfe der Direktanspruch nicht versagt werden, wenn "ihm weder Betrug noch Missbrauch oder nachweisliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind."[16] Solche Fälle sind, außer bei kollusivem Zusammenwirken mit L, kaum denkbar.[17] Es dürfte sich daher bei den Ausführungen des EuGH um einen al...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / I. Sachverhalt und Vorlage

Urteil zum "Direktanspruch": Mit seinem ‚Schütte‘-Urteil vom 7.9.2023 hat der EuGH über eine Vorlage des FG Münster entschieden,[1] die den sog. Reemtsma-Anspruch bzw. Direktanspruch des Empfängers einer Leistung betraf; also den Anspruch des Leistungsempfängers (LE) gegen sein Finanzamt (FA) auf Erstattung von MwSt-Beträgen, die der Leistende (L) ihm zu Unrecht[2] in Rechnu...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*] Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 in der Rs. Schütte bringt einige Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander b...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 4. Keine unmittelbare Anwendung von Unionsrecht

Keine Anwendung von Unionsrecht zu Ungunsten des Stpfl.: Wie gesagt (s. oben V.1.) hat der EuGH im Urteil vom 7.9.2023 erneut bestätigt, dass sich ein "Rückzahlungserfordernis" nicht aus dem Unionsrecht ergibt. Insofern kann das Unionsrecht im vorliegenden Zusammenhang auch nicht – weder im gesetzlich geregelten Fall des § 14c Abs. 1 (s. oben V.3.a)) noch in dem nicht gerege...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Rückzahlung

Rückzahlung nicht zwingend vorgegeben: Zur Rückzahlung hat sich der Gerichtshof ebenfalls bereits in früheren Entscheidungen geäußert. In diesen stellte er fest, dass sich aus dem Unionsrecht nicht (per se) die Anforderung ergebe, dass L – wenn er eine Steuer berichtigen will, die er gem. Art. 203 MwStSystRL allein wegen des gesonderten Ausweises auf einer Rechnung schuldet ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VI. Verbleibende Fragen zum missbräuchlichen Handeln

Im Übrigen verbleiben mit Blick auf die Entscheidung des EuGH vom 7.9.2023 eine Reihe von Fragen, die sich daraus ergeben, dass der EuGH eine Steuerkorrektur durch L nach Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE wegen Verjährung ggf. als missbräuchlich ansieht. 1. Missbrauchstatbestand und Feststellungslast a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich Subjektives Eleme...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 1. Entscheidung zum Missbrauch, nicht zur Steuerkorrektur

Keine Aussagen zu Tatbestandsvoraussetzungen: In diesem Zusammenhang ist wichtig festzuhalten, dass der EuGH in der zugrunde liegenden Konstellation das Vorliegen eines Missbrauchs für möglich gehalten, mit seiner Entscheidung aber keine Feststellungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Steuerkorrektur durch L getroffen hat. Er hat also insbesondere nicht gesagt, dass n...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 3. Keine Regelung eines "Rückzahlungserfordernisses" im nationalen Recht

Das deutsche Recht enthält aber nicht einmal eine Grund regel vergleichbar dem österreichischen Gesetz. a) Gesetzlich geregelter Fall des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Gesetzlich geregelter Fall des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG

aa) Steuerkorrektur im Fall der Gefährdung des Steueraufkommens Keine Regelung im Fall des § 14c UStG: In dem in § 14c Abs. 1 S. 2 UStG geregelten Fall – in dem das Steueraufkommen gefährdet ist und die Korrektur daher die Beseitigung der Gefährdung verlangt – hat auch der BFH bestätigt, der Wortlaut setze nicht voraus, dass der Rechnungsaussteller den berichtigten Steuerbetr...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / VIII. Fazit

Defizite im Fokus: Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 bringt gewisse Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. FinVerw/Gesetzgeber müssen tätig werden: Die Finanzverwal...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Bewusstes Handeln des Leistenden erforderlich

Subjektives Element ...: So ist zu beachten, dass eine spätere Steuerkorrektur durch L nicht bereits dann missbräuchlich ist, wenn sie ihm objektiv einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschafft.[80] Es muss vielmehr, damit das Handeln als missbräuchlich anzusehen ist, auch anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Direktanspruch missbräuchlich?

Möglicherweise Direktanspruch missbräuchlich: Denkbar ist, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass in dem Fall, dass L die Steuer im Steuerkorrekturverfahren erstattet bekommt, die Beträge aber nicht an LE zurückzahlt, zwar das Steuerkorrekturverfahren zulässig wäre, die spätere Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE aber wegen Missbräuchlichkeit nicht....mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / II. Entscheidung des EuGH

Anspruch aus dem Unionsrecht: Der EuGH wies zunächst noch einmal darauf hin, dass es sich beim Anspruch auf Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Steuern um einen unionsrechtlich garantierten Anspruch handelt.[5] MS regeln die Ausübungsvoraussetzungen: Bestehen und Umfang des Direktanspruchs ergeben sich also nicht aus dem Recht der Mitgliedstaaten (MS). Diese sind – sofern...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 3. Steuerkorrektur missbräuchlich?

Denkbar wäre auch, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass im "umgekehrten" Fall das FA (L) bereits die Steuerkorrektur des L wegen Missbräuchlichkeit zurückweisen könnte.[102] Wenn nämlich die Steuerkorrektur durch L (in der dem EuGH vorgelegten Konstellation) missbräuchlich ist, weil er sich gegenüber LE auf Verjährung berufen hat und LE bereits einen Direkt...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Kein Missbrauch

Wenn L im Zeitpunkt der Steuerkorrektur aber nicht weiß bzw. wissen kann, ob LE später einen Direktanspruch geltend macht, kann die Steuerkorrektur nicht missbräuchlich sein. Missbrauch käme nur dann in Betracht, wenn L wüsste oder wissen müsste, dass auch LE später die Erstattung der MwSt-Beträge beantragen wird, und er sich somit einen ungerechtfertigten Steuervorteil vers...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit"

"Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch darauf hin, dass er die Insolvenz eines Leistenden i...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / IV. Keine Erstattung bei Missbrauch

Bei missbräuchlicher Geltendmachung von Rechten ...: Interessant ist die Lösung, die der EuGH fand, um der Gefahr zu begegnen, dass der Fiskus den Betrag der MwSt zweimal erstatten muss. Wie gesagt (s. oben II.), soll eine Steuerkorrektur durch L, nachdem LE bereits einen Direktanspruch geltend gemacht hat, missbräuchlich sein. ... Versagung der Vorteile: Auch das ist letzten...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Gesetzlich nicht geregelter Fall der Gutgläubigkeit

Steuerkorrektur bei Gutgläubigkeit ...: Der andere vom EuGH genannte Fall, in dem eine Steuerkorrektur möglich sein muss, ist der, dass der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist.[67] ... ist im deutschen Recht nicht geregelt: Dieser Fall ist im deutschen Gesetz überhaupt nicht geregelt. Steuerpflichtige können sich aber zu ihren Gunsten auf das Unionsrecht in...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Feststellungslast

Finanzamt muss rechtlich hinreichende Nachweise erbringen: Da die Versagung einer Steuerkorrektur durch das FA eine Ausnahme vom Grundprinzip darstellt, dass zu Unrecht gezahlte Steuern zu erstatten sind (s. oben V.2.), obliegt es den zuständigen Steuerbehörden, die objektiven Umstände, die den Schluss zulassen, dass L wusste oder hätte wissen müssen, dass LE bereits einen D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Zinsen

Ausgleich der Nichtverfügbarkeit der Finanzmittel: Was die Zinsen betrifft, wies der Gerichtshof auf seine ständige Rechtsprechung hin, der zufolge eine Person, wenn ein MS Steuern unionsrechtswidrig erhoben hat, sowohl einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Steuer als auch einen Anspruch auf Kompensation anderer Einbußen im Zusammenhang mit der unionsrechtsw...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Was heißt "übermäßig schwierig"?

"Übermäßig schwierig": Offen bleibt allerdings auch nach der Entscheidung des EuGH, in welchen Fällen LE ein Direktanspruch gegen sein FA zustünde, weil die Durchsetzung seines Rückzahlungsanspruchs gegen L "übermäßig schwierig" ist. Die beiden – beispielhaft genannten Fälle – der Insolvenz und Verjährung dürften wohl in die Kategorie "unmöglich" fallen. Dazu, was unter "übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Rechnungsberichtigung

Rechnungsberichtigung nicht zwingend vorgegeben: Mit Blick auf die Rechnungsberichtigungen[27] hat der Gerichtshof bereits früher entschieden, dass sie im Fall der Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers nicht erforderlich sind[28] bzw. dass das Erfordernis einer Berichtigung selbst dann, wenn es im nationalen Recht zwingend vorgesehen ist, in bestimmten Situationen unionsre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / bb) Nationales Recht ist insoweit nicht fortbildungsfähig

Keine Regelungslücke: Im Übrigen ist es, wenn eine Vorschrift ein Tatbestandsmerkmal nicht enthält, problematisch anzunehmen, die Vorschrift enthielte dieses Tatbestandsmerkmal. In erster Linie ist nämlich davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen, deren Erfüllung er für erforderlich hält, im Gesetz regelt, und Voraussetzungen, deren Erfüllung er nicht als e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Missbrauch bei Insolvenz des Leistenden?

Pflicht des InsVerw: Fraglich ist des Weiteren, ob das Handeln des L missbräuchlich sein könnte, wenn er dem LE die MwSt-Beträge insolvenzbedingt nicht zurückzahlt. In diesen Fällen dürfte der Insolvenzverwalter, der die Verwaltung des Vermögens des L wahrnimmt, zur Durchführung eines Steuerkorrekturverfahrens insolvenzrechtlich sogar verpflichtet sein. Könnte in diesem Fall...mehr