Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 - 4/05, BStBl. I 2005, 818 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516)

Nach dem Urteil des BFH v. 28.4.2004 (BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516) setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlich eine schuldrecht...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / VIII. Beispielsfälle

Beispiel 1: Mehrere Berufungen Gegen das amtsgerichtliche Urteil, das den Angeklagten verurteilt hat, legen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Strafkammer beraumt einen Berufungshauptverhandlungstermin an. In dem Termin erscheint der Angeklagte nicht. Daher wird seine Berufung abgetrennt und nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen. Die Berufung ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix/Streck, Die steuerliche Behandlung von Vertretungs- und Verteidigungsaufwendungen in Steuerstrafsachen, DStR 1979, 479; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Rettig, Das Problem der Rückwirkung bei der neuen gesetzlichen Geldbußen-Regelung, BB 1984, 595; Wedemeyer/Holfeld, Geldstrafen, Geldbußen und Verfahrenskosten sowie deren Erstattung in ihren steuerlichen Auswirk...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Für die Unterzeichnung maßgebender Zeitpunkt

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Funktion der Angabe des Datums besteht i.W. darin, festzustellen, wann die zu unterzeichnenden Unterlagen erstellt worden sind. Hierdurch soll dokumentiert werden, ob die Aufstellung des JA innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums – bzw. (bei Fehlen einer gesetzlichen Frist) innerhalb eines angemessenen Zeitraums – erfolgte, um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 245

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine fehlende Unterschrift deutet im Zweifel darauf hin, dass der JA noch nicht endgültig erstellt worden ist (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Ob der JA trotz fehlender Unterschrift als ordnungsgemäß angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Fehlt lediglich die Unterschrift und ist der JA im Übrigen den gesetzlich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erstellung einer Schlussbilanz

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenngleich eine Pflicht zur Erstellung eines JA bei Beendigung des Handelsgewerbes nicht ausdrücklich im Gesetz begründet wird, ist gleichwohl ein Abschluss auf diesen Zeitpunkt aufzustellen (vgl. Staub: HGB (2021), § 242, Rn. 50ff.). Rn. 14a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Geht während eines Jahrs aufgrund einer Schrumpfung des UN-Umfangs die Kaufm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdeckte Treuhandkonten

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos das Treuhandverhältnis nicht nach außen offenkundig, so handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto. Treuhandkonten dieser Art werden als reine Privatkonten des Errichters betrachtet. Mit der Qualifizierung als Privatkonto verliert der Treugeber wichtige Rechte, um sein Treugut zu schützen. Die Ba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Von dritter Seite gewährte Vorteile

Rn. 281a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit Schreiben vom 20.01.2015 (BMF BStBl I 2015, 143) hat der BMF die steuerliche Behandlung der Rabatte, die ArbN von dritter Seite eingeräumt werden, geregelt. Danach gehören Preisvorteile dann zum Arbeitslohn, wenn der ArbG an der Verschaffung der Preisvorteile mitgewirkt hat. Eine Mitwirkung liegt nach dem Erlass immer dann vor, wennmehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Offene Treuhandkonten

Rn. 29 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Gegensatz zu verdeckten Treuhandkonten wird bei offenen Treuhandkonten der Treuhandcharakter des Kontos vom Treuhänder gegenüber dem Kreditinstitut offengelegt. Dabei reicht es aus, wenn mit der Bank eine besondere Zweckbindung für das Konto vereinbart wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.1979, VIII ZR 96/78, DB 1979, S. 1353f.). Die Klarstell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zum verbilligten Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis ein geldwerter Vorteil sein, der dem Steuerabzug unterliegt, wenn er zum Arbeitslohn gehört. Die steuerliche Behandlung von Personalrabatten war bis einschließlich 1989 im EStG nicht gesonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Break Fee

Rn. 181 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mit Urteil vom 13.03.2018 setzte sich der BFH erstmals mit der Frage der steuerlichen Würdigung einer sog Break Fee auseinander (BFH vom 13.03.2018, IX R 18/17, BStBl II 2018, 531). Bei einer Break Fee handelt es sich um eine Exklusivitätsvereinbarung. Für einen festgelegten Zeitraum verpflichtet sich der Anteilseigner die Anteile an einer ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.7 Zwangsverwaltung und Betriebskostenabrechnung

Im Fall einer Zwangsverwaltung der Mietwohnung muss der vom Vollstreckungsgericht eingesetzte Zwangsverwalter alle Handlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Wohnung in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen (§ 152 ZVG). Der Zwangsverwalter ist daher gegenüber dem Mieter zur vertragsgemäßen Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet...mehr

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FoVo 09/2023, Gegenstandswe... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH sieht die Notwendigkeit, eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 S. 4 ZPO) und auch im Übrigen zulässig, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO). Die Annahme des LG, die Berufung sei im Hinblick ...mehr

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zfs 09/2023, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Aus diesem muss sich ergeben, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Ein solcher Titel kann grundsätzlich auch ein i...mehr

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AGS 09/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der Kläger hat vor dem zuständigen LG gegen den Beklagten Zahlungsklage über 20.000,00 EUR erhoben. Das LG verurteilt den Beklagten zur Zahlung von 15.000,00 EUR und weist die Klage i.Ü. ab. Hiergegen legt der Kläger rechtzeitig Berufung mit dem Antrag ein, den Beklagten zur Zahlung weiterer 5.000,00 EUR zu verurteilen. Erst nach Ablauf der Berufungsfrist hat der Beklagte se...mehr

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§ 11 Strafrecht / X. Muster: JGG – Rechtsmittel

Rz. 24 Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wurden durch das Amts-/Landgericht zu _________________________ verurteilt. Im Jugendstrafverfahren sind die Rechtmittelmöglichkeiten gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren eingeschränkt (§ 55 JGG). Bei Urteilen, di...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Verhältnis zu Regelungen im KStG und im EStG

Tz. 20 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei der Aufspaltung geht die übertragende Kö unter. Ihr stliches Einlagekto geht nach Maßgabe von § 29 Abs 3 KStG anteilig auf die übernehmenden Kö über. Im Fall der Abspaltung verringern sich nach Maßgabe von § 29 Abs 3 KStG die Beträge bei der Übertragerin, während es bei der übernehmenden Kö zu einem Zugang kommt. S § 29 KStG Tz. 35ff. Tz...mehr

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FF 09/2023, Widerrechtliches Verbringen eines Kindes

Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen UnionNr. 127/23 vom 14.7.2023 Urteil des Gerichtshofs v. 13.7.2023 in der Rechtssache C-87/22 | TT (Widerrechtliches Verbringen des Kindes) Das Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, kann trotz Zuständigkeit für die Entscheidung über das Sorgerecht in Ausnahmefällen die Verweisung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Personen, wenn d...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Berufungsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[51] Nach Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Berufungsverfahren. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht i.Ü. auch dann neben der Verfahrensgebü...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

Rz. 42 Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Kosten des gerichtlichen Vorgehens Hierzu erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Zur groben Orientie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Mobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der sog. Mobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2 – S 2170–161/75, DB 1976, S. 172) geht auf eine Anfrage der Leasingwirtschaft an die obersten Finanzbehörden betreffend Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit damals neu am Markt etablierten Vertragsformen zurück (vgl. Vosseler (2012), S. 144). Diese Teilamor...mehr

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§ 1 Allgemeines / J. Muster: Gerichtstermin und Beweiserhebung

Rz. 24 Muster 1.10: Gerichtstermin und Beweiserhebung Muster 1.10: Gerichtstermin und Beweiserhebung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In Ihrem Klageverfahren/in dem gegen Sie eingeleiteten Klageverfahren hat das _________________________-Gericht einen Verhandlungstermin für den _________________________ anberaumt. Wie geht ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasinggesellschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 45 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, ist zu untersuchen, ob das Leasingobjekt dem AV oder UV – oder u. U. einer Sonderposition – zuzuordnen ist. Nach § 247 Abs. 2 sind innerhalb des AV nur solche VG auszuweisen, die "bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen." Eine expliz...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.6 Wohnungsverwaltung und Betriebskostenabrechnung

Bei Beendigung eines Wohnungs-Verwaltervertrags muss der Wohnungsverwalter keine Betriebskostenabrechnung erstellen, wenn der Verwaltungsvertrag vor dem vertraglichen Zeitpunkt der Abrechnung geendet hat und im Verwaltungsvertrag nichts anderes geregelt ist.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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§ 1 Allgemeines / E. Muster: Zivilklageverfahren

Rz. 7 Muster 1.5: Zivilklageverfahren Muster 1.5: Zivilklageverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die außergerichtlichen Bemühungen um die Durchsetzung Ihres Anspruchs sind leider ohne Ergebnis geblieben. Sie müssen nunmehr entscheiden, ob ein Klageverfahren durchgeführt werden soll. Zu den Kosten des Verfahrens verweis...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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zfs 09/2023, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

II. … . Die als sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO auszulegende Eingabe des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam vom 28.3.2022 ist nach § 11 RPflG, §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567, 569 ZPO zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt worden und die notwendige Beschwer ist erreicht. Sie ist allerdings unbegründet. Zu Recht hat das Landgeri...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Durch die Zwangsvollstreckung wird Ihnen ein gesetzliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an die Hand gegeben. Während im gerichtlichen Verfahren (Klageverfahren, Mahnbesche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Degressive Leasingraten

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vereinbarung degressiver Leasingraten führt beim Leasingnehmer zu einer ungleichmäßigen Aufwandsverrechnung. Falls die Leasingrate die Gegenleistung des Leasinggebers zunächst wertmäßig übersteigt, ist zum Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ist durch die Bildung eines aktiven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktiengesellschaft

Rn. 66a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aktien sind grds Anteile am Grundkapital einer dem deutschen AktG unterliegenden AG. Nach dem deutschen AktG gibt es Inhaberaktien (§ 23 Abs 3 Nr 5 AktG), Namensaktien (§ 67 AktG) und vinkulierte Namensaktien (Übertragung nur mit Zustimmung der AG gemäß § 68 Abs 2 AktG). Zu den Aktien zählen auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte (§§ 11, 12 Abs 1 ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol

Rz. 1 Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen soll die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden bzw. Ihnen ist bereits die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden. F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Durchführung des Abzugsverbots

Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die betreffenden St und evtl Nebenleistungen dürfen das stliche Einkommen nicht mindern, dh sie sind, soweit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden sind, außerhalb der Bil hinzuzurechnen. Für die Hinzurechnung nach § 10 Nr 2 KStG spielt es keine Rolle, ob der Bil-Gewinn durch Vorauszahlungen oder durch die Bildung bzw Erhöhung ein...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1.3.1 Konkrete Vorgaben

Die Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage dürfen nur nach dem Brennstoffverbrauch umgelegt werden (§ 23 Abs. 2 NMV). Die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse dürfen nur zu gleichen Teilen auf die Wohnungen umgelegt werden, die mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten angeschlossen wurden (§ 24a Abs. 2 NMV). Die Kosten der Einrichtu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. Ministerium für Finanzen und Energie Schleswig-Holstein, Erlaß v. 3.5.1995 – VI 350b - S 130 - 417 (Beschaffung von Lizenzverträgen für Zwecke der Lizenzkartei der IZA über die Finanzämter)

Die gegen die Weitergabe und Auswertung personenbezogener Daten zu statistischen Zwecken erhobenen Bedenken sind nach dem BFH-Urteil v. 27.10.1993, BStBl. II 1994, 210, und nach Einfügung des § 88 a AO entfallen. Das Bundesministerium der Finanzen hat darum gebeten, im Interesse der Gewinnung zuverlässiger Vergleichswerte auf möglichst aktuellem Stand dem Bundesamt für Finanz...mehr

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§ 4 Baurecht / E. Muster: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)

Rz. 10 Muster 4.5: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB, vormals § 648a BGB) Muster 4.5: Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB, vormals § 648a BGB) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Unternehmer kann vom Besteller jederzeit Stellung einer Sicherheit für seinen vertraglichen Vergütungsanspruch fordern. Er kann die Forderung unm...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Verfahren nach billigem Ermessen

Rz. 13 Muster 1.7: Verfahren nach billigem Ermessen Muster 1.7: Verfahren nach billigem Ermessen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Amtsgericht hat (wird möglicherweise) das "Verfahren nach billigem Ermessen" angeordnet (anordnen), weil der Streitwert 600 EUR nicht übersteigt. Damit sind folgende Besonderheiten verbunden:...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Dauer der Beteiligung

Rn. 111 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es ist unerheblich, wie lange diese Beteiligung iSd § 17 EStG gehalten wurde, da nach der Rspr des BFH ein Tag bereits ausreicht (BFH vom 11.12.2012, BStBl II 2013, 372; BFH vom 10.12.1969, BStBl II 1970, 310; BFH vom 05.10.1976, BStBl II 1977, 198; BFH vom 07.07.1992, BStBl II 1993, 331; FG BdW vom 14.12.2015, 10 K 62/15, NZB abgewiesen, A...mehr