Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 des Umwandlungssteuergesetzes in der im Streitjahr 2015 anwendbaren Fassung (UmwStG 2006), nach der ein Übernahmeverlust außer Ansatz bleibt, ist für im Privatvermögen und im Betriebsvermögen gehaltene Anteile an der übertragenden Körperschaft anwendbar. 2. Ein für den Abzug des Übernahmeverlusts schädlicher Antei...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.1 Beitragspflicht bei gesetzlichen Mindestlöhnen und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Rz. 5 Mit Blick auf das Entstehungsprinzip wird bei Betriebsprüfungen i. d. R. eingehend geprüft, ob die gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. insbesondere ab 1.1.2015 das Mindestlohngesetz als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes v. 11.8.2014, BGBl. I S. 1348; § 8 AÜG i. d. F. v. 1.4.2017 – "Equal-Pay"-Prinzip) oder die nach allgemein verbindlichen Tarifverträgen (§ 5 Tarif...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.4 Ausschluss der Erstattung verjährter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 5a Nach Abs. 1 Satz 2 und 3 ist die Erstattung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Beiträge nicht mehr beanstandet werden dürfen bzw. wenn die Erstattung wegen der Verjährung des Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen ist. Die Verjährung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung tritt 4 Jahren nach Abl...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.7 Beendigung der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 7)

Rz. 116 Abs. 7 nennt als Gründe, die zur Beendigung der Zulassung oder der Ermächtigung (vgl. Abs. 4 Satz 3) führen, den Tod, das Wirksamwerden eines Verzichts auf die Zulassung (Ermächtigung), den Ablauf des Befristungszeitraumes oder den Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Ermächtigte Ärzte werden entsprechend behandelt, wobei es keine Rolle s...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6 Hemmung der Verjährung

Rz. 9 Für die Hemmung der Verjährung gelten nun §§ 203 bis 208 BGB sinngemäß. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.1.2001 (BGBl. I S. 3138) ist das in Bezug genommene Recht der Hemmung der Verjährung erheblich ausgeweitet worden. Insbesondere hemmen nunmehr auch die Verhandlung über den Anspruch oder über die diesen begründenden Umstände (§ 203 BGB) und...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.2 Krankenversicherungsfreie Mehrfachbeschäftigte

Rz. 11 Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 6 und 7 SGB V übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR jährlich oder 4.237,50 EUR mtl. für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 45.900,00 EUR jährlich und 3.825,00 EUR mtl. für "Altfälle"). Diese JAG gelten...mehr

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Mahnung und Mahnverfahren / 2 Korrekte Rechnungen als Basis für das Mahnwesen

Mit den richtigen Angaben in der Original-Rechnung (Rechnung) können sich Unternehmer viel Ärger und Zeit (für Rückfragen) ersparen.[1] 2.1 Zeitpunkt der Rechnungsstellung Die (Schluss-)Rechnung sollten Unternehmer möglichst sofort nach Leistungserbringung stellen. Muss z. B. das Werk zuvor noch abgenommen werden, sollten Unternehmer darauf drängen, dass die Abnahme zügig nach...mehr

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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen

Leitsatz Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 20 UStG, Art. 66 Abs. 1 Buchst. b EGRL 112/2006 (...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.1 Versorgungsauftrag

Rz. 85 Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zugleich den Vertrags(zahn)arzt/Vertragspsychotherapeuten, an der Versorgung der Versicherten im allgemein üblichen Umfang teilzunehmen (Versorgungsauftrag); die vertraglichen Bestimmungen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sind für den zugelassenen Leistungserbringer verbindlich. Die Berechtigung zur Teilnahme an der...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.3 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 5 Abs. 1 gewährt Vertrauensschutz für zu Unrecht entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus Arbeitsentgelten trotz Fehlens der Versicherungspflicht, soweit sie bei der nächsten, auf die Beitragsentrichtung folgenden Betriebsprüfung unbeanstandet geblieben sind; § 45 Abs. 2 SGB X gilt entsprechend. Unerheblich ist, wer diese Prüfung durchgeführt hat. Prüft nicht die Rent...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines ­Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist. 2. Ob das Vertragsverhältn...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist die Rechtsform, durch die in Deutschland unternehmerisches Handeln am häufigsten ausgeübt wird: Es existieren ca. 1 Mio. Gesellschaften, die als GmbH organisiert sind. Die Beliebtheit der GmbH ist u. a. auf ihre Flexibilität bei der Satzungsgestaltung zurückzuführen, die es ermöglicht, die Bedürfnisse der Anteilseigner weitgehend zu verwirklichen. Gerade ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Diese Vorschrift regelt sowohl die Verzinsung als auch die Verjährung des Erstattungsanspruchs. Sie schließt damit unmittelbar an § 26 an und ergänzt diese Vorschriften. Damit wird gleichzeitig eine Harmonisierung mit den entsprechenden Vorschriften für Leistungen (vgl. §§ 44, 45 SGB I) und des BGB (insbesondere der Neuregelung des Verjährungsrechts im Rahmen der Schul...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.4 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt

Rz. 20 Nachzahlungen von Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nach dem Urteil des BSG v. 17.12.1964 (3 RK 74/60) nicht zum einmaligen Arbeitsentgelt. Aus Vereinfachungsgründen sind die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten aber damit einverstanden, dass die Nachzahlungen wie einmaliges Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.9 Wirkung der Verjährung

Rz. 17 Für die Wirkung der Verjährung gelten ebenfalls die Vorschriften des BGB sinngemäß. Nach § 214 Abs. 1 BGB ist der Schuldner nach Eintritt der Verjährung berechtigt, die Leistung zu verweigern. Daher gehen mit Eintritt der Verjährung die Ansprüche der Sozialversicherungsträger auf die Beitragsansprüche nicht unter. Es bedarf der Einrede der Verjährung durch den Beitrag...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.3.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 12 Für die Hemmung, Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß (vgl. auch Komm. zu § 25). Dabei wird die Verjährung auch auf Antrag auf die Erstattung oder durch die Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt gehemmt. Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass die im Zeitpunkt des Beginns der Hemmung noch nicht ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.2 Fälligkeit bei Rechtsstreit über den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 6 Steht das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses und damit die Verpflichtung zur Zahlung des laufenden Arbeitsentgeltes im Streit, so tritt Fälligkeit der Beiträge erst dann ein, wenn die Zahlungsverpflichtung rechtskräftig festgestellt ist (so BSG, Urteil v. 11.11.1975, 3/12 RK 12/74). Gleiches dürfte für den Differenzbetrag gelten, wenn die Höhe des Entgelts arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2 Rechtswirkung der Zulassung

Rz. 84 Die Zulassung begründet kraft Gesetzes (Abs. 3) die Mitgliedschaft des Vertragsarztes bei der für seinen Vertragsarztsitz zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Auch bei einem MVZ bewirkt die Zulassung, dass die dort angestellten und vom Zulassungsausschuss genehmigten Ärzte automatisch Mitglieder der für den Niederlassungsort des Versorgungszentrums zuständigen KV...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.4 Nettoarbeitsentgelt bei flexibler Arbeitszeitregelung und bei Altersteilzeit

Rz. 16 Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sowohl eine flexible Arbeitszeit als auch Altersteilzeit vereinbaren. Eine solche Vereinbarung bedeutet im Allgemeinen, dass in einem bestimmten Zeitraum eine volle Arbeitsleistung erbracht, aber ein Teil des erarbeiteten Arbeitsentgelts als Wertguthaben für die spätere (oder auch vorherige) Freistellung von der Arbeit verwandt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.4 Fälligkeit der Beiträge zur Unfallversicherung

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 regelt die Fälligkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Es bedarf danach eines Beitragsbescheides, um die Fälligkeit zu bewirken. Der Zahlungspflichtige hat die Beiträge bis zum 15. des Monats zu entrichten, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist. Für die Zahlung der Beiträge zur...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.3 Verrechnung von Leistungsansprüchen

Rz. 5a Eine Verrechnung mit Ansprüchen auf Rente eines verstorbenen Versicherten ist nach dem Urteil des BSG v. 24.7.2003 (B 4 RA 60/02 R) im Hinblick auf die funktionale Einheit der Sozialleistungsträger bei der Leistungsgewährung auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern (z. B. der Witwe des Verstorbenen) möglich. Sach- oder Dienstleistungen, die der Rentenversicherungsträger ...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.3 Unterbilanzhaftung nach Handelsregistereintragung

Mit der Handelsregistereintragung erlischt die Verlustdeckungshaftung der Gründer gegenüber der GmbH, die diese ja unbeschränkt persönlich verpflichtete. An die Stelle der Verlustdeckungshaftung tritt die sog. Unterbilanzhaftung, die ebenfalls vom BGH entwickelt worden ist.[9] Die Unterbilanzhaftung wird auch als Differenz- oder Vorbelastungshaftung bezeichnet. Sie besagt Fo...mehr

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Mahnung und Mahnverfahren / 4.2 Sicherungsübereignung

Mit der Sicherungsübereignung wird vertraglich geregelt, dass der Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung seiner Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder einer Sachgesamtheit einräumt.[1] Ein Gläubiger kann zur Absicherung seiner Forderung mit einem gewerblichen Schuldner eine Raumsicherungsübereignung vereinbaren. Hierbei fallen sämtliche Sachen in einem Raum (z....mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.5 Einnahmen als Notärztin bzw. Notarzt im Rettungsdienst

Rz. 22 Nach der zum 11.4.2017 in Kraft getretenen Neufassung des Abs. 2 sind Einnahmen von Notärzten bzw. Notärztinnen im Rettungsdienst unter der Voraussetzung beitragsfrei, dass diese entweder einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder aber einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.2 Zeitpunkt der Beitragsberechnung

Rz. 4 Abs. 1 Satz 3 und die Abs. 2 bis 5 regeln den Zeitpunkt der Berechnung der Beiträge für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt und dessen Zuordnung zu den jeweiligen Beitragsmonaten. Die am gemeinsamen Beitragseinzug Beteiligten sind aus Vereinfachungsgründen allerdings auch damit einverstanden, wenn das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nicht dem Entgeltabrechnungszeitrau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1.2 Höhe der Zinsen

Rz. 8 Der Zinssatz beträgt einheitlich 4 %; verzinst werden nur volle Euro-Beträge; dabei ist der Kalendermonat mit 30 Tagen zugrunde zu legen. Beispiele:mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff "Arbeitsentgelt" ist in Abs. 1 der Vorschrift definiert. Er umfasst alle denkbaren Einnahmearten bzw. Vermögenswerte, die im Rahmen einer Beschäftigung für die geleistete Arbeit gewährt werden. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um Geld- oder Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile, wie z. B. Rabatte, handelt. Zum Arbeitsentgelt gehört folglich nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.2 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann schriftlich oder per Telefax Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.[1] Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht (Mahngericht) den Rechtsstreit an das im Mahnbescheidsantrag bezeichnete Gericht (Prozessgericht) abgibt, bei dem der Anspruch des Antragstellers im Prozessverfahren geprüft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.12 Besetzung der Zulassungsgremien (Abs. 13)

Rz. 142 Abs. 13 spiegelt das Ziel des Gesetzgebers wider, auch in Zulassungssachen zu ausgewogenen Verhältnissen zwischen psychotherapeutisch tätigen Ärzten und (nichtärztlichern) Psychotherapeuten zu kommen. Wird über Zulassungs- oder Ermächtigungsangelegenheiten der Psychotherapeuten oder der überwiegend bzw. ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte entschieden, än...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.5 Aufrechnung mit rückständigen Beiträgen

Rz. 11 Das BSG hat mit Urteil v. 15.12.1994 (12 RK 69/93) die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs mit rückständigen Beiträgen für zulässig erklärt: In dem strittigen Fall bewilligte die BA dem Arbeitnehmer einer GmbH, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden war, Konkursausfallgeld. Einige Zeit später stellte die Krankenkasse fest, dass ein Gesellschafter-Ge...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 1.2 GmbH in Gründung

Mit dem notariellen Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine sog. GmbH in Gründung. Diese Gesellschaft wird auch Vor-GmbH oder Gründungs-GmbH bzw. GmbH in Gründung (GmbH i.G.) genannt. Die GmbH in Gründung ist das notwendige Durchgangsstadium auf dem Weg zur GmbH. Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung der Stammeinlagen erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Viele Kunden verzögern ihre Zahlung weit über die eingeräumten Zahlungsziele und verschaffen sich auf diese Weise einen günstigen Kredit. Daher kommt kein Unternehmen ohne Mahnung aus. Zu beachten ist, dass trotz außergerichtlicher Mah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 1 Ziel und Bedeutung des Mahnwesens

Ziel des Mahnwesens ist es, die dem Unternehmen zustehenden Gelder möglichst termingerecht einzutreiben. Unbezahlte Geldforderungen schränken die Liquidität des Gläubigers ein. Gleichzeitig müssen u. U. für nicht termingerecht erfolgte Zahlungen Kredite aufgenommen werden. Unternehmen müssen zunehmend auch teure Lieferantenkredite bei nicht einwandfreier Zahlungsweise ihrer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2 Verjährung des Anspruchs auf Beitragserstattung

Rz. 9 Der Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge verjährt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind. Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Beanstandung. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt nur ein, wenn der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5 Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge (Abs. 2)

Rz. 6 Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind unter den Voraussetzungen des Abs. 2 auf Antrag oder von Amts wegen (Arg. e. § 27 Abs. 1 Satz 1, so Waßer, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 26 Rz. 129) zu erstatten. Abs. 2 betrifft, anders als Abs. 1, alle Zweige der Sozialversicherung. Die am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Spitzenverbände der Sozialversicherungsträge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.1 Leistungsumfang bei privater Pflegeversicherung

Rz. 69 Im Fall der privaten Pflegeversicherung darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung von 110,92 EUR (2017) pro Monat nicht übersteigen. Besteht eine Versicherung im Basistarif nach § 12 VAG, mindert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit um die Hälfte. Er beträgt höchstens 55,46 EUR monatlich für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.4 Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Mit der Mitteilung, wann dem Antragsgegner der Mahnbescheid zugestellt worden war, erhält der Antragsteller ein Formular für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids. Dieser Antrag darf allerdings erst nach Ablauf der 2-wöchigen Widerspruchsfrist gestellt werden und nur innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids. Danach ist der Mahnbescheid unwirksam....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.7 Registereintragung

Rz. 50 Voraussetzung für die Bewerbung um eine Zulassung ist die Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister, welches bei der Kassen-(zahn-)ärztlichen Vereinigung geführt wird (Abs. 2 Satz 1). Die Bewerbung ist im Sinne einer Willenserklärung oder eines Antrages zu verstehen, dass der Arzt für einen von ihm gewählten und eben nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung best...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

a) Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Rz. 65 Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.4 Lohnzahlung durch Dritte

Rz. 9 Auch Lohnzahlungen durch Dritte gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Zahlungen eines Dritten gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen des Dienstverhältnisses üblicherweise und für eine Arbeitsleistung gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat diese Bezüge zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.4 Wirkung der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 25 Die zugelassenen Ärzte und MVZ sind zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ihres durch die Zulassung ausgesprochenen Versorgungsauftrag verpflichtet. Die Sätze 3 und 4 halten die KV ausdrücklich dazu an, die Einhaltung des Versorgungsauftrages zu überprüfen. Über die Zulassung befinden die Zulassungsgremien durch Beschluss (19 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die Zulassu...mehr