Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Vorstands- und Geschäftsführerhaftung bei Kartellverstößen – Kein Regress für Unternehmensgeldbußen, aber für Kartellschadensersatzansprüche möglich

Zusammenfassung Kartellbeteiligte oder ihre Aufsichtspflicht verletzende Vorstände und Geschäftsführer haften nicht persönlich für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen. Kartellschadensersatzansprüche sind nach dem OLG Düsseldorf dagegen grundsätzlich regressfähig. Schäden durch Kartellgeldbußen und -schadensersatzansprüche Münden Hardcore-Kartellverstöße in Bußgeldverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Fehlerhafte Entscheidungen des FG sind grundsätzlich nur mit den hiergegen gegebenen Rechtsmitteln[1] innerhalb der Rechtsmittelfrist angreifbar. Gegen unanfechtbare Entscheidungen, d. h. auch gegen die Entscheidungen des BFH, kann in Fällen der Gehörsverletzung die Anhörungsrüge erhoben werden.[2] Darüber hinaus gibt § 134 FGO durch die Verweisung auf §§ 578–591 ZPO (...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO enthält lediglich unvollständige Regelungen über das Beschwerdeverfahren; eigene Regelungen enthalten: § 10 Abs. 3 FGO – Dreierbesetzung des BFH-Senats; § 113 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 FGO – Begründungspflicht für Beschlüsse; § 128 FGO – Statthaftigkeit der Beschwerde; § 129 FGO – Form und Frist, Empfangsstelle; § 130 FGO – Abhilfeentscheidung oder Vorlage an den BFH; § 131...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.3 Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 7 Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des FG erstrebt wird, ist spezialgesetzlich in § 116 FGO geregelt. §§ 128 ff. FGO greifen nur ein, soweit § 116 FGO nicht als Sonderregelung vorgeht. Die Nichtzulassungsbeschwerde führt weder zu einer Sachverhaltswürdigung noch zu einer vollständigen Prüfung des Streit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.4 Untätigkeitsbeschwerde

Rz. 8 Einen mit der Untätigkeitsklage bei Ausbleiben der Einspruchsentscheidung durch das FA[1] vergleichbaren Rechtsbehelf kennt das Rechtsmittelverfahren nicht. Gegen die Untätigkeit des Gerichts gibt es kein Rechtsmittel.[2] Verschiebt das FG den erstrebten Beschluss bzw. verzögert sich die Entscheidung des FG im Beschwerdeverfahren (Abhilfe- oder Nichtabhilfebeschluss) o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Ausdrücklicher Ausschluss der Beschwerde

Rz. 24 Nach Abs. 1 a. E. ist die Beschwerde in den gesetzlich bestimmten Fällen ausgeschlossen. Nicht anfechtbar ist z. B.: die Entscheidung, dass eine Klageänderung nicht vorliegt oder zuzulassen ist[1]; die Entscheidung über die Nichtzulassung der Beschwerde gem. § 128 Abs. 3 FGO [2]; der Beschluss über die Zurückweisung eines nicht vertretungsbefugten Bevollmächtigten nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel (vgl. Überschrift des 5. Abschnitts). Sie hat nur beschränkt Devolutiveffekt (Anfallwirkung), da das FG der Entscheidung des BFH vorgeschaltet ist und zunächst über die Abhilfe zu entscheiden hat.[1] Auch der Suspensiveffekt (Hemmungswirkung) ist eingeschränkt, da die Vollziehung nach § 131 FGO nur in den dort genannten Ausnahmefälle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Änderungsbescheid im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 20 § 127 FGO findet – ebenso wie § 68 FGO – im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung. [1] Voraussetzung ist, dass die Beschwerde zulässig ist.[2] Ergeht während des Beschwerdeverfahrens ein Änderungsbescheid, wird dieser nach § 68 FGO ohne Antragstellung Gegenstand des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.[3] In entsprechender Anwendung des § 127 FGO h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1 Außerordentliche Beschwerde

Rz. 42 Die – gesetzlich nicht geregelte – sog. "außerordentliche Beschwerde" wurde von der früheren Rspr. sowohl gegen Beschlüsse als auch gegen Urteile, die mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar waren, anerkannt, wenn geltend gemacht wurde, die Entscheidung des FG sei wegen schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften "greifbar gesetzwidrig", d. h. w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.2 Anhörungsrüge

Rz. 6 Mit der ab 2005 durch das Anhörungsrügengesetz (AnhRügG) v. 9.12.2004, BGBl I 2004, 3220 geschaffenen Anhörungsrüge kann als außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine nicht mehr anfechtbare Entscheidung (unanfechtbare Urteile und Beschlüsse des FG und auch des BFH) innerhalb der zweiwöchigen Rügefrist die Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden.[1] Der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.9 Außerordentliche Beschwerde

Rz. 12 Die "außerordentliche Beschwerde" wurde von der früheren Rspr. gegen nicht mehr anfechtbare Beschlüsse und Urteile des FG anerkannt, wenn geltend gemacht wurde, die Entscheidung sei "greifbar gesetzwidrig". Seit der Einfügung des § 133a FGO (Anhörungsrüge) ab 2005 ist die außerordentliche Beschwerde nicht mehr statthaft. [1]mehr

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Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Urteile – und Gerichtsbescheide, gegen die nicht mündliche Verhandlung beantragt wurde[1] – können vom FG nicht mehr abgeändert werden, auch wenn es selbst bemerkt, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist. Dies ist dem BFH im Rechtsmittelverfahren vorbehalten. Anders ist es bei mit der Beschwerde anfechtbaren Entscheidungen des FG, des Vorsitzenden bzw. des Berichterstatte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.1 Neues tatsächliches Vorbringen

Rz. 5 Anders als im Revisionsverfahren[1] ist im Beschwerdeverfahren die angefochtene Entscheidung nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht in vollem Umfang nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (Rz. 12) nachzuprüfen.[2] § 118 Abs. 2 FGO gilt hier nicht. Der BFH prüft somit nicht lediglich die sachliche Richtigkeit der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Hat die Beschwerde – in allen nicht von § 131 Abs. 1 S. 1 FGO erfassten Fällen – keine aufschiebende Wirkung, kann das FG, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, von Amts wegen die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses einstweilen aussetzen (Abs. 1 S. 2). Die Aussetzung kann von der Beschwerdeerhebung und längstens bis zur ...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 7 Kündigung und Kündigungsschutz

Das arbeitsrechtliche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet auf Heimarbeiter keine Anwendung. Die Unwirksamkeit einer Kündigung kann sich deshalb nur den Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (insbesondere das AGG) oder den Maßstab der Sittenwidrigkeit[1] stützen. Anwendbar sind die arbeitsrechtlichen Spezialregelungen nach § 7 ArbPlSchG, § 210 SGB IX, § 17 Abs. 1 MuSchG, §§...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 6 Entgeltregelungen und Entgeltschutz

Das Entgelt für Heimarbeit bemisst sich nach der produzierten Zahl (Stückentgelt). Nach dem Gesetz sollen die Stückentgelte auf der Grundlage von Stückzeiten geregelt werden. Sofern diese Berechnung im Einzelfall nicht möglich ist, sind Zeitentgelte festzusetzen.[1] Nach den §§ 19, 20 HAG sind die Entgelte für Heimarbeit in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 3 Schutzpflichten des Auftraggebers

Die allgemeinen Schutzpflichten des Auftraggebers nach dem HAG konkretisieren sich in der Listenführung nach § 6 HAG, der Mitteilungs- und der Unterrichtungspflicht nach den §§ 7 und 7a HAG sowie der Verpflichtung zum Führen von Entgeltverzeichnissen nach § 8 HAG und dem Erstellen von Entgeltbelegen nach § 9 HAG. Die Listen nach § 6 HAG enthalten alle Personen, die innerhalb des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

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Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten

Leitsatz § 175b AO ermöglicht die umfassende Korrektur eines Steuerbescheids für den Fall einer unzutreffenden Auswertung elektronischer Daten im steuerlichen Massenverfahren zugunsten der Rechtsrichtigkeit unabhängig von der Fehlerquelle. Sachverhalt Dem Finanzamt wurden durch den Arbeitgeber des Klägers für das Kalenderjahr 2018 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen überm...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 2 Staatliche Aufsicht und Heimarbeitsausschüsse

Der Schutz der Heimarbeiter soll vorrangig durch staatliche Aufsichtsmaßnahmen gegenüber den Auftraggebern und Zwischenmeistern gewährleistet werden. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des HAG liegt vorrangig bei der jeweiligen obersten Arbeitsbehörde des Landes, also dem Landesarbeitsministerium[1] – in der Praxis zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / Zusammenfassung

Überblick Die Heimarbeit ist ökonomisch angesiedelt zwischen der Selbstständigkeit eines Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflers und der weisungsgebundenen Abhängigkeit eines Arbeitnehmers. Für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Gleichgestellte ist charakteristisch, dass sie als Selbstständige tätig sind und nicht im Betrieb des Auftraggebers tätig werden, ihre Leistung nic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.1 Allgemeines

Rz. 150 Die übergehenden Wirtschaftsgüter können nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nur insoweit mit dem Buch- oder einem Zwischenwert angesetzt werden, als das Recht Deutschlands hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übertragenen Wirtschaftsgüter bei den Gesellschaftern der übernehmen...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 6 Künftige Vorteile mindern die Rückstellung

Besteht für die gebildete Rückstellung ein Rückgriffsrecht auf fremde Dritte, muss die Rückstellung um diesen Betrag gemindert werden. Voraussetzung ist aber, dass durch eine gesetzliche Grundlage oder durch einen abgeschlossenen Vertrag mit einer Erfüllung der Verpflichtung gerechnet werden kann. Voraussetzung ist aber, dass es sich um unbestrittene Rückgriffsansprüche hand...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) muss für ungewisse Verbindlichkeiten eine Rückstellung gebildet werden. Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit muss der Unternehmer damit rechnen, dass die Kosten entstanden sind und er hierfür in Anspruch genommen wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 7 Künftige Einsparungen mindern nicht die Rückstellung

Durch Entlassungen spart das Unternehmen in der Zukunft Personalkosten. Diese Einsparungen mindern die rückgestellten Kosten nicht. Die Reduzierung des künftigen Personalaufwands ist nicht als künftiger Vorteil bei der Rückstellungsbewertung[1] wertmindernd zu berücksichtigen. Lediglich wirtschaftliche Vorteile werden steuerlich erfasst. Dies sind solche, die geeignet sind, s...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur gebildet werden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt (Außenverpflichtung) die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und mit einer Inanspruchnahme aus einer nach ihrer Entstehung oder Höhe ungewissen Verbindlichkeit...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 8 Auflösung von Rückstellungen

Rückstellungen sind in der Steuerbilanz, wie auch in der Handelsbilanz, aufzulösen, soweit die Gründe hierfür entfallen. Sie sind auch dann aufzulösen, wenn nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung Umstände bekannt werden, die am Bilanzstichtag objektiv vorlagen und aus denen sich ergibt, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist.[1] , [2] die Verbi...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5.4 Besonderheit bei Sozialplanverbindlichkeiten für die Abzinsung

Sozialplanverbindlichkeiten sind nicht abzuzinsen. Der allgemeine Grundsatz der Abzinsung findet keine Anwendung, soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten.[1]mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.4 Maßgebend ist der handelsrechtliche Wert

Aus dem Wortlaut des Einleitungssatzes zu § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG und der Erläuterung in der Gesetzesbegründung hierzu[1] ist der handelsrechtlich zulässige niedrigere Wert für die Steuerbilanz maßgeblich. Ist der Ausweis für die Rückstellung in der Handelsbilanz zulässigerweise niedriger als der nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG sich ergebende steuerliche Wert, so ist der Wert der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 2.1.1 Behandlung von DBA- und Nicht-DBA-Verlusten

Rz. 9 Der unbeschränkten ESt-Pflicht nach § 1 EStG unterliegen nach dem Welteinkommensprinzip alle Einkünfte. Damit werden auch die in § 34d EStG aufgeführten ausl. Einkünfte von der deutschen Besteuerung erfasst. "Einkünfte" sind nach § 2 Abs. 2 EStG der Gewinn bzw. der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach dem System der Einkünfteermittlung können diese Ei...mehr

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Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft

Leitsatz Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe‐) Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 ESchG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 GG Sachverhalt Die Kläger sind zwei Männer, die im Streitjahr (2017) die Ehe geschlossen haben und zur ESt zusammen veran...mehr

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Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

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Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft

Leitsatz Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Normenkette § 33 EStG, § 18, § 24, § 25 WTG NW Sachverhalt Der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4) Kläger wohnte gemeinsa...mehr

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Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der auf den Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand der Fachkräfteausbildung. Na...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Voraussetzungen und Folgen der Organschaft

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerrechtliche bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft sind: Organgesellschaft in der Rechtsform der AG, SE, KGaA (§ 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG) oder in einer anderen Form der Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs. 1 S. 1 KStG); insbesondere GmbH und UG (haftungsbeschränkt); Organträger (gewerbliches Unternehmen) nach § 14 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 11. Insolvenzeröffnung während der Organschaft

Es ist zivilrechtlich ungeklärt, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Organgesellschaft automatisch einen EAV – und damit auch die Organschaft – beendet.[41] Die Finanzverwaltung [42] nimmt ein Ende der Organschaft unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Liquidationsbesteuerung an, nach der ein Abwicklungsgewinn nicht der vertraglichen Abführun...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / c) Vororganschaftliche oder organschaftliche Verursachung?

Ob eine Mehr- oder Minderabführung unter § 14 Abs. 3 KStG (vororganschaftlich verursacht) oder § 14 Abs. 4 KStG (organschaftlich verursacht) fällt, ist nach dem BFH-Urteil v. 21.2.2022 [37] ausnahmslos nach der Zeitdimension zu beurteilen: Der Geschäftsvorfall, welcher zu einem Unterschied zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung und der Vermögensmehrung in der Steuerbila...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Atypisch stille Beteiligung an Organgesellschaft

Nach Auffassung der Finanzverwaltung [5] kann eine Kapitalgesellschaft keine Organgesellschaft sein, wenn an ihrem Vermögen eine atypisch stille Beteiligung – und damit eine Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG – besteht. Der BFH hatte diese Frage zwar in seiner Entscheidung v. 15.7.2020[6] offengelassen. Jedoch sind dazu zwei neue Revisionsverfahren beim BF...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr