Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.1 Allgemeines

Rz. 168 Eine Mitarbeitspflicht der Ehegatten ist seit der Änderung des § 1356 Abs. 2 BGB durch das 1. EheRG grundsätzlich nicht mehr gegeben. Das bis 1977 geltende Recht sah in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. ausdrücklich eine Pflicht zur Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten insoweit vor, als die Mitarbeit üblich war. Doch auch heute kann sich in wenigen extremen A...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.1 Krasse finanzielle Überforderung

Rz. 321 Die Wirksamkeit im Außenverhältnis kann insbesondere daran scheitern, dass der Bürge durch die Bürgschaft finanziell krass überfordert ist. Eine krasse finanzielle Überforderung liegt nach dem BGH[401] vor, wenn eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Bürgschaftserklärung abstellende, die Ausbildung, Fähigkeiten und familiären Belastungen berücksichtigende Prognose erg...mehr

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Güterrecht / 3.4.37 Versicherungsagentur

Rz. 179 Bei einer Versicherungsagentur ist regelmäßig nur der Substanzwert maßgeblich für die Bewertung. Dieser setzt sich beispielsweise aus den Einrichtungsgegenständen, dem PKW und den wahren Vorräten zusammen. Ein so genannter Goodwill ist bei einer Versicherungsagentur allerdings regelmäßig nicht anzusetzen.[188] Nach Auffassung der Rechtsprechung hat die vom Handelsver...mehr

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Güterrecht / 3.2.1 Indexierung des Anfangsvermögens

Rz. 65 Wenn das Anfangsvermögen ermittelt wurde, darf nicht vergessen werden, dieses auf die Kaufkraftverhältnisse zum Stichtag des Endvermögens umzurechnen. Da Geld im Laufe der Jahre kontinuierlich an Wert verliert, würde derjenige Ehegatte mit dem höheren Anfangsvermögen angesichts der Inflation erheblich benachteiligt werden, wenn das Anfangsvermögen nach den Preisen zum...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.1.3 Vermögensrechtliche Pflichten

Rz. 239 Eine der wichtigsten vermögensrechtlichen Pflichten der Ehegatten ist die Pflicht zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, um den anderen Ehegatten vor finanziellen Nachteilen zu schützen, ohne dabei selbst benachteiligt zu werden.[299] Rz. 240 Die vorprozessualen Kosten der Rechtsverteidigung, die ein Ehegatte wegen einer unberechtigten Forderung vera...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.2 Rechtsprechung

Rz. 324 Nach der Rechtsprechung des BGH[408] hängt die Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf von Kreditinstituten mit privaten Sicherungsgebern geschlossene Bürgschafts- oder Mithaftungsverträge regelmäßig entscheidend vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.8 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 310 Der eintretende Elternteil braucht seine Baraufwendungen nicht im Einzelnen zu belegen, da es sich bei dem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nicht um einen Aufwendungsersatzanspruch handelt. Für den eintretenden Elternteil, der das Kind betreut und versorgt hat, ohne Barunterhalt zu bekommen, besteht die gesetzliche Vermutung, dass er den Barbedarf in Höhe des U...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.10 Sonstiges

Rz. 313 Ab dem Zeitpunkt des Verzuges oder der Rechtshängigkeit der Ausgleichsforderung können Zinsen auf den Ausgleichsanspruch verlangt werden. Hier ist jedoch – anders als bei der rückwirkenden Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs – erforderlich, dass diese Voraussetzung in Bezug auf den Ausgleichsanspruch selbst erfüllt sein muss.[393] Für die Zinsf...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Güterrecht / 18.2 Ausübungskontrolle

Rz. 337 Ergibt die Wirksamkeitskontrolle nicht, dass die Vereinbarung als nichtig anzusehen ist, ist im Rahmen der Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob sich nunmehr – im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft – aus der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt.[291] Der BGH führt insoweit aus, dass geprüft werden müss...mehr

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Güterrecht / 3.4.39 Wertpapiere

Rz. 181 Wertpapiere sind mit dem Veräußerungswert in die Vermögensermittlung einzustellen. Börsennotierte Wertpapiere sind stichtagsbezogen mit dem mittleren Tageskurs an der dem Wohnsitz der Eheleute nächstgelegenen Börse zu bewerten.[190] Die relevanten Werte können bei den Banken jederzeit erfragt oder im Internet recherchiert werden. Den Ansatz, Wertpapiere wie Unternehme...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2 Möglichkeiten des Ausgleichs

Rz. 343 Die nichtehelichen Lebensgefährten wollen sich jedoch dennoch nicht in einem völlig rechtsfreien Raum bewegen. Ansprüche nach allgemeinen schuld- und sachenrechtlichen Regeln bestehen selbstverständlich auch zwischen nichtehelichen Lebensgefährten. Das o. g. Abrechnungsverbot geht nur so weit, als dass die im Rahmen der Haushalts- und Lebensführung erbrachten Geld- u...mehr

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Güterrecht / 2.1.2 Positive Kenntnis des Dritten

Rz. 10 Nach heute herrschender Meinung enthält § 1365 BGB zudem das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der positiven Kenntnis. Dies bedeutet, der Dritte muss wissen, dass das Rechtsgeschäft über einen Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Verfügenden erfasst. Zumindest muss er die Verhältnisse kennen, aus denen sich Rückschlüsse hierauf positiv ergeben.[13] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.1 Allgemeines

Rz. 340 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gab es in der Gesellschaft seit jeher, eine wirkliche Akzeptanz erfährt sie jedoch erst seit den 1970er Jahren. Seither ist die Zahl derer, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, rapide gestiegen. Dies macht eine nähere Befassung mit den zwischen den nichtehelichen Lebensgefährten bestehenden Rechtsbeziehungen und...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.6 Verhältnis zwischen Ansprüchen auf Unterhalt, Nutzungsentgelt und Lastenausgleich

Rz. 27 Derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnen bleibt, erspart Mietaufwendungen. Dieser Ersparnis wird unterhaltsrechtlich durch den Ansatz eines Wohnwertes Rechnung getragen. Der Wohnwert wird dem Einkommen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten fiktiv hinzugerechnet und führt damit zu einer höheren Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten bzw. zu einem geringeren...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8 Zuwendungen zwischen Ehegatten und Schwiegereltern

Rz. 126 Zwischen Ehegatten und Schwiegereltern finden oftmals wechselseitige Zuwendungen statt. Der häufigste Fall ist sicher die Zuwendung der Schwiegereltern an die Eheleute. Aber auch umgekehrt kommt es – wenn auch seltener – vor, dass ein Ehegatte an seine Schwiegereltern Zuwendungen leistet. Für diese Zuwendungen, an denen die Schwiegereltern aktiv oder passiv beteiligt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG

Für den gem. § 32 Abs. 5 S. 1 KStG erforderlichen Antrag auf KapErtrSt-Erstattung gelten die allgemeinen Verjährungsfristen gem. §§ 169–171 AO. Die aus §§ 169–171 AO folgende Verjährungsregelung ist mit EU-Recht vereinbar. FG Köln v. 14.12.2022 – 2 K 1923/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 8/23 Beraterhinweis Der BFH hat in der Revision zu klären: Löste das Urteil des EuGH v....mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4 Eheliches Güterrecht

Infolge der Eheschließung entstehen zwischen den Ehegatten besondere vermögensrechtliche Beziehungen, die durch das eheliche Güterrecht (diverse Güterstände) geregelt sind. Die Ehegatten können es bei dem gesetzlichen Güterstand belassen (Zugewinngemeinschaft) oder durch Ehevertrag unter Ausschluss oder Aufhebung des gesetzlichen Güterstands einen anderen Güterstand vereinba...mehr

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Güterrecht / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein PKW grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[163] Wird der PKW allerdings Kraft der gemein...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparaturaufgaben. Hier hat der BGH entgegen der Annahme des Be...mehr

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Güterrecht / 18.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 333 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst v...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.5 Rückforderung von Schenkungen

Rz. 103 Es bleibt zunächst festzustellen, dass es sich bei Zuwendungen unter Ehegatten in aller Regel um eine ehebezogene Zuwendung und gerade nicht um eine Schenkung handelt. Insbesondere wenn der zugewandte Gegenstand von nicht unerheblichem Wert ist, so wird in der Regel anzunehmen sein, dass dieser um der Ehe Willen und mit dem Ziel des Fortbestandes der Ehe dem anderen ...mehr

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Güterrecht / 18.4.1 Ausschluss der Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 ff. BGB

Rz. 343 Mit einem Ehevertrag können die gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB abbedungen werden.[293] Sie können beispielsweise entweder ganz ausgeschlossen werden oder lediglich für einzelne Vermögensgegenstände ausgeschlossen werden.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.1 Zuwendungen des Ehegatten an die Schwiegereltern

Rz. 127 Beispiel Die Eheleute M und F leben gemeinsam mit den Eltern der F unentgeltlich in einem im Eigentum der Eltern stehenden Haus. M baut während der Ehe das Familienheim der Schwiegereltern aus, damit die ausgebauten Räume auch von seiner Familie weiter genutzt werden können. Für diesen Umbau investiert M 50.000 EUR. M und F trennen sich und M verlangt nun die 50.000 ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.9 Auslandsberührung

Rz. 71 Haben ausländische Staatsangehörige im Inland gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, ist für den Gesamtschuldnerausgleich deutsches Recht anzuwenden.[98]mehr

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Güterrecht / 3.4.41 Zuwendungen von Schwiegereltern

Rz. 183 Bei der Berücksichtigung von Zuwendungen von Schwiegereltern ist die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten. Der BGH hat entschieden[193], dass Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren sind. Diese Entscheidung ist ...mehr

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Güterrecht / 3.4.11 Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Bei der Beendigung einer Innengesellschaft – also auch einer Ehegatteninnengesellschaft – kann ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, bestehen. Eine Ehegatteninnengesellschaft ist unabhängig von dem Güterstand,...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 18 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 329 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei i...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 5.3 Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in den §§ 43 ff. die sog. "Versicherung für fremde Rechnung".[1] Danach muss der Versicherungsnehmer nicht zwingend auch der Versicherte sein. Angesichts der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist diese die Versicherungsnehmerin und damit der Vertragspartner des Versicherers. Das Gemeinschaftseigentum gehört a...mehr

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Güterrecht / 4.2 Die güterrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 2 und 3 BGB

Rz. 253 Im Gegensatz zu der so genannten erbrechtlichen Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB beinhalten die Absätze 2 und 3 des § 1371 BGB die so genannte güterrechtliche Lösung der Frage des Zugewinns nach dem Tode des einen Ehegatten. Rz. 254 Voraussetzung für die Anwendung des § 1371 Abs. 2 BGB ist, dass der überlebende Ehegatte weder gesetzlicher Erbe noch durch Testament bedacht...mehr

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Güterrecht / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 187 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Güterrecht / 3.4.18 Immobilien

Rz. 130 Immobilien, also Grundstücke, bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, werden selbstverständlich bei der Ermittlung des Vermögens berücksichtigt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Einsicht in das Grundbuch oder die Einholung eines Grundbuchaufzuges zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse einzuholen. Rz. 131 Die Bewertung von Immobilien richtet sich nach dem Verke...mehr

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Güterrecht / 3.4.34 Unterhaltsansprüche

Rz. 164 Unterhaltsansprüche, die am Stichtag fällig waren aber noch nicht bedient wurden, sind beim Berechtigten als Aktivvermögen und beim Verpflichteten als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind Kontoüberziehungen zu berücksichtigen,[179] die infolge von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Soweit es sich um zukünftige Unterhaltsansprüche handelt, sind diese dage...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.6 Behandlung von Bankkonten

Rz. 374 Hat ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf das Einzelkonto des anderen während bestehender Gemeinschaft Geldbeträge eingezahlt, so hat er in der Regel nach Scheitern der Beziehung wegen des Abrechnungsverbotes keinen Anspruch auf Auszahlung des eingezahlten Betrages. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte jedoch auch hier die Möglichkeit eröffnet werden, w...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.1 Neuregelung der Nutzung

Rz. 16 Bei der Neuregelung der Nutzung ist zu unterscheiden, ob es sich bei der im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehenden Immobilie um das Familienheim (das Gesetz spricht hier von der Ehewohnung) oder um eine weitere, beispielsweise an einen Dritten vermietete Immobilie handelt. Rz. 17 Wird die Immobilie von den Eheleuten nicht selbst bewohnt, richtet sich die Ne...mehr

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Güterrecht / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[15] Sie kann auch konkludent erfolgen. Die Annahme einer konkludenten Zustimmung setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte weiß, dass er zu einer re...mehr

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Güterrecht / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 165 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Güterrecht / 3.3.2 Darlegungs- und Beweislast beim Endvermögen

Rz. 100 Derjenige Ehegatte, der einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht, hat sowohl sein eigenes Endvermögen als auch das Endvermögen des anderen Ehegatten darzulegen und zu beweisen. Damit trägt der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht nur für die Aktiva des Endvermögens des Verpflichteten die Beweislast, sondern auch dafür, dass dieser keine Verbindlichkeiten hat. D...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückwirkende Anwendung der durch ErbStAnpG 2016 geänderten Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG ab dem 1.7.2016 nicht verfassungswidrig

Streitig ist, ob die im ErbStAnpG 2016 vorgesehene rückwirkende Anwendung verfassungswidrig ist. Das FG München entschied: Ab dem 1.7.2016 ist bei der ErbSt keine Steuerpause unter dem Gesichtspunkt eingetreten, dass es der Gesetzgeber nicht geschafft hat, das ErbStAnpG 2016 rechtzeitig zu verabschieden. Die im ErbStAnpG 2016 angeordnete echte Rückwirkung in Bezug auf die neu...mehr

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Güterrecht / 3.4.5 Arbeitseinkommen

Rz. 113 Bei dem Arbeitseinkommen der Ehegatten handelt es sich um Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen, die sich auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen richten. Bereits daraus ergibt sich, dass diese Ansprüche noch keinen gegenwärtigen Vermögenswert darstellen, sondern das künftige Einkommen sichern sollen.[148] Zudem hängt die Entstehung der künftigen...mehr