Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufspaltung endet, wenn die sachlichen[1] oder personellen[2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung beendet, ob ge...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist und die Besitzkapitalgesellschaft selbst an der Betriebskapitalgesellschaft als Gesellschafter beherrschend beteiligt ist .[1] Vereinzelt wird aber auch von einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung gesprochen, wenn nur d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und personeller Verflechtung unabhängig (getrennt) voneinander. Grundsätzlich sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen nicht zu einer korrespondierenden Bilanzierung verpflichtet.[1] Übernimmt die Betriebsgesellschaft als Pächteri...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat,...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Gold

Barrengold kommt als gewillkürtes Betriebsvermögen jedenfalls für solche gewerblichen Betriebe nicht in Betracht, die nach ihrer Art oder Kapitalausstattung kurzfristig auf Liquidität für geplante Investitionen angewiesen sind.[1] Zahngold: Zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes gehören das zu sofortiger betrieblicher Verwendung angeschaffte Zahngold sowie das Dentalgold, das ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B. II. 1. HGB) und anzusetzen, wenn sie entweder rechtlich bereits entstanden oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Das gilt ni...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte", wie z. B. Ideen, und Rechte. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen[1], Know-how[2], Software[3], Rechte aus...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.2 Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Von einer "umgekehrten" Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn eine Besitzkapitalgesellschaft der Betriebspersonengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebspersonengesellschaft oder deren Gesellschafter die Betriebskapitalgesellschaft beherrschen.[1] Bei der umgekehrten Betriebsaufspaltung muss die Besi...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.1 Bebaute Grundstücke

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden meistens bebaute Grundstücke vom Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen. Gebäudegrundstücke sind stets wesentliche Betriebsgrundlagen, auch "reine" Büro- und Verwaltungsgebäude. Ob es sich um ein "Allerweltsgebäude" oder ein "einfaches Einfamilienhaus" handelt, spielt nach der Rechtsprechung[1] keine Rolle ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Bodenschätze

Darunter fallen Kohle-, Mineral-, Lehm-, Sand-, Kiesvorkommen und ähnliche Bodenschätze. Sie sind grundsätzlich ein unselbstständiger Teil des Grund und Bodens, in dem sie ruhen. Bei der Einordnung von Bodenschätzen als materielle bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter ist zu differenzieren zwischen der Substanz als solcher (Bodenschatz, Kiesvorkommen) und den notwendigen Berech...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht Sachanlagevermögen. Das Erbbaurechtsverhältnis wird wie ein Nutzungsverhältnis behandelt und demgemäß nach den Grundsätzen des schwebenden Vertrags – mit Ausnahme der Bestellungskosten – nicht bilanziert. Einmalige Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren, gehören zu den Anschaffungskos...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Maschinenwerkzeuge und Verschleißteile

Werkzeuge, wie z. B. Bohrer, Fräser, Drehstähle, Formen, Formplatten oder Sägeblätter, können ihrer Zweckbestimmung nach nur zusammen mit den sie betreffenden Bohr-, Fräs- usw. -maschinen genutzt werden, da sie technisch auf diese Maschinen abgestimmt sind. Damit können sie nicht selbstständig genutzt werden, sind jedoch selbstständig bewertbar.[1] Maschinenwerkzeuge können a...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärbewirkung auf eine ansonsten freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind.[1] Das gilt jedoch nur, wenn das Betriebsunternehmen als solches ein Gewerbebetrieb ist (sei es kraft originärer Tätigkeit, kraft Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, kraft gewerblicher Prägung gem. § 15 Abs. 3 ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mietvorauszahlung

Rz. 1 § 547 gilt für alle Arten von Mietverhältnissen. Die Vorschrift umfasst nicht nur die (selten vorkommende) Vorauszahlung der reinen Miete, sondern alle Leistungen des Mieters, die als Gegenleistung für die Überlassung der Mietsache nach § 535 erbracht werden. Hierzu gehören im Wesentlichen abwohnbare Baukostenzuschüsse (BGH, Urteil v. 12.2.1959, VIII ZR 54/58, BGHZ 29, ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.4 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Ein selbstständiges Wirtschaftsgut verkörpert einen eigenen Wert. Ob ein Wirtschaftsgut selbstständig genutzt werden kann, hängt neben dem Zweck, den 2 oder mehrere bewegliche Sachen gemeinsam zu erfüllen haben, vor allem vom Grad der Festigkeit einer evtl. vorgenommenen Verbindung, dem Zeitraum, auf den eine evtl. Verbindung oder die gemeinsame Nutzung angelegt sind, sowie ...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Betriebsvorrichtungen

Das sind Vorrichtungen, mit denen das Unternehmen unmittelbar betrieben wird. Sie sind selbst dann selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.[1] Die Frage, ob ein Bauwerk als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung zu beurteilen ist, kann nur unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden.[2] Nicht ausrei...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.3 Faktische Beherrschung

Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille kann einkommensteuerrechtlich ausnahmsweise auch auf anderer als gesellschaftsrechtlicher Grundlage – nämlich bei faktischer Beherrschung der Besitz- oder Betriebsgesellschaft durch einen Gesellschafter oder einen Dritten – zu bejahen sein. Die Fähigkeit, den geschäftlichen Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchzusetz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.5 Finanzielle Eingliederung

Unter der finanziellen Eingliederung einer juristischen Person ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Früher wurde eine finanzielle Eingliederung zwischen der Betriebs-GmbH als Organgesellschaft und der Besitz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.1 Beherrschung durch Personengruppe

Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen.Denn dann unterscheidet sich die Tätigkeit des Besitzunternehmens von der Tätigkeit e...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung: die Neonbeleuchtung (Leuchtstoffröhren) einer Fabrik ist eine Sachgesamtheit. Die Beleuchtungsanlage eines Hauses gehört zu allen Räumen, in denen Menschen sich dauernd aufhalten sollen. Nach ihrem Einbau kann eine solche Anlage darum nicht mehr als selbstständige bewegliche Sache betrachtet werden. Sie ist Gebäudebestandteil geworden. Die Lichtbänder zur Beleuch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.2 Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern auf die Betriebskapitalgesellschaft

Soweit bei Begründung der Betriebsaufspaltung einzelne Wirtschaftsgüter des Ausgangsunternehmens auf die Betriebskapitalgesellschaft überführt werden, unterfällt die­ser Vorgang nicht § 20 UmwStG. Voraussetzung für die Betriebsaufspaltung ist, dass mindestens eine wesentlichen Betriebsgrundlage an die Betriebskapitalgesellschaft zur Nutzung überlassen wird. Wegen dieser Notw...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.3 Unechte Betriebsaufspaltung

Von einer "unechten" Betriebsaufspaltung spricht man, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen nicht durch die Aufspaltung eines einheitlichen Unternehmens entstanden sind, sondern wenn Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen errichtet wurden[1], oder zu einer bestehenden Betriebskapitalgesell...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Leitungsnetze

Versorgungsunternehmen unterhalten verschiedenartige Leitungsnetze, und zwar für Wasser, Gas, Elektrizität, Fernwärme. Ferner gibt es Telefonleitungen, Pipelines u. Ä. Die Versorgungsanlage eines (Energie-)Versorgungsunternehmens besteht aus mehreren Wirtschaftsgütern. Sie sind nach der Funktion abzugrenzen, die sie innerhalb der gesamten Anlage erfüllen. Die jährlichen Aufw...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Lebensversicherung

Versicherungen auf den Erlebensfall und Todesfall gehören grundsätzlich zum Privatvermögen. Das gilt auch für Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder seiner Angehörigen. Diese sind selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung und/oder Tilgung betrieblicher Kredite dienen oder wenn die Versicherungsleistungen zur Abfindung der ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar. Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermögensverwaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.3 Keine wesentliche Betriebsgrundlage

Nicht jedes vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietete bebaute Grundstück ist für dieses eine wesentliche Grundlage. Ausnahmsweise ist ein Gebäude keine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es für den Betrieb nach dessen innerer Struktur qualitativ oder quantitativ keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung hat und insofern "entbehrlich" ist.[1] Qualitat...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Windpark

Betriebsvorrichtungen: Ein Windpark besteht aus mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern. Jede Windkraftanlage, die in einem Windpark betrieben wird, stellt mit dem dazu gehörenden Transformator einschließlich der verbindenden Verkabelung ein zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Daneben ist die Verkabelung von den Transformatoren bis zum Stromnetz des Energieversorgers zu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 3.1 Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung

Die Betriebsaufspaltung wird als Rechtsform – neben der GmbH und der GmbH & Co. KG – u. a. gewählt, weil sich hierdurch die Haftung der Betriebsinhaber beschränken lässt. Die Betriebsaufspaltung ist häufig haftungsrechtlich motiviert[1].Bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen verbleibt das wertvolle Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betriebsverpächt...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.6 Wirtschaftliche Eingliederung

Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Unternehmers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, wirtschaftlich tätig ist.[1] Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen hierbei aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen bzw. miteinander verflochte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.5 Wiesbadener-Modell

Die für die personelle Verflechtung geltenden Rechtsgrundsätze sind auch auf Familienunternehmen anwendbar. Sind am Besitz- und Betriebsunternehmen Ehegatten beteiligt, bilden sie wie untereinander Fremde eine geschlossene Personengruppe[1]; eine personelle Verflechtung besteht, wenn die Ehegatten in beiden Unternehmen über die Stimmenmehrheit verfügen, auch wenn sie untersc...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.4 Unbebaute Grundstücke

Auch unbebaute Grundstücke können wesentliche Betriebsgrundlagen sein, wenn sie von der Betriebsgesellschaft für ihre eigenen Bedürfnisse hergerichtet, z. B. als Lagerplatz gestaltet worden sind oder im Funktionszusammenhang mit Gebäuden stehen, z. B. als Abstellflächen, oder ansonsten betriebsnotwendig sind, z. B. wegen ihrer besonderen Lage oder weil sie eigens mit der Abs...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Transportbehältnisse

Einheitlich beschaffte und genormte Transportkästen, die in einer Weberei dem Transport von Garnen dienen, bilden kein einheitliches Wirtschaftsgut. Jeder einzelne Kasten ist einzeln zu bewerten und einzeln nutzungsfähig. Das gilt auch für die sog. Euro-Flachpaletten, die der Erleichterung des Warentransports und der Warenlagerung dienen. [1] Gleiches gilt für Fässer, Kisten u...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Außenanlagen

Außenanlagen wie Einfriedungen (Zaun und Tor) bei Betriebsgrundstücken sind Bestandteile des Grund und Bodens. Schutzgitter innerhalb des Betriebsgeländes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung betrieblicher Anlagen dienen, wie z. B. Schalterstraßen, Trafostraßen, Umkehrplätze, sind Betriebsvorrichtungen.[1] Hofbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen sind mit dem G...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Tiere

Tiere können zum Anlage- oder Umlaufvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder eines Gewerbebetriebs gehören. Zu den Wirtschaftsgütern gehören auch Tiere, die innerhalb eines Zeitraums von weniger als 1 Jahr genutzt werden, wie z. B. Mastlämmer, Mastschweine, Masthühner, Mastenten, Mastputen, Mastgänse oder Mastkaninchen. [1] Bei der Bestimmung des AfA-Volume...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.3 Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Zu einer Betriebsaufgabe kommt es auch nicht, wenn die Besitzpersonengesellschaft den Tatbestand einer gewerblich geprägten Personengesellschaft erfüllt. Deren Tätigkeit gilt infolge der einkommensteuerlichen Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG als Gewerbebetrieb, obwohl sie keine originär gewerblichen Einkünfte erzielt.[1] Der Betrieb einer gewerblich geprägten Personengesel...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Regale und Regalteile

Regale, die aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung in der Regel auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt werden, sowie Regale, die zu Schrankwänden zusammengesetzt sind, sind gleichwohl selbstständig nutzungs- und bewertungsfähige Wirtschaftsgüter. Jedes Regal bleibt dabei für sich nutzbar und kann im Bedarfsfall entspr...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Anzahlungen

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter, auf Sachanlagen sowie auf Vorräte sind Wirtschaftsgüter, die zu aktivieren sind; erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind Verbindlichkeiten, die zu passivieren sind.[1] Provisionsvorschüsse (Vorschusszahlungen, Stornoreserven) im Versicherungsgewerbe sind keine Wirtschaftsgüter, sondern ebenfalls Anzahlungen auf di...mehr

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Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Leitsatz Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Normenkette § 24 UStG, Art. 295 bis Art. 305, Art. 17 MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine österreichische Landwirtin mit Viehbestand (Ziegen), nimmt in Österreich die Pauschalbesteuerung des § 22 des österreichischen UStG in Anspr...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Computer

Computeranlagen setzen sich regelmäßig zusammen aus Hardware [1], die als materielles Wirtschaftsgut gilt, und Software, die als immaterielles Wirtschaftsgut gilt, sofern es sich um ein selbstständiges Wirtschaftsgut handelt. Computerprogramme können ausnahmsweise materielle bewegliche Wirtschaftsgüter sein, sofern sie keine Befehlsstrukturen vermitteln, sondern lediglich all...mehr