Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2.1 Zurückverweisung an das LSG

Rz. 11 Zurückverwiesen wird an das Gericht, welches das angefochtene Urteil erlassen hat. Welcher Spruchkörper zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium dieses Gerichts abstrakt jährlich aufgestellten Geschäftsverteilungsplan. Eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper ist nach § 202 SGG i. V. m. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO möglich (vgl. Peters/Sautter/Wolff, §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 3 Anwendungsausschluss

Rz. 4 § 171 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen des § 96 nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil v. 22.6.1994, 6 RKa 21/92). Dann muss der neue Bescheid gesondert angefochten werden. Ferner ist der Anwendungsbereich der Vorschrift nicht eröffnet, wenn der Kläger durch den ersetzenden bzw. abändernden Bescheid klaglos gestellt wird (vgl. BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 3 Zulässigkeit der Revision

Rz. 3 Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist und die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Statthaft ist die Revision, wenn sie gegen die angefochtene Entscheidung vorgesehen ist und das LSG oder BSG, bzw. im Fall einer Sprungrevision das SG, sie zugelassen hat. Auch an eine fehlerhafte Zulassung der (Sprung)Revision ist das BSG gebunden (vgl. BSG, Urtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.3 Berücksichtigung des Mangels von Amts wegen

Rz. 21 Von Amts wegen ist bei einer zulässigen Revision ein Verfahrensmangel zu berücksichtigen, wenn es sich um einen in der Revisionsinstanz fortwirkenden Verstoß gegen einen verfahrensrechtlichen Grundsatz handelt, der im öffentlichen Interesse zu beachten ist und bei dem es nicht dem Belieben der Beteiligten überlassen bleiben kann, ob er beachtet wird oder nicht (vgl. B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.4 Geltendmachung des Verfahrensmangels

Rz. 22 Nach § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO (i. V. m. § 202 Satz 1) darf das Revisionsgericht das angefochtene Urteil auf Verfahrensmängel, die nicht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, nur prüfen, wenn die Mängel nach §§ 551 und 554 Abs. 3 ZPO gerügt worden sind. Um einen Verfahrensmangel geltend zu machen, müssen die Umstände bezeichnet werden, die den entscheidungserheblichen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 160 regelt die Statthaftigkeit der Revision, demnach in welchen Fällen gegen eine Entscheidung des LSG die Revision das zulässige Rechtsmittel ist. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung des BVerfGG v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1442) wurde als weiterer Zulassungsgrund die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abs. 2 Nr. 2 eingeführt. Über § 202 tr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.2.2 Klärungsfähigkeit

Rz. 11 Die Rechtsfrage muss klärungsfähig sein. Das ist der Fall, wenn der Ausgang des Rechtsstreits maßgebend von der Beantwortung dieser Rechtsfrage abhängt. Daran fehlt es, wenn die Entscheidung des LSG mit einer anderen rechtlichen Begründung bestätigt werden kann (vgl. BSG, Beschluss v. 30.8.2004, B 2 U 401/03 B ). Das Revisionsverfahren ist weder ein abstraktes Normenko...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 162 Revisions... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 162 gilt in seiner jetzigen Fassung seit dem 1.1.1975 aufgrund des Änderungsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625). Rz. 2 Vergleichbare Bestimmungen finden sich in § 137 VwGO und § 118 FGO. Hingegen kann nach § 545 ZPO die Revision auf eine "Verletzung des Rechts" gestützt werden, die Beschränkung auf Recht, das nicht allein im Bezirk des Berufungsgerichts gilt, ist ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 171 Änderung ... / 2 Folgebescheide

Rz. 2 Der Regelung bedarf es, weil ein neuer Verwaltungsakt nicht gemäß §§ 96, 153 Abs. 1, 165 Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens wird (vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, § 171 Rz. 3). Die Regelung unterscheidet sich von § 127 FGO, wonach der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.3 Divergenz als inhaltlicher Widerspruch im abstrakten Rechtssatz

Rz. 16 Eine Divergenz ist i.d.R. nur dann anzunehmen, wenn die zu vergleichenden Entscheidungen auf dieselben Rechtsnormen gestützt werden; ausreichend ist es aber auch, wenn es um die Inhaltsbestimmung und die Tragweite eines Rechtsgrundsatzes geht, der in verschiedenen Rechtsvorschriften zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BSG, Urteil v. 21.5.1969, GS 2/67). Die Abweichung dar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 5 Entscheidung des LSG über die Revision

Rz. 28 Das LSG entscheidet über die Zulassung der Revision von Amts wegen. Anträge der Beteiligten sind Anregungen. Eine gesonderte Tenorierung ist nur dann notwendig, wenn zugelassen werden soll. Versagt das LSG die Zulassung, sollte aber auch dies – klarstellend – tenoriert werden. Verhält sich das Urteil des LSG hinsichtlich der Zulassung der Revision nicht, ist dies grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.2 Die Entscheidung, von der das LSG abweicht

Rz. 15 Die Revision wegen Divergenz ist zuzulassen, wenn das anzufechtende Urteil von einer Entscheidung des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt keinen Zulassungsgrund dar (vgl. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.4 Beruhen

Rz. 17 Das angefochtene Urteil beruht auf der Divergenz, wenn das LSG dann zu einer anderen Sachentscheidung hätte kommen müssen, wenn es den Rechtssatz, von dem es abgewichen ist, zugrunde gelegt hätte. Auf diesen Rechtssatz muss es für die Entscheidung ankommen. Die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils im Sinne einer potentiellen Kausalität reicht grundsätzlich nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 6.2 Eröffnung der Revision

Rz. 30 Wird zugelassen und ist die Revision im Übrigen zulässig, ist die Revision eröffnet. Zulassungsgrund und Revisionsgrund müssen nicht identisch sein. Im Revisionsverfahren können alle Verletzungen materiellen und formellen Rechts geltend gemacht werden (vgl. BSGE 40 S. 51). Eine zugelassene und zulässige Revision führt als Vollrevision grundsätzlich zur Überprüfung des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 3 Die begründete Revision (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Die Revision ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesverletzung beruht. Das ist dann der Fall, wenn eine sachlich-rechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 202; § 546 ZPO) und die Entscheidung sich auch aus anderen Gründen nicht als richtig erweist. Bei Verfahrensmängeln beruht die Entscheidung bereits dann hier...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.2 Bezeichnung von Revisionskläger und Revisionsbeklagtem

Rz. 6 Aus der Revisionsschrift muss deutlich werden, wer Revisionskläger und Revisionsbeklagter ist. Fehlt es hieran, ist die Revision unzulässig (vgl. BSG, Urteil v. 14.8.1986, 2 RU 69/85). Allerdings reicht es aus, wenn bei Einlegung der Revision aus der Revisionsschrift oder sonstigen beigefügten oder während der Revisionsfrist nachgereichten Unterlagen Revisionskläger un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.3 Wiedereinsetzung

Rz. 17 Eine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis ist möglich. Wiedereinsetzung kann auch dann gewährt werden, wenn der Revisionskläger zwar die Revisionsschrift rechtzeitig eingereicht, jedoch die Zustimmungserklärung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision erst nach Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt hat (vgl. BSG, Urteil v. 2.3.1994, 1 RK 58/93).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 2 Prüfkompetenz des BSG

Rz. 2 Das BSG prüft von Amts wegen die speziellen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Revision. Ob das Verfahren in den Vorinstanzen mit von Amts wegen oder auf Rüge zu überprüfenden Verfahrensfehlern behaftet ist, ist Gegenstand der Prüfung der Begründetheit der Revision (vgl. BSG, Urteil v. 8.11.2007, B 9/9a SB 3/06 R).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.4 Auslegung der Revisionsschrift

Rz. 8 Es kann sich auch dann um eine Revisionsschrift handeln, wenn eine falsche Bezeichnung gewählt wird. Maßgeblich ist dabei aber, dass es sich um eine unbewusste Fehlangabe handeln muss; das in Wirklichkeit gemeinte Rechtsmittel muss nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen aus dem Schriftsatz erkennbar sein (vgl. Zeihe, § 164 Rn. 11e). Eine Umdeutung der Revision in ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 7 Nachträgliche Zulassung der nicht zugelassenen Revision

Rz. 31 Die Nichtzulassung kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a) angegriffen werden. Wird neben der Nichtzulassungsbeschwerde auch Revision eingelegt, ist Letztere jedenfalls bis zur Zulassung durch das BSG nicht statthaft. Ob eine solche Revision durch nachträgliche Zulassung zulässig werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend: BSG, Beschluss v. 3....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2 Einlegung der Revision beim BSG (Abs. 1)

Rz. 3 Auch nach Zulassung der Revision im Urteil des LSG oder durch Zulassung des BSG bedarf es einer gesonderten Revisionseinlegung. Die Revision kann nur bei dem Revisionsgericht eingelegt werden. Die Einlegung bei anderen Gerichten oder Behörden ist nicht fristwahrend. § 91 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Ist die Revisionsschrift unrichtig an das LSG adressiert, wird die Frist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 2 Vorteile/Nachteile der Sprungrevision

Rz. 3 Die Sprungrevision ist dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt unstreitig ist und es nur um die – möglichst zügige – Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen geht. Die Beteiligten begeben sich hierdurch allerdings der Möglichkeit, die vom SG festgestellten Tatsachen durch das Berufungsgericht überprüfen zu lassen, bzw. die Tatsachenbasis durch neuen Vortrag zu ändern. Es i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.1 Vorbemerkung

Rz. 18 Durch das Gesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht nachhaltig mit Wirkung vom 1.1.1975 geändert. Das zuvor geltende Recht sah die Grundsatz- und Divergenzrevision vor, sofern vom LSG zugelassen, sowie die Verfahrensrevision ohne Zulassung. Das Institut der Nichtzulassungsbeschwerde existierte insoweit noch nicht. Durch die Gesetzesä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.2 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 12 Auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag kann der Senatsvorsitzende die Begründungsfrist verlängern. Abweichend von der für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 160a Abs. 2 Satz 2 getroffenen Regelung, nach der die Begründungsfrist "einmal bis zu einem Monat" verlängert werden kann, ist bei der Revision gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 die Befugnis zur Fristverlängerung nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 4 Zusammenfassung

Rz. 28 Ist Revision form- und fristgerecht eingelegt und hinreichend begründet worden, überprüft das BSG das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge in materieller Hinsicht umfassend. Durch Rügen ist es insoweit nicht gebunden. Verfahrensverstöße werden, soweit sie nicht die von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen betreffen, hingegen grundsätzlich nur auf Rüg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 4 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Sprungrevision wird statthaft, wenn der Gegner schriftlich zustimmt und das SG sie zulässt. Der Beigeladene ist nicht "Gegner" im Sinne dieser Vorschrift; er hat keine Möglichkeit, die Zulassung der Sprungrevision zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beigeladene verurteilt worden ist; dann ist (auch) dessen Zustimmung erforderlich. Im Übrigen haben die B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 11 Zurückverweisung (Abs. 5)

Rz. 44 Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung wegen eines Verfahrensmangels vor (§160 Abs. 2 Nr. 3), kann das BSG nach Abs. 5 das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Damit soll die Durchführung eines Revisionsverfahrens vermieden werden, das in jedem Fall zur Aufhebung und Zurückverweisung führen würde (...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.1 Schriftlichkeit

Rz. 5 Die Revision kann nur schriftlich oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 65a eingelegt werden (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 151). Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Innerhalb der Revisionsfrist kann ein etwaiger Formmangel beseitigt werden. Die von einem Beteiligten selbst eingelegte Revision ist unzulässig. Zur Nieders...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 10 Entscheidung des BSG (Abs. 4)

Rz. 41 Das BSG entscheidet über die Nichtzulassungsbeschwerde unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 1). Es gilt jedoch § 169 SGG entsprechend (§ 160a Abs. 4 Satz 1 HS 2), wonach eine unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde oder wenn sie nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist, durch Beschluss...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 168 Klageände... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 168 ist durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 der 2. HS des Satzes 2 angefügt worden. Vom Berufungsgericht unterlassene notwendige Beiladungen können seither mit Zustimmung des Beizuladenen nachgeholt werden. Durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2150) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 2.1.2...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 162 Revisions... / 4 Die Kausalität

Rz. 11 Das angegriffene Urteil muss auf der Entscheidung beruhen. Das ist dann der Fall, wenn ohne die Gesetzesverletzung (ursächlich) anders entschieden worden wäre. Fehlt es daran, ist die Revision trotz der Gesetzesverletzung zurückzuweisen. Bei Verfahrensfehlern genügt es, wenn ohne Gesetzesverletzung möglicherweise anders erkannt worden wäre. In den Fällen der absoluten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 4 Beschwerdebegründungsfrist

Rz. 10 Die Beschwerdebegründungsfrist beträgt zwei Monate nach Zustellung des vollständigen Urteils an den Beschwerdeführer, im Ausland vier Monate (vgl. BSGE 40 S. 4, 41). Es handelt sich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbständige Zwei-Monatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 2 Anwendungsbereich

Die Einbehaltungsverpflichtung gilt nur für den Auftraggeber bei der Inanspruchnahme von im Inland durchgeführten Bauleistungen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung der Erträge. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, der Instandsetzung oder Instandhaltung, der Änderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen.[1] Der Begriff des Bauwerks ist nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.4.2.5 Verlust des Rügerechts

Rz. 23 Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 556, 295 ZPO) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (vgl. BSG, Beschluss v. 18.9.2003, B 9 VU 2/03 B; BSG, SozR 1500 § 160a Nr. 61 m. w. N.). Nach § 556 ZPO kann die Verletzung einer da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.5 Die Folgen der Zulassung

Rz. 19 Beginnend mit der Zustellung des Beschlusses oder Urteils läuft für jeden Verfahrensbeteiligten seine Revisionseinlegungsfrist, Abs. 3 Satz 2. Die Revision ist nunmehr statthaft. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen ungeachtet dessen vorliegen. Wird die Zulassung abgelehnt, beginnt mit der Zustellung des Beschlusses die Berufungsfrist bzw. die Nichtzula...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 9 Hemmung der Rechtskraft (Abs. 3)

Rz. 40 Nach § 160a Abs. 3 SGG hemmt die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde die Rechtskraft des Urteils. Rechtskräftig wird die angefochtene Entscheidung nach § 160a Abs. 4 Satz 3 SGG erst mit der Ablehnung der Beschwerde durch das BSG. Die Hemmungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, unbegründet oder begründet ist. Von der Hem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 5 Unanfechtbarkeit

Rz. 8 Der Verwerfungsbeschluss wird materiell rechtskräftig. Er kann grundsätzlich nicht frei geändert werden (vgl. BSG, Beschluss v. 30.5.1967, 4 RJ 231/67). Gegen den Verwerfungsbeschluss gibt es kein Rechtsmittel; er kann auch nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage zum Gegenstand einer erneuten Überprüfung gemacht werden (vgl. BSG, Beschluss v. 29.4.1965, 9 RV 20/65). Ledi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.1 Begründungsfrist

Rz. 11 Die Revision muss fristgerecht begründet werden. Fehlt es daran, ist sie unzulässig. Die Begründungsfrist beginnt mit dem Beginn der Einlegungsfrist. Die Revision kann bereits in der Revisionsschrift begründet werden. Jedenfalls aber ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des angefochtenen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision zu beg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.3.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Divergenzrevision dient der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2003 S. 65; BGH, NJW 2003 S. 831 ff.; BGH, NJW 2003 S. 754; BGH, NJW 2004 S. 1960). Sie ist ein Unterfall der Grundsatzrevision (vgl. BSG, Beschluss v. 29.3.2007, B 9a V 7/06 B; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rz. 373). Abweichung (Divergenz) i. S. v. § 160 Abs. 2 Nr. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die anderen Verfahrensordnungen kennen eine § 170a vergleichbare Regelung nicht. Die VwGO sieht keinerlei Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter an der Abfassung des Revisionsurteils vor; hingegen müssen die beim Bundesarbeitsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter das Revisionsurteil unterschreiben (§ 75 Abs. 2 ArbGG). Die Regelung des § 170a liegt in der Mitte und stel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen (z. B. Abbau der Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität) ergreifen. Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst nicht automatisch einen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.[1] Voraussetzung für den dann entstehenden Abfindungsanspruch ist aber, dass die schriftliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 2 Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Liegen betriebliche Gründe vor, hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zwischen den Arbeitnehmern zu treffen, die für eine Kündigung in Betracht kommen. Wurde die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.[1] Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass keine oder eine f...mehr