Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten sind in den alten Bundesländern Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge vor 1921 ausgeschlossen (§ 249 Abs. 4). Der Ausschluss dieser Eltern von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist auf verfassungsrechtliche Bedenken und starke sozialpolitische Kritik gestoßen. Der Gesetzgeber hat deshalb durch das Kindererziehungsle...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.7 Pauschalsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 40 Seit dem 1.4.2003 ist das Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer für geringfügig entlohnte Beschäftigte erheblich vereinfacht worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen, für die er Beiträge zur Ren...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 3 Diese Zahlungen zählen als Jubiläumszuwendung

Eine Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums[1] ist jede Einmalzahlung in Geld oder Geldeswert an einen Arbeitnehmer, die dieser neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält. Dazu gehören auch zusätzliche Urlaubstage im Jubiläumsjahr. Von einem Dienstjubiläum ist das Arbeitgeberjubiläum (bzw. Firmen- oder Geschäftsjubiläum) zu unterscheiden. Ein Arb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Rückstellung, Jubiläumsrück... / 6 Buchhalterische Erfassung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums

Die Frage der Rückstellungsbildung richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 Abs. 1 HGB. In Bezug auf die Abbildung in der Steuerbilanz ist zu beachten, dass die Bildung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG unterliegen.[1] Die handelsrechtlichen Grundsät...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.4 Grundstückserwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 – 3. Altern. ErbStG)

Rz. 23 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den Erblasser an einen anderen, der von ihm nicht als Erbe eingesetzt wird (vgl. § 1939 BGB). Allerdings kann auch ein Miterbe hinsichtlich der Zuwendung eines bestimmten Gegenstands Vermächtnisnehmer sein. Ein Vermächtnis setzt stets eine Verfügung von Todes wegen (z. B. ein Testament, v...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.13 Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (Abs. 2)

Rz. 60 Die Norm hat praktische Bedeutung namentlich für Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a (Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen) und b ( Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen). Bei diesem Personenkreis stellen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Hilfe zur Erlangung des einer Berufsausbildung vorausgehenden ...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.2.9 Auswahl der Leistungen (§ 49 Abs. 4 SGB IX)

Rz. 17 Bei der Auswahl der Leistungen sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen (vgl. BSG, SozR 4-2700 § 35 Nr. 1) Rz. 17a Die Eignung setzt an den körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten an. Insoweit muss der Versicherte tauglich sein, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wahrnehm...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.10 Vermögensübergang auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 33 Der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Die Vorschrift erfasst sowohl die den Erben oder Vermächtnisnehmer treffenden Auflage, eine Stiftung zu errichten, als auch die durch den Erblasser veranlasste Einsetzung einer Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin (vgl. BFH-Urteil ...mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 2.1.3 Auf die Benutzung angewiesen

Rz. 6 Wenn der Versicherte öffentliche Verkehrsmittel zumutbar benutzen kann, ist der Anspruch ausgeschlossen (SG Stade, Urteil v. 11.4.1990, S 7 U 160/89). Eine folgenbedingte Entstellung des Versicherten führt nicht zur Unzumutbarkeit (a. A. Dahm, in: Lauterbach, UV-SGB VII, § 40 Rz. 4). Kann ein Versicherter hingegen im konkreten Einzelfall öffentliche Verkehrsmittel desh...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.3 Erforderlichkeit

Rz. 7 Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten steht nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der Erforderlichkeit. Die Erforderlichkeit beinhaltet die Prüfung, dass kein milderes gleich gut geeignetes Mittel verfügbar ist, um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, und dass auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Angemessenheit) gew...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.7 Sonderregelung für die Feststellung des Versicherungsfalls in Abs. 3 (Stufenverfahren)

Rz. 30 Das gestufte Erhebungsverfahren nach Abs. 3 soll die Verarbeitung persönlicher Daten in möglichst schonender Weise ermöglichen, indem zunächst (i. d. R.) nichtmedizinische Fragen des Versicherungsstatus und der möglichen Verursachung durch das angeschuldigte Ereignis geklärt werden (1. Stufe), bevor Auskünfte über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.4 Aufbringung der Beiträge durch Dritte

Rz. 12 Dritte sind im Allgemeinen durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet worden, die Beiträge zu einem Zweig oder zu mehreren Zweigen der Sozialversicherung für einen bestimmten Personenkreis oder unter gewissen Umständen zu übernehmen. Für Personen, die Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld, Krankengeld oder Verletztengeld in Höhe der Entgeltersatzleistungen nach dem ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.1 Schriftliche Vereinbarung (Nr. 1)

Rz. 17 Die Wertguthabenvereinbarung setzt nach § 7b Nr. 1 zweierlei voraus, nämlich zum einen eine sich auf den Aufbau eines Wertguthabens beziehende Vereinbarung und zum anderen, dass dies in schriftlicher Form erfolgt. Rz. 18 Eine Wertguthabenvereinbarung ist ein Vertrag nach §§ 145 ff. BGB. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer Vereinbarung besteh...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.5 Beitragstragung bei Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 10 Die Regelung zum Übergangsbereich wurde zum 1.10.2022 grundlegend geändert. Zunächst erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage: Bei Arbeitsentgelt innerhalb des in Abs. 2 definierten Übergangsbereichs (früher: Gleitzone) hatte der Arbeitgeber bis zum 30.9.2022 den Anteil als Beitrag zu übernehmen, den er bei dem gezahlten Arbeitsentgelt allgemein zu tragen hat...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht (§ 727 Abs. 1 BGB und § 131 Nr. 4 HGB in der bis 30. Juni 1998 geltenden Fassung) hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditi...mehr

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Widerruf einer Vollmacht via Vollmachtsdatenbank vor Eintritt der Bekanntgabefiktion

Leitsatz Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts wird im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf der Frist fingiert. Die Existenz und die Wirksamkeit des Verwaltungsakts treten nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO erst mit Ablauf der 3-Tagesfrist ein. Sachverhalt Das Finanzamt hatte die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 am 21.12.2021 erlassen und an ei...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.11 Neue Erwerbsformen

Rz. 133 Telearbeit ist eine dezentralisierte Bürotätigkeit mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken. Hierzu haben sich verschiedene Formen herausgebildet: Tele-Heimarbeit, mobile Telearbeit, Telearbeit im Satellitenbüro, Telearbeit in einem Nachbarschaftsbüro (Zweigstelle oder selbstständiges Servicebüro). Technische Voraussetzung sind Computer, Modem und Telek...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.4 Schenkungen unter Auflage

Rz. 42 Der Grunderwerbsteuer unterliegen nach § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG Grundstücksschenkungen unter einer Auflage hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind. Zivilrechtlich versteht man unter einer Schenkung unter Auflage eine unentgeltliche Zuwendung unter einer Nebenbestimmung, die den Empfänger zu einer Leistung (zu einem Tun oder eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.2 Erwerb geringwertiger Grundstücke (§ 3 Nr. 1)

Rz. 13 Mit der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 1 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Bagatellfälle von der Grunderwerbsteuer freizustellen. Bei dem in der Vorschrift genannten Betrag von 2.500 EUR handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Dies bedeutet, dass Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis einschließlich 2.500 EUR von der G...mehr

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Jung, SGB VII § 139 Vorläuf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Bestimmung stellt eine von § 43 SGB I abweichende Sonderregelung insbesondere dahingehend dar, als sie den sich für unzuständig haltenden Unfallversicherungsträger zur Erbringung (vorläufiger) Leistungen verpflichtet, während § 43 SGB I den Leistungsträgern insoweit ein Ermessen einräumt. Rz. 3a Um der Verpflichtung zur vorläufigen Leistungserbringung zu entgehen, i...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 2.3 Auskunftserteilung durch den Arzt (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 6 Die Auskunft ist zunächst durch das Kriterium der Erforderlichkeit eingeschränkt, wozu auf die Kommentierung zu § 199 verwiesen wird. Dem Wortlaut lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob die Begleitumstände von gesundheitlichen Einschränkungen (wie Unfallort und -hergang) ebenfalls zu den zu erteilenden Auskünften gehören. Wegen des Fehlens einer Formulierung vergleic...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.1 Betriebs- oder Haushaltshilfe

Rz. 11 Betriebshilfe kommt im Gegensatz zur Haushaltshilfe (nur) bei selbständig Tätigen in Betracht. Landwirtschaftliche Unternehmer erhalten gemäß § 54 Abs. 1 Betriebshilfe während einer stationären Behandlung, wenn ihnen wegen dieser Behandlung die Weiterführung des Unternehmens nicht möglich ist und in dem Unternehmen Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige nic...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1 Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 2 Geringfügige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 sind nach § 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung und i. d. R. nach § 27 Abs. 2 SGB III nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei. Versicherungsfreiheit besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor für kurzfristige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2. Entgeltgeringfügige Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.1 Überblick

Rz. 137 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen am 1.1.1998 (BGBl. I S. 688) wurden die Abs. 1a und 1b in § 7 eingefügt. Ziel war es, die Zeiten der bezahlten Freistellung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigungszeiten zu definieren, um so die Grundvoraussetzung für eine lückenlose sozialversich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

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Geänderte Rechtauffassung zu Beherrschungsidentität und Betriebsaufspaltung

Kommentar Die Finanzverwaltung ändert ihre Rechtsauffassung zur personellen Verflechtung bei einer nur mittelbaren Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft. Zugleich wird dazu eine Übergangsregelung getroffen. Mittelbare Beteiligung Der BFH (Urteil v. 16.9.2021, IV R 7/18) hatte entschieden, dass im Falle einer Grundstücksüberlassung zwisc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.2 Beginn der Anwendung

Rz. 16a Die Regelung des § 5 Abs. 3 GrEStG gilt nach § 23 Abs. 6 S. 2 GrEStG für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.1999 verwirklicht werden, mithin ab dem 1.1.2000. Ein Grundstücksübergang, der vor dem 1.1.2000 stattgefunden hat, wird nicht von § 5 Abs. 3 GrEStG sanktioniert, auch wenn die Anteilsverminderung nach dem 1.1.2000 stattfand. Praxis-Beispiel A überträgt auf...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend (BFH v. 14.11.1956, II 46/56, BStBl III 1957, 19). Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst (vgl. zum steuerbaren Erwerb der Verwertungsbefugnis...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 76 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG – Überraschungsentscheidung

Aus Art. 103 Abs. 1 GG haben die Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht sie auch in rechtlicher Hinsicht auf entscheidungserhebliche Erwägungen und Gesichtspunkte hinweist, mit denen sie erkennbar nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen mussten (BFH v. 7.8.2002 – I R 45/01, BFH/NV 2003, 173, unter II.2.a). Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn das ...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 5. Widerstreitende Steuerfestsetzungen

§ 174 Abs. 1 AO: Nach § 174 Abs. 1 AO kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen bei Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts zu seinen Ungunsten geändert werden. Ein Widerstreit zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im Inland im R...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Aufbau des Steuertatbestands – Subjekt, Objekt, Bemessungsgrundlage und Steuersatz – stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Subjekt der subjektiven Steuerpflicht, also die Frage, wer Schuldner der Steuer ist. Die Antwort hierauf gibt § 20 ErbStG. § 2 ErbStG regelt dagegen, inwieweit die in § 1 ErbStG genannten Vermögenserwerbe der deutschen Erbschaftsteuer unterl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 34 Die "erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG ist in ihren Auswirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht nach Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b der Vorschrift gleichgestellt. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige als Erblasser bzw. Schenker und Erwerber, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.4 Vermögen des Erblassers

Rz. 84 Gegenstand des Gewahrsams muss das Vermögen des Erblassers sein. Das Gesetz beschränkt die Haftung ausdrücklich nicht auf das Nachlassvermögen. Gegenstand kann also auch sein, was aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall erworben wird.[1] Keine Rolle spielt dabei, dass Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall zivilrechtlich nicht dem Erbrecht, s...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / II. Urteil des EuGH v. 8.9.2022 in der Rs. C-98/21

1. Sachverhalt Der Sachverhalt dieses bedeutsamen Urteils stellt sich wie folgt dar: Die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft bestand im Ankauf, der Verwaltung und der Verwertung von eigenem Grundbesitz sowie der Projektierung, Sanierung und Erstellung von Bauvorhaben aller Art. Die Holding war als Kommanditistin an der X-KG und der Y-KG (Projektgesellschaften) beteiligt, die ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.2 Entscheidung des Gerichts durch Urteil

Hat das Gericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls bzw. einer einstweiligen Verfügung durch Urteil entschieden, kann die Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung in einem Berufungsverfahren erfolgen. Darüber hinaus besteht für den Schuldner die Möglichkeit, zu beantragen, dass aufgrund besonderer Umstände der Arrestbefehl bzw. die einstweilige Verf...mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 4. Rechtliche Einordnung des Urteils

Aus unserer Sicht ist dem EuGH im Ergebnis zuzustimmen. Die Begründung lässt teils offene Fragen zurück, die zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich noch zu weiterem richterlichen Klärungsbedarf führen werden, allerdings ist nunmehr höchstrichterlich geklärt, dass diesen konstruiert wirkenden Vorschalt-Modellen aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ein Riegel vorgeschoben worden ...mehr

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Personengesellschaft, Verei... / 6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1] Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis klar vereinbart und bürgerlich-rechtlich wirksam sein. Sie müssen ernstlich gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden. Des Weiteren müss...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 5 Aufhebungsklage

Wird ein Schiedsverfahren durchgeführt, kann das Arbeitsgericht nur noch wegen der Aufhebung des Schiedsspruchs angerufen werden. Die möglichen Begründungen für diese Klage vor dem Arbeitsgericht sind in § 110 ArbGG abschließend festgelegt: Das schiedsrichterliche Verfahren ist unzulässig. Das ist z. B. dann der Fall, wenn das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war, d...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.2 Zuständigkeit

Nach § 111 Abs. 2 ArbGG ist der Schlichtungsausschuss für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. §§ 10 ff. BBiG zuständig. Ist das Ausbildungsverhältnis beendet, ist der Schlichtungsausschuss nicht mehr zuständig, das Berufsausbildungsverhältnis muss also noch Bestand haben.[1] Prax...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.3 Anrufung des Schlichtungsausschusses

Sofern ein Schlichtungsausschuss gebildet worden ist, ist dessen Anrufung Prozessvoraussetzung für eine arbeitsgerichtliche Klage. Eine vorher eingereichte Klage ist grundsätzlich unzulässig. Sie wird jedoch nachträglich zulässig, wenn ein nach Klageerhebung eingeleitetes Schlichtungsverfahren beendet wurde und der Spruch des Schlichtungsausschusses nicht anerkannt wurde. Ei...mehr

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Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr

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Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.)

Leitsatz 1. Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m. § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.01.2019 ‐ XI R 15/16, BFHE 263, 543). 2. Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 200...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 2 Zuständigkeit des Schiedsgerichts

Nach § 4 ArbGG kann die Arbeitsgerichtsbarkeit in bestimmten, abschließend aufgezählten Fällen ausgeschlossen werden; eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist dann unzulässig. Es entscheidet dann ein Schiedsgericht nach § 102 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 101 ArbGG in folgenden Fällen: Bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder Streitig...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.1 Verfügungsanspruch

Im einstweiligen Rechtsschutz muss zunächst das Vorliegen eines Verfügungsanspruchs glaubhaft gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Beschäftigung. Dieser kann im Wege einer einstweiligen Verfügung in Form der Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen kann d...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

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Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde

Leitsatz Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine im Einzelhandel übliche reine Produktberatung hinaus weitere – fürsorgeorie...mehr

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Arbeitsgerichtliches Schied... / 1 Allgemeines

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann ausnahmsweise die Durchführung eines Schiedsverfahrens durch den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit im Allgemeinen oder für den Einzelfall von den Parteien eines Tarifvertrages vereinbart werden (Schiedsvertrag). Im Übrigen sind Schiedsverträge in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich unzulässig.[1]mehr