Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Im Steuerstrafverfahren ist eine Schätzung zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (st. Rspr.; vgl. hierzu BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; v. 16.9.2020 – 1 StR 140/20, wistra 2021, 278 = NStZ-RR 2021, 15; Rolletschke in Rolletschke/...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.2 Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme des als Grundsatz geltenden Ordnungsprinzips: Die dem Arbeitnehmer günstigere einzelvertragliche Regelung geht den höher stehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vor. Das ergibt sich für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Tarifvertrag aus § 4 Abs. 3 TVG. Für das Verhältnis Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung ist eine gesetzliche...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.9 Direktionsrecht/Weisungsrecht des Arbeitgebers

Als letzte Rechtsquelle ist das Direktionsrecht zu beachten. Das Direktions- oder Weisungsrecht gestattet es dem Arbeitgeber, gegenüber dem Arbeitnehmer verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder damit zusammenhängende Verhaltensweisen beziehen. Hiernach kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nach Art, Ort und Zeit näher bestimmen. Wie...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.1 EG (EU)-Verordnungen/allgemeine Regeln des Völkerrechts

Art. 117 EG-Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Sozialpolitik. Gehandelt wird in der EU gem. Art. 189 durch Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Dabei gelten die EG-VO als internationales Gesetzesrecht unmittelbar ohne förmliche Umwandlung in innerstaatliches Recht (Transformation) in jedem Mitgliedstaat (§ 189 Abs. 2 EG-Vertrag).[1] Diese ...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.3 Regelungsmaterie

Mit Betriebs-/Dienstvereinbarungen werden echte Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung vertraglich geregelt. Diese sind vor allem in § 87 BetrVG, §§ 78 BPersVG geregelt.. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier, jedenfalls zulasten der Arbeitnehmer unwirksam. Das BAG spricht hier von der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung.[1] Im öffentlichen Dienst ist die...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.7.1 Grundsätzliches

Die auf die Betriebsvereinbarungen folgenden Rechtsquellen sind die Arbeitsverträge. Denn gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gehen (kollektivrechtlich geltende) Tarifverträge und gem. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Betriebsvereinbarungen vor, es sei denn, einzelne arbeitsvertragliche Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer günstiger (vgl. beim Tarifvertrag § 4 Abs. 3 TVG Günstigkeitsprinz...mehr

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Betriebliche Verkehrssicher... / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund

Nach § 1 SGB VII ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen Mitteln Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Dazu zählen nach § 8 SGB VII auch die direkten Wege von zu Hause zum Unternehmen und vom Unternehmen zurück nach Hause, die notwendigen Wege, um Kinder der Mitarbeiter zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 13 Realteilung bei Übertragung oder Überführung einzelner Grundstücke (§ 14 Abs. 3 EStG)

Rz. 264 Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft – hierzu gehören auch Erbengemeinschaften – Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus dem Betrieb einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft aus, gelten diese nach §...mehr

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Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.2.1 Persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers

Nach der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Arbeitsvergütung auch dann, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. In der Regel fallen hierunter Ereignisse im persönlichen Leben oder im Familien- und Verwandten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.4 Vertrauensarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten, sondern in der Regel nur ein täglicher und wöchentlicher Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf eine Arbeitszeiterfassung und -kontrolle. Vertraglich ist dennoch eine bestimmte regelmäßige Arbeitszeit (z. B. 40 Stunde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.3 Jahresarbeitszeitmodelle und Flexibilisierung von Schicht- und Dienstplänen

Unter Jahresarbeitszeit versteht man eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die bezogen auf das Jahr zu erbringen ist. Jahresarbeitszeitmodelle sind am ehesten für Betriebe mit wiederkehrend planbaren saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalls geeignet. Die wöchentliche Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden ist dabei im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Ein solches Arbeitszeitm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Maklerlohn trotz Mange... / 4 Entscheidung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids betreffend den Grundbesitz für eine Vorschenkung

Leitsatz Ein geänderter Feststellungsbescheid über den Wert von Grundbesitz als Vorschenkung hat keine Bindungswirkung im Sinne eines Grundlagenbescheids für Zwecke der Erbschaftsteuer. Sachverhalt Die Klägerin ist hälftige Miterbin ihres 2018 verstorbenen Vaters. In ihrer Erbschaftsteuererklärung deklarierte die Klägerin unter anderem eine mittelbare Grundstücksschenkung dur...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BFH (VII. Senat)

Kein Reemtsma-Anspruch, wenn Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren: Der VII. Senat des BFH fügte den vorgenannten Urteilen noch eine Variante hinzu. Er bejahte zwar den Reemtsma-Anspruch auch für Inlandssachverhalte, ging aber davon aus, dass er – zumindest in den entschiedenen Fällen (die Leistenden waren insolvent) – nicht bestehe, weil die zutreffende Belastung der Steue...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 2. Keine Vorsteuerkürzung

Keine Kürzung der Vorsteuern beim Leistungsempfänger: Und es geht noch weiter – steht dem Leistungsempfänger ein Reemtsma-Anspruch zu, dürfte der EuGH hieraus sogar schließen, dass bereits die Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger unzulässig ist. Das alles bestimmende Prinzip der Rechtsprechung des EuGH ist nämlich, dass die "richtige" neutrale Belastung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / VI. Zinsen

Grundproblem der MwSt = Zinsen: Schließlich stellt das FG Münster die Frage, ob der Reemtsma-Anspruch auch die Zinsen umfasst. Das wäre, wenn der EuGH den Anspruch als solchen bejahen würde, fast der interessanteste Teil der Vorlagefrage. Hier hätte er nämlich die Möglichkeit, sich grundlegend zu Fragen der Verzinsung bei der Mehrwertsteuer zu äußern. Das wäre wünschenswert....mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 2. Nationale Rechtsprechung

Dieser Anspruch war in der Folge Gegenstand diverser Urteile der FG und des BFH. a) Einzelne FG Nach Ansicht mancher FG kein Anspruch im dt. Recht: Bisweilen gab es hierbei überraschende Urteile. So etwa als einzelne Gerichte entschieden, es finde sich im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage für einen solchen Erstattungsanspruch, so dass er – zumindest für Inlandssachverhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BMF-Schr. v. 12.4.2022

Restriktive Verwaltungsauffassung: So veröffentlichte das BMF am 12.4.2022 ein Schreiben zum sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer.[33] Mit diesem kann zumindest schon einmal nachgewiesen werden, dass sich die Finanzverwaltung mit dem Thema beschäftigt hat, was vielleicht mit Blick auf ein eventuelles Vertragsverletzungsverfahren helfen würde. Leider aber hat dieses Schrei...mehr

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"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Einzelne FG

Nach Ansicht mancher FG kein Anspruch im dt. Recht: Bisweilen gab es hierbei überraschende Urteile. So etwa als einzelne Gerichte entschieden, es finde sich im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage für einen solchen Erstattungsanspruch, so dass er – zumindest für Inlandssachverhalte – abzulehnen sei.[4] Unionsrechtlicher Anspruch: Die Gerichte übersahen dabei allerdings, das...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum

Rz. 1 Die Vorschrift enthält sprachlich geändert die besonderen Bestimmungen des bis zum 1.9.2001 geltenden § 557 Abs. 2 und 3 über Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum aller Art (einschließlich der Werkdienstwohnungen gem. § 576b und derjenigen nach § 549 Abs. 1 und 2 (Schmidt-Futterer/Streyl, § 571 Rn. 2). Auf die Haftung des Untermieters gegenüber dem Haup...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf durch Normen mit unionsrechtlichem Bezug.[1] Schutzgehalt Dieses Verbot erfasst nicht nur eine Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer, sondern auch eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Dies ist für viele Arbeitsbedingunge...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.2 Diskriminierungsverbot gemäß Art. 45 Abs. 2 AEUV

In Art. 45 Abs. 2 AEUV findet sich das Verbot der Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (umgekehrt: ein Gebot zur Inländergleichbehandlung). Daher darf ein EU-Bürger, der in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit sucht oder eine Beschäftigung gefunden hat, nicht schlechter behandelt werden als Inländer in vergleichbarer Position. Dieser Grundsatz konkretisiert d...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.1 Arbeitnehmerbegriff

Der in Art. 45 AEUV verwendete Begriff des Arbeitnehmers wird für alle Mitgliedstaaten einheitlich durch das Unionsrecht bestimmt.[1] Arbeitnehmer ist danach jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, der eine weisungsgebundene Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ausübt oder ausüben will.[2] Der Wohnort des Arbeitnehmers ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.1 Massenentlassungen

Die Richtlinie 98/59/EG vom 20.7.1998[1] enthält Mindestvorschriften zum Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen. Darunter versteht die Richtlinie kollektive Entlassungen, die ein Arbeitgeber aus Gründen vornimmt, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen. Bezugsgröße für das Vorliegen einer kollektiven Entlassung ist – nach Wahl der Mitgliedstaaten – entweder ein Z...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.3 Beschränkungsverbot

Das Recht auf Freizügigkeit würde nicht effektiv durchgesetzt, wenn es nur gegen Diskriminierungen geschützt wäre. Daher hat der EuGH Art. 45 AEUV um ein ungeschriebenes Beschränkungsverbot erweitert.[1] Es sind auch Beschränkungen verboten, die grenzüberschreitende Aktivitäten von Arbeitnehmern behindern oder weniger attraktiv machen.[2] Das Verbot greift bereits, wenn nur ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 5.2 Betriebsübergang

Die Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001[1] (Betriebsübergangsrichtlinie; Vorgängerrichtlinie: Richtlinie 77/187/EWG v. 14.2.1977[2]) dient der Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- und Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber. Diese Richtlinie hat aus deutscher Sicht die größte praktische Bedeutung aller europäisc...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.3.1 Unmittelbare Anwendbarkeit

Infographic Primärrecht Viele europarechtliche Regelungen enthalten nur innerhalb der Union geltende Kompetenzvorschriften oder Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten. EU-Rechtsnormen finden aber auch unmittelbar in den Mitgliedstaaten Anwendung. Dafür ist zwischen primärrechtlichen und sekundärrechtlichen Normen zu unterscheiden. Für das im AEU-Vertrag enthaltene Primärrecht ha...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.2 Begriff des Entgelts

Der Begriff "Entgelt" ist in Art. 157 Abs. 2 AEUV definiert. Er umfasst "die üblichen Grund- und Mindestlöhne und -gehälter sowie alle sonstigen Vergütungen […], die der Arbeitgeber aufgrund des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zahlt".[1] Die Zuwendung muss ihren Rechtsgrund in dem konkreten Arbeitsverhältnis haben...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.7 Wechselwirkung und Vorrang des Europarechts gegenüber deutschem Recht – Beispiel Urlaubsrecht

Das europäische Recht hat einen erheblichen Einfluss auf das in Deutschland geltende Arbeitsrecht. Die Einwirkung erfolgt insbesondere über die europä­ischen Richtlinien, die materielle Mindeststandards für die deutsche Gesetzgebung setzen, und über deren Interpretation durch den EuGH, die für die deutschen Gerichte verbindlich ist. Dieser Einfluss zeigt sich oft auch erst l...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.3 Rechtsfolgen und sonstige Pflichten des Arbeitgebers

Die Rechtsfolgen für verbotene Diskriminierungen sind in § 7 AGG und § 15 AGG geregelt. Nach § 7 Abs. 2 AGG sind Vereinbarungen nichtig, die gegen ein Benachteiligungsverbot des AGG verstoßen. Bei Einzelverträgen kann es eventuell zu einer ergänzenden Vertragsauslegung kommen, aber möglicherweise zu einer Gleichbehandlung "nach oben".[1] Jedenfalls für Betriebsvereinbarungen...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.2 Rechtfertigung

Die allgemeine Rechtfertigung für mittelbare Diskriminierungen und die speziellen Rechtfertigungstatbestände für unmittelbare Diskriminierungen (wesentliche und entscheidende Anforderung des Berufs) sind in § 3 Abs. 2 AGG sowie § 8 AGG übernommen worden. Gerade § 8 AGG nimmt an Bedeutung in der Rechtsprechung zu.[1] Die Gesetzesbegründung nennt z. B. für die wesentliche und ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.4 Unionsrechtlicher Schadensersatzanspruch

Wenn durch mitgliedstaatliche Verletzungen von Europarecht ein Schaden entstanden ist, kann dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Mitgliedstaat zustehen.[1] Der Anspruch entstammt dem Unionsrecht, ist aber nach nationalem Haftungsrecht abzuwickeln. Dabei darf das mitgliedstaatliche Recht den Anspruch nicht übermäßig erschweren, insbesondere nicht von höheren ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.3 Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung, Religion/­Weltanschauung und sexueller Orientierung sowie wegen des ­Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG erfasst neben dem Alter [1] auch die Merkmale Behinderung, Religion oder Weltanschauung sowie die sexuelle Ausrichtung. Für diese verbotenen Differenzierungskriterien fehlt es an Definitionen. Der Schutz der sexuellen Ausrichtung wurde erforderlich, weil der EuGH dies nicht unter das Merkmal Geschlecht eingeordnet hat.[2] Zur Diskriminierung von Mens...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.1 Unmittelbare Wirkung

Art. 157 AEUV ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH unmittelbar anwendbar.[1] Die Regel kann auch zwischen Privaten geltend gemacht werden. Verboten sind daher nicht nur staatliche Vorschriften und Maßnahmen, die zu ungleichem Entgelt für gleiche Arbeit führen, sondern auch diskriminierende Vereinbarungen in Tarif- und Individualverträgen.[2] Der Arbeitnehmerbegriff...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.3 Begriff der gleichen oder gleichwertigen Arbeit

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit gilt nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit. Für die Gleichwertigkeit kommt es ausschließlich auf die Art der betreffenden Arbeitsleistung, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen an[1], nicht dagegen auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden[2] oder auf eine gleichzeitige Beschäftigung.[3] Art. 157 AEUV ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.4 Ausschluss des Art. 45 AEUV für Beschäftigungen im öffentlichen Dienst

Nach Art. 45 Abs. 4 AEUV gilt die Freizügigkeit nicht für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Das Europarecht nimmt damit Rücksicht auf die enge Beziehung zwischen dem öffentlichen Dienst und der Ausübung von Hoheitsgewalt, die in allen Mitgliedstaaten der EU traditionell Inländern vorbehalten ist. Allerdings ist auch hier der Begriff der öffentlichen Verwaltung u...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.2.4 Ungleichbehandlung

Eine unzulässige Ungleichbehandlung kann nur zwischen vergleichbaren Personen vorliegen. Deshalb ist ein Vergleich zwischen Arbeitnehmern unzulässig, deren Entgelte durch verschiedene "Quellen" festgesetzt wurden.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 157 AEUV nicht nur auf unmittelbare, sondern auch auf mittelbare Diskriminierungen anwendbar.[2] So liegt eine mittelb...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Das europäische Arbeitsrecht ist seit Längerem im Blickfeld des nationalen arbeitsrechtlichen Interesses. Seit Jahren zeigen spektakuläre Fälle immer wieder, dass den europarechtlichen Vorgaben auch im Bereich des Arbeitsrechts eine erhebliche Bedeutung zukommt. Erinnert sei an dieser Stelle nur an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Entlass...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.1 Schutzbereich

Zentrale Norm des Gesetzes ist § 7 Abs. 1 AGG. Danach werden Benachteiligungen wegen der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale verboten. Der Diskriminierungsschutz erstreckt sich gemäß § 2 AGG auf alle Phasen des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Anbahnung[1] und Abwicklung, insbesondere auch auf die Stellenausschreibung und Einstellung bis hin zur Kündigung/Entlassung und b...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 1.3.2 Vorrang des Unionsrechts

Die EU ist darauf angewiesen, dass ihre Rechtsvorschriften überall in der Union gleichermaßen angewendet werden. Die einheitliche Anwendung wird dadurch gewährleistet, dass die Regeln des Unionsrechts im Konfliktfall jeder Vorschrift des nationalen Rechts, auch dem Verfassungsrecht, vorgehen (Vorrang des Unionsrechts). Die wichtigste Konsequenz des Vorrangprinzips ist, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 2.2.1 Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß Art. 45 Abs. 3 AEUV

Art. 45 Abs. 3 AEUV gewährt als unmittelbar anwendbares Recht die Einreise und den Aufenthalt eines EU-Angehörigen zum Zwecke einer unselbstständigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat. Diese Rechte sind durch die Freizügigkeitsverordnung 1612/68/EWG vom 15.10.1968[1], die durch die Freizügigkeitsverordnung (EU) 492/2011 zum 16.6.2011 abgelöst wurde[2], und die Richtlinie ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.3 Rechtfertigung

Für die Rechtfertigung ist zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen zu unterscheiden. Letztere sind allgemein einer Rechtfertigung zugänglich, wenn die Ungleichbehandlung einem rechtmäßigen Ziel[1] dient, das nichts mit dem verbotenen Differenzierungsmerkmal zu tun hat und in verhältnismäßiger Weise eingesetzt wird.[2] Die Dauer der Betriebszugehörigkeit soll...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 31 Man muss diese Beispiele so verstehen, dass der Regelsteuersatz dafür auch gelten soll, wenn es sich nach herkömmlicher Auffassung eigentlich um unselbstständige Nebenleistungen zur Beherbergung handelt. Insofern hat sich der Gesetzgeber bewusst und absichtsvoll von der Entscheidung des BFH v. 15.1.2009[1] distanziert, welche das Frühstück als unselbstständige Nebenle...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3 Gleichbehandlungsrichtlinien

In Gleichbehandlungsrichtlinien, von denen hier die 3 wichtigsten dargestellt werden, hat die EU das Diskriminierungsverbot für wesentliche Teile des Arbeitslebens geregelt. Die Richtlinie 2006/54/EG vom 5.7.2006[1] verbietet die Diskriminierung wegen des Geschlechts über das Entgelt hinaus. Durch die Richtlinie 2000/43/EG vom 29.6.2000 ist die Diskriminierung wegen der Rass...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 1.5.2 Vorabentscheidungsverfahren

Das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren stellt eine besondere Form der Kooperation zwischen den nationalen Gerichten und dem EuGH dar. Die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens hat das nationale Gericht immer dann zu prüfen, wenn sich Fragen der Auslegung des EU-Vertrags oder des AEU-Vertrags bzw. der Auslegung oder Gültigkeit sekundärrechtlicher Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 4.2 Arbeitszeit und Urlaubsrecht

Mindestvorschriften für die Arbeitszeit[1] sind in der Richtlinie 2003/88/EG vom 4.11.2003[2] enthalten. Die Umsetzung ist in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) [3] bzw. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) [4] erfolgt. Die Arbeitszeitrichtlinien sehen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vor. Dabei soll Arbeitnehmern, die mehr als 6 Stunden t...mehr