Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 1.1 Bedeutung und Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 EStG regelt den Grundsatz der Individualbesteuerung und des Welteinkommensprinzips. Dem Wortlaut des Tatbestands der Vorschrift nach enthält sie lediglich die Abgrenzung der unbeschränkten von der beschr. Steuerpflicht. Tatsächlich geht die Bedeutung der Vorschrift aber weit darüber hinaus, da sie gleichzeitig den Kreis der Steuersubjekte umschreibt, die unter die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuertatbestand der Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.2 Zollfahndungsämter

Rz. 22 Die Zollfahndungsämter sind als örtliche Bundesbehörden zur Erforschung und Ermittlung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Zölle, Verbrauchsteuern, EG-Abgaben) zuständig. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in §§ 24ff. ZollfahndungsdienstG v. 16.8.2002[1] und in § 208 AO geregelt. Sie wirken be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.1 Hauptzollämter

Rz. 21 Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen (Zollämter, Grenzkontrollstellen) sind die wichtigsten örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Sie sind für die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben zuständig.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 4 Steuern

Die Erfassung von Steuern als potenzieller Teil der Herstellungskosten ist handelsrechtlich nicht gesondert geregelt. Insoweit gelten daher die allgemeinen Grundsätze. Danach gilt: gewinnabhängige Steuern sind keine Aufwendungen, die im Zuge der Leistungserstellung entstehen, sondern belasten den Ertrag aus der Veräußerung des Hergestellten. Als solche sind sie nicht Teil de...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.1 Grundlagen

Herstellungskosten sind handelsrechtlich definiert als "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen"[1]. Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten fi...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.2 Einzelkosten

Einzelkosten sind dem jeweiligen Kostenträger nach Menge oder Zeit unmittelbar zurechenbar (Kostenträgereinzelkosten). Schlüsselungen, die sich ausschließlich auf den Wert des eingesetzten Produktionsfaktors beziehen, berühren den Einzelkostencharakter nicht. Einzelkosten sind stets variable Kosten, d. h., ihre Höhe verändert sich mit dem Beschäftigungsgrad. Sie fallen nicht...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 5.2 Landessteuern und -abgaben

Rz. 34 Einige AO-Anwendungsgesetze bestimmen darüber hinaus, dass ein Teil der Vorschriften der AO auch auf diejenigen landesrechtlich geregelten Steuern anzuwenden ist, die von den Gemeinden verwaltet werden. Das sind insbesondere die örtlichen Aufwands- und Verbrauchsteuern. In den meisten Bundesländern ist dies durch die Kommunalabgabengesetze bestimmt.[1] Kraft dieser Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.3 Verwaltung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 20 Nur soweit die bundesrechtlich oder nach EG-Recht geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, reicht der Anwendungsbereich der AO. Bundes- bzw. Landesfinanzbehörden sind die in § 6 wiedergegebenen, im FVG genannten Verwaltungsbehörden. Ihr Tätigkeitsbereich ist in Art. 108 GG umschrieben: Die Bundesfinanzbehörden verwalten die Zölle, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.1 Bundesrecht

Rz. 8 Für die bundesrechtlich geregelten Steuern ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 1 u. 2 GG. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole. Er hat außerdem die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder wenn die Voraussetzungen des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.2.3 Verbrauchssteuern

Rz. 18 Soweit nationale Verbrauchssteuergesetze auf Zollvorschriften der Union verweisen[1], wird Unionsrecht einseitig kraft nationalen Rechtsakts sinngemäß als nationales Recht übernommen. Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein- und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem g...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.7 Einfuhrabgaben: Zölle, Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrabgaben sind die Summe aus den Zöllen, den Verbrauchsteuern und der Einfuhrumsatzsteuer. Zölle verteuern Einfuhren künstlich und wurden vorwiegend zum Schutz der heimischen Wirtschaft eingeführt. Stark exportorientierte Staaten wie Deutschland sind natürlich an einem weltweiten Abbau von Zöllen interessiert. In einer Zollunion wie der EU (inkl. Türkei) gelten glei...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.3.2 Hinweise aus den "Allgemeinen Vorschriften zur Tarifierung" (im Zitat nur die 3 wichtigsten)

Allgemeine Vorschriften zur Tarifierung AV 1: Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und – soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist – die nachstehenden Allge...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.2 Zollanmeldung: Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Zunächst wird die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr dargestellt. Die anderen Verfahren werden gesondert beschrieben. Auch für die anderen Verfahren ist das, was im Folgenden dargestellt wird, anzuwenden. Die meisten Daten werden aus der Handelsrechnung in die Einfuhranmeldung übernommen. Die zu ergänzenden Felder sind dann selbst zu ermitteln (z. B. Zol...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 3.1 Übersicht

Wie dargelegt, kann der Export, also die Ausfuhrseite geprüft werden sowie der Import, also die Einfuhrseite. Unter Export im weiteren Sinn ist sowohl die Versendung innerhalb der EU (Intrahandel) als auch die Ausfuhr in Drittländer (Extrahandel) zu verstehen. Exportsendungen sind grundsätzlich von Verbrauch- und Umsatzsteuern befreit. Die Steuerbefreiungen sind in den Verbr...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.6 EUSt-Wert-Ermittlung

Die Umsatzsteuer gliedert sich in 3 Bezeichnungen: Mehrwertsteuer, Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und Einfuhrumsatzsteuer. Sie beträgt zurzeit im Regelfall 19 %, ermäßigt 7 %. Bei jeder Einfuhr müssen Sie auch Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entrichten, es sei denn es besteht eine Steuerbefreiung. Während der Zollwert an der EG-Grenze ermittelt wird (Verbringungsort), ...mehr

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Zoll kompakt: Import / 2 Intrahandel (Eingang) – was hat der Käufer zu beachten?

Der Handel innerhalb der EU ist – da es sich um einen Binnenmarkt und um eine Zollunion handelt – frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Warenlieferungen zwischen zwei EU-Staaten sind unter Beteiligung von zwei Unternehmern für den liefernden Unternehmer als sog. innergemeinschaftliche Lieferung umsatzsteuerfrei. Der Empfänger hat die Steuer auf den innergeme...mehr

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Betriebsprüfung durch Zollb... / 1.1 Gegenstand der Prüfung und Prüfungsanordnung

Den ersten Kontakt mit der Zollprüfung hat das Unternehmen über die sog. Prüfungsanordnung, mit der dem Unternehmen mitgeteilt wird, dass eine Zollprüfung stattfinden wird. In der Prüfungsanordnung wird benannt, was Gegenstand der Zollprüfung ist. In Betracht kommt die Einfuhrseite, also die Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung von Einfuhrabgaben im weitesten Sinne (Präfe...mehr

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Zoll kompakt: Import / 3.3.1 Vor- und Nachteile der Varianten zur Feststellung von Warennummer und Zollsatz

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Jahresabschlussgliederung / 3.6 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 42a Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber in § 277 Abs. 1 HGB die Umsatzerlöse – formal nur für Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, aber letztlich durch die Ausstrahlungswirkung auch für die übrigen Unternehmen – neu definiert.[1] Die Umsatzerlöse sind nicht nur auf die für die Gesellschaft typischen Umsatzerlöse der gewöhnlichen G...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind. Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungspfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick über den Regelungsgehalt

Rz. 1 Der Abschnitt befasst sich mit den steuerlichen Anzeigepflichten. Der 1. Unterabschnitt zur Personenstands- und Betriebsaufnahme[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben.[2] Der 2. Unterabschnitt trifft Regelungen zu Anzeigepflichten in Bezug auf Stpfl. und in Bezug auf Sachverhalte mit möglicher steuerlicher Relevanz: § 137 AO legt zur steuerlichen Erfassung von Kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Aufzeichnungen bei Steuerlagern (§ 22 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4c UStG)

Rz. 222 Um die Gleichbehandlung bestimmter Umsätze von Gemeinschaftswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern zu erreichen, sind gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager geschaffen worden. Art und Umfang des Umsatzsteuerlagers sind von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machten. Nach hier vertretener (s. § 370 Rz. 557) und herrschender Meinung[2] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Rz. 101 [Autor/Stand] Zu den inzwischen erheblich erweiterten Prüfungsaufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–8 SchwarzArbG) und den Ermittlungsbefugnissen der FKS-Beamten (§§ 14–14c SchwarzArbG) s. § 370 Rz. 1287 ff. und 1291 ff. So kann die FKS nunmehr selbständig Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB führen und abschließen, wenn di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Monopolstraftaten

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach Streichung der besonderen Strafvorschriften des BranntwMonG (§§ 119–125 BranntwMonG a.F.) im Jahr 1987[2] gelten für Branntweinabgaben, die Verbrauchsteuern i.S.d. AO sind, die materiellen Strafbestimmungen der §§ 369–376 AO unmittelbar. Eines besonderen Hinweises auf die §§ 385 ff. AO bedurfte es daher nicht. Das Erschleichen eines überhöhten Übern...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Ergänzender Hinweis: Nr. 70–72 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 70 ff.). Schrifttum: S. dazu die Nachw. bei § 399 vor Rz. 53; ferner: weil zitiert und aktueller Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Wilk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Umsätze an die NATO-Hauptquartiere

Rz. 168 Die Steuerbefreiung für die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführten Umsätze an die im Inland stationierten ausländischen NATO-Hauptquartiere richtet sich nach den Voraussetzungen, die für die Steuerbefreiung entsprechender inländischer Umsätze gelten. Unionsrechtliche Grundlage hierfür ist Art 151 Abs. 1 MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 137 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an NATO-Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland von der USt befreit, wenn sie von den Hauptquartieren in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch das Hauptquartier oder durch den in Art. 14 Abs. 1 S. 3 NATO-HQ-ErgAbk bezeichneten Personenkreis be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der deutschen ESt entsprechende Steuern

Rn. 28 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nur wenn die ausländischen Einkünfte im ausländischen Quellenstaat mit einer Steuer belegt werden, die der deutschen ESt entspricht, ermöglicht § 34c Abs 1 EStG die Anrechnung. Fehlt es an der Entsprechung, so sieht § 34c Abs 3 EStG die Abzugsmethode vor (s Rn 71). Rn. 29 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Eine ausländische Steuer entspricht der deut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften

Rz. 1 § 28 UStG enthält in Abs. 1 bis 3 die vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 geltende Absenkung der USt-Sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % sowie die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von 19 % auf 16 %. § 28 Abs. 4 UStG enthält die bis zum 31.12.2011 geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. ...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.2 Verbrauchsteuern

Rz. 19 Verbrauchsteuern sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Gegenstand bzw. dessen Übertritt aus einem der Besteuerung unterliegenden Bereich (Herstellungsbereich) in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr oder das Halten oder der Verbrauch bestimmter Güter als für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich angesehen werden.[1] Anknüpfungspunkt ist ...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.4 Aufwandsberücksichtigung

Rz. 23 Voraussetzung der Bildung eines Abgrenzungspostens ist, dass die Zölle und Verbrauchsteuern (zunächst) als Aufwand, d. h. den Periodengewinn mindernd, behandelt worden sind und diese Wirkung andauert. Aufwand ist die durch die Abgaben eingetretene Reinvermögensminderung. Bedingung ist demnach, dass die Abgaben bis zum Abschlussstichtag zulasten der Zahlungsmittel entric...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen

1 Grundlagen Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zoll...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.1 Regelung vor BilMoG

Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprachen den in § 5 Abs. 5 Sat...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 3 Behandlung im IFRS-Abschluss

Rz. 16 In den internationalen Rechnungslegungsstandards sind gesonderte Positionen für Zölle und Verbrauchsteuern nicht bekannt; mit dem Aktivierungsverbot wollte sich der deutsche Gesetzgeber auch den IFRS anpassen.[1] Die Posten würden auch nicht die Voraussetzung eines Vermögenswertes (asset gem. IAS 38.8, FW 49 (a)) erfüllen. Soweit die Zölle und Verbrauchsteuern Vertrie...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.3 Behandlung als Aufwand der Periode

Rz. 9 Demnach sind die Zölle und Verbrauchsteuern auf die am Abschlussstichtag im Unternehmensbereich befindlichen und deshalb auszuweisenden Vorräte Aufwand der Periode ihres Anfallens. Ob nach der Streichung des Sonderpostens durch das BilMoG die vor seiner Einführung vorherrschende Auffassung, es handle sich bei den fraglichen Zöllen und Verbrauchsteuern um Bestandteile d...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.2 Teilwertabschreibung

Rz. 35 Mangels Eigenschaft als Wirtschaftsgut kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. Dies ist insbes. dann problematisch, wenn zwischenzeitlich die Verbrauchsteuern oder Zölle gesenkt oder abgeschafft wurden oder wenn sich die Verbringung der Vorräte in das Außenlager als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Ein gedachter Erwerber würde dann sicher nicht mehr die früheren ...mehr