Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag

Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der privaten Geburtstagsfeier des al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.2 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i. S. v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ob eine Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung zu einer Einkommenskorrektur führt, hängt davon ab, ob eine Minderung des steuerlichen Gewinns[1] eingetreten ist. Eine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 KStG ist nur dann vorzunehmen, wenn sich der Sachverhalt gewinnmindernd ausgewirkt hat. Die Korrektur kann nur das erfassen, was vorher zu einer Steuerminderung geführt hat...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.6 Kein Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung

Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung darf in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen, muss also außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung erfolgen. Es zeichnet die verdeckte Gewinnausschüttung ja gerade aus, dass eine Vermögensminderung der Körperschaft in einer Form auftritt, in der sie äußerlich nicht als Ausschüttung ers...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.6 Schenkungsteuer

Der BFH[1] hat entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gibt. Die FinVerw wendet diese Rechtspr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.4 Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis bei Zuwendung an beherrschende Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann mit "seiner" Körperschaft sowohl aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung, als auch aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses in Rechtsbeziehung treten. Es steht ihm frei, für die Körperschaft unentgeltlich, gegen ein unter dem Üblichen liegenden Entgelt, oder gegen eine angemessene Vergütung tätig zu werden. Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherr...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.5 Grunderwerbsteuer

Auswirkungen bei der Grunderwerbsteuer ergeben sich bei verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn Grundstücke zwischen Körperschaft und Gesellschafter (oder umgekehrt) übertragen werden. Folgende Fallgestaltungen sind dabei möglich:mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft

Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein steuerbarer Umsatz gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile die Körperschaft zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hatte. Als Ort dieser fingierten Lieferung gilt der Sitz oder die Betriebsstätte der Körperschaft.[1] Die Lieferung kann u...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.3 Leistungen eines Gesellschafters zu einem unangemessen hohen Entgelt

Leistet der Gesellschafter im Rahmen seines Unternehmens, erbringt er eine steuerbare Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist das überhöhte Entgelt.[1] Die Kapitalgesellschaft kann den (überhöhten) Umsatzsteuerbetrag bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Ist der Gesellschafter nicht unternehmerisch tätig, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5 Auswirkung bei anderen Steuerarten

5.1 Änderungen beim Gewerbeertrag Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.[1] Eine Gewerbesteuerrückstellung ist zwar weiterhin zu bilden, der daraus entstehende Aufwand hat aber keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückstellung. Praxis-Beispiel Private Geburtstagsfeier Die A-GmbH übernahm im September 01 die Kosten der...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.2 Leistungen der Körperschaft zu einem unangemessen niedrigen Entgelt

Für diese Umsätze gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Umsätze sind steuerbar und ggf. nach § 4 UStG steuerbefreit. Maßgebend für die Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist nicht das (zu niedrige) Entgelt, sondern wie bei einer unentgeltlichen Leistung der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, die Selbstkosten bzw. die Kosten (Mindestbemessungsgrundl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.3 Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird bei Gewinnausschüttungen auf 3 Ebenen festgesetzt: Die ausschüttende Körperschaft hat den Solidaritätszuschlag auf die festgesetzte Körperschaftsteuer zu zahlen.[1] Festgesetzte Körperschaftsteuer ist die tarifliche Körperschaftsteuer nach Minderung bzw. Erhöhung nach den §§ 37, 38 KStG; auf die bei der Gewinnausschüttung einzubehaltende Kapitaler...mehr

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Gewinnausschüttung / 6 Berichtigung von Steuerfestsetzungen beim Gesellschafter

Häufig werden verdeckte Gewinnausschüttungen erst Jahre später bei einer Außenprüfung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt sind die Steuerbescheide des Gesellschafters, in denen die verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen wäre, in den meisten Fällen bereits bestandskräftig. Der Gesetzgeber hat daher für diese Fälle eine Berichtigungsvorschrift unmittelbar in das KStG integriert...mehr

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Gewinnausschüttung / 4.3 Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Sämtliche in- und ausländischen Gewinnausschüttungen sind steuerfrei[1], ein pauschaler Ansatz nichtabziehbarer Ausgaben mit 5 % ist möglich.[2] Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen sind steuerfrei[3], welche für Gewinne auf jeder Stufe und für jede Beteiligung gesondert zu berechnen sind.[4] Eine Freistellung i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG kommt nicht in Betracht, wenn di...mehr

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Gewinnausschüttung / 5 Besteuerungszusammenhang bei Gewinnausschüttungen

Bei Gewinnausschüttungen tritt eine gewisse Koppelung der Besteuerung auf Gesellschafter- und Gesellschaftsebene ein. Die Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen wird nur zugelassen, soweit die Gewinnausschüttung auf der Ebene der leistenden Gesellschaft dem Einkommen hinzugerechnet wurde.[1] Korrespondierend ist die Einschränkung bei der Freistellung im Körperschaftsteue...mehr

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Gewinnausschüttung / Zusammenfassung

Begriff Gewinnausschüttungen sind das Verbindungsglied, mit dem Gewinne einer Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter zugeführt werden. Da auf Ebene der Kapitalgesellschaften in Form der Körperschaftsteuer eine eigenständige Besteuerung stattfindet, müssen die Gesellschafter – anders als bei Personengesellschaften – nur die ausgeschütteten Gewinne versteuern. Bei Personengesel...mehr

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Gewinnausschüttung / 7 Kapitalertragsteuer

Gewinnausschüttungen lösen unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Gewinnausschüttungen handelt, Kapitalertragsteuer aus.[1] Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer des Gesellschafters. Die Kapitalgesellschaft hat diese Steuer für Rechnung ihrer Gesellschafter einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter kann sie auf seine persönliche Einko...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.4.2 Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 18 Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[1] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit zwischen unabhängigen Vergleichspartnern fe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn von Abs. 1 Nr. 6 ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der Wettbewerbsneutralität. Die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.5 Einzelbesteuerung versus Konzernbesteuerung

Rz. 135 Eine Grundentscheidung, die im Rahmen eines Körperschaftsteuersystems zu treffen ist, liegt in der Frage, ob bei einer Gruppe von verbundenen Unternehmen die einzelnen Unternehmen zu besteuern sind oder die Gruppe (der Konzern) als Ganzes. Das deutsche Körperschaftsteuerrecht hat diese Entscheidung dahin getroffen, dass grundsätzlich jede Kapitalgesellschaft selbst m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.3 Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) vGA: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung

Für Zwecke einer vGA besteht auf Gesellschaftsebene der Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung eines an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) überlassenen betrieblichen Pkw auch bei Vereinbarung eines Privatnutzungsverbots. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) vGA: Aufschiebend bedingter Verzicht auf eine Pensionszusage gegen Abfindung

Eine für eine vGA ausreichende Vermögensminderung setzt einen Vorgang voraus, der zu einer Verminderung des in der Steuerbilanz zu erfassenden Betriebsvermögens der GmbH führt. Hieran fehlt es bei einem vor dem Ende des Bilanzzeitraums erklärten Verzicht des Gesellschafters auf einen Pensionsanspruch unter der – nach Auslegung der vertraglichen Regelungen anzunehmenden – auf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) vGA: Aufwendungen einer GmbH für die Geburtstagsfeier ihres GGF

Der Anlass der betreffenden Veranstaltung ist bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen maßgeblich. Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung: Die Aufwendungen einer GmbH für die Ausrichtung einer Feier am Tag eines runden Geburtstags ihres Mehrheitsgesellschafters und GF sind eine vGA, wenn die GmbH den Nachwe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.3 Nicht abziehbare Kosten der Lebensführung

Soweit die Zuwendungen die Voraussetzungen für den Betriebsausgaben- und Spendenabzug nicht erfüllen, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.[1] Hiervon betroffen sind Aufwendungen, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Zuwendenden mit sich bringen, z. B. die Förderung von Kunst und Künstlern durch ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.5 Privat veranlasste VIP-Maßnahmen

Ist die Leistung des Unternehmers privat veranlasst, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG in vollem Umfang um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, bei Kapitalgesellschaften können verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Eine private Veranlassung ist u. a. gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Eintrittskarten an Dritte überlässt, um gesellschaftsrecht...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. Fiktive Erwerbe i.S.d. Abs. 8

Verwaltungsanweisung R/H E 7.5 ErbStR/H 2019. Schrifttum: Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VI. Verbundene Unternehmen, Delegation und Interessenkollision

Im entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter als Partner an der … Partnerschaftsgesellschaft beteiligt. An der … Steuerberatungsgesellschaft mbH war er weder direkt noch indirekt beteiligt. Jedoch war sein Sozius Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Dies wurde auch angezeigt, muss gleichwohl nach Ansicht des Gerichts zu einer vergütungsrelevanten Konsequenz führe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Exkurs

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die zuvor beschriebene Abgrenzung der gemeinnützigen und hoheitlichen Tätigkeit führt dazu, dass wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Tätigkeiten auf privatrechtliche gemeinnützige Körperschaften ausgliedern, die Frage der Selbstlosigkeit zu beantworten ist. Die Finanzverwaltung ist bisher (siehe BMF vom 27.12.1990, BStBl I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Steuerrechtliche Praxishinweise.

Rn 27 (i) Bei einer Bürgschaftsgewährung durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person ist sicherzustellen, dass eine eventuelle Vergütung dem Drittvergleich standhält. Sonst besteht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 III 2 KStG . (ii) Die Zahlung auf die Inanspruchnahme aus einer Gesellschafterbürgschaft stellt nur in Höhe des werthaltigen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwendungen, die nicht abziehbar sind

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht abziehbar sind nach § 10 KStG (s. Anhang 3): die Gewerbesteuer; die auf die Gewerbesteuer entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder); die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind; die Steuern vom Einkommen u...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Spendenabzugsoptionen

Bei dem Stifter sind die Zuwendungen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung als Spenden bei der Einkommensteuer[22] (ESt), Körperschaftsteuer[23] (KSt) und Gewerbesteuer[24] (GewSt) zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ESt), 20 % des Einkommens (KSt) und 20 % des Gewinns (GewSt) oder alternativ zu vier Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr