Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn von Abs. 1 Nr. 6 ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der Wettbewerbsneutralität. Die Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.3 Beziehungen zwischen Körperschaft und Anteilseigner

Rz. 15 Die Körperschaft ist ein eigenständiges Steuerrechtssubjekt, das von dem Anteilseigner zu unterscheiden ist. Dies ist eine systematisch notwendige Folge der zivilrechtlichen Selbstständigkeit der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie juristische Person ist oder nicht. Das Steuerrecht folgt insoweit dieser legislatorischen Wertungsentscheidung. Es nimmt die zivilrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.5 Einzelbesteuerung versus Konzernbesteuerung

Rz. 135 Eine Grundentscheidung, die im Rahmen eines Körperschaftsteuersystems zu treffen ist, liegt in der Frage, ob bei einer Gruppe von verbundenen Unternehmen die einzelnen Unternehmen zu besteuern sind oder die Gruppe (der Konzern) als Ganzes. Das deutsche Körperschaftsteuerrecht hat diese Entscheidung dahin getroffen, dass grundsätzlich jede Kapitalgesellschaft selbst m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.3 Genossenschaften (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 31 Genossenschaften (frühere Bezeichnung: Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) haben ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.10.2006.[1] Danach sind Genossenschaften Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer M...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) vGA: Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung

Für Zwecke einer vGA besteht auf Gesellschaftsebene der Anscheinsbeweis für die private Kfz-Nutzung eines an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GF) überlassenen betrieblichen Pkw auch bei Vereinbarung eines Privatnutzungsverbots. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) vGA: Aufschiebend bedingter Verzicht auf eine Pensionszusage gegen Abfindung

Eine für eine vGA ausreichende Vermögensminderung setzt einen Vorgang voraus, der zu einer Verminderung des in der Steuerbilanz zu erfassenden Betriebsvermögens der GmbH führt. Hieran fehlt es bei einem vor dem Ende des Bilanzzeitraums erklärten Verzicht des Gesellschafters auf einen Pensionsanspruch unter der – nach Auslegung der vertraglichen Regelungen anzunehmenden – auf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) vGA: Aufwendungen einer GmbH für die Geburtstagsfeier ihres GGF

Der Anlass der betreffenden Veranstaltung ist bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen für Feiern oder für die Bewirtung von Gästen maßgeblich. Fehlender Nachweis der betrieblichen Veranlassung: Die Aufwendungen einer GmbH für die Ausrichtung einer Feier am Tag eines runden Geburtstags ihres Mehrheitsgesellschafters und GF sind eine vGA, wenn die GmbH den Nachwe...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 4. Zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaftem Einlagekonto

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Regelung des § 27 KStG und der Strenge der Finanzrechtsprechung kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass materiell-rechtliche Auskehrungen aus dem Einlagenkonto steuerrechtlich auf der Ebene der Gesellschafter als steuerpflichtige Dividende qualifiziert werden. Fehlerhafter Umgang mit dem Einlagekonto auf Gesellschaftsebene schlägt a...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.3 Nicht abziehbare Kosten der Lebensführung

Soweit die Zuwendungen die Voraussetzungen für den Betriebsausgaben- und Spendenabzug nicht erfüllen, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.[1] Hiervon betroffen sind Aufwendungen, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Zuwendenden mit sich bringen, z. B. die Förderung von Kunst und Künstlern durch ...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.5 Privat veranlasste VIP-Maßnahmen

Ist die Leistung des Unternehmers privat veranlasst, handelt es sich nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG in vollem Umfang um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung, bei Kapitalgesellschaften können verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Eine private Veranlassung ist u. a. gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Eintrittskarten an Dritte überlässt, um gesellschaftsrecht...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. Fiktive Erwerbe i.S.d. Abs. 8

Verwaltungsanweisung R/H E 7.5 ErbStR/H 2019. Schrifttum: Breier, Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung und verdeckter Einlage, Bonner Bp-Nachrichten 4/2012, 25; Crezelius, Noch einmal: Disquotale Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen, Ubg 2012, 190; Dorn, Verdeckte Einlage und verdeckte Gewinnausschüttung – Doppelbelastung aufgrund einer Schenkungsteuerpflich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fremdvergleichsgrundsatz

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vergleichsweise zuverlässige Kontrollmaßstäbe lassen sich jedenfalls im Grundsatz für die Überprüfung verbundinterner Rechtsgeschäfte ausmachen. Als archimedischer Punkt gilt der sog. Fremd- oder Drittvergleich, das Entgelt also, das unabhängige Vertragspartner für vergleichbare Leistungen zahlen würden (vgl. KonzernR (2022), § 311 AktG, Rn. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VI. Verbundene Unternehmen, Delegation und Interessenkollision

Im entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter als Partner an der … Partnerschaftsgesellschaft beteiligt. An der … Steuerberatungsgesellschaft mbH war er weder direkt noch indirekt beteiligt. Jedoch war sein Sozius Mehrheitsgesellschafter dieser Gesellschaft. Dies wurde auch angezeigt, muss gleichwohl nach Ansicht des Gerichts zu einer vergütungsrelevanten Konsequenz führe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Exkurs

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die zuvor beschriebene Abgrenzung der gemeinnützigen und hoheitlichen Tätigkeit führt dazu, dass wenn Körperschaften des öffentlichen Rechts hoheitliche Tätigkeiten auf privatrechtliche gemeinnützige Körperschaften ausgliedern, die Frage der Selbstlosigkeit zu beantworten ist. Die Finanzverwaltung ist bisher (siehe BMF vom 27.12.1990, BStBl I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwendungen, die nicht abziehbar sind

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht abziehbar sind nach § 10 KStG (s. Anhang 3): die Gewerbesteuer; die auf die Gewerbesteuer entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder); die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind; die Steuern vom Einkommen u...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 1. Spendenabzugsoptionen

Bei dem Stifter sind die Zuwendungen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung als Spenden bei der Einkommensteuer[22] (ESt), Körperschaftsteuer[23] (KSt) und Gewerbesteuer[24] (GewSt) zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (ESt), 20 % des Einkommens (KSt) und 20 % des Gewinns (GewSt) oder alternativ zu vier Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ)

Tz. 7 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Vereine/Verbände ermitteln i. d. R. ihre Gewinne aus den Tätigkeitsbereichen steuerunschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe, s. §§ 65ff. AO, Anhang 1b) und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben – so genannte Einn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Einziehung der Geschäftsanteile eines GmbH-Gesellschafters (Satz 2)

a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfall: Forderungsverzicht

Rz. 630 [Autor/Stand] Ein Schulderlass führt stets zur Bereicherung des Schuldners (§ 397 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden grundsätzlich in Höhe des Nominalbetrags der damit entfallenen Verbindlichkeit (s. Rz. 30).[2] Nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eine solche Vermögensmehrung einer Kapitalgesellschaft nun auch als mittelbare Bereicherung der Bedachten schenkungsteuerbar.[3]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 664 [Autor/Stand] Mit notariellem Schenkungsvertrag nebst Auflassung überträgt die T1-GmbH ein ihr gehörendes Grundstück (Bedarfswert = 1 Mio EUR) an die T2-GmbH. Für beide Gesellschaften handelte ihr Geschäftsführer A, der Alleingesellschafter der T2 ist und 40% der Anteile an der T1 hält, an der neben ihm noch B beteiligt ist. Zivilrechtlich liegt eine Grundstücksschenk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 204 [Autor/Stand] AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft zählen zu den "Vereinen des Handelsrechts."[2] Sind sie an einschlägigen Vorteilsgewährungen beteiligt, können grundsätzlich keine anderen Maßstäbe gelten.[3] Die in der Vergangenheit recht lebhaft geführte Diskussion um deren Schenkungsteuerbarkeit (s. Anm. 604 f.) hat der Gesetzgeber mit § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. In lästige Verträge gekleidete Schenkungen

Rz. 426 [Autor/Stand] Schenkungsteuerbare Zuwendungen ereignen sich auch im Rahmen entgeltlich gestalteter Rechtsbeziehungen. Man denke insbesondere an teilunentgeltliche Zuwendungen und/oder gemischte Schenkungen (Anm. 64 f., 114 f.). Rz. 427 [Autor/Stand] Bisweilen bewusst durch solche "lästigen Verträge"[3] verborgen, sind sie als verdeckte Schenkungen selbstverständlich s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 201 Auch bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung sind die schuldrechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen Besitzunternehmen und Betriebskapitalgesellschaft grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen, sofern diese ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Das für beherrschende Anteilseigner einer GmbH geltende Sonderrecht erfordert darüber hinaus zusätzlich ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.7 Darlehen

Rz. 57 Hat die übertragende Körperschaft einem ihrer Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Bedingungen gewährt, führt dies bei der übernehmenden Personengesellschaft aufgrund der außerbetrieblichen Veranlassung zu einer Entnahme des Darlehens, wenn dieses bisher bei der übertragenden Körperschaft nicht als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt worden ist. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.7 Besonderheiten bei einer Besitzgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft

Rz. 140 Ist sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Kapitalgesellschaft und überlässt die Besitz- der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, liegt eine kapitalistische Betriebsaufspaltung [1] nur dann vor, wenn die Besitzkapitalgesellschaft selbst beherrschend an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt ist (vermögensmäßige Verbindung).[2] Eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.6 Einnahmen aus Leistungen sonstiger Körperschaftsteuersubjekte (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 311 Durch § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG sind auch Zuwendungen durch KSt-Subjekte, die keine Kapitalgesellschaften und keine Genossenschaften sind, Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit den Gewinnausschüttungen gleichgestellt. Diese KSt-Subjekte (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere rechtsfähige Vereine, nichtre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.3 Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft

Rz. 245 Ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen bei Begründung einer (echten) Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft (einheitlich) übergeht, kann nicht schematisch beantwortet werden, sondern ist vielmehr anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.[1] Der BFH[2] geht von der Einheit des Firmenwerts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Rz. 164 Sofern das Besitzunternehmen in das Handelsregister (auch freiwillig) eingetragen ist oder es ohne Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgewerbe betreibt, ist es nach Maßgabe der §§ 238ff. HGB i. V. m. § 140 AO buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Erfüllt das Besitzunternehmen nicht die Kriterien für ein kaufmännisches Gewerbe, ist es handelsrechtlich nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen.[1] Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine steuerliche Schlussbila...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr