Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Spenden/Sponsoring / 10.6 Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 171 Gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dürfen verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen nicht mindern. § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 KStG lässt Zuwendungen nur "vorbehaltlich des § 8 Abs. 3 KStG" zum Abzug zu, sodass verdeckte Gewinnausschüttungen als Zuwendungen nicht abgezogen werden dürfen. Eine Zuwendung kann dann eine vGA sein, wenn ein Betrieb gewerblicher Art i. S. d. § 1 A...mehr

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Kann bei Auszahlung eines Darlehens damit gerechnet werden, dass dieses nicht mehr zurückgezahlt wird, liegt beim Gesellschafter bereits im Zeitpunkt der Darlehenshingabe ein Vermögensvorteil und damit eine vGA vor. Sachverhalt Mit dem Finanzamt war es zum Streit über die steuerliche Behandlung eines Darlehens gekommen. Eine UG (haftungsbeschränkt) hat ihrer alleinig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.1 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 85 Eine aufgelöste Kapitalgesellschaft kann für Zeiträume nach der Auflösung keine offenen Gewinnausschüttungen mehr vornehmen. Gewinnausschüttungen sind ab dem Zeitpunkt der Auflösung nur noch möglich, soweit Gewinne für Wirtschaftsjahre ausgeschüttet werden, die vor der Auflösung geendet haben.[1] Zuwendungen an die Anteilseigner für Zeiträume nach der Auflösung sind k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.2 Gewinnausschüttungen für vorangehende Wirtschaftsjahre (S. 3)

Rz. 79 Vor Durchführung des Vermögensvergleichs ist das Abwicklungs-Anfangsvermögen gem. § 11 Abs. 4 KStG um den Gewinn eines vorangegangenen Wirtschaftsjahrs zu kürzen, der im Abwicklungsbesteuerungszeitraum für dieses Wirtschaftsjahr ausgeschüttet worden ist. Wenn auch für Zeiträume vom Beginn der Auflösung an Gewinnausschüttungen nicht mehr möglich sind, so kann doch nach...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. 2. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Leitsatz 1. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.3 Rechtsfolge bei Nichtanwendung des § 12 Abs. 2 KStG

Rz. 153 Ist § 12 Abs. 2 KStG nicht anwendbar, weil die beteiligten Körperschaften nicht in demselben Drittstaat ansässig sind, oder sind sonst die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht erfüllt, führt die Verschmelzung grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Vermögensübertragung. Die übertragende Körperschaft ist hiervon nur insoweit betroffen, als Vermögen in Deutschland ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1 Systematik und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden und ersetzt § 12 KStG a. F. Die bisherige Fassung der Vorschrift enthielt nur einige punktuelle Regelungen, deren systematische Einordnung unklar war. Gegenstand von Abs. 1 war die Regelung der Sitzverlegung, die jetzt in umfassenderer Form...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 4 Anrechnung bei Bestehen eines DBA

Rz. 167 Obgleich die Steueranrechnung nach § 26 KStG i. V. m. § 34c EStG grundsätzlich als unilaterale Maßnahme zur Vermeidung bzw. Verminderung von Doppelbesteuerungen geschaffen wurde, ist sie auch im Zusammenhang mit der in zahlreichen DBA enthaltenen Anrechnungsmethode zu sehen. Grundsätzlich ist § 26 KStG nicht "neben" einem DBA anzuwenden. Als spezielleres Recht und au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 6.1 Abzug anrechenbarer ausländischer Steuer

Rz. 179 Alternativ zur Steueranrechnung kann der Stpfl. auf Antrag auch den Abzug der ausl. Steuer gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG vornehmen. Nur soweit die Voraussetzungen der Steueranrechnung erfüllt sind, besteht das Wahlrecht.[1] Rz. 180 Die Vorschrift zum Steuerabzug stellt nach h. M. eine Einkunftsermittlungs- und keine Tarifvorschrift dar.[2] Frag...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer

Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entfallenden deutschen KSt sind danach die Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 7 Anrechnung bei beschränkter Steuerpflicht

Rz. 205 In besonderen Konstellationen kann auch bei beschränkt Stpfl. die Notwendigkeit bestehen, ausl. Steuern auf die inl. Steuerschuld anzurechnen (Rz. 48ff.). Eine "echte" Steueranrechnung ergibt sich gem. § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in den Fällen des § 50 Abs. 3 EStG. Unterhält eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Inland einen land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 3 Anrechnung bei Anwendung des Korrespondenzprinzips (Abs. 1 S. 2)

Rz. 163 Die Möglichkeit zur Steueranrechnung ist durch Gesetz v. 13.12.2006[1] auf Einkünfte ausgedehnt worden, die infolge der Anwendung des Korrespondenzprinzips steuerpflichtig sind. Danach ist eine etwaige ausl. Steuer in den Fällen des § 8b Abs. 1 S. 2 und 3 KStG anrechenbar.[2] Rz. 164 Gem. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG erfolgt die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 1 S. 1 KStG n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Dividenden

„ [2] Nummer 2 gilt nicht für Dividenden, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Allgemeines. Von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG kann auch der Fall erfasst sein, bei dem Dividenden über das abkommensrechtliche Schachtelprivileg steuerfrei zu stellen sind, der unbeschränkt Steuerpflichtige mit diesen Einkünften aber im anderen Staat nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Die dortige Nichtb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Art der Kapitalerträge

Rz. 36 [Autor/Stand] Nur laufende Bezüge, keine Liquidationsgewinne. Durch die Bezugnahme des Satzes 1 des § 50j EStG auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG fallen nur laufende Bezüge aus Aktien oder Genussscheinen in den Anwendungsbereich der Regelung. Denn § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG verweist seinerseits nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß der Nr. 2 des § 20 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 157 Das Steuerrecht bezeichnet Zuwendungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft als verdeckte Einlage, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft diese nicht einräumen würde.[1] Weil für die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft, abgesehen von einigen Ausnahmen, die allgemeinen Vorschriften gelte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 33 Die finanzielle Eingliederung setzt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG voraus, dass der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen und unmittelbar in einem solchen Maße beteiligt ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Eine Beteiligung des Organträgers an d...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 10.2 Arbeitszeitkonto als vGA

In "schlechten Zeiten" der GmbH könnte man ja durchaus an eine Vereinbarung denken, in der im Rahmen eines sog. Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zu Gunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird. Lt. BFH verträgt sich dies aber nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Dies gilt auch, wenn die Gutsc...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 5 Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel

Der häufigere Fall ist die Vereinbarung eines Gehaltsverzichts mit einer sog. Besserungsklausel; d. h. erholt sich die GmbH wirtschaftlich, so wird der Gehaltsbetrag, auf den der Geschäftsführer verzichtet hat, nachgezahlt. Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Kapitalgesellschaft auf einen Teil sei...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 6 Gehaltsverzicht ohne Besserungsklausel

Eher selten ist in der betrieblichen Praxis der Gehaltsverzicht ohne Besserungsklausel, quasi ein Gehaltsverzicht ohne weitere Bedingungen. Diese Alternative ist allenfalls in Fällen zu finden, in denen zwar durchaus von einer Erholung der GmbH ausgegangen wird, aber nicht angenommen wird, dass die GmbH wirtschaftlich dann so gestellt sein wird, dass sie eine entsprechende N...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 4 Vereinbarung des Gehalts-/Pensionsverzichts

Vertragliche Vereinbarungen zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter müssen in Form und Beschlussfassung dem Gesetz und der Satzung entsprechen. Für die Bestellung des Geschäftsführers und für den Abschluss des Dienstvertrags ist jeweils die Gesellschafterversammlung zuständig. Dies gilt auch für Änderungen des Dienstvertrags, und dazu gehört schließlich auc...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 12 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsverzicht: So können ... / 11 Musterformulierung eines Gehaltsverzichts

Frau Musterfrau (40 %) und Herr Mustermann (60 %) sind Gesellschafter der Muster-GmbH. Herr Mustermann ist alleiniger und allein zur Vertretung der GmbH berechtigter Geschäftsführer. Herr Mustermann wurde am 5.6.2020 von seinem Steuerberater anlässlich der Bilanzbesprechung und aktuellen BWA für April 2020 darüber informiert, dass aufgrund des unerwarteten Zahlungsausfalls be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einkommensermittlung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 36 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Einkommensermittlung der wG s R 5.7 Abs 7 KStR und H 5.7 "Einkommensermittlung bei Berufsverbänden" KStH 2015. Zur Frage, inwieweit Mitgliedsbeiträge nicht nach § 8 Abs 5 KStG außer Ansatz bleiben, sondern als Leistungsentgelte für die wirtsch Förderung der Einzelmitglieder und damit als Einnahmen eines wG zu beurteilen sind, s R 8.11 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Schaden, Ertragstliche Behandlung von Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Tochter-Kap-Ges auf ihre Mutter-Kap-Ges, BB 1997, 2297; Prinz, Verlustnutzung bei Verschmelzung nach dem Ges zur Forts der Unternehmens-StRef, FR 1997, 881, 887; Hahn, Gesamtrechtsnachfolge und Verschmelzung – Anm zum Urt des BFH v 15.10.1997 – I R 22/96, DStZ 1998, 561; Orth, Umwandlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Einkommensermittlung bei Unterstützungskassen

Tz. 98 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UK sind keine VU. Für die Einkommensermittlung ist zwischen UK in der Rechtsform der Kap-Ges einerseits und UK in der Rechtsform des Vereins oder der Stiftung andererseits zu unterscheiden. Tz. 99 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für UK in der Rechtsform der Kap-Ges vertritt die Fin-Verw bislang folgende Auff: Bei diesen UK sind alle Eink solche aus...mehr