Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragssteuern

Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besonderheite...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stiftungsbegriff

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Vermögensmasse ohne Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.2 Haftung des Vorstands

Tz. 31 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 84a Abs. 1 BGB sind auf die Tätigkeit des Vorstandes die Regelungen der §§ 664 bis 670 BGB (Anhang 12a) entsprechend anwendbar. In § 84a Abs. 2 BGB ist geregelt, dass die Mitglieder des Vorstands bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden haben. Eine Haftung der Vorstandsmitglieder ergibt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Maßgebender Gewerbeertrag

Tz. 48 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Maßgebend für die Ermittlung und Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag, der in dem jeweiligen Erhebungszeitraum bezogen wurde (§ 10 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Besteht die Gewerbesteuerpflicht für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb während des gesamten Kalender-/Wirtschaftsjahres, ist Erhebungszeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Unternehmensverbundene Stiftung

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen) oder deren Vermögen aus der Mehrheit der Anteile eines Unternehmens (Beteiligungsträgerstiftungen) besteht. Die Einstufung der Stiftung als unternehmensverbundene Stiftung wird entsprechend anhand der Art des Vermögens vorgen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Satzungsänderungen

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Möglichkeit von Satzungsänderungen ist für Stiftungen, die im Grundsatz auf unbestimmte Zeit errichtet werden, von großer Bedeutung, um Anpassungen an sich ändernde, tatsächliche oder rechtliche Umstände vorzunehmen. Das BGB enthielt bisher keine ausdrücklichen Regelungen zu Satzungsänderungen. Nur die Änderung des Stiftungszwecks war in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorauszahlungen

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unterhält eine steuerbegünstigte Einrichtung einen gewerbesteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, setzt die zuständige Gemeinde auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheides Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten, und zwar am 15.02., 15....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dokumentationspflicht/Aufzeichnungspflicht der täglichen Arbeitszeit

Tz. 3 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitgeber müssen generell die tägliche Arbeitszeit von Minijobbern (Ausnahme: Privathaushalte), kurzfristig Beschäftigten (s. § 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Arbeitnehmern in den nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in § 2a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweigen aufzeichnen. Aufzuzeichnen sind: Beginn der t...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.2 Umwandlung in Verbrauchsstiftung

Tz. 36 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Liegen die Voraussetzungen gemäß § 85 Abs. 1 Satz BGB vor, ist es auch möglich, dass eine Ewigkeitsstiftung durch Satzungsänderung in eine Verbrauchsstiftung umgestaltet wird. Auch bei einer Verbrauchsstiftung muss jedoch die dauernde Zweckerfüllung gesichert sein. Im Hinblick auf die Regelung gemäß § 82 Abs. 1 BGB, dass ein Mindestzeitraum v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Schaubild für die Berechnung der Gewerbesteuer

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.6 Verfahren bei Satzungsänderungen

Tz. 40 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Verfahren bei Satzungsänderungen wird durch § 85a BGB geregelt. Grundsätzlich entscheidet der Vorstand, wenn die Satzung nicht ein anderes Stiftungsorgan mit der Befugnis zur Satzungsänderung betraut. Unabhängig von der Entscheidung des Stiftungsorgans bedarf jede Satzungsänderung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der nach Landesrecht ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.2 Besonderheiten

Tz. 9 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Je nach Bundesland werden die kommunalen Stiftungen in die kommunale Verwaltung eingebunden und entsprechend nach dem jeweiligen Gemeinderecht verwaltet. Danach ist die gewählte Kommunalvertretung für Satzungsänderungen sowie Umwandlungen und der Bürgermeister für die Leitung der laufenden Verwaltung zuständig (vgl. Weitemeyer, in: MüKo BGB, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.4 Sonstige Satzungsänderungen

Tz. 38 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Sonstige Änderungen der Stiftungssatzung sind gemäß § 85 Abs. 3 BGB zulässig, wenn sie der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen. Als Beispiele hierfür sind in der Gesetzesbegründung klarstellende Ergänzungen um Tatbestände aus dem gesetzlichen Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) genannt sowie die Einführung der Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Voraussetzungen

Tz. 42 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Voraussetzungen für die Zulegung bzw. Zusammenlegung erfolgt nach den gleichen Tatbestandsvoraussetzungen. Erforderlich ist, dass sich die Verhältnisse nach Errichtung der übertragenden Stiftungen wesentlich verändert haben und eine Satzungsänderung nach § 85 Abs. 2 bis 4 BGB nicht ausreichend ist, um die übertragenden Stiftungen an die v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Auflösung der Stiftung

Tz. 45 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 87 BGB enthält die Regelung, dass der Vorstand die Stiftung auflösen soll, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Dies ist nach der gesetzlichen Regelung dann der Fall, wenn die Stiftung durch eine Satzungsänderung zwar umgestaltet werden kann, sie ihren Zweck dadurch aber weder dauernd und...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.1 Rentenversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte

Tz. 68 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte zu zahlen, wenn für die geringfügige Beschäftigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HS 1 SGB VI Rentenversicherungsfreiheit besteht. Der Arbeitgeber hat nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI einen Arbeitgeberbeitragsanteil i. H. v. 15 % des aus der geringfügig ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertrauensschutz des Stiftungsregisters

Tz. 49 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 82d BGB regelt den Vertrauensschutz durch das Stiftungsregister. Entsprechend § 15 HGB kommt dem Register negative Publizitätswirkung zu. Nach Abs. 1 kann eine in das Stiftungsregister einzutragende Tatsache einem Dritten im Geschäftsverkehr nur entgegengesetzt werden, wenn diese Tatsache im Stiftungsregister eingetragen oder dem Dritten b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2024

Tz. 110 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für 2024 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Entgeltgrenze

Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Versicherungsfreie oder nicht versicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung kommt nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Betracht, die nach § 7 SGB V krankenversicherungsfrei sind, sondern fällt auch für solche geringfügig entlohnten Arbeitnehmer an, die z. B. aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag ist mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Anmeldung

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Anmeldung erfolgt gem. § 3 Abs. 1 StiftRG auf Antrag durch die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstandes. Nach § 3 Abs. 2 StiftRG ist die Anmeldung im Sinne des § 129 BGB öffentlich zu beglaubigen. Sie kann bei Beglaubigung durch einen Notar auch durch diesen eingereicht werden, vgl. § 3 Abs. 3 StiftRG. Dabei ist zu beachten, dass ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7.1 Begriff und Rechtsstellung

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung wird als kommunale Stiftung bezeichnet, wenn sie ihren Tätigkeitsbereich auf die Erfüllung von überwiegend öffentlicher Zwecke innerhalb einer kommunalen Gebietskörperschaft richtet. Sie wird grundsätzlich von einer kommunalen Körperschaft verwaltet. Der Begriff der Kommunalstiftung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, so ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Meldepflicht für Arbeitgeber

Tz. 26 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss der Arbeitgeber die Minijob-Zentrale i. R.d. DEÜV-Meldeverfahrens oder per maschinelle Ausfüllhilfe (sv.net) informieren. Eine Befreiung gleich zu Beschäftigungsbeginn kann nur greifen, wenn der Minijob-Zentrale diese Meldung zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung spätestens sechs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Übergangsregelungen (vor 2013 begründetes Beschäftigungsverhältnis)

Tz. 32 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 in der "alten" Gleitzone mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR versicherungspflichtig beschäftigt waren, galt die "alte" Gleitzonenformel bis Ende 2014 fort, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 EUR nicht überschreitet. Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen für 2013 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.1 Begriff

Tz. 10 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kirchliche Stiftungen sind solche Stiftungen, die eine besondere organisatorische Bindung zu einer Kirche aufweisen und dabei ausschließlich oder überwiegend kirchliche Aufgaben fördern. Zu beachten ist, dass es an einer einheitlichen Definition der kirchlichen Stiftung fehlt. Durch die Reform des Stiftungsrechts zum 01.07.2023 (vgl. II.) wur...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einführung, Zweck und Anwendungsbereich

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 22.07.2021 verkündet (BGBl I 2021, 2947ff.) und ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen zum neu eingeführten Stiftungsregister finden ab dem 01.01.2026 Anwendung. Durch die Neuregelung wird das Stiftungszivilrecht, das bislang im BGB und in den einzelnen Landesstiftung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Unselbständige Stiftung

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer unselbstständigen Stiftung versteht man die Zuwendung von Vermögen durch den Stifter an eine natürliche Person oder einen anderen mit Rechtsfähigkeit ausgestatteten Stiftungsträger (juristische Person, Personenhandelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mit der Maßgabe, die übertragenen Werte wirtschaftlich getrennt vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsschutz

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Maßnahmen der Stiftungsaufsicht sind Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch (§ 68 VwGO), Anfechtungsklage sowie die Verpflichtungsklage (§ 42 VwGO) zulässig sind. Vertreten durch die Stiftungsorgane ist die Stiftung selbst gem. § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt. Bei der Abberufung von Stiftungsorgangen ist das einzelne Organmitglied, soweit e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In § 80 BGB ist zusammenfassend die Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung geregelt. Grundlegende Änderungen zum bisherigen Verständnis der Stiftung haben sich nicht ergeben. Eine Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegeben Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Perso...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 53 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die angegebene Zeitdauer, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen (s. Abschn. B.3.2 Richtlinien für die versicher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei dem Stiftungsgeschäft unter Lebenden handelt es sich um eine einseitige nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, auf die die allgemeinen Regelungen über Rechtsgeschäfte anwendbar sind. Stifter können neben natürlichen auch juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Das Stiftungsgeschäft bedarf nach § 81 Abs. 3 BGB der Schrift...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 125 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Familienstiftung

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, die der wirtschaftlichen Absicherung der Familie über mehrere Generationen dient und das Familienvermögen erhalten soll (vgl. BFH vom 10.12.1997, BStBl II 1998, 114). Dadurch verfolgt die Familienstiftung keinen gemeinnützigen, sondern einen privatnützigen Zweck. Eine Legaldefinition findet sich in § 15...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Zeitdauer der Stiftung

Tz. 18 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Vom Grundsatz sind Stiftungen gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 BGB auf unbestimmte Zeit zu errichten (Ewigkeitsstiftung). Davon abweichend ist vorgesehen, dass eine Stiftung aber auch auf bestimmte Zeit errichtet werden kann, innerhalb derer ihr gesamtes Vermögen zur Erfüllung ihres Zweckes zu verbrauchen ist (Verbrauchsstiftung). Tz. 19 Stand: EL 135...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6.1 Vorstand

Tz. 30 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 § 84 BGB sieht als Organ der Stiftung ausschließlich den Vorstand vor, dieser ist notwendiges Organ. Der Vorstand ist Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Stiftung, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 84 Abs. 2 BGB). Nähere Einzelheiten zu der Art der Bestellung und Abberufung des Vorstands sowie den einzelnen Aufgaben ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Bürgerstiftung

Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unter einer Bürgerstiftung versteht man eine gemeinnützige Stiftung, die von einer Mehrzahl von Stiftern errichtet wird, die meist eine Vielzahl regionaler oder kommunaler Zwecke verfolgt. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Merkmale herausgearbeitet, die eine Stiftung erfüllen sollte, um als Bürgerstiftung zu gelten. Danach ist eine B...mehr