Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XXII. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tz. 362 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Bundeszentralamt für Steuern kann Verbänden/Vereinen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilen (s. § 27a Abs. 1 UStG, Anhang 5). Der Antrag ist schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der der Verband/Verein umsatzsteuerlich geführt wird, an das Bundeszentr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Tz. 278 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen sind zu berichtigen, wenn nicht alle Angaben die in §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) gefordert werden in ihr enthalten sind oder die Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6). Auch ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann unter Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG (Anhang 5) beric...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.2 Begünstigte Leistungen

Tz. 145 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind (s. BFH vom 27.04.2006, BStBl II 2007, 16). Begünstigt sind nur Leistungen, die von den in § 4 Nr. 22 Buchst. a ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederwerbung

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Viele Vereine versuchen über Werbemaßnahmen neue (Förder-)Mitglieder und/oder Spender zu gewinnen. So wird neben der Werbung an der Haustür oder über die Briefpost auch Werbung über das sog. Telemarketing (Telefon, E-Mail, SMS usw.) betrieben. Die im Zusammenhang mit derartigen Werbemaßnahmen entstehenden Aufwendungen sind den allgemeinen Verwaltung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vereinfachungsverfahren der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Tz. 303 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erleichterungen für den Abzug von Vorsteuerbeträgen kann das Finanzamt auf besonderen Antrag gestatten (s. Abschn. 2.10 Abs. 6ff. UStAE). Tz. 304 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es ist u. U. eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem nicht unternehmerischen (außerunternehmerischen) und unternehmerischen Bereich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Vorsteuerabzug aus Reisekosten und Fahrtkosten des Personals

Tz. 313 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F., welche die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen auf Reisekosten betrifft, wurde aufgehoben. Die Änderung dient der Rechtsbereinigung, weil der BFH (s. BFH vom 23.11.2000, BStBl II 2001, 266) die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten bereits aufgehoben hatte. S. BMF vom 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.17 Lieferung und Verwendung von Gegenständen, die steuerfreien Tätigkeiten dienen (§ 4 Nr. 28 UStG)

Tz. 174 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendet ein Verband/Verein einen Gegenstand des unternehmerischen Bereichs ausschließlich zur Ausführung steuerfreier Umsätze nach § 4 Nr. 8–27 UStG (Anhang 5), so ist die Veräußerung eines Gegenstandes bzw. seine Entnahme oder vorübergehende Nutzung im außerunternehmerischen Vereinsbereich steuerfrei. Tz. 175 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.3 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Tz. 56 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfasst werden die Vorgänge der Überführung von Gegenständen aus dem unternehmerischen Vereinsbereich in den außer-(nicht-)unternehmerischen Vereinsbereich (s. § 3 Abs. 1b UStG, Anhang 5). Voraussetzung ist aber, dass der Gegenstand zum Unternehmen gehört. Diese Zuordnungskriterien richten sich nicht nach den Merkmalen des Ertragsteuerrechts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 326 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG (Anhang 5) müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein: Ein vom Verein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut muss ihm dauernd oder längerfristig dienen. Die auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge müssen mehr als 1 000 EUR betragen (s. § 44 Abs. 1 UStDV, Anhang 6). I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Kulturelle Einrichtungen (wie z. B. Theater, Museen, Kammermusikensembles, Chöre – § 4 Nr. 20 UStG)

Tz. 118 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) begünstigt Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, wenn sie als Betriebe gewerblicher Art geführt werden bzw. die Gebietskörperschaften als Inhaber anzusehen sind (s. BFH vom 18.09.1952, BStBl III 1952, 293). Tz. 119 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Unentgeltliche sonstige Leistungen für außerunternehmerische Zwecke nach § 3 Abs. 9a Nr. 3 UStG

Tz. 190 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für außerunternehmerische Zwecke oder den Privatbedarf des Personals – sofern es sich nicht um Aufmerksamkeiten handelt – (s. § 3 Abs. 9a Satz 1 Nr. 2 UStG, Anhang 5) – bilden die bei der Ausführung dieses Umsatzes entstehenden Ausgaben (s. § 10 Abs. 4 Nr. 3 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen des außerunternehmerischen (unternehmensfremden) Bereichs

Tz. 31 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Umsatzbesteuerung von steuerbegünstigten Körperschaften sind drei Gruppen von Leistungen gegenüber den Mitgliedern zu unterscheiden: echte Mitgliederbeiträge, die kraft Satzung zur Erfüllung des Gemeinschaftszweckes des Vereins erhoben werden (Leistungen des außerunternehmerischen Bereichs an das Mitglied). Umsatzsteuer fällt nicht an...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Tz. 149 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach dieser gesetzlichen Vorschrift sind Entgelte (Gebühren) von Teilnehmern an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen steuerbefreit, wenn derartige Veranstaltungen von den Vereinen im Rahmen eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetriebes) durchgeführt werden (Hinweis s. Tz. 145–148). Als Teilnehmergebühr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Steuersätze

1. Übersicht Steuersätze Tz. 209 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass häufig die fehlerhafte Äußerung fällt, als steuerbegünstigte Körperschaft sei man von der Umsatzsteuer befreit. Steuerbegünstigte Körperschaften sind von den Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie von der Grundsteuer befreit,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XIX. Umsatzbesteuerung der Kleinunternehmer

1. Grundsätze Tz. 347 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit 01.01.1980 sind die Kleinunternehmer in das sogenannte Mehrwertsteuersystem einbezogen worden. Die Kleinunternehmer unterliegen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich dem Mehrwertsteuerprinzip. Getätigte Umsätze sind den Steuersätzen von z. Zt. 7 % bzw. 19 % zu unterwerfen. Kleinunternehmer können Rechnungen mit offenem Steuera...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage bei der Wertabgabenbesteuerung

3.1 Entnahme (Wertabgabe) von Gegenständen aus dem Unternehmensvermögen nach § 3 Abs. 1b UStG Tz. 183 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei derartigen Wertabgaben gilt als Bemessungsgrundlage der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels Einkaufspreis die Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes (Entnahmez...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuergegenstand

1. Steuerbare Umsätze Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrele...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XV. Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

1. Allgemeines Tz. 321 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Hintergrund der Regelung ist, dass der Vorsteuerabzug bereits bei dem Bezug der Lieferung oder der sonstigen Leistung durch den Leistungsempfänger möglich ist. D.h. der Vorsteuerabzug wird nach der Verwendungsabsicht des Leistungsempfängers vorgenommen. Nun könnte aber zunächst jeder Leistungsempfänger im Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Tz. 216 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Anhang 5) i.V. mit der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (Anhang 5) kann der ermäßigte Steuersatz von 7 % auch für Leistungen im Rahmen eines (steuerschädlichen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) oder bei Vereinen, die die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nicht erfülle...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.2 Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen

Tz. 169 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG (Anhang 5) begünstigt die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Jugendhilfe, wenn die Darbietungen von den Jugendlichen selbst erbracht werden, wenn diese Leistungen in einem engen Zusammenhang mit den in § 4 Nr. 25 Satz 1 UStG (Anhang 5) bezeichneten Leistungen stehen. Begünstigt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.2 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

Tz. 87 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer (unter sechs Monaten) – es handelt sich um einen Vertrag besonderer Art – schafft lediglich die Voraussetzungen für "sportliche Veranstaltungen". Sie ist jedoch selbst keine "sportliche Veranstaltung", sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eigener Art. Dieser i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XXI. Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG)

Tz. 360 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine handeln ordnungswidrig, wenn sie in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5) zu einem in § 18 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 UStG (Anhang 5) genannten Fälligkeitszeitpunkt Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig entrichten. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 EUR geahndet w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 253 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist (s. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Eine Verpflichtung (d. h. nicht nur eine Berechtigung) zur Ausstellung einer Rechnung mit allen notwendige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.1 Erwerbsteuer

Tz. 66 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Verbänden/Vereinen) kann umsatzsteuerlich eine Erwerbsteuer entstehen. Voraussetzung für diesen steuerbaren Tatbestand ist, dass der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt erfolgt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, Anhang 5). Im § 1a UStG (Anhang 5) werden vom Gesetzgeber folgen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Im Umsatzsteuerrecht sind keine speziellen Befreiungsvorschriften für Vereine im Allgemeinen und für steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Besonderen enthalten. Verschiedene vom Umsatzsteuergesetz erfasste, also steuerbare Umsätze, können unter die einzelnen Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 UStG (Anhang 5) fallen. Für die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.5 Niedrigschwellige Betreuungsangebote (§ 4 Nr. 16 Buchst. g UStG)

Tz. 100d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen (§ 45c A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XXIII. Umsatzsteuernachschau (§ 27b UStG)

Tz. 363 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Amtsträger, die von den Finanzbehörden damit betraut worden sind, können zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung eine Umsatzsteuernachschau durchführen. Sie können eigens zu diesem Zweck Grundstücke und Räume von Verbänden und Vereinen währe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 298 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vorsteuerbeträge sind immer dann nicht abziehbar, wenn Lieferungen oder sonstige Leistungen von anderen Unternehmern für den außerunternehmerischen Bereich (ideellen Bereich) eines Vereins bewirkt werden. D.h., die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1–5 UStG (Anhang 5) sind dann für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Gleiches gilt, wenn bei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XX. Haftung für schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer (§ 25d UStG)

Tz. 359 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine haften: für die Steuer aus einem vorangegangenen Umsatz, die nicht entrichtet wurde, soweit diese in einer Rechnung nach § 14 UStG (Anhang 5) ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnung entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außer Stande gesehen hat, diese zu entrichten, de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Leistungen gegen Zahlung eines Sonderentgelts

Tz. 40 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Vereinnahmen Vereine neben dem Mitgliedsbeitrag von ihren Mitgliedern zusätzlichen Entgelte für Lieferungen und sonstige Leistungen, handelt es sich um steuerbare Leistungen, die auch steuerpflichtig sind, soweit nicht ein Befreiungstatbestand des § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Beispiel 1: Ein Tennisverein erhebt von seinen aktiven Mitglieder...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Hilfsgeschäfte im außerunternehmerischen Bereich

Tz. 45 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hilfsgeschäfte, die im außerunternehmerischen Bereich getätigt werden, sind nicht steuerbar (s. BFH vom 20.12.1984, BStBl II 1985, 176). S. zu dieser Problematik auch BMF vom 15.03.1971, BStBl I 1971, 189. Hilfsgeschäfte, die in den übrigen Tätigkeitsbereichen anfallen, sind mit dem für diesen Bereich maßgeblichen Steuersatz zu versteuern. Tz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG)

Tz. 214 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften ist im Regelfall der ermäßigte Steuersatz i. H. v. 7 % anzuwenden. Als Spezialvorschrift, die bei den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Anwendung findet, ist hier dem § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG (Anhang 5) größte Aufmerksamkeit zu widmen. Aber auch andere Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lieferungen

Tz. 24 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 3 Abs. 1 UStG (Anhang 5) sind Lieferungen eines Unternehmers Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. D.h., der Lieferer muss dem Abnehmer die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschaffen. Gegenstände i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVI. Aufzeichnungspflichten

Tz. 328 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine müssen zur Feststellung der Höhe der Umsatzsteuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnung führen (s. § 22 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Diese Pflichten zur Aufzeichnung sind erforderlich, damit zutreffende Feststellungen der einzelnen Besteuerungsgrundlagen getroffen werden können, die für die Abgabe von Umsatzste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätze

Tz. 347 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit 01.01.1980 sind die Kleinunternehmer in das sogenannte Mehrwertsteuersystem einbezogen worden. Die Kleinunternehmer unterliegen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich dem Mehrwertsteuerprinzip. Getätigte Umsätze sind den Steuersätzen von z. Zt. 7 % bzw. 19 % zu unterwerfen. Kleinunternehmer können Rechnungen mit offenem Steuerausweis (s. § ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. a–e UStG a. F.) – Rechtslage bis zum 31.12.2008

Tz. 96 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG (Anhang 5) fallenden Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. steuerbefreit: "Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlungen, Diagonistik- oder Befunderhebung, Einrichtungen zur Geburtshilfe sowie Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 EUR ist nicht überschritten), unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 15. Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 314 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Durch § 15 Abs. 1b und 4 UStG (Anhang 5) wird die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels als alleiniger Aufteilungsmaßstab erheblich eingeschränkt. Die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel wird nur noch dann zugelassen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Bevor es zu einer Aufteilung der Vorsteuerbeträge kommt, müss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr