Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Mögliche Sperrwirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Der BFH hat in 3 Entscheidungen[1] zur Frage der Korrektur von Teilwertabschreibungen an kapitalersetzende Darlehen, die ausländischen notleidenden Tochtergesellschaften gewährt wurden, den Grundsatz der Sperrwirkung der DBA herausgearbeitet. Der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 40 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wird der Erwerber wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergeg...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / Zusammenfassung

Überblick Der zwischen Ehegatten am häufigsten gewählte Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dieser kann entweder durch Vertrag vereinbart werden oder dadurch, dass die Ehegatten nichts vereinbaren, dann tritt er automatisch ein. Mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist eine Zugewinnausgleichsforderung zu ermitteln. Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Zugewinnausgl...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / Zusammenfassung

Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere immer dann tun, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erstattungszinsen nach § 233a AO (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG)

Rn. 647 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG zählen zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233a AO. Die StPfl für Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 in § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG aufgenommen. Diese Regelung ist eine Reaktion des Gesetzg...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / Zusammenfassung

Überblick Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ermöglicht dem Erblasser, die Nachfolge über sein Vermögen für einen längeren Zeitraum festzulegen. Während die Vor- und Nacherbschaft zivilrechtlich eine interessante Alternative zum Berliner Testament und zum Nießbrauchsrecht darstellen kann, ist sie erbschaftsteuerlich nicht immer empfehlenswert. Das Erbschaftsteuerrecht ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / Zusammenfassung

Überblick Nießbrauchsgestaltungen nehmen in der Beratungspraxis einen hohen Stellenwert ein. Der Nießbrauch eignet sich zum einen hervorragend zur Altersabsicherung, häufig wird aber auch der überlebende Ehegatte mit einem Nießbrauch (Vermächtnisnießbrauch) abgesichert. Steuerrechtlich kann ein Nießbrauch einerseits aus einkommensteuerlichen Gründen empfehlenswert sein, da mit...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / Zusammenfassung

Überblick Kann der Beschenkte bzw. der Erbe die Schenkung- oder Erbschaftsteuer nicht selbst aufbringen, übernimmt möglicherweise der Schenker diese neben der eigentlichen Schenkung oder der Erblasser auferlegt einem anderen die Entrichtung der Steuer. Diese Vorgehensweise eignet sich darüber hinaus auch, um gezielt die Steuer zu reduzieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / Zusammenfassung

Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung bewirkt, dass die persönlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung stehen. Auch verhindert die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / Zusammenfassung

Überblick Viele Testamente enthalten neben der Erbeinsetzung die Zuwendung von einzelnen Vermögensgegenständen an Personen, die nicht Erben werden sollen. Diese Zuwendung eines Vermögensvorteils ist als Vermächtnis anzusehen. Oder der Erblasser beabsichtigt, dem Erben neben seinem Erbteil noch einen einzelnen Vermögensgegenstand zukommen zu lassen (sog. Vorausvermächtnis). Er...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Probleme ergeben. Das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.2.2 Rückwirkender Wegfall der Begünstigung

Rz. 16 Soweit das später angeschaffte Wirtschaftsgut mit dem, für welches die Anzahlung erfolgt ist, identisch ist, ist die Begünstigung der Anzahlungen fortzusetzen.[1] Allerdings schafft § 7a Abs. 3 EStG keinen eigenen Fördertatbestand, vielmehr wird lediglich der Zeitpunkt der Förderung vorverlagert. Alle weiteren Fördervoraussetzungen müssen daher ab dem Zeitpunkt der An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.2 Gesonderte Feststellung von Einkünften

Rz. 55 Für die Ermittlung der einkommensteuerlichen Auswirkung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass für den einheitlich und gesondert festgestellten Gewinn bzw. für die festgestellten Einkünfte der ESt-Tarif 25 % beträgt.[1] Bei höheren Einkünften oder Gewinnen wäre für die Streitwertbemessung wegen des progressiven ESt-Tarifs der Prozentsatz angemessen zu erhöhen[2] bzw...mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung des § 280 wurde als Folge der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich. Durch das RRG 1999 sind die Vorschriften über die Zulässigkeit der Höherversicherung (§ 234 a. F.) und die Beitragszahlung (§ 280 Abs. 1 a. F.) mit Wirkung zum 1.1.1998 gestrichen worden. Rz. 3 Bereits durch das RRG 1992 wurde das Recht zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.15 Verletztenrente

Rz. 100 Bei Verletztenrenten aus der Unfallversicherung werden als Ausnahmetatbestand seit dem 1.7.2011 Wehrdienstleistende, die in Ausübung des Wehrdienstes einen Gesundheitsschaden erlitten haben, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie den Wehrdienst in der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR geleistet haben. Bei Wehrdienstleistenden der Bun...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 21 Abs. 3 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 44 FamFG über die Fortführung des Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte (z.B. Verletzung des Willkürverbots; Verstoß gegen den gesetzlichen Richter) findet die Vorschrift keine Anwendung.[28] ...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ungleichbehandlung Abgeordneter und Nichtabgeordneter?

Rn. 424 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Entscheidungsfall BFH BStBl II 2008, 928 mit Anm Bode, FR 2008, 1174; Balke, NWB Nr 47/2008, 4371 konnte der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr 12 S 1 EStG offenlassen. Er hielt es für unbedenklich, dass sich ein StPfl, der kein Abgeordneter ist, sich nicht auf eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) § 3 Nr 13 und 16 EStG

Rn. 494 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Unterschiede zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG sollten, da eine öffentlichen Kasse der staatlichen Aufsicht unterliegt, sachlich iSd Art 3 Abs 1 GG gerechtfertigt sein (aA Völlmeke, DB 1993, 1590, 1592). BFH BStBl II 1995, 877 (BFHE 178, 359) konnte die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offenlassen, BFH BFH/NV 2011, 983 bejahte die ...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Mit dem Entstehen einer Dienstbarkeit kraft Gesetzes scheint die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm verbunden, da damit eine Belastung und Enteignung des Grundstückseigentümers verbunden ist. Der BGH bejahte aber zu Recht die Verfassungsmäßigkeit der Norm.[8] Denn der Eigentümer hat die Möglichkeit, im Bescheinigungsverfahren zu widersprechen. Es wird dann keine D...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / A. Keine Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting

Rz. 1 Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, eröffnet § 26 Abs. 1 S. 1 EStG das Verfahrenswahlrecht zwischen Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und Einzelveranlagung[1] nach § 26a EStG. Wird das Wahlrecht zugunsten der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ausgeübt, so folgt als Automatismus, dass das Splittingverfahren gem...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Negativerklärung

Rz. 148 Nach § 16 Abs. 2 UmwG wird von den Vertretungsorganen in vertretungsberechtigter Anzahl bei der Anmeldung der Verschmelzung, der Spaltung (Verweis in § 125 Satz 1 UmwG) und beim Formwechsel (Verweis in § 198 Abs. 3 UmwG) eine Erklärung verlangt, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Umwandlungsbeschlusses nicht oder nicht fristgerecht erhoben oder dass eine sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Definition

Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus einem öffentlicher Haushalt stammen, dh haushaltsmäßig als Ausgaben festgelegt und verausgabt werden (BFH BStBl II 2017, 432 mwN; BFH vom 14.07.2020, VIII R 27/18, BStBl II 2021, 672; BFH vom 25.03.2021, VIII R 37/19, BStBl II 2021, 685; FG Niedersachsen vom 14.04.2020, 9 K 21/19, DStRE 2020, 1153 r...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG grenzt die Tierbestände, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht überschritten werden dürfen, nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist dabei ein steuertechnischer Begriff, der einerseits den Futterbedarf der Tiere und andererseits von der Ertragsfähigkeit der landwirts...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Besetzung der Rechtsmittelgerichte (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 weist die Entscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen bei den Oberlandesgerichten (vgl. § 119 Abs. 1 lit. 1b GVG) und Rechtsbeschwerden bei dem BGH (vgl. § 133 GVG) jeweils einem Zivilsenat in seiner geschäftsplanmäßigen vollen Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) zu. Damit kommt eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht; § 68 Abs. 4 FamFG der auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 3. Widerspruch und Beschwerde durch Dritte?

Rz. 410 Ist der Rechtsbehelfsführer nicht Adressat der angegriffenen oder begehrten Maßnahme, so bestimmt sich die Widerspruchs-/Beschwerdebefugnis danach, ob er möglicherweise in eigenen subjektiven Rechten verletzt ist.[852] Nach der Schutznormtheorie ist ein Rechtsverstoß dann als subjektive Rechtsverletzung anzusehen, wenn die verletzte Norm auch den Interessen Dritter z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung von Auslandskindern

Rn. 101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abweichend von der Regelung über den Kinderfreibetrag werden nach § 63 Abs 1 S 6 EStG Kinder, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet (vgl dazu BFH vom 26.10.2016, V R 13 715, BFH/NV 2017, 299; BFH vom 18.02....mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / I. Verfahren

Rz. 84 Auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses trifft der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer die abschließende Entscheidung. Er ist an das Votum des Ausschusses nicht gebunden. Rz. 85 Der Bescheid ist in der Form zu begründen, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Die floskelhafte Darlegung in einem Bescheid einer Rechtsanwaltskammer, die Prüfung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung

Rz. 334 Der Registerrichter prüft auch, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Erst mit der Eintragung des Formwechsels in das Register der neuen Rechtsform ist dieser wirksam und entfaltet seine Rechtswirkungen nach § 202 UmwG. Der formwechselnde Rechtsträger erhält seine neue Rechtsform, die Anteilsinhaber ihre neuen Mitgliedschaften, die Rechtsinh...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.2 Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks

Der BFH sieht die Hinzurechnungen von Schuld-, Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG als verfassungsgemäß an (BFH, Urteile v. 12.1.2017, IV R 55/11, BStBl 2017 II S. 725 und v. 14.6.2018, III R 35/15, BStBl ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.5 Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Die unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht tritt grundsätzlich für den gesamten Vermögensfall ein, wenn entweder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Inländer gelten dabei auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 4.2 Keine Drittanfechtung bei steuerlichem Einlagekonto

Ungeachtet der Bedeutung für die Besteuerung des Gesellschafters ist grundsätzlich ausschließlich die Kapitalgesellschaft als Adressatin des Bescheids über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos i.S. des § 27 Abs. 2 KStG klagebefugt. Der Gesellschafter ist dagegen laut BFH nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellun...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.13 Weitergeltung des Solidaritätszuschlags

Der BFH hält die (Weiter-)Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für noch nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 17.1.2023, IX R 15/20, BStBl 2023 II S. 351). Da der IX. BFH-Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangt, dass der Solidaritätszuschlag in den Streitjahren 2020 und 2021 als nicht mehr verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.11 Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerpflichtige Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG), während Nachzahlungszinsen das steuerliche Einkommen nicht mindern (§ 12 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG). Werden Erstattungszinsen ausgezahlt und im Zuge einer später geänderten Steuerfestsetzung aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Sa...mehr