Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 468 Im Einzelnen fallen unter Nr. 30 der Anlage 2 des UStG: Rz. 469mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilserwerb

Die Kapitalgesellschaft kann Anteile (Aktien) dritter Gesellschaften von ihren Gesellschaftern zu einem angemessenen Preis (Kurswert) erwerben. Es obliegt allein der unternehmerischen Entscheidung der Kapitalgesellschaft, ob sie Aktien zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zur Erzielung von Kursgewinnen erwerben will. Die Entscheidung, Anteile zu kaufen oder nicht zu kau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.4 Leistungen landwirtschaftlicher Lohnunternehmer

Rz. 332 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers, der einem Landwirt Getreidesaatgut liefert und es auch in den Boden einsät, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat schließlich entschieden, dass ein Unternehmer, der einem Landwirt Saatgut liefert und es einsät, die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf das Gesamtentgelt

Rz. 110 Bei der Lieferung von Gegenständen der Anlage 2 des UStG bemisst sich der steuerbegünstigte Umsatz nach dem Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz ist auf das gesamte Entgelt für die bewirkte Lieferung anzuwenden. Zusätzliche Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 3 UStG (z. B. Ausgleichsbeträge und Zuschüsse zur Preisauffüllung)[1] teilen das Schicksal des H...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.1 Einordnung dieses Maßstabs in die Systematik der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 116 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bzw. Gründen beruht. Der regelmäßige Maßstab für die Beurteilung, ob eine Rechtsbeziehung auf gesellschafts- oder schuldrechtlicher Grundlage beruht, ist das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.3 Korrekturen im Bereich des Umlaufvermögens

Rz. 222 Ebenso wie bei verdeckten Gewinnausschüttungen, die mit der Übertragung von Anlagevermögen zusammenhängen, kann die verdeckte Gewinnausschüttung im Bereich des Umlaufvermögens daraus resultieren, dass ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens von der Gesellschaft zu einem unangemessen niedrigen Preis an den Gesellschafter veräußert oder von der Gesellschaft zu einem una...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 274 Im Einzelnen fallen unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG: Rz. 275mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.6 Gesetzliche Ansprüche

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung[1] ist auch bei gesetzlichen Ansprüchen[2] eine vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung erforderlich, weil es trotz des zivilrechtlichen Bestehens der Ansprüche in der Hand von Gesellschaft und Gesellschafter liege zu entscheiden, ob eine Beziehung zwischen ihnen schuldrechtlicher Art sein soll. Nur wenn dies der Fall ist, müssen Ansprüch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dreiecksverhältnis

Literatur: Schmidt, Anm. FR 1987, 231; Lang, FR 1984, 629; Risse, DStR 1984, 711; Winter, GmbHR 2004, 1268; Haussmann, StuW 2014, 305; Schwarz, StuW 2015, 191; Haussmann, StuW 2015, 195; Kollruss, StuW 2015, 286. Fließt die verdeckte Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person (Dreiecksverhältnis), handelt es sich wirtschaftlich um eine Vorteilsgewährung von der Gesellscha...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schenkungsteuer

Literatur: Breier, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, BB 2011, 1052; Birnbaum, DStR 2011, 252; Daragan, DStR 2011, 2079; Kortzkij, DStR 2011, 1454; Neufang/Merz, BB 2011, 2397; Viskorf, DStR 2011, 607; Birnbaum, BB 2013, 1371; Binnewies, GmbHR 2013, 449; Loose, DB 2013, 1080; van Lishaut, FR 2013, 891; Rodewald, BB 2018, 66...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Stille Gesellschaft

Literatur: Schulze zur Wiesche, FR 1977, 492; Bitsch, GmbHR 1983, 56; Bitz, GmbHR 1997, 769 Die Bildung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ist zulässig.[1] Bei einer unangemessenen Begünstigung des typisch Stillen bei der Gewinnverteilung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.[2] Für einen Stillen, der g...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherung

Schließt die Kapitalgesellschaft eine Versicherung ab und zahlt die Versicherungsprämien, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn das versicherte Risiko zu der Sphäre des Gesellschafters gehört und er der Bezugsberechtigte ist. Zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt daher i. d. R. die Prämienzahlung für eine Lebens- oder Krankenversicherung, Hausratsversicher...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.2 Schenkungsteuerliche Konsequenzen

Rz. 209a Erbringt eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter eine überhöhte Leistung, die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, hat dies grundsätzlich keine schenkungsteuerlichen Konsequenzen. Eine Gewinnausschüttung, auch wenn sie verdeckt ist, erfolgt in Erfüllung des Gesellschaftszwecks der Kapitalgesellschaft und ist daher ebenso wenig wie eine off...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überstunden

Literatur: Natschke, BB 1996, 771; Pezzer, FR 1997, 684; Prühs, DB 1997, 2094; ders., DB 2002, 114; Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Laws, GmbHR 2016, 455. Geschäftsführer sind als Organe für jede der Gesellschaft nützliche Tätigkeit zuständig. Sie entscheiden selbstständig, welche Aufgaben sie selbst erledigen und welche sie durch andere Arbeitnehmer erledigen lassen. I...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitwertkonten

Literatur: Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Meurs, BB 2019, 2333 Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Zeitwertkonten für Organe der Gesellschaft (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) ist zu unterscheiden, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder beherrschend bzw. nicht beherrschend beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Dabei ist es ohne Bedeutu...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerberaterpraxis

Literatur: von Rechenberg, INF 1997, 717 Für den Fall, dass ein Steuerberater seine Praxis an eine Steuerberatungs-GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, verpachtet, hatte der BFH[1] in dem Teil der Pachtzahlungen bzw. des Kaufpreises, der für den Mandantenstamm gezahlt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen. Er begründete dies damit, dass der Praxis...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zulässigkeit von Umsatz- und Gewinntantieme

Zusätzlich gilt jedoch, dass Tantiemezahlungen, wenn sie nicht in einem festen Betrag bestehen, regelmäßig nach dem Gewinn zu bemessen sind. Dagegen dürfen Tantiemen nur ausnahmsweise in einem Prozentsatz des Umsatzes bemessen werden.[1] Eine Provision, die ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Vermittlungsleistung nach der Höhe des Umsatzes gezahlt wird, ist wirtschaftlich e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.4 Verhältnis zu Art. 9 Abs. 1, 11 Abs. 6, 12 Abs. 4 OECD-MA

Rz. 32 Art. 9 OECD-MA enthält eine Regelung zur Korrektur der Bedingungen von kaufmännischen und finanziellen Beziehungen, wenn beide Partner des jeweiligen Geschäfts in verschiedenen Staaten ansässig sind und eines der Unternehmen an dem anderen Unternehmen, oder eine dritte Person an beiden Unternehmen, unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Übersicht

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter, der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) ist, löst nur dann keine verdeckte Gewinnausschüttung aus, wenn sie aus betrieblichen Gründen gegeben wurde; sonst ist sie gesellschaftsrechtlich veranlasst. Betrieblich veranlasst ist eine Pensionszusage, wenn sie auch einem Arbeitnehmer bzw. Geschäftsführer gegeben worden wäre, der nicht Gesell...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Cash-Pool

Literatur: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.131ff.; Podewils, GmbHR 2009, 803; Scholz/Kaiser, IStR 2013, 54; Scholz/Herda, IStR 2015, 472; Bärsch, FR 2019, 990; Schilling/Greil, IStR 2020, 201. Unter einem Cash-Pool versteht man eine besondere Art von Finanzierungsvereinbarung zwischen konzernangehö...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.5 Verhältnis zum Strafrecht

Rz. 33 Strafrechtlich kann die verdeckte Gewinnausschüttung den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Strafbarer Tatbestand ist allerdings nicht die verdeckte Gewinnausschüttung an sich. Strafrechtlich maßgebend ist also nicht die Handlung, die zu der verdeckten Gewinnausschüttung führt, etwa der Abschluss eines Vertrages mit überhöhter Vergütung oder deren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.4 Weitere Fragen zur Steuerermäßigung von Wasser

Rz. 535 Bei den bisherigen Steuersatzerhöhungen (zum 1.7.1968, 1.1.1978, 1.7.1979, 1.7.1983, 1.1.1993, 1.4.1998 und 1.1.2007), bei der Steuersatzsenkung im zweiten Halbjahr 2020 und der Wiedergeltung der bisherigen Steuersätze von 19 % bzw. 7 % ab dem 1.1.2021 sind für die Unternehmer der Versorgungswirtschaft zur Erleichterung ihrer Abrechnungen jeweils Übergangsregelungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände

Rz. 51 Bis zum 31.3.1999 fiel neben Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Einfuhren auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs unter die Steuerermäßigung. Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. a des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde dieser Tatbestand im Zuge der Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung aufgehoben. Ab 1.4.1999 werden die Leistungen, die bis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.3 Allgemeines

Rz. 384 Zur Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut vertritt die Verwaltung folgende Auffassung, die in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden sei[1]: Rz. 385 1. Bei der Abgabe von Vorstufen- oder Basis-Saatgut (sog. "technisches Saatgut") im R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.7 Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Rz. 241 Zu den unselbstständigen Nebenleistungen einer begünstigten Pflanzenlieferung, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt, gehört insbesondere der Transport der gelieferten Pflanzen zu dem vom Käufer gewünschten Ort (z. B. einer Baustelle). Deshalb wird der ermäßigte Steuersatz auf die Gesamtleistung "Pflanzenlieferung" angewendet, auch wenn der Unte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerhinterziehung

Literatur: Weyand, INF 1997, 457 Die verdeckte Gewinnausschüttung als Einkommensminderung und damit Steuerminderung auf der Ebene der Körperschaft wird i. d. R. eine Steuerverkürzung darstellen und damit den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO erfüllen.[1] Die Strafbarkeit hängt dann vom Verschulden ab. Die durch die verdeckte Gewinnausschüttung bewirk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 603 Unter Nr. 42 der Anlage 2 des UStG fällt nur Essigsäure der Unterposition 2915 21 00 des Zolltarifs (CH3COOH), ein Erzeugnis der trockenen Holzdestillation. Dazu gehören auch nicht aromatisierte oder gefärbte Lösungen von Essigsäure in Wasser mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 Gewichtshundertteilen. Rz. 604 Hierzu gehören nicht Speiseessig (Position 2209 de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 565 Im Einzelnen fallen unter Nr. 37 der Anlage 2 des UStG: Rz. 566mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.7 Bilderrahmen

Rz. 774 Rahmen (auch Rahmen mit Glas) um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnlich dekorative Bildwerke (Position 9701) sowie um Stiche, Schnitte, Radierungen oder Steindrucke (Position 9702 00 00 des Zolltarifs) werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen. Ist das nicht der Fall, werden sie nach eigener stofflicher Beschaffenheit eingereiht (z...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Leistungen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft für eine Leistung des Gesellschafters eine unangemessen hohe Gegenleistung erbringt (Vermögensminderung) oder wenn sie für eine Leistung an den Gesellschafter eine unangemessen niedrige Gegenleistung erhält (verhinderte Vermögensmehrung). Die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ist bei der Ge...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Schutzrechte, gewerbliche

Schutzrechte wie Patente, Urheberrechte, Warenzeichen oder Geschmacksmuster sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Wurden diese entgeltlich erworben, stellt ihre Übertragung auf einen Gesellschafter ohne oder gegen zu geringes Entgelt eine Vermögensminderung dar (Ausbuchen des Buchwerts) oder eine verhinderte Vermögensmehrung, wenn der gemeine Wert der Schutzrechte über dem Buc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vermögensmehrung, verhinderte

Eine verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Sie liegt vor, wenn die Steuerbilanz nach der fraglichen Handlung ein geringeres Vermögen ausweist als eine (fiktive) Steuerbilanz ohne diese Handlung bzw. bei Durchführung des Geschäfts zu angemessenen Bedingungen ausweisen würde.[2] Eine ver...mehr