Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3 Zusammenrechnung

Rz. 11 Seit dem 1.4.2003 wird das Arbeitsentgelt aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die Prüfung der Geringfügigkeit addiert (vgl. Rz. 12). Dies gilt auch, wenn neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung allgemein noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt (vgl. § 8a) ausgeübt wird. Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2009 sind die §§ 7b ff. durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze ("Flexi II") v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2940) komplett geändert worden (zur historischen Entwicklung vertiefend Kolvenbach/Sprick, AuA 2014 S. 173 ff.). Die Vorschrift wurde durch Bekanntm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.1 Bilanzierung dem Grunde nach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellung...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2 Rechtspraxis

Rz. 16 § 7b enthält als zentrale Vorschrift des neuen Regelwerks die Legaldefinition des Begriffs der Wertguthabenvereinbarung. Die in Nr. 1 bis 5 genannten Anforderungen müssen kumulativ vorliegen. Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, liegt keine Wertguthabenvereinbarung i. S. d. Gesetzes vor. Die §§ 7c ff. greifen dann nicht, insbesondere läuft der in § 7e geregelte In...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.2 Bewertung einer Jubiläumsrückstellung mit abgezinstem Verpflichtungsbetrag

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet den bereits abgezinsten (nominellen) Verpflichtungsbetrag und entspricht dem (abgezinsten) Buchwert der Rückstellung. Die Schätzung des Verpflichtungsbetrags richtet sich nach...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3 Kurzfristige Beschäftigungen

Rz. 48 Eine kurzfristige Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. v. 1.1.2019 liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Der Gesetzgeber hat durch das Tar...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1.1 Begriff der geringfügigen Beschäftigung

Rz. 3 Abs. 1 unterscheidet 2 Arten von geringfügigen Beschäftigungen. Danach kann eine Beschäftigung nach Nr. 1 wegen geringfügigen Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder nach Nr. 2 wegen ihrer zeitlichen Beschränkung (kurzfristige Beschäftigung) geringfügig sein. Es handelt sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung um einander ausschließende Alternativen....mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 2.2 Umfang der Kraftfahrzeughilfe

Rz. 10 Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung und zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Rz. 11 Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (vgl. §§ 4 bis 6 KfzHV) setzt voraus, dass der Versicherte über kein geeignetes Kraftfahrzeug verfügt; mithin ein solches weder hält noch sonst zumutbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 2 Arbeitshilfen

Rz. 208 Rundschreiben RS 2017/034 des GKV-Spitzenvebandes vom 19.1.2017 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Synchronsprechern, http://www.aok-business.de/fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/Rundschreiben/2017/rds-2017-034-19012017-Synchronsprecher.pdf Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der DRB Bund, der Bundesagentur für Arbeit vom 23.11.2016 zur versicherun...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / 5. Frühzeitige Rechtssicherheit durch einen neuen Teilabschlussbescheid, § 180 Abs. 1a AO-E, und eine frühzeitige verbindliche Zusage, § 204 Abs. 2 AO-E

Teilabschlussbescheid: Mit dem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO-E wird ein neues Verfahrensinstrument eingeführt. Gemäß § 180 Abs. 1a AO-E kann, solange noch kein Prüfungsbericht ergangen ist, ein Teilabschlussbescheid ergehen, in dem einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen gesondert festges...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / c) Grobes Verschulden

Der Steuerpflichtige hat ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zu vertreten, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient. Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwort...mehr

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Änderung und Berichtigung v... / 2. Änderung nach § 172 AO

Antrag auf "schlichte" Änderung: § 172 AO hat in der Besteuerungspraxis u.a. wegen der Änderungsmöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen aufgrund eines sog. "schlichten Änderungsantrags" nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO Bedeutung. Dieser muss auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein und deshalb das verfolgte Änderungsbegehren innerhalb der Einspruchs- oder Klag...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Haftung der Versicherungsunternehmen

Rz. 74 § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG betrifft die Haftung der Versicherungsunternehmen. Für die Anwendung dieser Vorschrift kommt es – anders als bei § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG beim Vermögensverwahrer – nicht darauf an, ob diesem ein Verschulden zur Last fällt oder ob ihm die Ausländereigenschaft des Berechtigten bekannt ist.[1] Mithin löst bereits die bloße Tatsache der Zahlung oder...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inländer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 27 Wer als Inländer gilt, ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–d ErbStG. Das sind alle Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Buchst. a), die deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht, Buchst. b), unabhängig von und nach der 5-Jah...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 31 Die Anrechnung ausländischer Steuern kommt gem. § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG nur bei Erwerben in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. nur bei Erbfällen und Schenkungen mit unbeschränkter (einschl. erweitert unbeschränkter) Steuerpflicht [1] in Betracht. Erwerber können auch ausländische Körperschaften usw. i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG sein. In den Fäl...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.1 Familienfreundlicher Arbeitgeber

Seit 2017 erhält die FSM AG bereits jährlich den LEA Mittelstandspreis für sozial und gesellschaftlich engagierte Unternehmen. Wichtig ist dem Unternehmen zudem eine familienfreundliche Unternehmenskultur. Von der BBQ Berufliche Bildung gGmbH erhielt die FSM AG im Februar 2022 ein Siegel mit Auszeichnung "Prädikat Familienbewusstes Unternehmen". Doch was heißt es, ein familie...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Deutsche Auslandsbedienstete (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c)

Rz. 50 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG ist teilweise an § 1 Abs. 2 EStG angelehnt; im Einzelnen kann auf die für § 1 Abs. 2 EStG maßgeblichen Grundsätze zum erfassten Personenkreis zurückgegriffen werden.[1] Unbeschränkt steuerpflichtig aufgrund Inländereigenschaft sind danach deutsche Staatsangehörige und die zu ihrem Haushalt gehörenden Angehörigen[2], die im Inland w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.6 Anspruch auf Weiterzahlung der Vergütung

Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 4.2 Steuerliche Betrachtung

Beträge, die die Gesellschaft ihrem Gesellschafter vertragsgemäß für besondere Leistungen zahlt, gehören steuerlich zum Gewinn der Personengesellschaft. Gehälter, Tantiemen, Gratifikationen, Provisionen, Zinsen, Mieten und Pachten, die Gesellschafter von ihrer Gesellschaft erhalten, dürfen den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Die Vergütungen an Gesellschaf...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Nutzungsrechtseinräumung als Hauptbestandteil der Leistung

Da es sich vorliegend um eine einheitliche Leistung handelt, muss die Einräumung der Nutzungsrechte den Hauptbestandteil der Leistung ausmachen und das Abhalten des Vortrags sich als unselbstständige Nebenleistung darstellen, damit die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG Anwendung findet. Allein das Einräumen von Nutzungsrechten an einem vom UrhG geschützten Werk führt ni...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 4.1 Zivilrechtliche Betrachtung

Zivilrechtlich können Gesellschafter mit ihrer Personengesellschaft Verträge schließen. Dienst-, Beratungs-, Miet- oder Darlehensverträge sind ohne Weiteres anzuerkennen. Die Vergütungen, die die Gesellschaft hierfür zahlt, mindern zwar den handelsrechtlichen Gewinn. Steuerlich sieht es allerdings ganz anders aus.mehr

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Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Holdingformen und Unternehmerstatus

Ausgangspunkt des Vorsteuerabzugs einer sog. Holding ist die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck darin besteht, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Wirtschaftsgebilden zu erwerben, zu halten oder zu veräußern, wobei die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuere Entwicklungen beim V... / b) Vorsteuern aus Erwerb und Halten der Beteiligung

Ausgehend von der oben unter I.1 dargestellten Sichtweise, dass Eingriffe einer Holdinggesellschaft in die Verwaltung von Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eine der Mehrwertsteuer unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit darstellen können, kann die Vorsteuer, die für die Kosten des Erwerbs dieser Leistungen anfallen, daher grundsätzlich vollständig abge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.8 Unterlassung von Konkurrenztätigkeit

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Unterlassung von Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers kann sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch nach Vertragsende von Bedeutung sein. Rechtsgrundlage für Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind entsprechende Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen. In Ermangelung einer derartigen Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Verhältnis zum Europarecht

Bei der Anwendung des nationalen Umsatzsteuergesetzes sind stets die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL zu beachten. Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet ihre europarechtliche Grundlage in Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 9 MwStSystRL.[4] Nach Anhang III Nr. 9 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Steuersatzermäßigung auf Dienstleistungen von Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / aa) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Wie zuvor schon ausgeführt, kommt es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung im umsatzsteuerlichen Sinn darauf an, ob es sich um eine Verbindung aus selbständigen Haupt- und Nebenleistungen handelt oder ob eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliegt, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (s. dazu oben unter III.3.a).[55] Für die Beurteilung des Vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / bb) Skript als unselbstständige Nebenleistung zum Vortrag

Kommt man bei der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass es sich bei Vortrag nebst Skript um eine einheitliche Leistung handelt, ist die Einordnung des Skripts zum Vortrag davon abhängig, ob eine einheitliche Leistung mit mehreren Hauptbestandteilen vorliegt oder das Skript als bloße Nebenleistung zum Vortrag als Hauptbestandteil der Leistung zuzuordnen i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / aa) Nettopreisvereinbarung

Bei der Nettopreisvereinbarung wird typischerweise ein Entgelt "zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer" vereinbart. Aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt sich durch Auslegung, dass nach dem Willen der Parteien nur der materiell-zutreffende Umsatzsteuerbetrag gezahlt werden muss.[79] Deshalb hat der Leistungsempfänger – sofern er die zu hoch ausgewiesene Steuer bezahlt hat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Mithin richtet sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG danach, ob in dem Abhalten von Online-Seminaren nebst urheberrechtlicher Nutzungsrechtseinräumung mehrere eigenständige (Haupt-)Leistungen oder eine einheitliche Leistung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BFH darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich in Te...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Grundsätzliches zu Arrest und einstweiliger Verfügung

Der Arrest dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung, z. B. zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen wegen Gehaltsüberzahlungen oder zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer bzw. von Ansprüchen auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei zwisc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

Leitsatz 1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen. 2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen "Kurse belehrender Art" i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 7 Unentgeltliche Aufnahme von Familienangehörigen in das Einzelunternehmen bzw. die Einzelpraxis

Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen können wie zwischen fremden Dritten abgewickelt werden. Ohne Vereinbarungen eines Entgelts kann bei Vermögensübertragungen zwischen nahen Angehörigen jedoch davon ausgegangen werden, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Ein unentgeltlicher Vorgang liegt auch dann vor, wenn das vom Angehörigen übernommene Kapitalkonto n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 5 Rechtsnatur des Auslagenersatzes

Der Anspruch auf Auslagenersatz ist kein Lohnanspruch.[1] Bei Pauschalabgeltungen, die offen oder versteckt über den Auslagenersatz hinausgehen und eine Vergütung enthalten, muss für die rechtliche Beurteilung nötigenfalls zwischen Vergütung und Auslagenersatz getrennt werden. Der Anspruch auf Auslagenersatz unterliegt insbesondere nicht den Lohnpfändungs- und Lohnaufrechnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / C. Anfall der Gebühren und Erstattung

Rz. 5 Eine weitere Ursache zahlreicher Streitigkeiten liegt darin, dass nicht hinreichend zwischen zwei verschiedenen Aspekten der Abrechnung unterschieden wird: dem Anfall der Gebühren nach dem RVG aufgrund des Mandantenauftrags und der Erstattungspflicht durch Dritte, sei es der Gegner, die Staatskasse oder eine Rechtsschutzversicherung. Nicht immer ist der Dritte auch ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 3 Ersatz von Bußgeldern und Strafverfolgungsmaßnahmen

Verursacht ein Berufskraftfahrer bei einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall und wird deswegen gegen ihn zunächst ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren (hier wegen fahrlässiger Tötung) eingeleitet, hat ihm der Arbeitgeber entsprechend § 670 BGB die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen. Dies sind grundsätzlich nur die gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fast jeder Anwalt und jede Anwältin kennt das: Der Mandant sitzt aufgeregt auf dem Stuhl, erzählt einem Wasserfall gleich von seinen Sorgen und bittet: "Machen Sie was". Nachdem mühsam aus dem Meer der – meist weniger relevanten – Informationen die rechtlich wichtigen ermittelt werden konnten, stürzt man sich in die juristische Bearbeitung des Falles. Und oft stellt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / Zusammenfassung

Begriff Unter Auslagen versteht man die Gelder, die zur Erbringung einer Leistung oder Erfüllung eines Auftrags verwendet werden müssen, für die der Leistungserbringer häufig in Vorlage tritt. Es handelt sich also um Gelder, die der Arbeitnehmer nach der Aufwendung erhält. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die Pflicht zum Auslagen- oder Aufwendungsersatz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 3 Statusklagen

Bei Statusklagen handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Kläger durch das Gericht feststellen lassen will, dass er gegenwärtig Arbeitnehmer und nicht etwa selbstständiger Unternehmer ist. Praxis-Beispiel Klageantrag Statusklage "Es wird festgestellt, dass der Kläger/die Klägerin Arbeitnehmer/in des/der Beklagten ist." Besteht zwischen den Prozessparteien Streit ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 13 Klage auf Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer hat an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitslohns[1] im Fall der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Wird der Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, beginnt diese 6-Wochen-Frist neu zu laufen, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 18 Klage auf Vergütungsrückzahlung

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 17 Schadensersatzklage des Arbeitnehmers

Auch für den Arbeitnehmer sind Schadensersatzklagen gegen den Arbeitgeber möglich. Dabei hat der Arbeitnehmer die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und unter Beweis zu stellen. Von Bedeutung ist dabei insbesondere der Ersatz von Eigenschäden, die durch die Arbeitsleistung beim Arbeitnehmer selbst entstanden sind. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ersatz von Eigenschäd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 2.3 Übernahme von Bußgeldern

Bei der Erstattung von Strafen und Geldbußen handelt es sich ebenfalls nicht um steuerfreien Auslagenersatz, sondern um steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig von der Höhe des Bußgelds und würde z. B. auch für eine Strafe für zu schnelles Fahren gelten. Ein rechtswidriges Tun ist keine Grundlage einer betriebsfunktionalen Zielsetzung und kann deshalb nicht im...mehr