Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verjährung

Rz. 642 Der Erstattungsanspruch verjährt nach der klaren Regelung in §§ 64 Satz 4, 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren nach seiner Entstehung durch die Vornahme der (verbotenen) Zahlung im Stadium der Insolvenzreife.[1291] Die Entstehung des Anspruchs hängt hingegen nicht von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder seiner Abweisung mangels Masse ab,[1292] sondern nur die Durch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Geltendmachung, Verjährung

Rz. 749 Der Sozialversicherungsträger muss vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Ansprüche nicht erst im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft anmelden und den Ausgang abwarten.[1515] Zuständig für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen Beitragsvorenthaltung sind die ordentlichen Gerichte.[1516] Rz. 750 Die Verjährung richtet sich nach den a...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 9 Verjährung

Für die Verjährung der Ansprüche auf KSA gelten nach § 31 KSVG die Vorschriften des § 25 SGB IV. Ansprüche verjähren danach in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Praxis-Beispiel Berechnung der Verjährung Die Künstlersozialabgaben für das Jahr 2018 wurden spätestens am 31.3.2019 fällig. 4 Kalenderjahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / g) Verjährung

Rz. 86 Es gilt für alle Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist (§§ 195, 199 Abs. 1, 3 BGB).mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Einrede der Verjährung im "alten" BGB-Vertrag

Rz. 485 Muster 1.36: Einrede der Verjährung im BGB-Vertrag Muster 1.36: Einrede der Verjährung im BGB-Vertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem Bauvertrag vom _________________________ erhebt der Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2009 abgenommen worden. Es ist zwar richtig, dass die Klägerin die Schl...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag

Rz. 482 Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem VOB-Bauvertrag vom _________________________ erhebt die Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2009 abgenommen worden. Die Schlussrechnung der Klägerin ist der Be...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Einrede der Verjährung im "neuen" BGB-Bauvertrag

Rz. 487 Muster 1.37: Einrede der Verjährung im neuen BGB-Bauvertrag Muster 1.37: Einrede der Verjährung im "neuen" BGB-Bauvertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem BGB-Bauvertrag vom _________________________ erhebt die Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2018 abgenommen worden. Die Schlussrechnung der...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 9. Verjährung

Rz. 80 Die Schlichtung ist unter § 203 BGB zu subsumieren, die Hemmung der Verjährung durch das Führen von Verhandlungen. Rz. 81 Die Schlichtung ist als ein Fall des pactum de non petendo zu qualifizieren. Die Schlichtung beinhaltet nämlich die Vereinbarung, vorübergehend die Einklagbarkeit der Forderung auszuschließen.[22] Die Tatsache, dass die Parteien über den Anspruch mi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Verjährung

Rz. 109 Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist stellt die Rspr. in Altfällen aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht auf den Zeitpunkt der Anmeldung gegenüber dem Registergericht bzw. Offenlegung der Unterbilanz ab. Nach Ansicht des BGH und einiger OLG beginnt die Verjährung in Altfällen vielmehr mit der Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit, also in dem Zeitpunkt, i...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 51 Die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb der Fristen des § 438 BGB. Bei der Regelung der Verjährung hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts für den Bauhandwerker Vorteile gebracht, indem nun in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschrieben ist, dass die Ansprüche aus § 437 Nr. 1, Nr. 3 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Verjährung des Mindestlohnanspruchs

Rz. 14 Auf den Mindestlohnanspruch findet uneingeschränkt das Recht der Verjährung und damit der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) Anwendung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 8. Verjährung

Rz. 296 Schließlich muss der Auftragnehmer mit der Einrede der Verjährung rechnen. Rz. 297 Die Vergütungsansprüche sowie die vergütungsähnlichen Ansprüche unterliegen der Regelverjährung nach § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beträgt also drei Jahre;[338] für den Beginn gilt § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 298 Demnach beginnt der Lauf der Verjährung mit dem Ende des Jahres, in welchem der...mehr

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§ 5 Architektenrecht / f) Verjährung

Rz. 129 In der Klageschrift ist auf das Problem der Verjährung nicht eingegangen (vgl. dazu aber Musterklageerwiderung unter Rdn 120, Nr. 5). Dies ist bereits deswegen nicht tunlich, weil die Berufung auf die Verjährung eine echte Einrede ist, wenn auch in der Prozesspraxis von den Gerichten mehr und mehr dazu übergegangen wird, hierauf mehr oder minder deutlich hinzuweisen....mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (9) Verjährung

Rz. 142 Da die Parteien i.d.R. die Vorschriften zur gesetzlichen Gewährleistung einschließlich der (kurzen) kaufrechtlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) abbedingen, gilt für die Garantien beim Unternehmenskaufvertrag grds. die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Aber auch diese entspricht häufig nicht den Interessen der Parteien, ...mehr

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§ 9 Prozessuales / IV. Hemmung der Verjährung

Rz. 49 Die Zustellung der Streitverkündungsschrift führt zur Hemmung der Verjährung der Ansprüche, aufgrund derer der Streit verkündet wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB). Dies setzt allerdings voraus, dass die Streitverkündung zulässig ist.[59] Dazu muss der Fall eines alternativen Obsiegens des Streitverkünders in einem der beiden möglichen Prozesse gegeben sein,[60] was nicht d...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 7. Verjährung

a) VOB-Vertrag aa) Muster: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Rz. 482 Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem VOB-Bauvertrag vom _________________________ erhebt die Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2009...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 345 Die Darlegungs- und Beweislast trägt die den Anspruch geltend machende Gesellschaft.[630] Rz. 346 Der Anspruch verjährt nach den allgemeinen Vorschriften. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB erst, wenn dem Gläubiger die anspruchsbegründenden Umstände und die Umstände bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt sind, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellsch...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 8 Fälligkeit der Beiträge und Verjährung

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Für die Beitragsansprüche gelten die Verjährungsregelungen entsprechend. Dies bedeutet, dass Beitragsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Beiträge fällig geworden sind.[2]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / k) Geltendmachung, Verjährung, Prozessuales, Übergangsregelung

aa) Geltendmachung Rz. 641 Im Unterschied zur Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO ist Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs nach den vorgenannten Normen nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern lediglich die Insolvenzreife.[1286] Durchsetzbar ist der Anspruch jedoch erst nach Insolvenzeröffnung[1287] durch den Insolvenzverwalter oder den Sachwalter b...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Verjährung

Rz. 342 Für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gilt die Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB.[1139] Diese beginnt mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen (einschließlich des Schädigers als Haftungsadressaten).[1140]mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 79 Die Verjährung der Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung folgt den bekannten Verjährungsregeln. Die selbstständigen Beratungsverträge und die hierauf gestützten Ersatzansprüche verjähren in der Regelfrist des § 195 BGB in drei Jahren, beginnend unter den Voraussetzungen des § 199 BGB. Erforderlich für den Verjährungsbeginn sind somit die Kenntnis des Käufers von den a...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / a) Verjährung

Rz. 15 Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 BGB wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist. Macht ein Gesamtschuldner den Ausgleichsanspruch geltend, kann der zum Ausgleich aufgeforderte Gesamtschuldner somit nicht einwenden, der Anspruchsteller habe die Befriedigung des Gläubigers wegen Eintrit...mehr

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Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 73 Die Verjährung der deliktischen Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB folgt nach der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB. Für den Beginn der Drei-Jahres-Frist gilt § 199 BGB, somit die Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen sowie der Person des Schädigers. Für die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt § 12 ProdHaftG,[126] der sich an den Reg...mehr

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Entgelt / 7 Verjährung und Verwirkung

Der Anspruch auf die Vergütung unterliegt der Regelverjährung des § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.[1] Darüber hinaus sind ggf. einzelvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zu beachten, die wesentlich kürzer sein können als die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Lohnanspruch kann auch unter bestimmten Voraussetzungen verwirkt werden. Die Anforderungen der...mehr

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Verjährung / 1 Einführung

Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner geltend gemacht ...mehr

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Verjährung / Zusammenfassung

Begriff Die Erhebung der Verjährungseinrede gibt dem Schuldner ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht gegen den vom Gläubiger geltend gemachten Anspruch; der Anspruch bleibt jedoch bestehen (Aufrechnungsmöglichkeit!). Die Einrede der Verjährung ist vom Schuldner geltend zu machen, sie wird vom Gericht nicht von Amts wegen berücksichtigt. Diese Grundsätze gelten auch im Ar...mehr

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Verjährung / 3 Hemmung und Unterbrechung

Für die Hemmung und die Unterbrechung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Unfallversicherung, der Insolvenzgeldumlage und der Umlagen zur Erstattung der Aufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft sinngemäß. Wird die Verjährung durch Mahnung an den Arbeitgeber oder durch Bereiterklärung des ...mehr

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Verjährung / 4 Hemmung und Neubeginn

Eine Unterbrechung der Verjährung (Neubeginn) tritt nur bei Anerkenntnis – oder Vollstreckungshandlungen ein[1]; alle anderen Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners führen nur zur Hemmung der Verjährungsfristen. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung (bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids) gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BGB; zu den weiteren Hemmungstatbeständen ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / ee) Verjährung

Rz. 298 Der Anspruch verjährt nach § 12 Abs. 4 WpÜG in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem derjenige, der das Angebot angenommen hat, von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben der Angebotsunterlage Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in 3 Jahren seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.mehr

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Verjährung / 1 Zahlungsverjährung nach 5 Jahren

Die Verjährungsfrist für die Lohnsteuerschuld (Zahlungsverjährung) beträgt 5 Jahre.[1] Diese Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Weil für die Lohnsteuer eine Lohnsteuer-Anmeldung erst die Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs schafft, beginnt die Verjährung auch bei früherer Fälligkeit des Anspruchs ni...mehr

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Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei...mehr

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Verjährung / Arbeitsrecht

1 Einführung Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner gelt...mehr

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Verjährung / Lohnsteuer

1 Zahlungsverjährung nach 5 Jahren Die Verjährungsfrist für die Lohnsteuerschuld (Zahlungsverjährung) beträgt 5 Jahre.[1] Diese Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Weil für die Lohnsteuer eine Lohnsteuer-Anmeldung erst die Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs schafft, beginnt die Verjährung auch bei fr...mehr

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Verjährung / 1 Verjährungsfristen

1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind di...mehr

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Verjährung / Sozialversicherung

1 Verjährungsfristen 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fäl...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

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Verjährung / 3 Fristbeginn

Der Fristbeginn bei der Regelverjährung nach § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB hängt dabei von einer subjektiven und einer objektiven Voraussetzung ab: Subjektiv ist die Kenntnis (bzw. grob fahrlässige Unkenntnis) des Gläubigers über die den Anspruch begründenden Umstände und die Person des Schuldners erforderlich[1]; objektiv muss der Anspruch entstanden und fällig sein.[2] Grund...mehr

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Verjährung / 4 Ablaufhemmung durch Lohnsteuer-Außenprüfung

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsverjährung. Wird mit der Außenprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist begonnen oder wird deren Beginn auf Antrag des Arbeitgebers hinausgeschoben, verjähren die Steueransprüche, auf die sich die Prüfung erstreckt, oder im Fall der Hinausschiebung der Prüfung erstrecken sollte, nicht, bevor die dazu erlassenen Haftu...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 6. Verjährung

Rz. 17 Auch im Handelsverkehr gelten grds. die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff. BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigke...mehr

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Verjährung / 1.2 Verjährungsfrist von 30 Jahren

Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Vorsatz ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zwar vom Bruttoentgelt einbehalten, aber nicht an die Einzugsstelle abgeführt hat. Der bedingte Vorsatz reicht für die lange Verjährungsfrist aber auch schon aus. Wenn die Sozia...mehr

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Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

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Verjährung / 2 Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren

Die sog. Festsetzungsverjährung, nach deren Ablauf eine (Lohn-)Steuerfestsetzung, ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist, beträgt im Allgemeinen 4 Jahre, bei hinterzogenen Steuern 10 Jahre und bei leichtfertig verkürzten Steuern 5 Jahre.[1] Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalender...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Im VOB-Vertrag

Rz. 300 Wie oben schon erwähnt, muss also auf jeden Fall die Abnahme erfolgt sein oder es müssen die Abnahmewirkungen auf andere Weise eingetreten sein. Rz. 301 Wie oben dargelegt (siehe Rdn 189 ff.), sind im VOB-Vertrag weitere Fälligkeitsvoraussetzungen die Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung[339] sowie deren Prüfung durch den Auftraggeber bzw. der Ablauf der Prüffri...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Gesamtschuldnerregress

Rz. 488 Nicht selten haften mehrere Organmitglieder gesamtschuldnerisch nach § 421 BGB. Dann hat der den Geschädigten befriedigende Geschäftsführer gegen die übrigen Gesamtschuldner den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB: Regress und gesetzlicher Forderungsübergang. Da der Regressanspruch nicht erst mit der Befriedigung des Geschädigten sondern bereits mit der Begründung der ...mehr