Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 273 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Haftungstatbestände

1. Die wichtigsten Haftungstatbestände a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 282mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Erwerb der Fahrerlaubnis, Geltung der Fahrerlaubnis sowie Fragen zu der im "EU-Ausland" erworbenen Fahrerlaubnis

1. (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis Rz. 201 Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf gem. § 2 Abs. 1 StVG einer entsprechenden Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Gem. § 2 Abs. 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt. Die einzelnen Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis sind ebe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Einschränkung und Ausschluss des Versicherungsschutzes

a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen Rz. 404 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[475] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwische...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Absolute Fahruntüchtigkeit

Rz. 38 Bei einem Promillewert von 1,1 oder höher liegt bei jedem Kraftfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor; auf Ausfallerscheinungen oder aber Fahrfehler kommt es ab diesem Wert von 1,1 ‰ nicht mehr an.[62]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Die wichtigsten Haftungstatbestände

a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr Rz. 282mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB

Rz. 72 Die fahrlässige Tötung setzt wie die fahrlässige Körperverletzung die Verletzung einer Sorgfaltspflicht sowie die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgseintrittes und des Kausalverlaufs voraus.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Punktbewertung

aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) Rz. 234 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Die Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswerts

Rz. 308 Der Geschädigte hat zwei Wahlmöglichkeiten: Er rechnet konkret anhand der nachgewiesenen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer oder fiktiv unter Vorlage eines Gutachtens/Kostenvoranschlags unter Ausschluss der Mehrwertsteuer (vgl. § 249 Abs. 2 S. 2 BGB) ab.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Teilkaskodeckung

Rz. 422 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Erstattung der Mehrwertsteuer

Rz. 325 Anfallende Mehrwertsteuer auf sonstige Schadenpositionen ist zu ersetzen, wenn der Geschädigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 130 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Verkehrsunterricht

Rz. 223 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[253] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruch und Anfechtungsklage haben grds. aufschiebende Wirkung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 97 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[160]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XI. Vergütung des Verteidigers

1. Verteidigervergütung nach dem RVG Rz. 152 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen sind in Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG (VV-RVG) geregelt. Ist der Rechtsanwalt z.B. als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers oder eines Nebenklägers tätig, sind die Vorschriften des Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses des RVG entsprechend anzuwenden. In Teil 5 des Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Erwerbsschaden

Rz. 332 Der Erwerbsschaden umfasst den Schadensersatz bei selbstständiger Tätigkeit und/oder verzögerter Berufsausbildung. aa) Beim Selbstständigen Rz. 333mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. "Eignung" zum Führen von Kraftfahrzeugen

1. Eignungsbegriff Rz. 213 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen

Rz. 365 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 366 Muster 51.26: Standardtext Interessenvertretung Muster 51.26: Standardtext Interessenvertretung Hiermit wird angezeigt die Interessenv...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Fahrverbot nach StVG bzw. Bußgeldkatalog-Verordnung

aa) Fahrverbot gem. § 24a StVG (0,5 ‰-Grenze) Rz. 115 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als 0,5 ‰ im Blut hat oder mehr als 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft hat oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mitteln steht, handelt ordnungswidrig ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Umfang der Ersatzleistung

Rz. 429 Grds. ist der Versicherungswert entsprechend dem Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer zu ersetzen nur bei Nachweis.[511] Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugteile. Im Übrigen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen zu beachten, die u.U. Entschädigungsregelungen beinhalten. Rz. 430 Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monates nach Einga...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Muster

Rz. 432 Die nachfolgenden ausgewählten Muster erfassen den Bereich zu Leistungskürzungen bzw. den Regress eines Kraftfahrtversicherers. 1. Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Rz. 433 Muster 51.51: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Muster 51.51: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenhe...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Messverfahren

Rz. 41 Der Nachweis der Alkoholkonzentration kann entweder über den Atemalkohol- (AAK) oder den Blutalkoholwert (BAK) geführt werden. Ausreichend ist es, dass ein Grenzwert bei einem Messverfahren erreicht wird. aa) Atemalkoholmessungen Rz. 42 Atemalkoholmessgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung und müssen für die amtliche Überwachung des...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Vertragliche Haftungstatbestände

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV-RVG

Rz. 265 Diese Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV-RVG kann für eine Tätigkeit des Anwalts anfallen, wenn der Anwalt z.B. im Widerspruchsverfahren in einem der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren tätig ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 268 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3.[286]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Besondere Fragen der Unfallschadenregulierung

1. Verjährungsregelungen Rz. 359 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG. 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung Rz. 360 Entschädig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 140 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / B. Verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 195 Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2020, am 2.6.2020 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten. Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des St...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG

Rz. 269 Vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandanten in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, so erhält er diese Terminsgebühr nach Nr. 3104. Diese Gebühr beträgt 1,2.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 189 Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _____ VN: _____ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Ereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 348 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[434]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verteidigungsstrategie und Ziel der Verteidigung

a) Strafverfahren Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Rz. 107 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Sachverständigenkosten

Rz. 319 I.d.R. kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens erst bei einem geschätzten Schaden ab 700 EUR in Betracht.[364] Der Schädiger hat auch die Kosten eines für die Schadenregulierung nicht brauchbaren Gutachtens zu ersetzen, sofern es sich nicht um eine Fehlbegutachtung handelt, die er selber (z.B. durch Verschweigen eines Vorschadens) verschuldet hat.[365] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 147 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 83 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Ausstattung und Funktion von Messgeräten

Rz. 17 An die Geschwindigkeitsmessgeräte sind nach heutigem Stand der Technik hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und Funktionsweise folgende Anforderungen zu stellen:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Entschädigung auf Neuwagenbasis

Rz. 313 Entschädigung auf Neuwagenbasis kann nur dann beansprucht werden, wenn trotz eines reparaturfähigen Schadens die Weiterbenutzung des reparierten bzw. zu reparierenden Fahrzeugs nicht zugemutet werden kann.[350] Dafür muss ein neuwertiges Fahrzeug einen erheblichen Fahrzeugschaden erlitten haben. Die Einstufung als Neufahrzeug setzt grds. ein Alter von nicht mehr als ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Erstattung der Mehrwertsteuer bei einem Leasingfahrzeug

Rz. 387 Muster 51.46: Ersatz der Mehrwertsteuer bei einem Leasingfahrzeug Muster 51.46: Ersatz der Mehrwertsteuer bei einem Leasingfahrzeug Bei einem kraft Gesetz nach einem Verkehrsunfall geschuldeten Schadensersatz kann der Leasingnehmer die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer verlangen, wenn er nicht zum Vorsteuerab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Geltendmachung der Ansprüche

Rz. 281 Empfehlenswert ist es, Ansprüche unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. Aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann der Geschädigte sich unmittelbar an den VR halten und diesen auch ggf. verklagen. Wichtig ist es, gegenüber dem/den Schädiger/n sowie der Versicherung sämtliche in Betracht kommenden Ansprüch...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 54 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[95] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[96] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusamm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Wertminderung

Rz. 317 Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache, also speziell des beschädigten Fahrzeugs. Zu unterscheiden ist zwischen technischem und merkantilem Minderwert. Zur Ermittlung der Wertminderung sind verschiedene Methoden entwickelt worden. Am einfachsten zu handhaben ist das anschauliche Hamburger Modell,[362] welches als Ausgangsbasis folgende Werte vorsi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung

Rz. 369 Muster 51.29: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Muster 51.29: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs befand sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße. Das seitens Ihres VN beteiligte Fahrzeug ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung

Rz. 181 Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _____ aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die dem Betroffenen vorgeworfene Tat ist verjährt. Sofern Sie davon ausgehen, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 190 Muster 51.18: Vorschussanforderung Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Unterschrift)mehr