Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ein Glückwunsch zum 40-jährigen Bestehen! Was Universitäten nicht leisten (können), was aber zum Wohl der Rechtsuchenden geboten werden muss, eine gründliche Praxisausbildung auf dem alltäglich wichtigen Gebiet des Verkehrsrechts, das – und mehr! – ermöglicht sie. Weiter so!mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Roland Rixecker, Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Mit ihren normativ verbindlichen Anforderungen an die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiß die deutsche Anwaltschaft mit Mut und Tatkraft zukunftswirksam Professionalität sicherzustellen. Das gilt in besonderem Maße für "Querschnittsgebiete" wie das Verkehrsrecht, dessen Beherrschung aktuelle und tiefgründige Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur im Stra...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Heinz Diehl, Richter am Oberlandesgericht a.D., Schriftleitung zfs:

Herzlichen Glückwunsch zum 40-jährigen Jubiläum! Zu besichtigen ist eine Erfolgsgeschichte, die die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung, die umfassende Fortbildungstätigkeit und die Publikationsaktivitäten betrifft, wobei für Letztere – was erlaubt sei – die zfs erwähnt sei! Auch die schließlich nach erbittertem Widerstand durchge...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Katarina Barley MdB Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Er gewährleistet Urteile, die von unabhängigen, qualifizierten Richterinnen und Richtern gefällt und von den gerichtlichen Instanzen kritisch überprüft werden. Der Rechtsstaat ist damit ein bedeutender Standortvorteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Eine wichtige Stütze unseres Rechtsstaats sind dabei auch ...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / Einführung

Während in der Anwaltspraxis im Verkehrsrecht die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung zum absoluten Standard gehört, wird bei einer familienrechtlichen Beratung danach nur in den seltensten Fällen gefragt – zu Unrecht, wie in diesem Beitrag für den Praktiker gezeigt werden soll. Denn gerade in den letzten Jahren wurden die Produkte der Rechtsschutzversicherer insoweit g...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Ulrich Hagen, Journalist:

Der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ein 40-faches Trullala! In meiner Zeit als Redaktionsleiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz war diese Arbeitsgemeinschaft immer absolut herausragend, was Sachinformationen und PR anbelangt. Möge dies so bleiben!mehr

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zfs 03/2019, Lieber Jörg Elsner,

vielleicht bist Du überrascht, an dieser Stelle einen offenen Brief zu lesen, aber besondere Umstände verlangen besondere Mittel! Diese Zeilen schreibe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Du hast schon vor einem Jahr erklärt, dass Du anlässlich der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Weimar für eine weitere Wahl in den Geschäftsführend...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht Zweibrücken, Schriftleitung zfs:

Austausch durch Bildung Wenn ein Richter eine Meinung hat und kein Verteidiger in der Nähe ist, der sie hören kann – hat der Richter dann trotzdem Unrecht? So zugespitzt könnte man das Abwesenheitsverfahren des Bußgeldrechts umschreiben, in welchem man sich meist mit den standardisierten Messverfahren auseinandersetzen darf, zu denen die Meinungen der Gerichte und Verteidiger...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Andreas Scheuer MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Auf dieses Jubiläum können Sie stolz sein. 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht – das sind 40 Jahre engagierte Arbeit für ein sicheres, faires und rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen. Ich danke Ihnen für viele konstruktive und fachkundige Beiträge, aber auch für das ein oder andere kritische Wort. Unser Ziel ist dasselbe...mehr

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zfs 03/2019, Anspruch auf Rückstufungsschaden bei Mithaftung

Hinweis "(…) Ihre Auffassung, den geltend gemachten Rückstufungsschaden zurückzuweisen, geht fehl." Unser Mandant war berechtigt, seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, ohne dass es einer Rücksprache mit Ihnen bedurft hätte. Aufgrund des Unfallhergangs war es von Anfang an unstreitig, dass eine Mithaftung unseres Mandanten von 50 % in Betracht kommt. Folglich best...mehr

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zfs 03/2019, Gesonderte Rec... / 3 Anmerkung:

Mutwilligkeit der gesonderten Rechtsverteidigung Die Ausführungen des OLG Brandenburg betreffend die Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverteidigung der Bekl. zu 1. durch Bestellung eines eigenen Prozessbevollmächtigten sind zutreffend. Angesichts der vom OLG erwähnten Regelungen in den AKB würde ein nicht bedürftiger Fahrer/Halter seine Vertretung im Kfz-Haftpflichtproze...mehr

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zfs 03/2019, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

1) Der Anspruch einer Prozesspartei auf Gewährung rechtlichen Gehörs als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf Beachtung der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 107, 395, 4009; BVerfGE 63, 332, 337; BGHZ 118, 312, 331) bezweckt, die Prozesspartei als Subjekt der Entscheidungsfindung an dem Rechtsstreit zu beteiligen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1926). Eine der praxiswicht...mehr

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zfs 02/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Freiburg/Novotel Freiburg Am Konzerthaus Datum: Samstag, 16.3.2019, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG V...mehr

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zfs 02/2019, Die ARGE Verkehrsrecht feiert Geburtstag in Weimar!

Bereits vor 90 Jahren, im September 1928, hat der damalige Deutsche Anwaltverein einen Ausschuss und eine Gruppe für Verkehrsrecht gegründet, das Verkehrsrecht hat damals schon ein großes Interesse bei der Anwaltschaft ausgelöst. Es hat dann jedoch noch einmal fast 51 Jahre gedauert, bis am 15.8.1979 in Meran die nunmehrige ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "von u...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / M. Fazit

Ausgangslage beim Wiederaufnahmeverfahren in Verkehrsbußgeldsachen ist regelmäßig der Umstand, dass seitens des Betroffenen nach Rechtskraft vorgetragen wird, den Pkw zur Tatzeit nicht gefahren und daher die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben. Fahrer zur Tatzeit sei nicht er, sondern ein Dritter gewesen. Zulässig ist die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützte ...mehr

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zfs 02/2019, Die Entwicklun... / C. Fazit

Abschließend ist – auch aus reiserechtlicher Sicht – zum Jahreswechsel 2018/2019 zu vermerken, dass im Berichtszeitraum einige wohl vertraute Grundsätze ins Wanken gerieten. An vielen praxiserprobten Prinzipien kann zukünftig nicht mehr festgehalten werden. Der Reiserechtler hat sich daher immer wieder auf neue Umstände einzustellen, getreu dem alten Liedvers: "Ich wäre so g...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / II. Probationsverfahren

Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht einen Richter mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, gem. § 369 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG. Das Verfahren wird nach Feststellung der Zulässigkeit des Antrags auf Wiederaufnahme in der Regel dadurch seinen Fortgang nehmen, dass das Gericht ein anthropologisches Gutachten einho...mehr

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zfs 02/2019, Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "Die Selbstbeteiligung ist nur einmal in Abzug zu bringen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den ARB Ihres Hauses, dies aus folgenden Gründen:" Die Klausel des § 5 Abs. 3c ARB 2010 (die ARB 1975/1994/2000 sind inhaltsgleich) ist bereits unwirksam, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind allgemeine Versicherun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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zfs 01/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 72. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Frankfurt a.M./Lindner Congress Hotel Datum: 21.2.–25.5.2019 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.–Sa.) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185,– EUR Nichtmitglie...mehr

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zfs 01/2019, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1. Das Auffahren auf das Fahrzeug des Bekl. zu 2) begründete den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam war (§ 1 StVO), oder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 S. StVO) oder eine überhöhte Geschwindigkeit gewählt hatte (§ 3 StVO). Der Sicherheitsabstand war nicht nach der üblichen Faustregel zu bemessen, da er de...mehr

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zfs 01/2019, Fiktive Schade... / E. Fazit

Es ist klar, dass der Beitragsumfang nicht ausreicht, das Thema auch nur annähernd erschöpfend zu behandeln. Bei der Frage, was Sie mitnehmen sollten, empfehle ich drei Merksätze: Die fiktive Abrechnung im Kfz-Schadensbereich wird uns erhalten bleiben. Ihre Einschränkung durch die Rechtsprechung hat ihr Ende sicherlich noch nicht gefunden. Halten wir sie hoch, denn die Beschrän...mehr

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zfs 01/2019, Falsches Blinken

Hinweis "Die Haftungsquote zugunsten unseres Mandanten beträgt 2/3. Zwar trifft es zu, dass unser Mandant kurz vor der von rechts einmündenden Straße, aus der Ihr Versicherungsnehmer in den bevorrechtigten Verkehr und damit in den Pkw unseres Mandanten fuhr, kurz rechts geblinkt hatte. Hierdurch hat unser Mandant sein Vorfahrtsrecht aber nicht verloren. Insbesondere hat unse...mehr

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zfs 01/2019, Ist der Deutsche Verkehrsgerichtstag noch zeitgemäß?

Zum 57. Mal wird vom 23. bis zum 25.1.2019 in Goslar der Verkehrsgerichtstag stattfinden. Wird es das letzte Mal sein? Ist das Format noch zeitgemäß? Ist Goslar überhaupt der richtige Ort? Muss eine Rechtsanwältin (Anm.: dies gilt auch für alle männlichen Vertreter, in der Folge ohne gesonderte Nennung) nach Goslar reisen? Sind die Themen aktuell? Wer Antworten auf diese Frag...mehr

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zfs 01/2019, Keine Möglichk... / 3 Anmerkung:

1. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ging der BGH davon aus, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der ein Fahrzeug unrepariert in Zahlung gebe, seinen Schadensersatzanspruch nicht dadurch verliere. Diese später mehrfach bestätigte Aussage umschreibt einen der hauptsächlichen Beweggründe für die fiktive Abrechnung (vgl. BGHZ 66, 239 = VersR 1966, 874 f.). Diese ...mehr

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zfs 12/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 72. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Frankfurt a.M./Lindner Congress Hotel Datum: 21.2.–25.5.2019 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.–Sa.) Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder //...mehr

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zfs 12/2018, Viel Lärm um nichts

Droht ein Dämpfer für die Elektromobilität? Die Elektromobilität ist in aller Munde. Die ersten Elektroautos sind auf den Straßen zu bewundern, aber nicht zu hören. Genau dies – so die Befürworter der Elektromobilität – sei neben den Umweltaspekten der entscheidende Vorteil. Man träumt von einem nahezu geräuschlosen Straßenverkehr, dessen Idylle vielleicht noch einmal durch e...mehr

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zfs 12/2018, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

1) Ist das Opfer eines Verkehrsunfalls, sei es körperlich oder psychisch, vorgeschädigt gewesen und hat dies zusammen mit der Unfallschädigung zu einem möglicherweise Schmerzensgeld begründenden Anspruch des Geschädigten geführt, stellt sich die Frage, ob aufgrund der Vorschädigung der Schmerzensgeldanspruch völlig entfällt oder jedenfalls in seiner Höhe vermindert wird. Kör...mehr

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zfs 12/2018, Kollision bei ... / 2 Aus den Gründen:

"… [10] 1. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind (Senat v. 11.10.2016 – VI ZR 66/1...mehr

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zfs 12/2018, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, § 62 OWiG

Hinweis "In dem Verfahren gegen […] – Unterfertigter – wegen OWi-StVO habe ich unter dem [Datum] ergänzende Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir ergänzend zur bisher gewährten Akteneinsicht folgende Unterlagen zuzuleiten:"mehr

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zfs 11/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 1.12.2...mehr

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AGS 11/2018, Slizyk, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von RA Andreas Slizyk. 15., überarbeitete und aktualisierte Aufl., 2019. Inkl. Online-Nutzung. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 890 S., 119,00 EUR "Von Kopf bis Fuß"– unter diesem Motto wurde die neu überarbeitetet und aktuelle Schmerzensgeldtabelle praxisnah aufgestellt. Beginnend mit einer systematischen Kommentierung zum gesamten Schmerzensgeldrecht, geht der...mehr

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zfs 11/2018, Keine fiktive ... / 3 Anmerkung:

Aufgrund seiner Dispositionsfreiheit ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls berechtigt, seinen Schaden auf Gutachtenbasis abzurechnen, was irreführend als fiktive Abrechnung bezeichnet wird. Irreführend ist die Bezeichnung, weil sie dahin missgedeutet werden kann, es werde über einen nicht eingetretenen, lediglich fingierten Schaden abgerechnet. Die grundsätzliche, auf se...mehr

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zfs 11/2018, Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten zur Heimwerkstatt

Hinweis "Die Klägerin hat auch einen Anspruch auf Ersatz der restlichen Abschleppkosten. Die Klägerin hat insbesondere nicht dadurch gegen Ihre Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstoßen, indem sie das Abschleppunternehmen beauftragt hat, ihr bei dem Unfall beschädigtes Fahrzeug nicht zur nächstgelegen Vertragswerkstatt, sondern in ihre Heimatwerkstatt in 500 km Entfernung ...mehr

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zfs 11/2018, Darmstadt locuta, causa fiktive Abrechnung finita?

Selten hat eine einzelne und noch nicht rechtskräftige landgerichtliche Entscheidung so schnell Verbreitung gefunden wie jene des LG Darmstadt vom 5.9.2018 (Az. 23 O 386/17). Die Erklärung hierfür liegt in ihrem Inhalt: Sie tritt einer jahrzehntelangen höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie nahezu einhelligen Literaturauffassung entgegen und schafft die fiktive Abrechnung ...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des Tatfahrzeugs im Verkehrsstrafrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.fao-campus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einführung Die klassischen Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafen) sind erfahrungsgemäß häufig nicht geeignet, den Täter von Verkehrsstraftaten hinreichend sicher vor weiteren Taten abzuschrecken, daher konnte überdies schon bisher auch das Fahrzeug, mit dem der Verkehrssünder die Tat begangen hat, eingezogen werden. In das Thema ist frischer Wind gekommen, als im Jahr 2017 ...mehr

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zfs 10/2018, ARGE Vekehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 16.11.2018, 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Recht...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / III. Einziehung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

§ 21 Abs. 1 StVG stellt das Führen eines Kfz ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis oder während der Geltung eines Fahrverbots nach § 44 StGB oder § 25 StVG unter Strafe. Ferner wird auch der Halter eines Kfz bestraft, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § ...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / F. Praktische Anwendung der Einziehungsvorschriften

Bis zur Einführung der neuen Regelungen in §§ 74 ff., 315f StGB wurde vergleichsweise selten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einziehung des Fahrzeugs vorzunehmen.[37] Die Einziehung des Tatfahrzeugs war auf krasse Wiederholungsverstöße begrenzt, kam also in der anwaltlichen Praxis bei einem verkehrsrechtlich ausgerichteten Dezernat höchstens ca. einmal pro Jahr vor...mehr

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zfs 10/2018, Einziehung des... / H. Fazit

1. Die Rechtsordnung sieht sowohl im Strafgesetzbuch als auch in den Nebengesetzen und im Verkehrsverwaltungsrecht die gesetzliche Möglichkeit vor, das Tatfahrzeug einzuziehen bzw. sicherzustellen. Im Verkehrsstrafrecht sind dies zentral §§ 315f, 6 Abs. 3 PflVG, § 21 Abs. 3 StVG. 2. Angesichts des Umstands, dass der Wert eines Fahrzeugs oft erheblich ist und oft sogar höher i...mehr

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zfs 10/2018, Beweismöglichkeit beim Fahrzeugdiebstahl ohne Zeugen (Kasko)

Hinweis "Der Kläger fuhr alleine mit seinem Fahrzeug, einem nur wenige Tage alten Mercedes SLK mit dem amtlichen Kennzeichen (…) am 12.6.2018 um 20.30 Uhr auf den Kundenparkplatz des XY-Supermarktes im Gewerbegebiet "Ost" der Stadt Offenbach. Er stellte das Fahrzeug dort verschlossen ab und besuchte eine nahegelegene Diskothek. Als er um 3:45 Uhr zu seinem Pkw zurückkehrte, ...mehr

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zfs 10/2018, Europäische Verkehrsrechtstage in Neapel

In diesem Jahr werden die Europäischen Verkehrsrechtstage zum 19. Mal in Neapel stattfinden und machen ihre Rundreise durch Europa nach Wien im letzten Jahr nun weiter Richtung Süden. Auch in diesem Jahr deckt das Programm der Europäischen Verkehrsrechtstage wieder Themen ab, die in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen der Veranstaltun...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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zfs 10/2018, Jochen Pamer: Die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden, -kauf, -leasing, ZAP Verlag, 3. Aufl. 2018, 302 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-89655-875-6

Mit "Die Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden, -kauf, -leasing" hat Jochen Pamer der Umsatzsteuerfrage nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ein umfangreiches Werk gewidmet. Normalerweise wird dieses Thema in Kommentaren und Handbüchern zum Fahrzeugschaden mit behandelt, Einzeldarstellungen zu diesem Thema sind eher selten. Die Rechtsprechung zur Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden ist i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Text der Rechtsverordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aufgrund der Ermächtigung ergangene Verordnung über die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV – v. 07.09.1993, BStBl I 1993, 799), deren Anwendung für die Verwaltung durch BMF-Schreiben vom 25.03.2002, BStBl I 2002, 477, konkretisiert wurde, en...mehr

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zfs 9/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Freitag, 2.11.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versic...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künftiger Einbußen beim Personenschaden1 Vortrag gehalten am 21.10.2017 beim 2. Verkehrsrechtssymposium der ARGE Verkehrsrecht in Mainz aus Anlass der Verleihung des Spiegel-Preises. Die Vortragsform wurde beibehalten. Der Fußnotenapparat beschränkt sich auf wenige Belegstellen.

A. Einleitung Vorbild für meinen Beitrag ist der Vortrag des ersten Spiegel-Preisträgers Vors. Richter am BGH i.R. Dr. Erich Steffen [2] vor der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein auf dem 48. Deutschen Anwaltstag in Berlin am 25.5.1995 aus Anlass der Überreichung der Auszeichnung an ihn. Dort ging es um die Abbildung des ganzen Sternenhimme...mehr

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zfs 9/2018, Rechtfertigen Blaulicht und Martinshorn stets einen Rotlichtverstoß?

Hinweis "Der vorliegende Rotlichtverstoß kann auch nicht durch das Martinshorn nebst Blaulicht gerechtfertigt werden." Nach § 38 Abs. 1 S. 1 StVO darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur dann verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ode...mehr

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zfs 9/2018, zfs in Printversion – noch zeitgemäß?

Selbst ein (mit der Zeitschrift sicherlich überdurchschnittlich identifizierter) Schriftleiter und Mitherausgeber kommt nicht um die gelegentliche Frage herum: Ist unsere zfs in der vorliegenden Printversion tatsächlich noch zeitgemäß? Zunehmend bedient sich die Anwendungspraxis nicht nur der Rechtsanwälte der ständig zunehmenden Möglichkeiten der Onlinemedien, sei es bei de...mehr