Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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XIII Anhang III: Muster / 10 Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

I. Die X-GmbH und A sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen Heinrich Müller GmbH mit Sitz in … Das Stammkapital der Heinrich Müller GmbH beträgt 25.000 EUR. Die X-GmbH hält einen Geschäftsanteil von nominal 100 EUR, A hält einen Geschäftsanteil von nominal 24.900 EUR. Die Rechtsform der Hein...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 363 Neben den aus § 267 HGB bereits bekannten kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (incl. GmbH & Co. KG) bringt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) eine vierte Größenklasse in das HGB, nämlich die Kleinkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB. Es gelten für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre folgende Größen...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 375 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 220 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 881 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage Sonstiges 2019 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 49 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Billigkeitsmaßnahmen bei Sanierungsgewinnen

Rz. 129 Der Sanierungsgewinn, der bei einem sanierungsbedingten Erlass von Forderungen bei dem Schuldner entsteht, war ursprünglich nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei. Diese Steuerbefreiung ist durch Gesetz v. 29.10.1997[1] ersatzlos aufgehoben worden. Grund für die Beseitigung der Steuerfreiheit war, dass anderenfalls eine doppelte Begünstigung des Stpfl. eintreten konnte. Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.9 Unbilligkeit bei Umwandlungen

Rz. 81a Die Regelung, dass ein Verlustvortrag sowie ein Zins- und ein EBITDA-Vortrag des übertragenden Rechtsträgers nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, sondern ganz, bei der Abspaltung anteilig, verfällt, beruht auf der Wertentscheidung des Gesetzgebers. Diese Wertentscheidung kann nicht durch eine sachliche Billigkeitsmaßnahme geändert werden. Rz. 81b Das Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.5 Unbilligkeit bei GewSt

Rz. 68 Bei der GewSt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn eine GewSt-Schuld nur infolge der Hinzurechnungen entsteht, ohne diese also kein positiver Gewerbeertrag vorliegt.[1] Die Belastungen durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen entsprechen der gesetzlichen Wertung. Dies ergibt sich aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Selbst dann liegt daher keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.2 Unbilligkeit bei KSt

Rz. 49 Bei der KSt liegt eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, und damit keine sachliche Unbilligkeit, darin, dass der Steuersatz bei niedrigen Einkommen nicht degressiv gestaltet ist und dass keine Regelung zur Steuerentlastung von zusammengeballten Einnahmen vorhanden ist, selbst wenn bei einer verursachungsgerechten Zuordnung der Einnahmen keine Steuer entstanden w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Sachliche Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit

Rz. 124 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch dazu dienen, die steuerliche Belastung im Einzelfall mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Steuerlich relevant sind dabei insbesondere folgende Artikel bzw. Prinzipien des Grundgesetzes [1]: Art. 2 GG und das hieraus folgende Gebot, nicht zu einer die Leistungsfähigkeit übersteigenden, unverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 191 § 163 Abs. 1 AO ermöglicht drei verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahme kann nach S. 1 erste Alternative dazu führen, dass die Steuer niedriger bzw. eine Steuervergütung höher festgesetzt wird, als sich aus den Besteuerungsgrundlagen ergeben würde. Eine höhere Steuerfestsetzung, die sich für den Stpfl. günstig auswirkt, z. B. durch Ausnutzung von V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1 a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Kanzler, ESt-rechtliche Folgen bei Auflösung der Ehe, DStR 1990, 367; Wendt, Familienbesteuerung u GG, in FS für Tipke, 1995, 47; Müller, Die Bedeutung eines erfolglosen Versöhnungsversuchs für das dauernde Getrenntleben von Ehegatten (§§ 26, 26b EStG), DStZ 1997, 86; Dörn, Ermittlungen des FA bei dauerndem Getrenntleben von Eheleuten, StB 1997, 197; Lietmeyer, Ehegattensplittin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagungswahlrecht u Verlustabzug

Rn. 87 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Will der den Verlust erlittene Ehegatte im Verlustentstehungsjahr den Verlustausgleich mit positiven Einkünften des anderen Ehegatten vermeiden und stattdessen von der Möglichkeit des Verlustabzugs Gebrauch machen, so kann er für dieses Jahr die Einzelveranlagung (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) wählen. Diese Wahl ist nicht willkürlich un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rechtsanspruch auf Veranlagung

Rn. 11 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Soweit nicht nach § 46 EStG eine Veranlagung unterbleibt, hat der StPfl einen nach §§ 347ff AO verfolgbaren Rechtsanspruch auf Durchführung der Veranlagung. BFH BStBl III 1959, 367 hat das in einem Fall ausgesprochen, in dem die Veranlagung nur erfolgen sollte, um feststellen zu können, ob eine Überzahlung an Vorauszahlungen vorliegt. Ebenso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Verlustabzug (§ 10d EStG)

Rz. 43 § 26a Abs. 1 EStG bezieht sich nicht nur auf die individuelle Zurechnung der Einkünfte, sondern bringt allgemein den in § 1 EStG niedergelegten Grundsatz der Individualbesteuerung zum Ausdruck. Es ist deshalb folgerichtig, wenn grds. nur derjenige Ehegatte die Berücksichtigung eines Verlusts im Weg des Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG) oder des Verlustabzugs (§ 10d ...mehr

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Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004

Leitsatz 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004 sind die AfA‐ und AfS-Beträge eines Geschäftsjahres gesondert (und ggf. einheitlich) festzustellen, die bei der Ertragsermittlung auf der Ebene des Investmentsondervermögens gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG als Werbungskosten abgezogen wurden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Höhe diese Beträge mit positiven...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.2 Zusammenfassung mehrerer Geschäftsbetriebe (Abs. 2)

Rz. 17 Unterhält eine Körperschaft mehrere Veranstaltungen und Einrichtungen, die den Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfüllen, bilden diese Veranstaltungen und Einrichtungen zusammen nach Abs. 2 einen ("den") wirtschaftlichen ­Geschäftsbetrieb. Diese Vorschrift, die durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] mit Wirkung ab 1.1.1990 eingefügt worden is...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.9 Die (bisherige) Verwaltungsauffassung

Tz. 2120 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im BMF-Schr vom 13.07.2009 (BStBl I 2009, 835) wird die Auff vertreten, dass für die Frage der Endgültigkeit des Verlusts allein auf die rechtliche Möglichkeit der Verlustberücksichtigung im BetrSt-Staat abzustellen sei. Der tats Verlustabzug, dh die Wahrnehmung der rechtlichen Möglichkeit sei unbeachtlich. Ergänzende Beschl wurden nur durc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.1 Die Entscheidung des BFH vom 03.02.2010 – I R 23/09

Tz. 2121 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entscheidung war die Hinzurechnung im Jahr 1999 der zuvor nach § 2 Abs 1 S 1 AuslInvestmG abgezogenen Verluste, die eine inl WM-GmbH mit ihrer Beteiligung an einer luxemburgischen R-KG in den Jahren 1986 bis 1989 erzielt hatte. Mit dem FG verneint der BFH, dass ein Fall des § 2 Abs 1 S 4 AuslInvestmG gegeben sei, wonach von de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.3.2 Außergewöhnliche Kosten

Tz. 407 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Frage, ob Kosten außerhalb von TNMN der Vertriebsgesellschaft zuzuordnen sind, betrifft in der Praxis vor allem die Frage, wie Umstrukturierungskosten zu behandeln sind. Beispiel: Die Konzernobergesellschaft entscheidet sich, zur Gewinnoptimierung Serviceeinheiten, die bislang bei allen europäischen Landesgesellschaften tätig sind (zB für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zu versteuerndes Einkommen (§ 7 Abs 2 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift definiert den Begriff des zvE. Der Begriff ist ab 1977 aus dem ESt-Recht in das KStG übernommen worden und an die Stelle des bisher verwendeten Begriffs "Einkommen" getreten. Wegen der Begriffsunterschiede s R 2 EStR 2012 und s § 8 Abs 1 KStG Tz 5 ff. Das zvE ist nach den Vorschriften des EStG sowie nach den ergänzenden Vorschrif...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.3 Die Entscheidung des BFH vom 09.06.2010 – I R 107/09

Tz. 2123 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entsch waren Verluste, die eine inl GmbH mit ihren zwei französischen BetrSt in den Jahren 1999 bis 2001 erzielte. Die BetrSt wurden im Jahr 2001 aufgegeben. Auf die Verluste war nach französischem StR ein fünfjähriger Vortragszeitraum anwendbar. Ebenso war ein dreijähriger Verlustrücktrag eröffnet. Darüber hinaus sah das fran...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Gesonderte Feststellung (Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Umfang der gesonderten Feststellung. Der Wortlaut von § 3 Nr. 41 Satz 2 EStG ist unglücklich gewählt. Denn danach soll sich die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG lediglich auf die Tatsache beziehen, dass Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben. Sowohl § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG als auch § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG verfügen jedoch ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.3 Reaktion der Finanzverwaltung (und des Gesetzgebers)

Tz. 2131 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine offizielle Äußerung der Fin-Verw zur Beurteilung der Fälle liegt nicht vor. Vor einer ges Regelung sollen allerdings noch vd BFH-Verfahren abgewartet werden. Bereits vor dem neuen EuGH Urt waren die Verfahren R 17/16, I R 18/16 und I R 2/15 anhängig geworden. In diesen geht es um die Frage, ob die finalen Verluste einer ausl BetrSt aufgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.1 Klauseln, die das Besteuerungsrecht des Quellenstaats wiederherstellen

Tz. 2028 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Diese Klauseln beinhalten Regelungen, nach denen der Quellenstaat StBefreiungen und St-Ermäßigungen nur unter der Voraussetzung zu gewähren hat, dass die aus seinem Gebiet stammenden Eink im Ansässigkeitsstaat des Beziehers stpfl sind. Erforderlich ist idR nur, dass die Eink des Stpfl im Ansässigkeitsstaat grds der Besteuerung unterliegen, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Obergrenze für die jährliche Zuführung

Rn. 6 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG beträgt die Obergrenze der jährlichen Zuführung 5 % des Jahresüberschusses abzgl. eines Verlustvortrags. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der GuV. Im Gegensatz zum Verlustvortrag ist ein Gewinnvortrag nicht zu berücksichtigen, da dieser bereits im VJ Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rücklage gewesen ist (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einstellungen in die Gewinnrücklage bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 58 Abs. 1 AktG)

Rn. 20 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 58 Abs. 1 AktG regelt für den (seltenen) Fall der Feststellung des JA durch die HV (vgl. § 173 Abs. 1 AktG) und des Vorhandenseins einer entsprechenden Satzungsregel die Möglichkeit der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen. Dieser Fall ist von der Rücklagenbildung durch die HV i. R.d. Gewinnverwendung zu unterscheiden (vgl. § 58 Abs. 3 Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einstellung in die gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Ausgangspunkt für die Berechnung des jeweils in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Betrags ist der Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss ist um den Verlustvortrag des VJ zu mindern (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG), nicht jedoch um einen Gewinnvortrag aus dem VJ zu erhöhen. Weiterhin wird die Einstellung in die gesetzliche Rücklage ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mindestbetrag (§ 150 Abs. 3 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Übersteigt der gesetzliche Reservefonds den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Mindestbetrag nicht, so darf dieser nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 3 Nr. 1 AktG) oder eines Verlustvortrags (vgl. § 150 Abs. 3 Nr. 2 AktG) verwendet werden, soweit diese nicht durch einen Gewinnvortrag bzw. einen Jahresüberschuss oder dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übersteigender Betrag (§ 150 Abs. 4 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kap.-Rücklage (gesetzlicher Reservefonds) zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkap., so kann der Mehrbetrag ebenfalls zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AktG) und eines Verlustvortrags aus dem VJ verwendet werden (vgl. § 15...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellungen in die Gewinnrücklage bei Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 58 Abs. 2 AktG)

Rn. 21 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Im Regelfall des § 172 Satz 1 AktG (Feststellung des JA durch Vorstand und AR) können Vorstand und AR bis zur Hälfte des Jahresüberschusses Beträge in andere Gewinnrücklagen einstellen. Die Satzung kann weitergehende Ermächtigungen vorsehen. Die Schranke bildet § 58 Abs. 2 Satz 3 AktG, wenn die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkap....mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Beurteilung

Tz. 58 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die IFRS verlangen einerseits die Angabe von aus Analysesicht relevanten Informationen zu Ertragsteuerzahlungen. Über die Angabe der Ertragsteuerzahlungen in der Berichtsperiode können die weiteren vorgesehenen Angabepflichten, zB zu Verlustvorträgen einschließlich ihrer bestehenden Nutzungsmöglichkeiten, zumindest als Basis für die Abschätzun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anforderungen aus Sicht der Finanzanalyse

Tz. 52 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Die aus Sicht der Finanzanalyse als wesentlich angesehene Prognostizierbarkeit zukünftiger Cashflows betrifft auch Zahlungen, die aus der Ertragbesteuerung resultieren. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf die Einschätzung der künftigen Ergebnisentwicklung, da Ertragsteueraufwendungen regelmäßig einen bedeutenden Teil des Nachsteuererg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Pflichtangaben nach IFRS

Tz. 53 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 IAS 7.35 sieht die Angabe der in der Berichtsperiode erfolgten Ertragsteuerzahlungen im Rahmen eines impliziten Wahlrechts entweder im Anhang oder gesondert innerhalb der Kapitalflussrechnung vor. Ertragsteuerzahlungen werden im Rahmen der Kapitalflussrechnung regelmäßig innerhalb der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit erfasst. Soweit Ertra...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Fazit, Empfehlungen für wünschenswerte IFRS-Weiterentwicklungen und Ausblick

Tz. 121 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Vom heutigen Standpunkt aus lässt sich aus der Sicht des Finanzanalysten konstatieren, dass die IFRS im Vergleich zu lokalen Rechnungslegungssystemen – hierzu gehört auch unter Berücksichtigung der Qualitätsverbesserungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bspw. das deutsche HGB – einen wünschenswerten Zugewinn an Transparen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Postenspezifische Ansatzkriterien

Tz. 102 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Vermögenswerte (assets) sind bezugnehmend auf die allgemeinen Ansatzkriterien dann anzusetzen, wenn die hieraus resultierenden Informationen für die Adressaten entscheidungsnützlich sind. Tz. 103 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 In einzelnen IFRS sind einzelfallbezogen weitergehende Aktivierungskriterien vorgesehen, die einerseits der Klarstellung die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.2 Weitere Gesetzsänderungen nach 2006

Rz. 6 Das UmwStG 2006 ist seit seiner Einführung neunmal geändert worden. Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[1] erfolgte die Anpassung von § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG dahingehend, dass neben verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen und nicht ausgeglichenen negativen Einkünften auch ein Zinsvortrag nicht übergehen darf. Mit dem JStG 2008 vom ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Windpark-Konzept ohne Steueroptimierungszweck ist kein Steuerstundungsmodell

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass ein modellhaftes Investitionskonzept für Windparkbeteiligungen kein Steuerstundungsmodell i. S. des § 15b EStG darstellt, wenn es sich ausschließlich an dänische Investoren richtet und keine Steueroptimierung im Inland bezweckt. Sachverhalt Geklagt hatte eine inländische Personengesellschaft, die eine Windenergieanlage (von ins...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zwischengewinne als Verlust i.S.d. § 15b Abs. 1 EStG

Leitsatz 1. Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i.S. des § 15b Abs. 1 EStG dar (Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.06.2017, VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144). 2. § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG kann nicht dahin verstanden werden, dass ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b Abs. 2 Satz 2 EStG stets dann vorliegt, wenn sich ein Verlust im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / 3 Bedeutung von Verrechnungspreisen aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht werden Verrechnungspreise als Preise und Konditionen für grenzüberschreitende[1] Geschäftsbeziehungen[2] zwischen verbundenen Unternehmen sowie zwischen Stammhaus und Betriebsstätte definiert. In Deutschland gelten Konzerngesellschaften dann als „verbundene Unternehmen/nahestehende Person” im Sinne der VP-Regelungen, wenn mittelbare oder unmittelbare B...mehr

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Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs

Leitsatz 1. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG). 2. Die Hinzurechnung nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG findet auch statt, wenn sich die erstattete Zahlung im Zahlungsjahr nicht steuermindernd ausgewirkt hat. Normenkette § 10 Abs. 4b Satz 3, § 2 Abs. 3, § 10d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG Sachverh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr